Mobilfunk und Gesundheit

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1 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit (1) Wie elektromagnetische Felder auf den Menschen wirken Der Mobilfunk benutzt elektromagnetische Felder, um Informationen zu übertragen. Doch wie wirken diese Felder auf die Gesundheit? Bei der Untersuchung dieser Frage wird meist zwischen thermischen und athermischen Wirkungen unterschieden. Thermische Wirkungen Befindet sich ein Mensch in einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld, entsteht mit zunehmender Stärke des Feldes in seinem Körper Wärme. Denn die Energie hochfrequenter elektromagnetischer Felder wird im menschlichen Körper in Wärme umgewandelt. Man spricht deshalb auch von thermischen Effekten elektromagnetischer Felder. Die Medizin nutzt diesen Sachverhalt für Heilzwecke. Schäden durch eine zu starke Erwärmung treten erst dann auf, wenn die Dosierung eine bestimmte Höhe überschreitet. Die thermischen Effekte nehmen ähnlich der Hitzeausstrahlung einer Herdplatte mit der Entfernung von der Quelle jedoch rasch ab. Während man sich direkt an der Herdplatte verbrennt, passiert schon bei einigen Zentimetern Abstand zur Platte nichts mehr. Sicherheit durch Abstand, darum geht es auch bei den Mobilfunk-Basisstationen. Schon in wenigen Metern Entfernung von einer Sende- und Empfangsantenne kann man sich zeitlich unbegrenzt ohne gesundheitliche Bedenken aufhalten. Der notwendige Sicherheitsabstand hängt jeweils von der Sendeleistung der Basisstation sowie den verwendeten Antennen und der Sendefrequenz ab. Die Bundesnetzagentur bestimmt für jede einzelne Anlage den konkreten Sicherheitsabstand. Die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands gewährleistet den sicheren Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Anwohner in der unmittelbaren Umgebung der Basisstation. Athermische Wirkungen Unter athermischen Wirkungen versteht man mögliche biologische Wirkungen sehr schwacher, energiearmer elektromagnetischer Felder. Diese Wirkungen sind so gering, dass eine Temperaturerhöhung im Körper nicht messbar ist beziehungsweise sehr niedrig bleibt. Als mögliche athermische Effekte werden beispielsweise Veränderungen des Zellstoffwechsels und der Hirnströme oder Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen diskutiert. Ob solche athermischen Effekte als wissenschaftlich nachgewiesen gelten können, ist allerdings äußerst umstritten. Ihre Existenz wird in der Wissenschaft kontrovers diskutiert und allgemein als nicht gesichert angesehen. In diesen Zusammenhang gehört auch die gelegentlich geäußerte Vermutung, dass die gepulste Signalform des GSM-Mobilfunks besonders wirksam sei und deshalb selbst sehr schwache Felder die Gesundheit des Menschen beeinflussen könnten. Die meisten Fachleute teilen diese Ansicht nicht. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Frage 2006 so bewertet: Während die meisten Funktechnologien analoge Signale benutzt haben, arbeitet die moderne drahtlose Kommunikation mit digitalen Übertragungsverfahren. Bisher durchgeführte detaillierte Studien haben keine spezifischen Gefahren verschiedener HF-Modulationsverfahren aufgedeckt. (WHO, Fact Sheet 306, Mai 2006) Ein elektromagnetisches Feld breitet sich wellenförmig mit Lichtgeschwindigkeit aus und transportiert dabei Energie.

