Straßenbauliche Maßnahmen in der Eichenallee im Stadtteil Hohen Neuendorf, von der Jacob-Wins-Straße bis Jägerstraße
|
|
- Anneliese Simen
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Straßenbauliche Maßnahmen in der Eichenallee im Stadtteil Hohen Neuendorf, von der Jacob-Wins-Straße bis Jägerstraße :30 Uhr 1 1
2 geplanter Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2. kurze Einführung Thema Straßenbau 3. Vorstellung des Projektes 4. Kurze Darstellung der Kosten/Kostenverteilung 5. Fragen/Anregungen Ende der Veranstaltung ca. 17:30 Uhr 2
3 TOP 1 Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 3
4 Hinweis I: Über diese Veranstaltung wird ein kurzes Protokoll gefertigt. Es würde uns sehr helfen, wenn Sie uns in der Diskussion Ihren Namen, sowie Ihre Anschrift nennen würden. 4
5 Hinweis II: Diese Veranstaltung dient der allgemeinen Information und Vorstellung des Projektes. Grundstücksbezogene Einzelfragen bitten wir, nicht in der allgemeinen Diskussion zu besprechen. Angebot zu weiteren Informationen... 5
6 Hinweis III: Öffentliche Auslegung der Pläne in der Außenstelle des Rathauses, Oranienburger Straße 44, I. OG Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen für Fragen in Einzelgesprächen gerne zur Verfügung, auch gerne für grundstücksbezogenen Einzelfragen Ansprechpartner und Telefonnummern am Ende der Veranstaltung 6
7 Die Präsentation finden Sie in einigen Tagen unter
8 TOP 2 Kurze Einführung Thema Straßenbau 8
9 Allgemeine Einführung I 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln Die Verbesserung der Infrastruktur ist eines der wesentlichen Ziele, die sich die Stadtverordneten gesetzt haben. Dieses langfristige Ziel findet sich im Investitionsplan/Haushaltsplan wieder. 9
10 Allgemeine Einführung II Verfahrensablauf: 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2. Erstellung eines Vorentwurfs 3. Bürgerinformation und ggf. Anpassung 4. Vorstellung im Fachausschuss und 5. Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung 6. Ausschreibung/Vergabe der Bauleistung 7. Baubeginn 8. ggf. Vorausleistungserhebung 9. Baufertigstellung 10. Schlussrechnungslegung der Baufirma 11. Beitragserhebung (bei vorangegangener Vorausleistungserhebung wird diese hierbei verrechnet) 10
11 Wichtige Aspekte bei einer Straßenplanung: Maßgebende Benutzergruppe Maßgebende Begegnungsfälle Straßenentwässerung Oberflächengestaltung Aufteilung des Verkehrsraumes / Gehweg(e) Kreuzungen und Knotenpunkte Bepflanzung Soziale Sicherheit Barrierefreiheit Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau (Straßen) 11
12 TOP 3 Vorstellung des Projektes 12
13 Strecke, auf die sich die Baumaßnahme bezieht 13
14 Bilddokumentation 14
15 Auszug Verkehrsentwicklungsplan Karte Maßnahmenplan 3-2: Straßennetzklassifizierung 15
16 Auszug Verkehrsentwicklungsplan Fahrbahnbreite: 5,00 6,00 m Radverkehrsanla gen: keine oder freigegebener Gehweg Gehweg: Mindestens einseitig, beidseitig als Option Ruhender Verkehr: Fahrbahnrandparken oder nach Bedarf 16
17 Auszug Verkehrsentwicklungsplan 17
18 Präsentation des Planungsbüros: Ingenieurbüro IBE GmbH, Eberswalde 18
19 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Eichenallee zwischen Jägerstraße und Jacob-Wins-Straße in Hohen Neuendorf Gehwegbau Vorplanung Stand 23. Mai 2017 Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
20 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf vorhandene Situation Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
21 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planungsdaten Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
22 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planungsdaten Tabelle 1: Randbedingungen für die Trassierung Parameter Länge der Trasse ca. 110 m Festlegung Anzahl Knotenpunkte 2 Planungsvorschrift Straßentyp Entwurfsgeschwindigkeit Begegnungsfall Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen 06/09 (RASt ) Haupterschließungsstraße 30 km/h Lkw/Lkw Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
23 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planungsdaten Tabelle 2: Querschnittselemente Querschnittselement Breite der Querschnittselemente Straßennebenfläche ca. 0,35 m Gehweg 1,14 m Straßennebenfläche ca. 2,91 m Gesamtbreite ca. 6,00 m Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
24 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planung (Lageplan) Baumstandorte Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
25 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planung Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
26 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde
27 TOP 4 Kurze Darstellung der Kosten / Kostenverteilung 19
28 Beitragserhebung erfolgt nach / gesetzliche Grundlage : -Baugesetzbuch (BauGB) und Erschließungsbeitragssatzung vom oder/und Brandenburgisches Kommunalabgabengesetz (KAG) und Straßenbaubeitragssatzung vom (zuletzt geändert am ) 20
