Spielordnung Kölner Schachverband von 1920 e. V.

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1 Spielordnung Kölner Schachverband von 1920 e. V. Inhalt Vorbemerkungen A Spielbetrieb/vorrangige Bestimmungen B Jugend-Spielbetrieb C Spieljahr D Turnierarten E Teilnahmeberechtigungen Turniere 1 Einzelmeisterschaft 2 Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) 3 Blitz-Einzelmeisterschaft 4 Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren 5 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 6 Offene Kölner Stadtmeisterschaft 7 Schnellschach-Einzelmeisterschaft 8 Mannschaftsmeisterschaft Spieltechnisches 9 Auf- und Abstieg 10 Leitung von Mannschaftskämpfen 11 Durchführung des Spielbetriebes 12 Punktwertung 13 Verhalten bei Meinungsverschiedenheiten 14 Geldbußen 15 Spielausschuss Inkrafttreten/Änderungen 16 Inkrafttreten

2 Vorbemerkungen A B C Spielbetrieb/vorrangige Bestimmungen Für alle Turniere und Wettbewerbe des Kölner Schachverbandes 1920 e. V. (im folgenden KSV genannt) gelten grundsätzlich und unmittelbar die Spielregeln und die generellen Bestimmungen der übergeordneten Schachorganisationen {"g Bestimmungen" der Bundesturnierordnung (BTO)}. In der Spielordnung des KSV sind darüber hinausgehende Ergänzungen festgelegt. Jugend-Spielbetrieb Den Jugend-Spielbetrieb regelt eine eigene Jugend-Spielordnung (SpO/KSJ). Spieljahr Das Spieljahr des KSV beginnt am 1. September eines jeden Jahres und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. D Turnierarten D.1 Der KSV führt folgende regelmäßigen Turniere und Wettbewerbe durch: 1 Einzelmeisterschaft 2 Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) 3 Blitz-Einzelmeisterschaft 4 Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (Ü50) 5 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 6 Offene Kölner Stadtmeisterschaft 7 Schnellschach-Einzelmeisterschaft 8 Mannschaftsmeisterschaft D.2 Der Vorstand kann weitere Turniere und Wettbewerbe (z. B. für Seniorenmannschaften, Vierermannschaften und Firmenschach-Gruppen) beschließen. D.3 Die Sieger der einzelnen Turniere und Wettkämpfe erhalten den Titel: Verbands-, Pokal-, Blitz-, Mannschafts- (usw.) Meister des Kölner Schachverbandes und eine Urkunde. D.4 Nehmen im Rahmen der unter D1 aufgeführten Turniere, Ziffer 1, 3, 4 und 7 mindestens 3 Damen teil, wird der Titel eines entsprechenden Damen-Einzelmeisters vergeben. E Teilnahmeberechtigung An allen Turnieren, mit Ausnahme der Offenen Kölner Stadtmeisterschaft, können nur Spieler teilnehmen, die spielberechtigte Mitglieder eines dem KSV angehörenden Vereins sind. Seite 2 von 7

3 Turniere 1 Einzelmeisterschaft 1.1 Die Einzelmeisterschaft soll jährlich ohne Klasseneinteilungen ausgetragen werden. 1.2 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 2 Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) 2.1 Die Pokal-Einzelmeisterschaft (Dähne-Pokal) wird jährlich durchgeführt. 2.2 Der Sieger vertritt den KSV bei den Kämpfen auf höherer Ebene. 2.3 Das Turnier wird im K.O. Modus ausgetragen. 2.4 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 3 Blitz-Einzelmeisterschaft 3.1 Der KSV führt jährlich eine Blitz-Einzelmeisterschaft durch. 3.2 Die Erstplatzierten vertreten, in Abhängigkeit von der Turnierausschreibung der höheren Ebene, den Verband auf der höheren Ebene. 3.3 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 4 Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (Ü50) 4.1 Der KSV führt jährlich eine Blitz-Einzelmeisterschaft der Senioren (Ü50) durch. 4.2 Teilnehmen können alle, die in dem Jahr, in dem das Turnier beginnt, 50 Jahre (oder älter) werden. 4.3 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 5 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft 5.1 Der KSV führt jährlich eine Blitz-Mannschaftsmeisterschaft durch. 5.2 Die Erstplatzierten vertreten, in Abhängigkeit von der Turnierausschreibung der höheren Ebene, den Verband auf der höheren Ebene. 5.3 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 6 Offene Kölner Stadtmeisterschaft 6.1 Die Offene Kölner Stadtmeisterschaft soll jährlich durchgeführt werden. 6.2 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 7 Schnellschach-Einzelmeisterschaft 7.1 Der KSV führt jährlich eine Schnellschach-Einzelmeisterschaft durch. 7.2 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. 8 Mannschaftsmeisterschaft 8.1 Der Verein meldet seine Mannschaft(en) beim zuständigen Spielleiter bis zu dem von diesem festgesetzten Termin. Die Meldung hat in der vom zuständigen Spielleiter vorgesehenen Form zu erfolgen. 8.2 Klasseneinteilung: Die Mannschaftsmeisterschaft wird in einer Bezirksliga (BZL), einer Bezirksklasse (BZK) und Kreisklassen (KKL) durchgeführt. Seite 3 von 7

