Erweiterung des Nationalen Waffenregisters um Waffenhersteller und Fachhandel

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1 Erweiterung des Nationalen Waffenregisters um Waffenhersteller und Fachhandel Mitgliederversammlung Büchsenmacherinnung Süddeutschland Westhausen, den von Niels Heinrich Fachliche Leitstelle 1

2 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 2

3 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 3

4 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 4

5 Das NWR heute 2012: : 552 Fachliche Leitstelle 5

6 Das NWR heute Örtliche Waffenbehörde Nr. 1 Zentrale Komponente des NWR im Bundesverwaltungsamt (BVA) Örtliche Waffenbehörde Nr. Sendet einen TEIL (!!!) der örtlichen Daten Örtliche Waffenbehörde Nr. 552 kann Daten aus dem Register abrufen Fachliche Leitstelle 6

7 Das NWR heute Fachliche Leitstelle 7

8 Das NWR heute Fachliche Leitstelle 8

9 Das NWR heute Datenobjekte im NWR NWR Behörde Der Polizeipräsident in Berlin. natürliche Person nicht nat. Person Max Mustermann Mustermann GmbH Erlaubnis Waffenbesitzkarte Waffe Voreintrag Kat C Rept.Büchse.308Win Sauer 202 Voreintrag Kat B-halbautom. Pistole 9mm Luger Fachliche Leitstelle 9

10 Das NWR heute Funktionsbeispiel 1 Überlassung einer Waffe zwischen Privatpersonen aus Sicht der Erwerber-Behörde (Behörde 2) Fachliche Leitstelle 10

11 Das NWR heute nwr Behörde 1 Behörde 2 natürliche Person 1 natürliche Person 2 Erlaubnis 1 Erlaubnis 2 Waffe 1 ErlaubnisID 1 Waffe 1 wurde durch Person 2 von Person 1 erworben Fachliche Leitstelle 11

12 Das NWR heute Behörde 1 nwr Mail: Datenaktualisierungshinweis Behörde 2 natürliche Person 1 natürliche Person 2 Erlaubnis 1 Erlaubnis 2 Nach Ausführen der Funktion Waffe.Zuständigkeitswechsel Waffe 1 ErlaubnisID 2 Historie: E-ID 1 Fachliche Leitstelle 12

13 Das NWR heute Funktionsbeispiel 2 Umzug einer Person zwischen verschiedenen Waffenbehörden aus Sicht der Zuzugs-Behörde (Behörde 2) Fachliche Leitstelle 13

14 Das NWR heute nwr Behörde 1 Behörde 2 natürliche Person 1 Erlaubnis 1 Waffe 1 Daten von Person 1 sollen nach Zuzug von Behörde 2 übernommen werden Fachliche Leitstelle 14

15 Das NWR heute nwr Mail: Datenaktualisierungshinweis Behörde 1 Behörde 2 natürliche Person 1 Erlaubnis 1 Nach Ausführen der Funktion Person.Zuständigkeitswechsel Waffe 1 Fachliche Leitstelle 15

16 Das NWR heute Registerbehörde Die Zentrale Komponente (ZK) wird durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in seiner Funktion als Registerbehörde mit einer sehr hohen Verfügbarkeit betrieben. Darüber hinaus stellt die Registerbehörde verschiedene Leitfäden, Auskunftsersuchen und Auswertungslisten zur Verfügung. Fachliche Leitstelle Die Fachliche Leitstelle NWR, ist der Unterstützer und Ansprechpartner sämtlicher Nutzer (Waffen-, Sicherheitsbehörden, Ministerien, etc.) zu allen Fragen welches das NWR betreffen und nicht technischer Natur sind. Dies sind z.b. Anfragen zur Standardisierung von Schusswaffen und zur korrekten Abbildung komplexer Sachverhalte im NWR. Sie stellt außerdem das zentrale Informationssystem NWR ( zur Verfügung. Die Waffenbehörden Die zuständigen etwa 550 Waffenbehörden übermitteln die registerrelevanten Daten über ihre Örtlichen Waffenverwaltungssysteme (ÖWS) mittels des eigens für diesen Zweck geschaffenen Datenaustauschstandards XWaffe an die ZK. Fachliche Leitstelle 16