29 Wann BauGB und wann KAG? BauGB immer dann, wenn es sich bei der durchgeführten Baumaßnahme um die erstmalige Herstellung der Straße handelt. KAG immer dann, wenn es sich bei der durchgeführten Baumaßnahme um eine Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung u.s.w. einer bereits hergestellten Straße handelt. hier: KAG anzuwenden, für die Herstellung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von Anlagen 21
30 Pflicht zur Erhebung nach KAG ergibt sich aus 8 KAG: Bei den öffentlich Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden... Die Beiträge werden nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung nach KAG vom erhoben. 22
31 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nach Straßenbaubeitragssatzung ( 4 Abs. 2 Straßenbaubeitragssatzung nach KAG) 23
32 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes Stadt Grundstückseigentümer Gehweg 35 % Gehweg 65 % unselbständige unselbständige Grünanlagen 40% Grünanlagen 60% 24
33 Abrechnungsgebiet 25
34 Grundsätzlich gilt: Verteilung des umlagefähigen Aufwandes oder wie wird mein Beitrag ermittelt? Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzfläche Nutzfläche x Beitragssatz = Beitrag für Ihr Grundstück 26
35 Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung ( 5 Abs. 2. Straßenbaubeitragssatzung nach KAG) Der Nutzungsfaktor ergibt sich wie folgt: a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss; (für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,25), b) 1,0 bei Grundstücken, auf denen nur Garagen und Stellplätze zulässig sind, c) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen, Campingplätze), d) 0,2 bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Nutzung als private Grünanlage festsetzt, e) 0,0333 bei Grundstücken im Außenbereich, die landwirtschaftlich oder in einer der der landwirtschaftlichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. Grün- oder Ackerland) f) 0,0167 bei Grundstücken im Außenbereich, die forstwirtschaftlich genutzt werden können. Als bebaubar im Sinne des Satzes 1 gelten auch die tatsächlich bebauten Grundstücke im Außenbereich. 27
36 Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung ( 5 Abs. 4 Straßenbaubeitragssatzung nach KAG) Zu beachten ist: Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) bei bebauten Grundstücken, aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Überschreitet die in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse (zulässige Vollgeschosszahl) diese auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Anzahl der Vollgeschosse, so ist diese zulässige Vollgeschosszahl zugrunde zu legen b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken, aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse 28
37 Beispiel: 1 Vollgeschoss Beispiel: 2 Vollgeschosse Beispiel: 3 Vollgeschosse 29
38 Voraussichtlicher Beitragssatz (auf Grund einer Kostenschätzung) Beitragssatz Gehweg und unselbst. Grünanlagen ca. 3,20 /m² Nutzungsfläche 30
39 Beispiele für die Berechnung des Beitrages Beispiele 1. Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzfläche 2. Nutzfläche x Beitragssatz = Beitrag Beispiele: 1. Grundstück mit einer Fläche von 500 m², bebaut mit 1 Vollgeschoss, Beitragssatz von 3,20 /m² Nutzfläche 2. (Eck-)Grundstück mit einer Fläche von m², bebaut mit 2 Vollgeschossen, Beitragssatz von 3,20 /m² Nutzfläche 3. (Eck-)Grundstück mit einer Fläche von m², bebaut mit 3 Vollgeschossen, Beitragssatz von 3,20 /m² Nutzfläche Beispiel Nr. Grundstücksfläche in m² x Faktor = Nutzfläche in m² x 2/3 (Mehrfacherschließung) in m² x Beitragssatz in /m² = Beitrag in , , , , , , , , ,00 31
40 Gehwegüberfahrten/Zufahrten Straßenbaubeitragssatzung nach KAG 11 Kostenersatz für Grundstückszufahrten und -zugänge (1) Beitragspflichtige sind verpflichtet, der Stadt den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt bzw. zuganges zu ersetzen. Der Aufwand und die Kosten sind in tatsächlich entstandener Höhe zu ersetzen. (2) Wird eine Überfahrt über einen Geh- oder Radweg aufwendiger hergestellt, erneuert oder verändert als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis für einen solchen Geh- oder Radweg entspricht, kann die Stadt den Ersatz der Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung verlangen; Abs. 1 gilt entsprechend. 32
41 TOP 5 Gesprächsrunde (Fragen/Anregungen) 33
42 Es würde uns sehr helfen, wenn Sie in der Gesprächsrunde uns Ihren Namen sowie Ihre Anschrift nennen würden... 34
43 Weitere Fragen können Sie richten an... Ansprechpartner in der Stadtverwaltung / Bauamt - Außenstelle Oranienburger Str. 44: - für technische Fragen / Bauablauf etc.: Frau Teigel Frau Pigorsch für Fragen der Beitragserhebung: Frau Kalus
44 Die Präsentation finden Sie in einigen Tagen unter
45 Veranstaltungsende 1 37
Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf :00 Uhr
Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf 31.05.2016 17:00 Uhr 1 1 TOP 1 Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2 Begrüßung Vorstellung
MehrSatzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vom 24.10.2003 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund von Art. 5 a Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der 132 und 133 Abs.