2 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit Seite /2009 EU/SCENIHR (Wissenschaftliches Beratungsgremium der EU) 2001/2008 SSK (Deutsche Strahlenschutzkommission) 2000 IGEMP Stewart-Report (Unabhängiges Expertengremium der Regierung) 1998/2009 ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission) 2009 Strahlenschutzbehörden der skandinavischen Länder 2007 SSI (Schwedischer Expertenrat) 2007 MTHR (Britisches Forschungsprogramm) 2007/2008 Niederländischer Gesundheitsrat 2001 EU/CSTEE (Europäische Kommission Direktorat für Gesundheit und Konsumentenschutz) 2006 WHO (Weltgesundheitsorganisation) 2003/2009 AFSSET (Franz. Behörde für Umwelt, Gesundheit und Arbeitsschutz) 2008 Bundesamt für Strahlenschutz Übereinstimmend kommen alle anerkannten Expertengremien zu dem Schluss: Die Grenzwerte gewährleisten die sichere Anwendung des Mobilfunks. Fachgremien in Sachen Gesundheitsschutz In Deutschland wie auch international beschäftigen sich Expertengremien mit den Wirkungen elektromagnetischer Felder. Auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse legen sie Grenzwerte fest und überprüfen fortlaufend, ob diese angemessen sind. Die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) Die internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) besteht aus unabhängigen Wissenschaftlern, die an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen tätig sind. Ihre Aufgabe ist es, alle zwei bis drei Jahre die neu hinzugekommenen wissenschaftlichen Ergebnisse zur Wirkung elektromagnetischer Felder auszuwerten und zu prüfen, welche Konsequenzen sich daraus möglicherweise für den Gesundheitsschutz ergeben. Die Experten empfehlen Grenzwerte und schlagen, wenn nötig, Themen vor, welche die Wissenschaft noch eingehender untersuchen sollte. Die geltenden Grenzwertempfehlungen der ICNIRP für den Mobilfunk stammen von Im Jahr 2009 hat die ICNIRP sie nach Auswertung der aktuellen Forschungsergebnisse erneut bestätigt. Die Strahlenschutzkommission (SSK) Die deutsche Strahlenschutzkommission SSK berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nicht ionisierenden Strahlen. Die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zählen zu den nicht ionisierenden Strahlen. Zur SSK gehören unabhängige Experten, die sich durch Forschungstätigkeit besondere Kompetenzen in den Fachgebieten Strahlenbiologie, Strahlenrisiko und nicht ionisierende Strahlung erworben haben. Die SSK hat zuletzt im September 2008, nach Abschluss des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms, den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder überprüft. Die Bewertung der Forschungsarbeiten ergab: Es liegen keine Nachweise vor, die das Schutzkonzept der ICNIRP und damit die aktuellen Grenzwerte infrage stellen. Darüber hinaus haben mehrere Fachkommissionen anderer europäi - scher Länder etwa Schweden, Niederlande, Großbritannien und Frankreich in den vergangenen Jahren die Bewertungen der ICNIRP und SSK bestätigt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Aufgabe des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS ist es, das Risiko neuer Technologien im Hinblick auf den Strahlenschutz zu bewerten. Zu diesem Zweck schreibt es Forschungsvorhaben aus, begleitet sie fachlich, wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie. Die Frage nach möglichen gesundheitlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist einer der Arbeitsschwerpunkte des BfS. Von 2003 bis 2008 führte das BfS im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) durch. Die umfangreichen Studien im Rahmen des Programms konnten Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder nicht bestätigen. Die Ergebnisse unterstreichen die Sicherheit der geltenden Grenzwerte. siehe Faktenblatt Forschung Kontakt: Telekom Deutschland GmbH, Information und Nachhaltigkeit, Postfach , Darmstadt Stand: Januar 2011