17 Das NWR heute Fachliche Leitstelle 17

18 Das NWR heute Entwicklungsstufen des NWR 2012/13 Datenerstbefüllung durch WaffB Betriebsstart NWR I 2013 bis 2017 Datenbereinigung durch WaffB Ab 2019 geplant: Anbindung der Hersteller und Händler Betriebsstart NWR II Fachliche Leitstelle 18

19 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 19

20 Die Fachliche Leitstelle für das Nationale Waffenregister NWR-FL Eine Dienststelle der Behörde für Inneres und Sport Hamburg Gemeinsam getragen von den Bundesländern und dem Bund Fachliche Leitstelle 20

21 Die Fachliche Leitstelle NWR Fachliche Leitstelle 21

22 Die Fachliche Leitstelle NWR Fachliche Leitstelle 22

23 Die Fachliche Leitstelle NWR Fachliche Leitstelle 23

24 Die Fachliche Leitstelle NWR Fachliche Leitstelle 24

25 Die Fachliche Leitstelle NWR Fachliche Leitstelle 25

26 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 26

27 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 27

28 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 28

29 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 29

30 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR 1.Umsetzung der EU-Richtlinie Ziele des NWR II 2.Anbindung der Hersteller und Händler 3.Erfassung neu hergestellter sowie neu importierter Waffen durch die Hersteller und Händler sowie der im dortigen Lagerbestand befindlichen Waffen 4.Nutzung der NWR-ID wird verpflichtend 5.Bessere Darstellung des Überlassungsprozesses (insbesondere solcher mit Händlereinbindung) 6.Bessere Nachverfolgbarkeit des Lebenszyklus von Waffen und insbesondere auch Waffenteilen Fachliche Leitstelle 30

31 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 31

32 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 32

33 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR WaffB 1 Jäger 1 WaffB 2 Waffenhändler WaffB 3 Jäger 2 WBK Handelserlaubnis WBK Waffe 1 Waffe 1 Waffe 1 Besser Einbindung der Händler in Überlassungsprozesse! Fachliche Leitstelle 33

34 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Fachliche Leitstelle 34

35 Anbindung von Waffenherstellern und Fachhandel an das NWR Neu im Inland hergestellte Waffen/Waffenteile Waffen im Lagerbestand Neu aus dem Ausland importierte Waffen/Waffenteile NWR Fachliche Leitstelle 35

36 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 36

37 Der verbindliche Standard XWaffe Für alle Daten/-felder im NWR gibt es eine umfangreiche Dokumentation im XRepository oder als Link bei: Fachliche Leitstelle 37

38 Der verbindliche Standard XWaffe setzt einen neuen Standard stellt für das NWR zahlreiche Kataloge zur Verfügung bzw. verweist bei Datenfeldern auf die jeweiligen XÖV-Kataloge mit seinen Katalogen wird vom NWR zukünftig gepflegt und veröffentlicht beinhaltet ein fundiertes Betriebskonzept Fachliche Leitstelle 38

39 Der verbindliche Standard XWaffe Fachliche Leitstelle 39

40 Der verbindliche Standard XWaffe Beispiele für Kataloge im NWR: Waffenkategorie und Waffenart Im Beispiel: nicht: KK-Gewehr sondern: 1. Kategorie C 3.2 lange Einzellader-Schusswaffe mit gezogenem Lauf Einzelladerbüchse 2. Kategorie C 3.1 lange sonstige Repetier-Schusswaffe Repetierbüchse 3. Kategorie B 2.4 halbautomatische Langschusswaffe mit Magazinkapazität über 3 Schuss - halbautomatische Büchse Fachliche Leitstelle 40

41 Der verbindliche Standard XWaffe Beispiele für Kataloge im NWR: Munitionsbezeichnung / Kaliber Ein zusammen mit BKA, LKÄ (RP und NW), Polizei HH und Beschussämtern erstellter Katalog enthält: ca Echtbezeichnungen (soweit verkürzt, dass in waffenrechtliche Dokumente druckbar) ca dazu gehörende Synonymbezeichnungen mit entsprechenden Verweisen Fachliche Leitstelle 41

42 Der verbindliche Standard XWaffe 9M/M 40 M.PARABELLUM 9MM BERETTA (1915) 9MM ENGL.PISTOLEN-PATRONE 9MM LANG BERETTA M.38 9MM LUGER CARBINE 9MM M. 38 9MM NATO 9MM NATO PARABELLUM 9MM PARA 9MM PARABELLUM 9MM PIST.PATR.400(B) 9MM PISTOLEN-PATRONE 08 9MM PISTOLEN-PATRONE M mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger 9mmLuger Fachliche Leitstelle 42

