Regelungsabrede zur Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes zwischen den Kreisverbänden: Friesische Wehde, Jeverland und Wilhelmshaven
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- Valentin Keller
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1 1 Regelungsabrede zur Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes zwischen den Kreisverbänden: Friesische Wehde, Jeverland und Wilhelmshaven Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend. Inhaltsverzeichnis: Einleitung I. Organisation und Spielbetrieb 1. Spielausschuss 2. Mannschaftsmeldungen 3. Spielplan, Anschriften und Spielberichte 4. Punktspielbetrieb 5. Teilnahme mit mehreren Mannschaften 6. Auf- und Abstieg 7. Entscheidungswettkämpfe 8. Protest 9. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) II. Regelungen zu den Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV bzw. KLVO 10. Doppelstart 11. Boßelkugeln III. Kündigung / Inkrafttreten / Geltung
2 Einleitung: 2 Ab der Saison wird ein gemeinsamer Spielbetrieb der Kreisverbände: X - Friesische Wehde, VI - Jeverland und XII - Wilhelmshaven eingerichtet. Der gemeinsame Spielbetrieb umfasst, aktuell, folgende Spielklassen: bei den - Frauen: je eine - Kreisliga N/W - 1. Kreisklasse N/W - 2. Kreisklasse N/W - 3. Kreisklasse N/W - 4. Kreisklasse N/W - Männer: je eine - Kreisliga N/W - 1. Kreisklasse N/W - 2. Kreisklasse N/W, - 3. Kreisklasse N/W, - 4. Kreisklasse N/W, - 5. Kreisklasse N/W, welche aber abhängig sind: von den Mannschaftsmeldungen zur nächsten Saison bzw. der weiteren Entwicklung in den einzelnen KV und Vereinen. I. Organisation 1. Spielausschuss Ein Spielausschuss, aus min. jeweils einem Mitglied der drei beteiligten Kreisverbände, wird eingerichtet. Dieser ist Zuständig für die Organisation und Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes. Er erstellt die Spielpläne und nimmt alle Spielberichte der Spielklassen / Staffeln des gemeinsamen Spielbetriebes entgegen. Weiter ist er verantwortlich für die Erstellung der Tabellen und die Presse- und Medienarbeit. 2. Mannschaftsmeldungen Die Vereine melden dem Spielleiter zum 20. Juli eines Jahres alle Veränderungen (An-; Ab- oder Ummeldungen) bezüglich der Teilnahme am Punktspielbetrieb in den Hauptklassen. 3. Spielplan, Anschriften und Spielberichte Der Spielausschuss erstellt rechtzeitig vor Beginn der Saison die Spielpläne. Bis zum eines Jahres müssen die Vereinsangaben (Vorstand; Mannschaftsführer, Vereinslokal und Boßelstrecke im Internet (Ligen- und Ergebnisdienst) für die anstehende Saison von den teilnehmenden Vereinen aktualisiert sein. Vor Saisonbeginn wird eine Ligenversammlung durchgeführt.
3 3 Die Wettkämpfe sind gemäß Spielplan durchzuführen. (Ein planmäßiger Wettkampf (lt. Spielplan) darf nicht für einen Nachholwettkampf verlegt werden.) Verlegungen (dann vor holen) sind nur in begründeten Ausnahmefällen statthaft, wenn beide Vereine einverstanden sind. Der Spielleiter (lt. Spielplan) ist zu informieren. Wenn keine Einigung erzielt wird, legt der Spielleiter den Wettkampftermin verbindlich fest. Nachholwettkämpfe sind am nächst freien Wochenende nachzuholen. Wettkampfbeginn ist um 13:00 Uhr, spätester Abwurf ist um 13:30 Uhr. Von jeder Spielpaarung ist ein Spielbericht zu erstellen. Der Spielbericht ist bis zum Mittwoch nach dem Spieltag an den Verantwortlichen, laut Spielbericht der jeweiligen Spielklasse, zu senden. Das Ergebnis ist, vom Gastgeber im Internet, unter zu erfassen. 5. Punktspielbetrieb Allgemein: Eine Liga soll im Regelfall aus 8 Mannschaften bestehen. Wenn dies in einer Spielklasse nicht erreicht wird, sollten in dieser Spielklasse mindestens 6 Mannschaften gemeldet sein. Die einzelnen Spielklassen sollten möglichst die gleiche Anzahl von Mannschaften haben und damit die gleiche Anzahl an Spieltagen. Alles weitere zur Spielklasseneinteilung regelt der Spielausschuss. Mannschaftsstärke: - Männer - Kreisliga: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz- und 2 Gummigruppen. Die Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden Kreisklasse: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz- und 2 Gummigruppen. Die Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden Kreisklasse: auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz und 2 Gummigruppen. Die Gruppenstärke beträgt 4 Werfer. Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden bis 5. Kreisklasse: auf 8 Werfer bestimmt, davon je 1 Holz- und Gummigruppe. Es kann mit einer Gruppenstärke von 4-5 Werfer geworfen werden, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts- /Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