3 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit (2) Wie Sicherheitsstandards die Gesundheit schützen Was wird getan, um sicherzustellen, dass der Mobilfunk Mensch und Umwelt nicht belastet? Welche Rolle spielen Grenzwerte dabei, und wie kommen diese zustande? Dieses Faktenblatt gibt darüber Auskunft. Gesundheitsschutz durch Grenzwerte Grenzwerte dienen dem Schutz der Gesundheit. Sie basieren auf aktuellen Forschungsergebnissen und geben die Grenze erlaubter Belastungen an, die nicht überschritten werden darf. In der Praxis gibt es Grenzwerte zum Beispiel für Stoffe im Trinkwasser, für die Lärmbelastung oder, im Sommer, für den Ozongehalt der Luft. Auch für den Mobilfunk gibt es Grenzwerte, die sich auf gesicherte wissenschaftliche Befunde stützen. Ihre Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Menschen ausgehen. Auf Grundlage der Wirkungsschwelle hat die Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP Basisgrenzwerte für die Bevölkerung festgelegt. Diese liegen um das 50-Fache unterhalb der Wirkungsschwelle. Nach Aussage der ICNIRP sind dadurch auch empfindliche Menschen wie Kranke, Ältere, Kinder oder Schwangere zuverlässig geschützt. SAR Maßstab für vom Körper aufgenommene elektromagnetische Felder Sowohl Wirkungsschwellen als auch Basisgrenzwerte werden als spezifische Absorptionsraten (SAR) in Watt pro Kilogramm (Körpergewicht) angegeben. Der SAR-Wert ist ein Maß für die im Körper aufgenommenen elektromagnetischen Felder. Von der ICNIRP für den Frequenzbereich des Mobilfunks empfohlene Werte Wirkungsschwelle (Ganzkörperwert) 4 Watt/kg Basisgrenzwert für die Allgemeinbevölkerung Ganzkörperwert Teilkörperwert (z. B. für den Kopfbereich) 0,08 Watt/kg 2 Watt/kg Biologische Wirkungsschwellen und Basisgrenzwerte Was ist eine Wirkungsschwelle? Stellen Sie sich vor, Sie öffnen eine Tür. Physikalisch gesehen üben Sie dabei eine Kraft auf die Türklinke aus. Aber erst wenn Sie genug Kraft anwenden, bewegt sich die Klinke nach unten. Genau das ist die Wirkungsschwelle. Solange sie nicht erreicht ist, passiert nichts ganz gleich, wie lange sie auf die Türklinke drücken. Beim Mobilfunk gibt die Wirkungsschwelle die Höhe der Feldstärke an, ab der mit biologischen Wirkungen zu rechnen ist. Da hochfrequente elektromagnetische Felder im Körper in Wärme umgewandelt werden, bezieht sich die Wirkungsschwelle hauptsächlich auf die Erwärmung. In der Praxis unterscheidet man zwischen Teilkörper- und Ganzkörper- Absorption. Dafür gelten unterschiedliche Grenzwerte. Beide müssen eingehalten werden. Siehe Faktenblatt SAR-Wert Grenzwerte für Handys Basierend auf den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Europäische Kommission in der EU-Ratsempfehlung von 1999 für Handys einen Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm (Teilkörper-Grenzwert) festgeschrieben. Er gilt in allen europäischen Ländern und gewährleistet den sicheren Gebrauch des Handys auch bei maximaler Sendeleistung. Alle Mobiltelefone sind so konstruiert, dass sie den SAR-Wert von 2 Watt pro Kilogramm nicht nur einhalten, sondern deutlich unterschreiten. Der

4 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit Seite 2 für ein Handy angegebene SAR-Wert ist der Wert, der bei maximaler Sendeleistung ermittelt wurde. Grenzwerte für Basisstationen Basisgrenzwerte beziehungsweise SAR-Werte zu messen, ist sehr aufwendig. Deshalb hat die Forschung abgeleitete Grenzwerte sogenannte Referenzwerte festgelegt, die sich einfacher messen lassen. Diese abgeleiteten Grenzwerte gelten für das elektrische und magnetische Feld außerhalb des Körpers im freien Raum. Sie gewährleisten, dass die SAR-Basisgrenzwerte innerhalb des Körpers unter keinen Umständen überschritten werden. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) hat für Mobilfunk- Basisstationen abgeleitete Grenzwerte (für den Frequenzbereich von 100 KHz bis 300 GHz) empfohlen. Diese sind in Deutschland gesetzlich verankert und in der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) festgeschrieben, die seit dem 1. Januar 1997 in Kraft ist. Sie berücksichtigen alle derzeit bekannten und für die Gesundheit relevanten biologischen Wirkungen, darunter sowohl thermische als auch athermische Wirkungen. Sicherheitsabstände In der Praxis wird aus den Grenzwerten ein Sicherheitsbereich abgeleitet. Außerhalb dieses Bereichs können sich Menschen ohne Bedenken dauerhaft aufhalten. Bei Basisstationen liegt der Sicherheitsabstand für GSM, UMTS und LTE bei einigen Metern. Bei Handys ist wegen der geringen Sendeleistung kein Sicherheitsabstand nötig. Die Antennen einer Basisstation senden hauptsächlich in eine Richtung. Der in der Standortbescheinigung angegebene Sicherheitsabstand gilt für diese waagerechte Hauptsenderichtung. Zwar senden die Mobilfunk-Antennen auch nach unten, jedoch mit erheblich geringerer Leistung. Daher ist der Sicherheitsabstand senkrecht zur Antenne deutlich geringer. Die berechneten Sicherheitsabstände enthalten zusätzliche Sicherheitsreserven, denn sie orientieren sich an Extrem-Bedingungen (worst case), die