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
MehrErschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg 32 vom 25.10.1993 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253), zuletzt geändert durch
MehrS A T Z U N G. 1 Beitragspflicht
62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die
Mehr1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Aufgrund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.1998
MehrFinanzen und Steuern 2.07/0
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Halle (Saale) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) zuletzt geändert
MehrSatzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.12.1993 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17/94 vom 19.08.1994, S. 3 Auf Grund des 5 der Vorläufigen
MehrGemeinde Seeon-Seebruck
Gemeinde Seeon-Seebruck Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck Az.: 10-028-1-1 Aufgrund des 132 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBI I S. 2253) zuletzt geändert am
MehrSatzung der Stadt Witten über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen
Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 26.11.2003 Der Rat der Stadt Witten hat
Mehr1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz vom 19.12.2017 Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs in der Fassung der
MehrInhalt. Zurück zum Anfang
Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom 14.05.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S.
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek Aufgrund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 23.09.2004
MehrSatzung Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Satzung 6.03 über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Essen vom 26. Juli 2001 Der Oberbürgermeister
MehrErschließungsbeitragssatzung. BV am (Amtsblatt 14/2000 vom )
Erschließungsbeitragssatzung BV-2000-151 am 16.11.2000 (Amtsblatt 14/2000 vom 15.12.2000) Auf Grund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober Erhebung von Erschließungsbeiträgen
S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober 2007 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
MehrSatzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.06.2017 Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 aufgrund des 132
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005
Satzung 6.01 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Der Rat der Stadt Essen hat
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand. Zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen
Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen (1998-1999) Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen in Frankfurt (Oder)/ OT Booßen - Kleine Straße, Schäferberg
MehrSatzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. in der Stadt Radevormwald
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Radevormwald Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1998 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom
Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom 04.11.2010 Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
MehrStadt Lügde Erschließungsbeitragssatzung
Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen... 2 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen... 2 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands... 3 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen
MehrSatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom 25.05.1993 Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrEinzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch
Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, neu bekannt
MehrEinzelsatzung. 1 Beitragstatbestand
Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land
Mehr6-11. Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages
Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages 6-11 vom 24.09.2003 (Amtl. Mitteilungsblatt Nr. 36 v. 03.10.2003) Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Schonungen
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Lesefassung, Rechtsstand 02.06.2010 - Erschließungsbeitragssatzung - - Beschlussfassung der Erschließungsbeitragssatzung:
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung)
Erschließungsbeitragssatzung vom 24.09.2014 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach. vom
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach vom 12.12.2011 Auf Grund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des 24 der
Mehr[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite.
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 5 der
MehrS a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.
S a t z u n g der Gemeinde Leubsdorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Mai 2007 Auf Grund von 132
MehrSATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS)
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1993 (BGBl. I Seite 466) und der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung-
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) vom 22.6.2012 wird die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
MehrSatzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Inhalt: Originalsatzung
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)
Aufgrund von Art. 5a Abs. 1 Halbsatz 1 des Kommunalabgabengesetzes i.v.m. 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Unterschleißheim,
MehrGrundlagen Systematik Berechnungsbeispiele. Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen
Straßenausbaubeitrag nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen (Abschnitt Kurt-Huber-Ring bis Am Pöglschlag)
MehrSatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten in der Stadt Werder (Havel)
Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten in der Stadt Werder (Havel) vom 26.8.2010 Gemäß der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters
MehrWas sind Erschließungsbeiträge?
