Leistungssportkonzept

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1 Leistungssportkonzept Das nachfolgende Konzept bildet die Grundlage für die Nachwuchsförderung sowie Durchführung und Weiterentwicklung des Leistungssports im Nachwuchs- und Aktivenbereich des BRS Saarland. (Stand 11/2016) (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung zweier Geschlechterformen verzichtet. Die verwendete - männliche Form soll jeweils auch für weibliche Personen. gelten) 1. Einleitung Auf der Basis bisheriger Erfolge einzelner Athleten wird die Entwicklung des Leistungssports im BRS weiter vorangetrieben. Darunter ist zu verstehen, dass Talentscouting, Talententwicklung und die Förderung der Athleten in Training, Wettkampf, in Bildung, Ausbildung und im Beruf entsprechend der Vorgehensweise im nichtbehinderten Sport erfolgt. Das BRS-Leistungssportkonzept folgt dem entsprechenden Konzept des DBS/NPC. Dazu notwendige verbandspolitische und personelle Veränderungen auf Verbandsebene wurden vollzogen und werden weiterhin entwickelt. Die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes bedarf jedoch auch wesentlich einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des BRS Saarland und seinen Gliederungen wie Vereinen, Schulen und mit den Fachverbänden im LSVS. 2. Strukturen des Leistungssports im BRS Die Grundlagen für leistungssportgerechte Strukturen sind wie folgt im BRS Saarland festgelegt: Im Präsidium vertritt der Vize-Präsident Sport die Belange auch des Leistungssports. Er ist Vorsitzender des Leistungssportausschusses. Er wird unterstützt durch den Landesfachwart Paralympischer Sport, der auch Mitglied des Hauptausschusses ist, und durch andere ehrenamtliche Fachwarte, professionelle Trainer und eine Aktivenvertretung.. Unterstützt wird die fachliche Kompetenz durch Kooperationen mit dem DBS und den Fachverbänden des DOSB, den Olympiastützpunkten sowie Mitarbeit in LSVS und LAL. Die sportfachliche Arbeit wird abgesichert durch den Paralympischen Trainingsstützpunkt Leichtathletik und Landesstützpunkte in den Schwerpunktsportarten Bogensport, Boccia und Tischtennis Handlungsziele und Maßnahmen Zur nachhaltigen Verbesserung der skizzierten Situation ist Umsetzung von Zielvorgaben für die Leistungssportförderung notwendig. Talentsuche, Nachwuchs- und Aktiven-Förderung sind zusammen mit der Leistungssportentwicklung wesentliche Ziele des BRS. 1