so in der Praxis nicht vorkommen. Beispielsweise basiert die Berechnung des Sicherheitsabstands auf der größtmöglichen Sendeleistung und einer vollständigen Auslastung der Antennen. Kein Risiko unterhalb der Grenzwerte Die Fachgremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) legen Grenzwertempfehlungen fest und überprüfen diese fortlaufend. Dazu werten sie ständig die neuesten Forschungsergebnisse aus. Ihre Fachmeinung ist, dass der Mobilfunk bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gesundheitlich unbedenklich ist. Dies haben die Bundesregierung 2008 und die ICNIRP im August 2009 erneut bestätigt. Die Aussage gilt ausdrücklich auch für gepulste Felder und berücksichtigt den derzeitigen Kenntnisstand über athermische Effekte. Abgeleitete Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung Netz (Frequenz) Elektrische Feldstärke Leistungsflussdichte GSM (900 MHz) 42 V / m 4,5 W/m 2 GSM (1800 MHz) 58 V / m 9 W/m 2 UMTS (2000 MHz) 61 V / m 10 W/m 2 LTE (800 MHz) 38.6 V / m (790) 4 W/m V / m (9 60) 4.8 W/m 2 LTE (1800 MHz) 56.9 V / m (1710 MHz) 8.6 W/m V/m (1876 MHz) 9.4 W/m 2 LTE (2000 MHz) 60 V / m (1900) 9.5 W/m V / m (2170) 10 W/m 2 LTE (2600 MHz) 61.4 V / m 10 W/m 2 Fachgremien legen Grenzwerte fest 1. Die internationale Wissenschaft führt Studien durch. 2. Fachgremien (z. B. die Internationale Strahlenschutzkommission, die Weltgesundheitsorganisation und die Deutsche Strahlen- schutzkommission) verordnung). bewerten die Studien und legen auf dieser Basis Grenzwerte fest. 3. Die Bundesregierung verankert die Grenzwerte in der Gesetzgebung (26. Bundesimmissionsschutz- 4. Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der Gesetze. Kontakt: Telekom Deutschland GmbH, Information und Nachhaltigkeit, Postfach , Darmstadt Stand: Januar 2011

5 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit (3) Wie Grenzwerte in der Praxis angewandt und kontrolliert werden Der Mobilfunk darf Mensch und Umwelt nicht belasten. Um dies sicherzustellen, gelten für Basisstationen und Handys Grenzwerte. Ihre Einhaltung wird in der Praxis laufend überprüft. Dieses Faktenblatt zeigt, wie dies geschieht und wer dafür verantwortlich ist. Das Genehmigungsverfahren für Basisstationen Das deutsche Mobilfunk-Standortverfahren ist weltweit eines der umfassendsten Sicherungsverfahren zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern. Die Bundesnetzagentur bewertet dabei jede Mobilfunk-Basisstation bis ins Detail. Dies geschieht sowohl bei der Erteilung der Standortbescheinigung als auch stichprobenartig und unangemeldet während des Betriebs. Standortbescheinigung und laufende Kontrolle Beim Standortbescheinigungsverfahren nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ermittelt die Bundesnetzagentur die Sicherheitsabstände um jede Sendeanlage herum. Diese stellen sicher, dass Personen im Umfeld der Mobilfunk-Standorte keinen höheren Feldstärken ausgesetzt sind, als dies die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zulassen (vgl. 26. BlmSchV). Während des Betriebs überprüft die Bundesnetzagentur in unregelmäßigen Abständen und ohne Vorankündigung, ob die Anlage und ihr Betrieb den Angaben in der Bescheinigung entsprechen. Aus den vom Mobilfunk-Betreiber zur Verfügung gestellten Daten berechnet die Bundesnetzagentur, ab welchem Abstand der gesetzlich festgelegte Grenzwert unterschritten wird. Sie geht dabei von der größtmöglichen Sendeleistung und der maximalen Zahl von Funkkanälen aus und ermittelt die Summe aller elektromagnetischen Felder vor Ort. So werden zusätzlich zu den Funkfeldern der neuen Anlage auch alle bereits vorhandenen Felder zum Beispiel der benachbarten Mobilfunk-, Fernseh- und Rundfunksender in die Berechnung einbezogen. Daraufhin prüft die Bundesnetzagentur, ob der berechnete Sicherheitsabstand auch tatsächlich eingehalten werden kann und ob der Sicherheitsbereich unzugänglich für die Öffentlichkeit ist. Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, erteilt sie die Standortbescheinigung, die den anlagenspezifischen Sicherheitsabstand angibt. Danach darf die Anlage installiert und der Sendebetrieb aufgenommen werden. Spätestens 14 Tage vor Aufnahme des Sendebetriebs ist die Anlage der zuständigen Immissionsschutzbehörde der Region meist sind dies die Gewerbeaufsichts- oder Umweltämter schriftlich anzuzeigen. Für jede technische Änderung, die Auswirkungen auf den Sicherheitsabstand hat, muss eine neue Bescheinigung beantragt werden.