Was sind Erschließungsbeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Bauverwaltungsamt Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Straßenbau ist eine wichtige Aufgabe, die wir als Stadt Schwabach für unsere
MehrSATZUNG DER STADT SCHWEINFURT ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (Erschließungsbeitragssatzung EBS ) Vom
SATZUNG DER STADT SCHWEINFURT ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (Erschließungsbeitragssatzung EBS ) Vom 27.05.2013 Bekanntmachung: In-Kraft-Treten: 03.06.2013 (SWT Seite 7) 04.06.2013 Aufgrund
MehrStadt Neckarsteinach Erschließungsbeitragssatzung
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
MehrS A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010
S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. 132 Baugesetzbuch
Mehr- 1 - Satzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- 1 - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Tornesch in der Fassung der 1. Nachtragssatzung ------------------------------------------------------- Aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs
MehrErhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen
Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert
MehrSatzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS)
Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Aufgrund der 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenbaubeitragssatzung)
Stadtverwaltung Eberswalde Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenbaubeitragssatzung) Auf Grund der 3 und 28 Abs.
MehrSchöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Geseke vom
Volltext unter Berücksichtigung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Geseke vom 21.12.2005 (1.) Änderungssatzung vom 28.05.2010 5 Abs. 3 Satz 1
MehrSATZUNG der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom )
SATZUNG der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19.12.1991 1) Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand der Satzung 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
MehrSatzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge. [ WStrBS ]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) der Hessischen
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen
MehrS A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom
6-6 S A T Z U N G der Stadt Wolfsburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 03.11.1987 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat auf Grund der 6, 8 und 40 der Nieders. Gemeindeordnung
Mehr1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen. 6.2 Seite Erschließungsbeiträge
Satzung über die Erhebung der vom 08.08.1997, in Kraft getreten am 31.08.1997, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.05.2000 und 05.12.2001 Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von n... 1 2 Art und Umfang
Mehrvor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom
vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger
Mehr1 Beitragstatbestand. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
Einzelsatzung der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen "Verbesserung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung im Neuhofer / Wünsdorfer
MehrSatzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz
Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz Auf Grund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBI.
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheinsberg (Straßenbaubeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheinsberg (Straßenbaubeitragssatzung) Auf der Grundlage des 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
MehrSatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.07.2012 - mit redaktioneller Einarbeitung der inzwischen ergangenen Änderungssatzung
MehrSatzung. 1 Erhebung des Beitrages
Satzung der Stadt Kalkar über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen vom 18. Dezember 2006 Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Grevenbroich vom
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Grevenbroich vom 03.08.2004 Der Rat der Stadt Grevenbroich hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 aufgrund des 7
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Minden vom
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Minden vom 25.04.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrStraßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal
Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 06.12.2007 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft
MehrGemeinde Michendorf Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)
Satzung der über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Seite 1 von 7 Satzung der über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche
MehrSTRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS)
STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS) vom 26.09.2011 i. d. F. der ersten Änderungssatzung v. 04.10.2011 1 Erheben von Beiträgen Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenbaubeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenbaubeitragssatzung) vom 19.03.2003 Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung
MehrBeitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über der Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung
Ratsbeschluß Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkraftgetreten 27.01.1993-28.01.1993 10.02.1993 11.02.1993 1. Änderung 2. Änderung 3. Änderung Satzung
MehrSatzung. über das Erheben von Straßenbeiträgen
Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17031970 (GVBl I S 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31012005 (GVBl
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Aufgrund des 5 Gemeindeordnung vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398) und der 1, 2 und
MehrSatzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS)
Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Aufgrund der 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986
MehrSatzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg vom 18. Mai Erhebung des Beitrages
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg vom 18. Mai 1993 Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 11. Mai 1993 aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG (EBS)
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in Verbindung mit 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl.
MehrErschließungsbeitragssatzung: vom Erhebung des Erschließungsbeitrages
Aufgrund des Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) in Verbindung mit 132 des Baugesetzbuches -BauGB-
MehrORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1
ORTSRECHT DER STADT KORBACH 22 70 00 / Seite 1 Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - - Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung,
MehrSatzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.06.1982 (Niedersächsisches Gesetz
Mehr