Kundeninformationen. Private Vorsorge Österreich Informationen vor Vertragsabschluss
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- Hede Ackermann
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1 Kundeninformationen Private Vorsorge Österreich Informationen vor Vertragsabschluss
2 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen für Ihren Versicherungsvertrag Wer ist Ihr Vertragspartner? Versicherer ist die Standard Life International DAC, St Stephens Green, Dublin 2, Irland, Register-Nr Die Anschrift der für Sie zuständigen Zweigniederlassung lautet: Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC Lyoner Straße Frankfurt/Main Deutschland Ladungsfähige Anschrift und Sitz der Zweigniederlassung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC Lyoner Straße Frankfurt Deutschland Die Zweigniederlassung ist eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB Vertreter und zugleich Hauptbevollmächtigte der Zweigniederlassung ist Gail Izat. Was bieten wir an? Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Verkauf von fondsgebundenen Rentenversicherungen; Produktkategorie: Fondsgebundene Lebensversicherung. Wie sprechen wir? Jegliche schriftliche und mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag erfolgt in deutscher Sprache. Welches Recht ist anwendbar? Der beantragte Versicherungsvertrag unterliegt österreichischem Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gibt es einen Sicherungsfonds? Standard Life International DAC gehört keiner Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen der Versicherten an. Das Unternehmen ist eine irische Versicherungs-Tochtergesellschaft von Standard Life Assurance mit Sitz in Dublin. Standard Life International DAC ist von der irischen Zentralbank CBI zugelassen und wird von ihr nach irischem Aufsichtsrecht reguliert. Es bestehen EU-weite aufsichtsrechtliche Anforderungen, die gegenwärtig in Irland, im Vereinigten Königreich, Deutschland und Österreich anzuwenden sind. Sie verpflichten Versicherungsgesellschaften in Irland, einschließlich Standard Life International DAC, getrennt gehaltene Kapitalanlagen in einem Umfang vorzuhalten, die die Verpflichtungen gegenüber den Inhabern von Versicherungsverträgen abdecken. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz und vorbehaltlich sehr weniger Ausnahmen stehen diese Vermögenswerte zunächst den Inhabern von Versicherungsverträgen zu, bevor sie verwendet werden dürfen, um anderweitige Ansprüche zu erfüllen. Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß 241 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Näheres über unsere Solvabilität und Finanzlage können Sie dem jeweils aktuellen Report auf unserer Homepage unter ors/solvency-and-financial-condition-reports entnehmen. KI/A/1001/I/02/19 Standard Life 01
3 An wen können Sie sich bei Fragen wenden? Haben Sie eine Frage zur Altersvorsorge oder zu Ihrem Vertrag, sollten Sie sich als erstes an Ihren Vermittler wenden. Unsere Servicemitarbeiter sind von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr für Sie da: Tel.: (kostenfrei). Fax: (kostenfrei). Welche Aufsichtsbehörden gibt es? Standard Life International DAC ist in Irland von der Central Bank of Ireland (CBI) zugelassen und wird von ihr beaufsichtigt. Central Bank of Ireland PO Box 559 Dublin 1 Irland (Für die Beaufsichtigung ist grundsätzlich die britische Aufsichtsbehörde siehe oben federführend) Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Beschwerdestelle, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, Tel Beschwerdestelle über Versicherungsunternehmen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) Abteilung III/3 Stubenring 1, 1010 Wien oder Bei Beschwerden über uns oder unsere Vermittler können Sie sich aber auch an unsere Servicemitarbeiter wenden. Die deutsche Zweigniederlassung unterliegt der Rechts- und Finanzaufsicht der Central Bank of Ireland (CBI), und auch der Rechtsaufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße Bonn Tel poststelle@bafin.de Welche Möglichkeiten außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren gibt es? Sofern Sie einmal Reklamationen haben, stehen Ihnen neben den soeben genannten Aufsichtsbehörden darüber hinaus zur Verfügung: Ihr Vermittler Die Mitarbeiter der, Beschwerdemanagement, Lyoner Str. 15, Frankfurt am Main, beschwerde@standardlife.de, Fax: , Betriebsstätte Standard Life International DAC, Arche Noah 9, 8020 Graz Die Finanzmarktaufsicht, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Tel. 01 KI/A/1001/I/02/19 Standard Life 02
