SICHERHEITSDATENBLATT

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1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1 Stoffs bzw. des Gemischs und des 1.1 Produktidentifikator (Kit) G5921A Nuclease Free Water Random Primers X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP X HI-RPM Hybridization X acgh Blocking G4848A, G4849A, G4850A, G4865A, G4883A, G4856A, G4842A, G4903A, G4861A, G , G , G4825A, G4124A, G4829A, G5935A, G5956A, G5957A, G5975A, G5974A 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Analytische Reagenzie. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Identifizierte Verwendungen 2 x 1.5 ml 2 x ml 2 x 0.55 ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml 2 x ml ml ml 1.4 ml Lyophilisierte Pellets 11/12/2015 1/97

2 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 1 Stoffs bzw. des Gemischs und des x ml 4 L 4 L 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt -Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB [email protected] 1.4 (mit Öffnungszeiten) CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition Nuclease Free Water Stoff mit einem Bestandteil Random Primers Gemisch 5X gdna Reaction Gemisch Alu I Restriction Digest Gemisch Rsa I Restriction Digest Gemisch 10X Restriction Enzyme Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Cyanine-3-dUTP Gemisch Cyanine-5-dUTP Gemisch Gemisch Gemisch 2X HI-RPM Hybridization Gemisch 10X acgh Blocking Gemisch Gemisch Gemisch 1 Gemisch 11/12/2015 2/97

3 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2 Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] 2X HI-RPM Hybridization H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H318 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1 H412 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3 10X acgh Blocking H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Toxizität Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Ökotoxizität Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 3.2% Alu I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 2.9% Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 1.6% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 1% Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 10.9% 10X acgh Blocking Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 100% ChIPon-Chip Wash 1 ChIPon-Chip Wash 2 Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Toxizität 100% Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 3.2% Alu I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% Rsa I Restriction Digest Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter 11/12/2015 3/97

4 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Male (0. 2 ug/ul) Female (0.2 ug/ul) 2X HI-RPM Hybridization Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% 10X Restriction Enzyme Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 3.6% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 1% Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 50% Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 10.9% 10X acgh Blocking Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 100% ChIPon-Chip Wash 1 ChIPon-Chip Wash 2 Prozentwert der Bestandteile im Gemisch mit unbekannter Gefährdung für die aquatische Umwelt 100% Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft. 11/12/2015 4/97

5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 10X acgh Blocking Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. ChIP-on- Chip Wash 1 Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. ChIP-on- Chip Wash 2 Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung Nuclease Free Water Nicht eingestuft. Random Primers Nicht eingestuft. 5X gdna Reaction Nicht eingestuft. Alu I Restriction Digest Nicht eingestuft. Rsa I Restriction Digest Nicht eingestuft. 10X Restriction Enzyme Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Cyanine-3-dUTP Nicht eingestuft. Cyanine-5-dUTP Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. 2X HI-RPM Hybridization Xi; R36 R52/53 10X acgh Blocking Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. 1 Nicht eingestuft. 2 Nicht eingestuft. Gesundheitsrisiken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/2015 5/97

6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Reizt die Augen. 10X acgh Blocking 1 2 Umweltgefahren Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 10X acgh Blocking 1 2 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 11/12/2015 6/97

7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise Nuclease Free Water Kein Signalwort. Random Primers Kein Signalwort. 5X gdna Reaction Kein Signalwort. Alu I Restriction Digest Kein Signalwort. Rsa I Restriction Digest Kein Signalwort. 10X Restriction Enzyme Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Cyanine-3-dUTP Kein Signalwort. Cyanine-5-dUTP Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. 2X HI-RPM Hybridization Gefahr 10X acgh Blocking Achtung Kein Signalwort. Kein Signalwort. 1 Kein Signalwort. 2 Kein Signalwort. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/2015 7/97

8 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Sicherheitshinweise Prävention 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. 10X acgh Blocking 1 2 GHS05 - Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 - Verursacht Hautreizungen. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 - Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. 11/12/2015 8/97

9 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Reaktion Lagerung Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 P305 + P351 + P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/2015 9/97

10 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Entsorgung Gefährliche Inhaltsstoffe 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. 10X acgh Blocking 1 2 2X HI-RPM Hybridization 4-Morpholineethanesulfonic acid, hydrate (11) Lithium chloride Lithiumdodecylsulfat 10X acgh Blocking Trometamol 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diolhydrochlorid 11/12/ /97