2 Integraler Bestandteil der sportlichen Förderung ist die Hilfestellung bei der Entwicklung sozialer, bildungsmäßiger und beruflicher Kompetenzen Stichwort, Duale Karriere. Zu den sportlichen Zielen gehören insbesondere die Talentsuche und Nachwuchsförderung im Schüler- und Jugendbereich. Grundsätzlich gilt für den Nachwuchsbegriff im Sport für Menschen mit Behinderung, dass "Nachwuchs" nicht immer gleichbedeutend ist mit "jugendlich", weil der Athlet mit Behinderung im statistischen Mittel älter ist als der Athlet im Sport der Nichtbehinderten, da häufig Quereinsteiger nach traumatischem Ereignis oder nach degenerativen Erkrankung zum Behindertensport kommen. Nachwuchsathlet im Sinne eines "neuen Athleten" auch schon einmal im dritten Lebensjahrzehnt stehen kann. Diese Sportlerakquise muss auch im Erwachsenenbereich betrieben werden, indem Sportinteressierte und oder Leistungssportler, die durch z.b. einen Unfall behindert wurden, dem Leistungssport zugeführt werden. Dazu kann auch der Bereich Rehasport beitragen, indem z.b. ehemaligen (Leistungs-)Sportlern oder talentierten Teilnehmern in Reha-Maßnahmen oder Reha-Sportgruppen der Weg zum Leistungssport der Behinderten gezeigt wird. Ebenso können Talente, die im breitensportlichen Bereich ihre Grundlagen entwickelt haben, eine Weiterführung im Paralympisch orientierten Wettkampfsport erfahren. Ebenfalls dringend geboten ist die Zusammenarbeit mit Schulen in der Nachwuchsförderung. So müssen unbedingt die Kontakte zu Schulen mit Integrationsschülern und zu den Schulen für Behinderte angebahnt, verstetigt und ausgebaut werden, um im Jugendbereich zu einer gezielten Nachwuchsarbeit zu kommen. Dabei ist darauf zu achten, dass solche Kooperationen keine Einbahnstraßen werden, indem der eine Partner nur das mitnimmt, was der andere bietet, aber seinerseits die weitere Mitarbeit nicht leisten kann oder verweigert. Deswegen müssen auch Kontakte auf Schulträger- bzw. Schulaufsichtsebene gepflegt werden. Leistungen in der Spitze setzen einen Unterbau voraus. Der Verband ist auf die Mitarbeit aller seiner Vereine angewiesen. Ziel der Vereine sollte es im eigenen Interesse auch sein, möglichst viele Sportler dem Wettkampfsport und dem Paralympischen Leistungssport zuzuführen. Denn die Erfolge der Leistungssportler steigern die Attraktivität ihrer Vereine, was das Bemühen der Vereine um ständige Mitgliederwerbung unterstützen kann. Dem BRS seinerseits obliegt es, die Talente sportlich zu fördern, z.b. durch die Bildung von Landeskadern und Trainingsstützpunkten (ggf. in Kooperation mit anderen Landesverbänden), damit die Athleten des Verbandes unter konkurrenzfähigen Bedingungen trainieren, sich für Bundeskader und internationale Wettkämpfe qualifizieren können. Der Sicherung sportlicher, struktureller und sportpolitischer Ziele dient die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren aus Politik und Gesellschaft wie auch die Kooperation mit Verbänden und Vereinen des Nichtbehindertensports. Intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung des Leistungssports und der Leistungsfähigkeit behinderter Athleten in den Medien gehört unmittelbar zum Paralympischen Leistungssport, dient aber auch dazu, das Interesse für die Belange des Behindertensports zu wecken, den Vereinen neue Mitglieder zuzuführen und Sponsoren zu gewinnen. 2

3 2.2 Leitsätze Der Paralympische Sport ist Teil einer der drei Säulen (Leistungs-, Breiten- u. Reha- Sport) im BRS. Der BRS ist als Fachverband für den Behindertensport für die Durchführung des Paralympischen Sports im Saarland zuständig. Fachwarte und Trainer werden in ihrer fachlichen Arbeit in den Vereinen und im Verband vom Landes- Leistungssportausschuss unterstützt. Die Fachwarte vertreten ihre Sportart im BRS und gegebenen Falls in den DBS- Abteilungen. Der BRS setzt sich für die Gleichstellung von Leistungssportlern mit Behinderung und ohne Behinderung im Saarland ein. Der BRS sorgt für die Einrichtung Paralympischer Trainingszentren und die Partizipation an den Strukturen des Sports von Menschen ohne Behinderung (z.b. OSP u. vergleichbare Einrichtungen). 2.3 Maßnahmen Verbandspolitische Maßnahmen Die der Förderung des Leistungssports dienlichen Maßnahmen richten sich nach der Satzung und der Finanzordnung des BRS Saarland. Eine ständige Anpassung an geänderte Gegebenheiten ist unabdingbar. Ziel muss es sein, dem Leistungssport im BRS das ihm zustehende Gewicht zu verleihen. Der BRS und seine Mitgliedsvereine müssen ihre Verantwortung gegenüber dem Leistungssport im Sinne der unter 2.1 dargestellten Wechselwirkungen wahrnehmen. Diesem Anliegen, die Positionierung des Paralympischen Sports deutlich zu machen, diesen weiter zu entwickeln und professionell zu gestalten, dienen folgende verbandspolitischen Entscheidungen: Der Vizepräsident Sport ist für den Paralympischen Sport zuständig. Er ist Vorsitzender des Paralympischen Leistungssportausschusses. Der Landesfachwart Paralympischer Sport / Landestrainer Paralympischer Sport ist Mitglied im Hauptausschuss des BRS und unterstützt den Vizepräsidenten Sport bei der Koordination der Aktivitäten in den Paralympischen Sportarten. Außerdem vertritt er die Interessen des BRS und seiner Aktiven im Landesausschuss Leistungssport. Für die einzelnen Paralympischen Sportarten können bei Bedarf Landestrainer berufen werden. Der vorhandene Paralympische Trainingsstützpunkt in der Sportart Leichtathletik soll auch in der Paralympischen Periode fortgeführt werden. Dabei sind bezüglich der Inhalte des Stützpunktes, auch bei einer evtl. Umbenennung im Rahmen der Strukturveränderungen des DOSB/DBS, keine Änderungen vorgesehen. Für weitere Paralympischen Schwerpunktsportarten z.z. Bogensport, Boccia, Tischtennis - sind/werden Landesstützpunkte eingerichtet. Für Badminton wird dies angestrebt. In den entsprechenden Sportarten werden Kooperationen mit den Fachverbänden/Vereinen des nicht Behinderten-Sports angestrebt. 3