4 Wann und wie können Sie Ihre Versicherung kündigen? Vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum können Sie Ihre Versicherung jederzeit in geschriebener Form (zum Beispiel auf Papier, per , per Fax), sofern nicht die Schriftform vereinbart ist, mit Wirkung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode entspricht bei laufenden Beiträgen der vereinbarten Zahlungsweise; im Fall eines Einmalbeitrags ist die Versicherungsperiode ein Jahr. Nach Rentenbeginn ist eine Kündigung ausgeschlossen. Sie können Ihre Versicherung auch unabhängig vom Ende einer laufenden Versicherungsperiode jederzeit vor dem vereinbarten Rentenbeginndatum in geschriebener Form (zum Beispiel auf Papier, per , per Fax), sofern nicht die Schriftform vereinbart ist, mit einer Frist von 3 Wochen zum Ende eines jeden Monats vollständig kündigen. Bei fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zu dem von Ihnen gewählten Monatsende wirksam (Stichtag der Kündigung). Bei nicht fristgerechter Kündigung wird die Kündigung zum nächsten Monatsende wirksam. KI/A/1001/I/02/19 Standard Life 03
5 Allgemeine Steuerregelungen für Ihren Versicherungsvertrag nach österreichischem Steuerrecht [Abgabenänderungsgesetz 2014: Für Einmalerlagsversicherungen, bei denen das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss von Versicherungsnehmer und versicherter Person jeweils über 50 Jahre ist, gelten andere steuerliche Regeln, die Werte finden Sie jeweils in eckigen Klammern.] Diese Angaben entsprechen den steuerlichen Bestimmungen (Stand: Oktober 2017), die durch zukünftige Novellierungen der Steuergesetze geändert werden können. Ferner ist es nicht möglich, an dieser Stelle alle steuerlichen Tatbestände vollständig darzustellen. Insbesondere ist es nicht möglich vorauszusagen, ob eine Finanzbehörde nach einer oder mehreren Vertragsänderungen eine missbräuchliche Gestaltung nach den 21 und 22 Bundesabgabenordnung (BAO) feststellen wird, und sich dadurch eine andere steuerliche Bewertung ergibt. Lassen Sie sich daher von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt vor Durchführung einer Vertragsänderung beraten. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Beurteilung auch von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig sein kann. (I) Versicherungssteuer 6 Versicherungssteuergesetz Versicherungssteuerpflicht besteht für natürliche und juristische Personen, sofern diese bei Zahlung der Beiträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. die Betriebsstätte in Österreich haben. Die Beiträge Ihres Versicherungsvertrags unterliegen der Versicherungssteuer (4 %). Sind keine laufenden, im Wesentlichen gleich bleibenden Beiträge vereinbart (z.b. Einmalerlag, abgekürzte Beitragszahlung oder Beitragsfreistellung von mehr als einem Jahr innerhalb der ersten 15 [10] Jahre ab Vertragsabschluss), fällt eine Nachversteuerung der gezahlten Beiträge in Höhe von 7 % an, wenn die Versicherung, auf welche Weise auch immer, in eine Kapitalversicherung mit einer Laufzeit von weniger als 15 [10] Jahren geändert wird oder der Vertrag vor Ablauf von 15 [10] Jahren rückgekauft wird oder im Falle einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, diese mit Kapitalzahlung abgefunden wird oder vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss mehr als 25 % der ursprünglichen Beitragssumme entnommen werden (vorzeitige Teilentnahmen). Die Versicherungssteuer aus der Nachversteuerung wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen einbehalten. (II) Einkommenssteuergesetz (EStG) (a) Keine Absetzbarkeit der