11 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Ergänzende Kennzeichnungselemente Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Spezielle Verpackungsanforderungen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Tastbarer Warnhinweis Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP 11/12/ /97

12 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Nuclease Free Water Keine bekannt. Random Primers Keine bekannt. 5X gdna Reaction Keine bekannt. Alu I Restriction Digest Keine bekannt. Rsa I Restriction Digest Keine bekannt. 10X Restriction Enzyme Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Cyanine-3-dUTP Keine bekannt. Cyanine-5-dUTP Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 2X HI-RPM Hybridization Keine bekannt. 10X acgh Blocking Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 1 Keine bekannt. 2 Keine bekannt. 11/12/ /97

13 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Nuclease Free Water Stoff mit einem Bestandteil Random Primers Gemisch 5X gdna Reaction Gemisch Alu I Restriction Digest Enzyme Gemisch (10 U/ul) Rsa I Restriction Digest Enzyme Gemisch (10 U/ul) 10X Restriction Enzyme Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Cyanine-3-dUTP Gemisch Cyanine-5-dUTP Gemisch Male (0. Gemisch 2 ug/ul) Female Gemisch (0.2 ug/ul) 2X HI-RPM Hybridization Gemisch 10X acgh Blocking Gemisch Gemisch ChIP-on-Chip Gemisch Wash 1 ChIP-on-Chip Gemisch Wash 2 Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Einstufung % 67/548/EWG Verordnung (EG) Nr. Typ 1272/2008 [CLP] Nuclease Free Water Wasser EG CAS Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. [A] 5X gdna Reaction 2-Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS <5 Xi; R36/37/38 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 [1] Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ ul) Natriumchlorid EG CAS X Restriction Enzyme Natriumchlorid EG CAS Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS <3 Xi; R36 Eye Irrit. 2, H319 [1] 1 - <3 Xi; R36 Eye Irrit. 2, H319 [1] 1 - <3 Xi; R36/37/38 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 [1] 11/12/ /97

14 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 2X HI-RPM Hybridization 4-Morpholinyl) ethansulfonsäurehydrat (11) EG CAS Lithiumchlorid EG CAS Lithiumdodecylsulfat EG CAS <10 Xi; R36/37/ <10 Xn; R22 Xi; R36/ <5 F; R11 Xi; R41, R37/38 Polyoxyethylenoctylphenylether CAS <3 Xn; R22 Xi; R41, R38 N; R51/53 Oxirane, 2-methyl-, polymer with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether CAS <3 Xn; R20/21 Xi; R36 N; R51/53 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Flam. Sol. 2, H228 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 STOT SE 3, H335 Acute Tox. 4, H302 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 Acute Tox. 4, H312 Acute Tox. 4, H332 Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Chronic 2, H411 [1] [1] [1] [1] [5] [1] 10X acgh Blocking 2-Amino-2- (hydroxymethyl)propan- 1,3-diolhydrochlorid EG CAS Trometamol EG CAS <10 Xi; R36/37/ <10 Xi; R36/37/38 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- Sätze. Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3, H335 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. [1] [1] Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff [A] Bestandteil [B] Verunreinigung [C] Stabilisierendes Zusatzmittel Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. 11/12/ /97

15 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. 5X gdna Reaction Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort 11/12/ /97

16 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in 11/12/ /97

17 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss 11/12/ /97

18 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Random Primers Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort 11/12/ /97

19 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 5X gdna Reaction Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Alu I Restriction Digest Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen 11/12/ /97

20 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die 11/12/ /97

21 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit 11/12/ /97

22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Schutz der Ersthelfer Nuclease Free Water trainiert wurden. Random Primers trainiert wurden. 5X gdna Reaction trainiert wurden. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. 11/12/ /97

23 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund- Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. trainiert wurden. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit 11/12/ /97

24 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht schwere Augenschäden. 10X acgh Blocking Verursacht schwere Augenreizung. 1 2 Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

25 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht Hautreizungen. 10X acgh Blocking Verursacht Hautreizungen. 1 2 Verschlucken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/ /97

26 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Zeichen/Symptome von Überexposition Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Schmerzen Tränenfluss 10X acgh Blocking 1 2 Rötung Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung 11/12/ /97