4 Der BRS ist Mitglied im Landesauschuss Leistungssport des Landessportverbandes für das Saarland Strukturelle Maßnahmen Strukturelle Maßnahmen sind: Kooperation mit den Vereinen sowie den entsprechenden Vereinen und Verbänden des Nichtbehindertensports. Fortführung der Kooperation mit Leistungszentren und dem Olympia-Stützpunkt im Saarland in sportlicher, medizinischer wie auch sozial/beruflicher Hinsicht. Kontaktaufnahme und Pflege zu allen Institutionen, die Behinderte betreuen (z.b. Behörden, Schulen, Ärzte, Kliniken, Reha-Einrichtungen, Orthopädiefachgeschäfte usw.). Einrichtung und Pflege einer Athleten-Datenbank zur Dokumentation der Athletenentwicklung. Unterstützung bei der Einrichtung von Sportstrukturen (Reha-, Breiten-, Kinder- und Jugend-, sowie Leistungssport) in den Vereinen. Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit. Verbesserung von Sponsoring - Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Die Akzeptanz und die Mitarbeit der Fachwarte und Vereine sind von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung dieses Leistungssportkonzepts. Auch der Informationsfluss zwischen den Vereinen und dem BRS sowie der Vereine untereinander ist von größter Wichtigkeit und muss deutlich verbessert werden. Jedem Vereinsverantwortlichen muss bekannt sein, von welchem Verein welche Sportarten angeboten werden, um Interessenten weitervermitteln zu können. Die Internetseiten werden laufend aktualisiert und alle Verantwortlichen auf die Webseiten hingewiesen. In der Folgezeit werden dem o.a. Personenkreis Änderungen mitgeteilt. Es wird auf Wunsch ein regelmäßiger Newsletter versandt. Die Fachwarte und Landestrainer arbeiten als Talentscouts und sorgen für deren Teilnahme an entsprechenden Verbandsmaßnahmen. Nach Möglichkeit werden (eventuell in Kooperation mit anderen Landesverbänden) Schwerpunktvereine eingerichtet. Es werden zentrale Lehrgangsmaßnahmen durchgeführt (ggf. in Kooperation mit anderen Landesverbänden). Hilfe/Unterstützung bei der Versorgung der Kaderathleten mit Hilfsmitteln und Sportgeräten ist sicher zu stellen. Die Öffentlichkeitsarbeit ist zu intensivieren. Die öffentlichen Medien müssen zur Darstellung des Behinderten-Leistungssports benutzt und gewonnen werden. Dazu sind die Verantwortlichen für die PR auch mit entsprechenden Informationen (z.b. Wettkampfergebnisse u.ä.) durch Fachwarte, Trainer und Athleten zu versorgen. 4. Kader / Landeskader (L-Kader) 4