6 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit Seite 2 für jeden Standort Angaben zu Sicherheitsabständen, Montagehöhen der Antennen sowie zur Hauptsenderichtung abrufen. Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Für Kommunen stellt die Bundesnetzagentur darüber hinaus weitere Informationen zur Verfügung. Dieser Service steht nach vorheriger Registrierung Gemeinden, Landkreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken offen. Umfangreiche Messprogramme Die EMF-Datenbank gibt Auskunft über die elektromagnetischen Felder in der unmittelbaren Umgebung. Die EMF-Datenbank Maßgeblich für die Beurteilung der Umweltwirkungen einer Sende- und Empfangsanlage sind letztlich die tatsächlich an einem Ort erzeugten elektromagnetischen Felder. Diese sind nur durch Messungen exakt und zuverlässig ermittelbar. Die Bundesnetzagentur misst deshalb regelmäßig in ganz Deutschland elektromagnetische Felder (EMF) in öffentlich zugänglichen Bereichen und veröffentlicht die Ergebnisse in ihrer EMFDatenbank im Internet. In Deutschland sind in den letzten Jahren darüber hinaus zahlreiche Immissionsmessprogramme abgeschlossen oder aber zur fortlaufenden Überwachung eingerichtet worden. So führte etwa der TÜV Nord im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk von 2003 bis 2007 umfangreiche Messreihen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durch. Hierbei untersuchte er vor allem die elektromagnetischen Felder in Wohnbereichen sowie in der direkten Umgebung von Schulen, Kindergärten und Kliniken. Zudem hat das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) eine Messreihe bei Basisstationen der erst seit 2010 neu eingesetzten LTE-Technik durchgeführt. Alle Messprogramme kommen zum selben Ergebnis: Die MobilfunkFelder in öffentlich zugänglichen Bereichen und in Wohnungen liegen weit unter den Grenzwerten. Der gesetzlich zulässige Rahmen wird nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Neben diesen mobilen Messungen setzt die Bundesnetzagentur auch ein System aus Messmonitoren ein, die über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich die Felder an einem Ort erfassen. Auch diese Messwerte können im Internet abgerufen werden. Die Bundesnetzagentur stellt die Messmonitore regelmäßig an neuen Orten auf. Zudem können Städte und Gemeinden solche Messungen im Bedarfsfall anfordern. Die mit Unterstützung der Mobilfunk-Betreiber erstellte EMF-Internetdatenbank umfasst alle Standorte in Betrieb befindlicher Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung erteilt wurde. Außerdem sind alle Orte registriert, an denen Messungen durchgeführt wurden. Mithilfe der EMF-Datenbank kann sich jeder über elektromagnetische Felder in seiner unmittelbaren Umgebung informieren. Die Datenbank kann auf der Website der Bundesnetzagentur aufgerufen werden. Durch Eingabe von Postleitzahl und Straße kann der Nutzer den gewünschten Betrachtungsbereich auswählen. Ergänzend lassen sich In Deutschland führte der TÜV Nord im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk umfangreiche Messreihen durch. Kontakt: Telekom Deutschland GmbH, Information und Nachhaltigkeit, Postfach , Darmstadt Stand: Januar 2011

7 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit (4) Der SAR-Wert Maßstab für die Sicherheit von Handys Auch für Mobiltelefone gelten Grenzwerte, die die Gesundheit schützen. Der SAR-Wert ist die maßgebliche Größe hierfür. Der SAR-Wert und der Grenzwert für Handys SAR steht für spezifische Absorptionsrate. Diese ist ein Maß für die im Kopf aufgenommenen elektromagnetischen Felder, die während des Telefonierens vom Handy ausgesendet werden. Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm (Körpergewicht) angegeben (Watt/kg). Die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben einen SAR-Wert von zwei Watt pro Kilogramm als Grenzwert festgelegt (gemittelt auf 10 Gramm). Dieser Wert muss auch bei maximaler Sendeleistung des Handys eingehalten werden. Alle Mobiltelefone sind so konstruiert, dass sie die festgelegten SAR-Grenzwerte nicht nur einhalten, sondern deutlich unterschreiten. Der für ein Handy angegebene SAR-Wert ist der Wert, der bei maximaler Sendeleistung ermittelt wurde. Sicherheit für alle Nutzer Wird der Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm eingehalten, ist nach dem Fachurteil von ICNIRP und WHO eine sichere Nutzung des Handys auch bei maximaler Sendeleistung gewährleistet. Nach Aussage der ICNIRP gilt dies für alle Nutzergruppen, also auch für besonders empfindliche Menschen. Alle Mobiltelefone sind so konstruiert, dass sie den Grenzwert einhalten. Mehr noch: Durch die automatische Leistungsregelung unterschreiten sie ihn in der Praxis oft deutlich. Wie der SAR-Wert gemessen wird Das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) hat das SAR-Messverfahren im Jahr 2001 standardisiert. Die Vorgaben für das Verfahren sind in der internationalen Norm IEC/EN 6209 (ehemals EN 50360/50361) beschrieben. Nach diesen Vorgaben prüfen alle Hersteller ihre Handys auf Einhaltung des Grenzwertes. Die gemessenen maximalen SAR-Werte für unterschiedliche Haltungspositionen führen sie in den Gebrauchsanweisungen auf. Der festgestellte maximale SAR-Wert wird dann allgemein als SAR-Wert des Handys angegeben. Die CE-Kennzeichnung der Handys bestätigt die Einhaltung des Grenzwertes. Das Mess-System besteht aus einer Kunststoffschale in Form eines Kopfes. Sie enthält eine spezielle Flüssigkeit, welche die elektromagnetischen Eigenschaften des Kopfgewebes simuliert. An das Ohr dieses Schalenkopfes wird das zu prüfende Handy gehalten, das mit maximaler Leistung sendet. Eine Messsonde ermittelt die Verteilung der SAR in der Flüssigkeit des Kopfs. Daraus berechnet man die maximalen SAR-Werte und vergleicht sie mit den Grenzwerten (über 10 Gramm gemittelt). Für andere Nutzungspositionen, etwa am Körper getragene Handys, existieren entsprechende Messverfahren. Die von der Telekom veröffentlichten SAR-Werte entsprechen den nach der EU-Norm gemessenen Maximalwerten. Bedeuten niedrigere SAR-Werte mehr Sicherheit? Bei allen SAR-Werten unterhalb des Grenzwertes ist die sichere Nutzung des Handys gewährleistet. Alle von der Telekom vertriebenen mobilen Endgeräte halten die festgelegten Grenzwerte ein. Unterschiedlich hohe SAR-Werte bedeuten keine Unterschiede in der Sicherheit, sofern sie unterhalb des Grenzwertes liegen. Nach dem Fachurteil der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) gilt dies für alle Nutzergruppen,

8 Mobilfunk und Gesundheit Fakten zum Thema Sicherheit Seite 2 also auch für besonders empfindliche Menschen. Einige Menschen fühlen sich dennoch bei einem geringeren SAR-Wert wohler. Deshalb geben alle Hersteller die SAR-Werte in den Gebrauchsanweisungen ihrer Handys an. Wo findet man Angaben zum SAR-Wert eines Handys? Sämtliche von der Telekom vertriebenen Handys und Smartphones unterschreiten den Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm und können damit ohne Bedenken genutzt werden. Die von der Telekom veröffentlichten SAR-Werte entsprechen den nach der EU-Norm gemessenen Maximalwerten. Die aktuellen SAR-Werte der von der Telekom angebotenen Handys und Smartphones sind auf den Verpackungen, im Telekom-Shop, in den Gebrauchsanweisungen der Hersteller sowie im Internet zu finden unter: Für das Tragen von Handys am Körper zum Beispiel während der Nutzung einer Freisprecheinrichtung gibt es besondere Sicherheitshinweise. Diese finden sich in den Bedienungsanleitungen der Hersteller. Weitere Informationen