27 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Rötung Es kann Blasenbildung auftreten 11/12/ /97

28 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 10X acgh Blocking Zu den Symptomen können gehören Reizung Rötung 1 2 Verschlucken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Magenschmerzen 10X acgh Blocking Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 11/12/ /97

29 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Hinweise für den Arzt Nuclease Free Water Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Random Primers Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. 5X gdna Reaction Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der 11/12/ /97

30 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Besondere Behandlungen 1 Giftinformationszentrale kontaktieren. 2 Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Nuclease Free Water Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. Random Primers Keine besondere Behandlung. 5X gdna Reaction Keine besondere Behandlung. Alu I Restriction Digest Keine besondere Behandlung. Rsa I Restriction Digest Keine besondere Behandlung. 10X Restriction Enzyme Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Cyanine-3-dUTP Keine besondere Behandlung. Cyanine-5-dUTP Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. 2X HI-RPM Hybridization Keine besondere Behandlung. 10X acgh Blocking Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. 1 Keine besondere Behandlung. 2 Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Nuclease Free Water Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Random Primers Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. 5X gdna Reaction Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Alu I Restriction Digest Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Rsa I Restriction Digest Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. 10X Restriction Enzyme Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende 11/12/ /97

31 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Ungeeignete Löschmittel Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Keine bekannt. Alu I Restriction Digest Keine bekannt. Rsa I Restriction Digest Keine bekannt. 10X Restriction Enzyme Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Cyanine-3-dUTP Keine bekannt. Cyanine-5-dUTP Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 2X HI-RPM Hybridization Keine bekannt. 10X acgh Blocking Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 1 Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 11/12/ /97

32 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 2 Keine bekannt. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Nuclease Free Water Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Random Primers Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. 5X gdna Reaction Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Alu I Restriction Digest Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Rsa I Restriction Digest Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. 10X Restriction Enzyme Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Cyanine-3-dUTP Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Cyanine-5-dUTP Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. 2X HI-RPM Hybridization Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Dieses Material ist für Wasserorganismen schädlich und hat langfristige Auswirkungen.. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen. 10X acgh Blocking Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und 1 2 der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr. 11/12/ /97

33 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gefährliche Verbrennungsprodukte Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide halogenierte Verbindungen Alu I Restriction Digest Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Schwefeloxide halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide 11/12/ /97

34 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 1 2 Phosphoroxide halogenierte Verbindungen Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Metalloxide/Oxide 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Feuerwehrpersonal Nuclease Free Water Random Primers Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. 5X gdna Reaction Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. 11/12/ /97

35 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. 11/12/ /97

36 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Nuclease Free Water Random Primers trainiert wurden. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. 5X gdna Reaction Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und 11/12/ /97

37 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und 11/12/ /97

38 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Nuclease Free Water trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Random Primers trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. 5X gdna Reaction trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. 11/12/ /97

39 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. 11/12/ /97

40 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Einsatzkräfte 1 2 Nuclease Free Water Random Primers trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". 5X gdna Reaction Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und 11/12/ /97

41 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung 11/12/ /97

42 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 2 benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nuclease Free Water Random Primers Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 5X gdna Reaction Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, 11/12/ /97

43 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 11/12/ /97

44 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 1 2 Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsmethoden Nuclease Free Water Random Primers Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. 5X gdna Reaction Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. 11/12/ /97

45 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls 11/12/ /97

46 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Staubentwicklung vermeiden. Durch die Verwendung eines Staubsaugers mit einem HEPA-Filter wird die Staubausbreitung reduziert. Verschüttetes Material in einen dazu bestimmten gekennzeichneten Abfallbehälter füllen. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. 11/12/ /97

47 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen Nuclease Free Water Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Random Primers Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 5X gdna Reaction Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Alu I Restriction Digest Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Rsa I Restriction Digest Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 10X Restriction Enzyme Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Cyanine-3-dUTP Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Cyanine-5-dUTP Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Nicht einnehmen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Wenn das Material bei normalem Gebrauch eine Gefahr für die Atemwege darstellt, nur bei ausreichender Belüftung verwenden oder einen geeigneten Atemschutz tragen. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 1 2 Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). 11/12/ /97

48 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene Nuclease Free Water Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Random Primers Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. 5X gdna Reaction Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs 11/12/ /97