4 8.3 Neugegründete und zurückgezogene Mannschaften beginnen in der untersten Klasse. Der Spielausschuss kann auf Antrag abweichende Regelungen vornehmen. Die Anträge sind bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Mannschaftsmeldefrist einzureichen. 8.4 Staffeleinteilung: Die Grösse der einzelnen Staffeln soll nicht mehr als 12 Mannschaften betragen. Treten mehr als 12 Mannschaften in einer Klasse an, werden zwei oder mehr Staffeln gebildet. Die Staffelzuteilung der Mannschaften erfolgt ausschliesslich nach regionalen Gesichtspunkten. Ist ein Verein mit mehreren Mannschaften in einer Klasse vertreten, so werden diese Mannschaften auf die zur Verfügung stehenden Staffeln verteilt. Sind mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Staffel, so treten sie in der ersten Runde gegeneinander an. 8.5 Mannschaftsstärke: Zur Mannschaftsmeisterschaft in der BZL und BZK sind nur Vereinsmannschaften des KSV mit 8 Stammspielern zugelassen. Hiervon abweichend wird die 1. KKL und die 2. KKL mit 6 Stammspielern ausgetragen. Eine Mannschaft gilt bei Einsatz der Hälfte ihrer Spieler als angetreten. 8.6 Das Nähere wird durch die Turnierausschreibung geregelt. Spieltechnisches 9 Auf- und Abstieg 9.1 Die dem KSV zustehende Anzahl der Aufstiegsplätze aus der BZL in die SVMVerbandsliga richtet sich nach der Turnierordnung des SVM. 9.2 In der BZK, 1. KKL und 2. KKL steigen mindestens die zwei Erstplatzierten in die nächst höhere Klasse auf. 9.3 Verzichten Mannschaften auf eine Teilnahme in den Klassen, für die sie sich qualifiziert haben, kann der Spielausschuss beschliessen, die vakanten Plätze an weitere Aufsteiger zu vergeben. 9.4 Mit Ausnahme der untersten Spielklasse (zurzeit 2. Kreisklasse) steigen alle Mannschaften ab dem Tabellenplatz 9 ab. 9.5 Bei punktgleichen Mannschaften entscheidet nachfolgende Regelung über die Platzierung: a) Der direkte Vergleich. b) Die Partiepunkte der betroffenen Mannschaften untereinander. c) Die Berliner Wertung. d1) Stichkampf (sofern Auf- bzw. Abstiegsplätze zu ermitteln sind). d2) Los (in allen anderen Fällen). Seite 4 von 7

5 Stichkämpfe: Sind zwei Mannschaften betroffen, wird ein Stichkampf ausgetragen. Endet dieser unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch danach Gleichstand, wird gelost. Sind mehr als zwei Mannschaften betroffen, wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Kommen in diesem Turnier wieder mehrere Mannschaften punktgleich an die Spitze, so werden die Ergebnisse der Kämpfe dieser Mannschaften in der Stichkampfrunde untereinander gewertet. Entsteht auch dann noch Gleichstand, entscheidet bei den punktgleichen Mannschaften die Anzahl der Partiepunkte aus der Stichkampfrunde; führt auch das zu keinem Ergebnis, so werden die Partiepunkte gemäss der Berliner Wertung umgerechnet. Ist wiederum Gleichstand, wird gelost. Die aus dem SVM absteigenden Mannschaften werden im folgenden Spieljahr der Bezirksliga des KSV zugeteilt. 10 Leitung von Mannschaftskämpfen 10.1 Für die Leitung von Mannschaftskämpfen wird von der Gastmannschaft ein Wettkampfleiter bestimmt, der nicht gleichzeitig Mannschaftsführer sein darf Der zuständige Spielleiter kann die Leitung einzelner Mannschaftskämpfe übernehmen oder einen neutralen Wettkampfleiter einsetzen Der Wettkampfleiter übernimmt alle Aufgaben der Turnierleitung gemäss BTO Jede Mannschaft benennt dem Wettkampfleiter einen Mannschaftsführer; zu dessen Aufgaben gehören: a) Das Aufstellen der Mannschaft. b) Die Wahrnehmung des Rechts, seine Spieler zur Partieaufgabe, Abgabe oder Annahme eines Remisvorschlages anzuhalten. c) Die Bestätigung des Wettkampfergebnisses durch seine Unterschrift auf dem Spielbericht. d) Ausübung des Hausrechts nach Aufforderung durch den Wettkampfleiter Sind die Mannschaftsführer mit den vom Wettkampfleiter getroffenen Regelungen nicht einverstanden, kann gemäß BTO die Entscheidung des zuständigen Spielleiters beantragt werden Der Wettkampfleiter, oder ein von ihm beauftragter Vertreter veröffentlicht das Mannschaftsergebnis mit allen Einzelergebnissen nach Beendigung des Wettkampfes bis Uhr über das SBNRW Vereinsportal (Ergebnisdienst). Dokumentation: Alle für die Wertung oder Fortführung des Kampfes wichtigen Umstände können, soweit sie am Spieltag erkennbar waren, nur durch den Inhalt oder ergänzende und unterschriebene Bemerkungen des Spielberichtes belegt werden. 11 Durchführung des Spielbetriebes 11.1 Planung und Termingestaltung und Gesamtleitung der Turniere und Wettbewerbe obliegen der Spielleitung des KSV Zur Wahrnehmung der Interessen des Frauenschachs kann der KSV-Vorstand eine/n Frauenbeauftragte/n einsetzen. Macht dieser hiervon keinen Gebrauch, so werden die Aufgaben durch die Spielleitung wahrgenommen. Seite 5 von 7