zu Handy & Gesundheit finden Sie in unserem Flyer zum Umgang mit dem Handy. Wechselwirkungen zwischen Handys und anderen technischen Geräten Technische Geräte wie Fernsehen, Radio oder Handys können sich ge genseitig beeinflussen und dadurch Störungen verursachen. Elektrische und elektronische Geräte müssen deshalb den Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit genügen. Technische Wechselwirkungen Ein Mobiltelefon kann trotz seiner geringen Sendeleistung in unmittelbarer Nähe zu elektronischen Geräten Feldstärken erzeugen, die zu Störungen führen. Um dies zu verhindern, müssen elektrische und elektronische Geräte die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllen. Dazu gehört, dass ihre ungewollte Störaussendung ein vorgegebenes Maß nicht überschreitet und dass sie zugleich eine ausreichende Störfestigkeit besitzen, um in einer normalen Umgebung zuverlässig funktionieren zu können. Diese Anforderungen sind durch die EMV-Richtlinien der Europäischen Union und durch das deutsche EMVGesetz festgelegt. Die von der Telekom vertriebenen Handys erfüllen ebenso wie die eingesetzte Mobilfunk-Technik die gesetzlichen und normativen Auflagen zu Störaussendungen und Störfestigkeit. Treten bei Fernsehern, Radios, Fernbedienungen oder anderen Geräten dennoch Störungen durch Mobil funkeinrichtungen auf, sollte überprüft werden, ob diese Geräte die notwendigen Anforderungen an die Störfestigkeit erfüllen. Hilfe leistet dabei der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Bei Rundfunkund Fernseh-Empfangsstörungen hilft die Annahmestelle für Funkstörungen weiter, die bundesweit unter der Rufnummer erreichbar ist. Mögliche Wechselwirkungen mit medizinischen Hilfsmitteln und Geräten Eine wechselseitige Beeinflussung technischer Geräte kann möglicherweise indirekt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb sollten bei medizinischen Implantaten, aber auch in Krankenhäusern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen befolgt werden. Dies betrifft vor allem den Gebrauch von Handys. Von den Aussendungen der MobilfunkBasisstationen sind dagegen wegen der großen Abstände keinerlei Störungen zu befürchten. Implantate. Bei besonders empfindlichen Typen von Herzschrittmachern sind in sehr geringem Abstand zu Handys und anderen Funkgeräten Störungen nicht ganz auszuschließen. Träger von Herzschrittmachern sollten deshalb beim Gebrauch des Mobiltelefons einen Abstand von mindestens 20 Zentimetern zwischen Schrittmacher und Mobiltelefon einhalten. Für andere aktive Implantate (zum Beispiel Insulinpumpen) sollten die Anweisungen des Arztes beachtet werden. Hörgeräte werden nach ihrer Störfestigkeit in zwei Klassen unterteilt. Geräte der Klasse 1 sollen dem Störeinfluss von Mobiltelefonen in der näheren Umgebung des Hörgeräteträgers standhalten. Die Norm empfiehlt hierfür einen Schutzabstand von zwei Metern. Geräte der Klasse 2 sind besser gegen Wechselwirkungen geschützt und erlauben die Benutzung eines Mobiltelefons unmittelbar am Hörgerät. Klinische Geräte. Störungen von Medizingeräten durch Handys können nicht völlig ausgeschlossen werden. Deswegen ist der Gebrauch von Handys in den Operationssälen und Intensivstationen der Krankenhäuser meist untersagt oder eingeschränkt. Ein generelles Verbot der Mobilfunk-Nutzung in Krankenhäusern ist nach aktuellen Studien nicht notwendig, da schon bei einem Abstand von drei Metern keine Störungen zu erwarten sind. In jedem Fall aber sollten Handynutzer in Krankenhäusern und ärztlichen Behandlungsräumen auf Benutzungshinweise achten und ihr Mobiltelefon nach Möglichkeit ausschalten. Kontakt: Telekom Deutschland GmbH, Information und Nachhaltigkeit, Postfach , Darmstadt Stand: Januar 2011

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