4 4-6. Kreisklasse: auf 4-5 Werfer bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden. Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummikugel und auf der Rücktour mit der Kunststoffkugel. - Frauen: - Kreisliga: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz und 1 Gummigruppe. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden Kreisklasse: auf 8 Werferinnen bestimmt, davon 1 Holz und 1 Gummigruppe. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden und 4. Kreisklasse: auf 4-5 Werferinnen bestimmt, es muss der Wettkampf mit der begonnenen Mannschafts-/Gruppenstärke beendet werden. Es können 2 Ersatzwerferinnen eingewechselt werden. Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummikugel und auf der Rücktour mit der Kunststoffkugel. Hinweis: Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.b. wegen Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.b. 3 bzw. 4 Werfer gegen 4 bzw. 5 Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt werden. Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils einem Wurf (gilt als geworfen) belastet. 6. Teilnahme mit mehreren Mannschaften Werfen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Mannschaft mit der niedrigeren Bezeichnung als höherklassig. Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren gewertet. Wertung: 0:2 Punkte und 5 bzw. 10 Minusschoet. 7. Auf- und Abstieg Aufsteiger: Männer: Der Meister der Kreisliga steigt in die Bezirksklasse auf. Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf. Der Meister der 2. Kreisklasse steigt in die 1. Kreisklasse auf. Der Meister der 4. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse auf. Der Meister der 5. Kreisklasse steigt in die 4. Kreisklasse auf.
5 5 Frauen: Der Meister der Kreisliga steigt in die Bezirksliga auf. Der Meister der 1. Kreisklasse steigt in die Kreisliga auf. Der Meister der 3. Kreisklasse steigt in die 2. Kreisklasse auf. Absteigen: Männer: Der Letztplatzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab. Der Letztplatzierte der 1. Kreisklasse steigt in die 2. Kreisklasse ab. Extremfall: Wenn zwei oder mehr Mannschaften aus der Bezirksklasse absteigen, dann steigen min. zwei Mannschaften aus der Kreisliga und ggfs. 1. Kreisklasse ab. Der Letztplatzierte der 3. Kreisklasse steigt in die 4. Kreisklasse ab. Der Letztplatzierte der 4. Kreisklasse steigt in die 5. Kreisklasse ab. Frauen: Der Letztplatzierte der Kreisliga steigt in die 1. Kreisklasse ab. Extremfall: Wenn zwei oder mehr Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen, dann steigen min. zwei Mannschaften aus der Kreisliga ab. Der Letztplatzierte der 2. Kreisklasse steigt in die 3. Kreisklasse ab. Alles weitere zum Auf- u. Abstieg regelt der Spielausschuss. 8. Entscheidungswettkämpfe Sollten Entscheidungswettkämpfe erforderlich werden, sind diese vom Spielausschuss anzusetzen. 9. Protest Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden. Telefonisch muss der Protest bis spätestens Uhr beim Spielleiter vorgebracht werden. Er ist in schriftlicher Form bis spätestens 3. Werktag (Poststempel) nach dem Spieltag zu begründen. Die Grundgebühr für die Einleitung eines Verfahrens beträgt 100,-- Euro und ist vom Antragsteller spätestens eine Woche nach Antragstellung (Gutschrift auf dem Konto) zur Kreis X-Kasse einzuzahlen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht, wird ein Verfahren nicht eingeleitet bzw. ein Rechtsmittel verworfen. Das Schiedsgericht wird vom Vorsitzenden oder Vertreter des Spielausschusses einberufen. 10. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften (Nichterscheinen) Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt.
6 6 II. Regelungen zu den Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV bzw. KLVO Es wird nach den gültigen Wettkampfbestimmungen im Straßenboßeln des FKV (Fach 6.a) bzw. KLVO geworfen, bis auf nachfolgend Ausnahme: 11. Doppelstarts Doppelstarts eines Werfers, an einem Spieltag, sind nicht erlaubt. Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche, in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt werden. 12. Boßelkugeln Abweichungen für den Spielbetrieb. Bei den Frauen: in der Kreisklasse und bei den Männer: in der Kreisklasse darf mit der Boßelkugel entsprechend der Altersklasse des Werfers geworfen werden. III. Kündigung / Inkrafttreten / Geltung Eine Auflösung des gemeinsamen Spielbetriebes kann nur zum Saisonende einer Boßelsaison, mit 3-monatiger Kündigungsfrist erfolgen. Diese Regelungsabrede tritt am in Kraft. Zetel, den Helmut Tetz Heiner Janßen Abbo Georgs 1. Vorsitzender 1. Vorsitzender 1. Vorsitzender Kreis X - FRW Kreis VI - JEV Kreis XII WHV FdR: Harald Albers
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