43 Der verbindliche Standard XWaffe Beispiel Waffe: Katalogwerte: Waffe ID W Z Erlaubnis ID E K Waffenkategorie B Waffentyp gem. Anlage 1 WaffG halbautomatische Kurzschusswaffe <60cm Waffentyp Feingliederung halbautomatische Pistole Herstellerbezeichnung (Text) Herstellerbezeichnung (Code) Walther Modellbezeichnung GSP Munitionsbezeichnung / Kaliber (bis 4x).32S&WLongWC Seriennummer (mehrfach möglich) Waffenstatus im Besitz-Inland Waffenstatus Datum Waffenteil ganze Waffe Waffentechnische Ausführung ohne Besonderheiten Bedürfnisgrund Besitz Sportschütze Munitionserwerbsberechtigung ja Blau: Richtig und Katalogwert / Schwarz: kein Katalog vorhanden / Rot: falsch Fachliche Leitstelle 43

44 Der verbindliche Standard XWaffe Bisher: Nun auch möglich: Fachliche Leitstelle 44

45 Der verbindliche Standard XWaffe Bisher: Nun auch möglich: Fachliche Leitstelle 45

46 AGENDA Begrüßung / Vorstellung Das Nationale Waffenregister -aktueller Sachstand Die Fachliche Leitstelle NWR Anbindung von Herstellern und Fachhandel an das NWR Der verbindliche Standard XWaffe Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 46

47 Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 47

48 Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 48

49 Tipps und Hinweise Zukünftige Meldeanlässe /Prozesse für Hersteller und Händler im NWRII Erstregistrierung einer Waffe/ eines Waffenteils Bestandsmeldung Überlassung Überlassung an WBK-Inhaber oder an Inhaber einer Erlaubnis nach 21 Abs.1 S.1 WaffG Überlassung an sonstigen Berechtigten Überlassung an Erwerber aus Mitgliedstaat der EU oder Drittstaat Überlassung an Jäger Erwerb mit Jahresjagdschein Erwerb Abhandenkommen Vernichtung Austausch eines Waffenteils Umbau / Änderung der Kennzeichnung Blockierung Unbrauchbarmachung Zerlegung Fachliche Leitstelle 49

50 Tipps und Hinweise Beispiel Waffe: Katalogwerte: Waffe ID W Z Erlaubnis ID E K Waffenkategorie B Waffentyp gem. Anlage 1 WaffG halbautomatische Kurzschusswaffe <60cm Waffentyp Feingliederung halbautomatische Pistole Herstellerbezeichnung (Text) Herstellerbezeichnung (Code) Walther Modellbezeichnung GSP Munitionsbezeichnung / Kaliber (bis 4x).32S&WLongWC Seriennummer (mehrfach möglich) Waffenstatus im Besitz-Inland Waffenstatus Datum Waffenteil ganze Waffe Waffentechnische Ausführung ohne Besonderheiten Bedürfnisgrund Besitz Sportschütze Munitionserwerbsberechtigung ja Blau: Richtig und Katalogwert / Schwarz: kein Katalog vorhanden / Rot: falsch Fachliche Leitstelle 50

51 Tipps und Hinweise Fachliche Leitstelle 51

52 Tipps und Hinweise WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: 2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. 2.4 Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden. Fachliche Leitstelle 52

53 Tipps und Hinweise Anmerkung: Bei der Blaser R8 handelt es sich um eine Waffe, die speziell für die Verwendung von Austauschläufen konstruiert ist. WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1: 3.1 Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können. 3.2 Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen. Fachliche Leitstelle 53

54 Tipps und Hinweise Brevet = (französisch) Patent VZOR = (tschechisch) Modell Fachliche Leitstelle 54

55 Tipps und Hinweise Tons per = Angabe zum Beschussdruck (Tons per square inch) Fachliche Leitstelle 55

56 Tipps und Hinweise WaffG 10 (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. (Ist die Waffe in.22lr, darf KEINE Munition.22 Extra L.R. erworben werden ) Fachliche Leitstelle 56

57 Tipps und Hinweise Vor der Datenbereinigung 2013: Pistole VIS 35 allein in zwei Bundesländern insgesamt 65 x mit identischer Herstellungsnummer (15567 = Patentnummer) vorhanden. Fachliche Leitstelle 57

58 Fachliche Leitstelle 58

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