5 4.1 Kaderkriterien Alle Athleten der Paralympischen Sportarten (in Anlehnung an die Förderstruktur des DBS), welche die Kriterien erfüllen bzw. bei entsprechender Förderung voraussichtlich die Kriterien erfüllen werden, können zu Landeskaderathleten berufen werden. Sie erhalten entsprechende Förderung durch den BRS. Sobald ein Landeskader-Athleten den Bundeskaderstatus erhält unterliegt er den Verfahrensweisen des DBS und wird dementsprechend gefördert. (Berufung des DBS) Die Dauer der Förderung hängt von der sportlichen Entwicklung des Athleten ab. Dazu pflegen die Trainer entsprechende Dokumentationen zur Leistungsentwicklung. Über die Kaderzugehörigkeit entscheidet der Landestrainer im Benehmen mit dem Vizepräsidenten Sport und dem Leistungssportausschuss jährlich oder, wenn aktuelle Umstände es erfordern, zeitnah zu den Umständen. (Alle Bundeskader-Athleten unterliegen den Verfahrensweisen des DBS und werden dementsprechend gefördert. Innerhalb des BRS sind sie in ihren Berechtigungen mindestens den Landeskadern gleichgestellt. (Berufung s. Kriterien des DBS) 4.2 Berufung in den BRS-Landeskader: Die Kriterien zur Berufung in den Landeskader werden für die einzelnen Paralympischen Sportarten in einer sportartspezifischen Kaderordnung festgelegt. 4.3 Nachwuchskader (LN-Kader) Darüber hinaus werden Fördermaßen (zentrales Training am OSP, Lehrgänge) durchgeführt u.a. mit dem Ziel, Nachwuchskader zu bilden. Die Berufung in eine solche Fördergruppe und in die Nachwuchskader erfolgt durch den Landestrainer im Benehmen mit dem Vizepräsidenten Sport und dem Leistungssportausschuss. Berufungskriterien für LN-Kader: erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen des BRS/DBS regelmäßige Teilnahme am Training der Fördergruppen des BRS Teilnahme an Qualifikationswettkämpfen Qualifikation für den Jugend-Länder-Cup 5. Förderung 5.1 Berechtigung und Umfang der Förderung Berechtigung Gefördert werden Athleten der Paralympischen Sportarten, die Mitglied im aktuellen Kader des BRS Saarland, oder Mitglied im Nachwuchskader, oder aktuell durch Nominierung des zuständige Landestrainers gleichgestellt sind Umfang der Förderung: Bezuschussung von Kaderlehrgängen und dezentralen Trainingsmaßnahmen des BRS. Beschaffung von Sportgerät/-material im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Verbandes. Erschließen von Trainingsmöglichkeiten in angemessenen/geeigneten Sportstätten. 5

6 Unterstützung bei der medizinischen Betreuung durch den OSP Saarbrücken. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Sponsorensuche. Unterstützung bei Ausbildung und Berufsausübung, dabei insbesondere auch Förderung bei der Dualen Karriere 5.2. Nachwuchsförderung Nachwuchs- und Talent-Sichtung und Förderung ist ein Schwerpunkt der Arbeit im Leistungssportbereich des BRS Saarland. Entsprechende Ausführungen dazu finden sich in den Kapiteln 2.1 und 4.3 dieses Leistungssportkonzeptes auf der Grundlage der Analyse zur Nachwuchsförderung des BRS Saarland. 6. Finanzierung 5.1 Anträge auf Zuschüsse Zuschüsse gemäß den nachfolgend dargestellten Kriterien können nur gewährt werden, wenn sie vorab beim Vizepräsidenten Sport beantragt und von diesem verbindlich zugesagt wurden. 6.2 Kriterien Bezuschussung nationaler Meisterschaften Zuschüsse zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften/Internationalen Deutschen Meisterschaften in den Paralympischen Sportarten können gemäß folgender Kriterien gewährt werden: Bezuschusst werden nur Kosten, die nicht von anderen Trägern übernommen werden. Es muss offen gelegt werden, welche Zuschüsse von anderen (z.b. DBS, DRS, Verein) gewährt werden. Zuschüsse können nur Teilnehmer beantragen, die dem jeweils aktuellen Landeskader angehören oder aufgrund von Teilnahme an entsprechenden Leistungslehrgängen und /oder Leistungstest vom zuständigen Landestrainer für die Teilnahme nominiert werden. Zuschüsse werden nur ausbezahlt, wenn ein Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Veranstaltung beim Vizepräsident Sport, ersatzweise beim Fachwart Paralympische Sportarten oder beim Geschäftsstellenleiter vorliegt Bezuschussung weiterer Anlässe Folgende Veranstaltungen/Aktivitäten können außerdem bezuschusst werden: Leistungslehrgänge internationale Wettkämpfe Kaderstarts bei ausgewählten Wettkämpfen Kadertraining in besonderen Fällen wie Intensivtraining im Vorfeld von Europa- /Weltmeisterschaften/Paralympics an Stelle von Lehrgangsmaßnahmen Gemeinschaftsfahrten zum Kader - und Nachwuchs - Verbandstraining. 6

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