6 12 Punktwertung 12.1 Einzelpartien werden wie folgt gewertet: für eine gewonnene Partie 3 Punkte für eine unentschiedene Partie 2 Punkte für eine verlorene Partie 1 Punkt für eine kampflos verlorene Partie 0 Punkte 12.2 Bei Mannschaftskämpfen gilt folgende Wertung: für einen gewonnenen Kampf 2 Punkte für einen unentschiedenen Kampf 1 Punkt für einen verlorenen Kampf 0 Punkte 12.3 Ein Mannschaftskampf ist gewonnen, wenn eine Mannschaft nach Beendigung des Kampfes mehr Brettpunkte erreicht hat als die andere Tritt bei Mannschaftskämpfen eine Mannschaft zum verbindlichen oder vereinbarten Termin nicht an, wird der Kampf mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:24 Partiepunkten als verloren gewertet. Entsprechend in der 1./2. KKL mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:18 Partiepunkten. 13 Verhalten bei Meinungsverschiedenheiten 13.1 Können auftretende Meinungsverschiedenheiten durch den Wettkampfleiter (Spielleiter) nicht geschlichtet werden, so sind die Partien der Betroffenen unbedingt zu Ende zu spielen. Der Sachverhalt ist zur Entscheidung an die nächste Instanz zu geben. 14 Geldbußen 14.1 Die Geldbußen betragen bei: a) unvollständiger oder verspäteter Berichterstattung 10,- Euro b) Nichtantritt zu einem Mannschaftskampf 50,- bis 75,- Euro c) Zurückziehen einer Mannschaft während der Spielzeit 50,- Euro d) Verstoß gegen 10 BTO (Rangfolge) 20,- Euro e) f) g) h) i) freigelassenem Brett in Mannschaftskämpfen als Gastmannschaft (nur Bezirksliga und Bezirksklasse) freigelassenem Brett in Mannschaftskämpfen als Heimmannschaft (nur Bezirksliga und Bezirksklasse) nicht ausreichend begründetem Nichtantreten während eines Einzelturniers nicht ausreichend begründetem Rücktritt während eines Einzelturniers sonstigen groben Verstößen oder unsportlichem Verhalten 10,- Euro 15,- Euro 15,- Euro 15,- Euro bis 50,- Euro 14.2 Die Festsetzung einer Geldbuße ist dem Betreffenden unter Angabe der Gründe und des Rechtsmittels mitzuteilen. Der Kassierer erhält eine Kopie Bußen werden vom Spielleiter verhängt. Sperren bedürfen der Zustimmung des Spielausschusses. Die Protest- und Berufungsinstanzen können in anhängigen Verfahren ebenfalls Bußen verhängen. Seite 6 von 7

7 15 Spielausschuss 15.1 Der Spielausschuss besteht aus der Spielleitung und 5 von der Mitgliederversammlung des KSV gewählten Beisitzern. Die berufenen Personen wählen unter sich den Vorsitzenden des Spielausschusses Dem Spielausschuss obliegen folgende Aufgaben: a) Verhandlung, Beratung und Beschlussfassung in Protestangelegenheiten. b) Laufende Überprüfung der Spielordnung und Anpassung an die jeweiligen Verhältnisse. c) Beratung aller Instanzen, die mit der Leitung von Turnieren betraut sind. d) Festsetzung von Bußen bei Protestentscheidungen und in besonderen Fällen Bei der Beschlussfassung über den Protest gegen eine Entscheidung durch die Spielleitung ruht das Stimmrecht dessen, der die Entscheidung getroffen hat. Liegt bei der Beschlussfassung Stimmengleichheit vor, so gilt die beanstandete Entscheidung der Spielleitung als aufgehoben. In anderen Fällen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Spielleiters Die Entscheidungen des Spielausschusses sind zu begründen und allen Beteiligten schriftlich mitzuteilen. Inkrafttreten/Änderungen 16 Inkrafttreten Die vorliegende Fassung wurde auf der Mitgliederversammlung des KSV am 24. Juni 2018 in Köln verabschiedet und tritt am 24. Juni 2018 in Kraft. Die vorliegende Fassung der Spielordnung des KSV wurde von den Mitgliedern des Spielausschusses erarbeitet. Namentlich sind das: Franz Meier, Oswald Gutt, Robert Herzwurm, Jürgen Leistenschneider, Stephan Roder, Traugott Rohleder sowie der Unterzeichner Andreas Decker Seite 7 von 7

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