Beiträge im Sinne des 18 Einkommenssteuergesetz Für Neuverträge, die ab dem 01. Januar 2016 abgeschlossen werden, ist eine Absetzungsmöglichkeit der Beiträge nach 18 Einkommenssteuergesetz nicht mehr gegeben. (b) Einkommenssteuer (Leistungen an den Versicherungsnehmer). Besteuerung von Renten gemäß 29 Z 1 Einkommenssteuergesetz Eine Besteuerung von Rentenleistungen erfolgt erst, wenn die Summe der Rentenzahlungen den Wert der Gegenleistung übersteigt. (c) Besteuerung von Einkommen aus Kapitalvermögen gemäß 27 Abs. 5 Z 3 Einkommenssteuergesetz Der Einkommenssteuerpflicht unterliegen die Unterschiedsbeträge zwischen eingezahlten KI/A/1001/I/02/19 Standard Life 04
6 Beiträgen und der Versicherungsleistung, die im Fall der Kapitalabfindung oder des Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der Rentenauszahlungen vor Ablauf von 15 [10] Jahren ab Vertragsabschluss vereinbart ist, ausgezahlt werden, wenn im Versicherungsvertrag keine laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Beitragszahlung vereinbart ist und die Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrags weniger als 15 [10] Jahre beträgt. Werden bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 15 [10] Jahren vor Ablauf von 15 [10] Jahren mehr als 25 % der ursprünglichen Beitragssumme entnommen (vorzeitige Teilentnahmen), führt dies zur Steuerpflicht nach 27 Abs. 5 Z 3 EStG in Bezug auf sämtliche Auszahlungen aus diesem Vertrag. (III) Kapitalertragssteuer Ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist kapitalertragssteuerfrei. (IV) Datenaustausch zwischen Deutschland und Partnerstaaten Deutschland hat sich wie einige andere Staaten auch dazu verpflichtet, zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten Steuerdaten auszutauschen. Dabei verpflichten sich die jeweiligen Staaten untereinander (Teilnehmerländer) zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn auch diese in einem Drittstaat steuerlich ansässig sind. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich d. h. ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informationen gehören unter anderem die Angaben zur Person, Anschrift, steuerliche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers bzw. der hinterbliebenen Leistungsempfänger, Vertragsnummer und der Wert des Vertrags zum Ende des Kalenderjahrs bzw. im Zeitpunkt des Leistungsfalls. Hierzu haben unter anderem in Deutschland ansässige Versicherungsunternehmen Daten zu erheben und an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, das die Daten an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden der Teilnehmerländer weiterleitet. Der deutschen Meldeverpflichtung unterliegen sowohl deutsche als auch österreichische Vertragsabschlüsse da diese von der deutschen Niederlassung der Standard Life International DAC aus verwaltet werden. Versicherungsnehmer sind dabei grundsätzlich verpflichtet, Ihrer Versicherungsgesellschaft Auskunft über eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb von Deutschland zu geben. Meldepflichtig durch die Versicherungsunternehmen sind hingegen nur solche Verträge, bei denen eine steuerliche Ansässigkeit im einem oder mehreren Teilnehmerländern vorliegt. KI/A/1001/I/02/19 Standard Life 05
7 KI/A/1001/I/02/19 Wir freuen uns auf Sie Telefon (kostenfrei) Wir sind montags bis donnerstags von 8.30 bis Uhr und freitags von 8.30 bis Uhr für Sie da. Betriebsstätte der Standard Life International DAC Arche Noah Graz Telefon: (kostenfrei) Fax: salesaustria@standardlife.at Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC Reg.G.Nr. HRB Amtsgericht Frankfurt am Main Hauptbevollmächtigte: Gail Izat Rechtsform: Designated Activity Company Limited by Shares nach irischem Recht Sitz Dublin (Irland) Register-Nr Vertretungsberechtigter Vorstand: Nigel Dunne, Aoife O Leary, Michael McKenna Bankverbindung: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG IBAN DE BIC TUBDDEDD USt-IDNr. DE Stand: Februar Standard Life Aberdeen, Lizensierter Nachdruck. alle Rechte vorbehalten
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