49 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die 11/12/ /97

50 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 10X acgh Blocking 1 2 Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Nuclease Free Water Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht 11/12/ /97

51 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Random Primers in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 5X gdna Reaction Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten 11/12/ /97

52 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Cyanine-3-dUTP Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht 11/12/ /97

53 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten 11/12/ /97

54 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 1 2 Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht 11/12/ /97

55 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor Nuclease Free Water Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Random Primers Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 5X gdna Reaction Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Alu I Restriction Digest Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Rsa I Restriction Digest Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 10X Restriction Enzyme Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Cyanine-3-dUTP Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Cyanine-5-dUTP Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 2X HI-RPM Hybridization Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 10X acgh Blocking Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen. Industrielle Verwendungen. 1 Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 2 Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/ /97

56 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt. Empfohlene Überwachungsverfahren DNELs/DMELs Es liegen keine DNEL-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNEC-Werte vor. Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Persönliche Schutzmaßnahmen Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten. 11/12/ /97

57 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Hygienische Maßnahmen Augen-/Gesichtsschutz Hautschutz Handschutz Körperschutz Anderer Hautschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind. Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad Spritzschutzbrille gegen Chemikalien und/oder Gesichtsschutz. Bei Inhalationsgefahren ist möglicherweise stattdessen ein Vollgesichts-Atemschutzgerät erforderlich. Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen. Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen. ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen 11/12/ /97

58 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Physikalischer Zustand Nuclease Free Water Flüssigkeit. Random Primers Flüssigkeit. 5X gdna Reaction Flüssigkeit. Alu I Restriction Digest Flüssigkeit. Rsa I Restriction Digest Flüssigkeit. 10X Restriction Flüssigkeit. Enzyme Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. Cyanine-3-dUTP Flüssigkeit. Cyanine-5-dUTP Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. 2X HI-RPM Flüssigkeit. Hybridization 10X acgh Blocking Feststoff. Flüssigkeit. Flüssigkeit. 1 Flüssigkeit. 2 Feststoff. Farbe Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

59 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Geruch Geruchsschwelle 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/ /97

60 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 ph-wert Nuclease Free Water Random Primers 8 5X gdna Reaction 7.5 Alu I Restriction Digest 7.4 Rsa I Restriction Digest X Restriction 8.2 Enzyme Cyanine-3-dUTP 7.6 Cyanine-5-dUTP X HI-RPM 6.1 Hybridization 10X acgh Blocking bis bis /12/ /97

61 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Nuclease Free Water 0 C Random Primers 0 C 5X gdna Reaction 0 C Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 0 C 0 C Cyanine-3-dUTP 0 C Cyanine-5-dUTP 0 C 0 C 0 C 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 0 C 0 C 1 0 C 2 Nuclease Free Water 100 C Random Primers 100 C 5X gdna Reaction 100 C Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 100 C 100 C Cyanine-3-dUTP 100 C Cyanine-5-dUTP 100 C 100 C 100 C 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

62 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 100 C 100 C C 2 Flammpunkt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Verdampfungsgeschwindigkeit Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/ /97

63 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ ul) 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Human Reference DNA, Human Reference DNA, Female (0.2 ug/ ul) 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking /12/ /97

64 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Obere/untere Nuclease Free Water Entzündbarkeits- oder Random Primers Explosionsgrenzen 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Dampfdruck Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM 11/12/ /97

65 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Dampfdichte Relative Dichte Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/ /97

66 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Löslichkeit(en) Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Random Primers In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 5X gdna Reaction In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Alu I Restriction Digest In den folgenden Materialien löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Rsa I Restriction Digest In den folgenden Materialien löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 10X Restriction Enzyme In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Cyanine-3-dUTP In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Cyanine-5-dUTP In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 2X HI-RPM Hybridization In den folgenden Materialien löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 10X acgh Blocking In den folgenden Materialien löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 11/12/ /97

67 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Verteilungskoeffizient n- Octanol/Wasser 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Selbstentzündungstemperatur Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien unlöslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 11/12/ /97

68 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Zersetzungstemperatur Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking /12/ /97

69 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Viskosität Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Explosive Eigenschaften Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

70 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 1 2 Oxidierende Eigenschaften Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. 11/12/ /97

71 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Nuclease Free Water Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Random Primers Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 5X gdna Reaction Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Alu I Restriction Digest Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Rsa I Restriction Digest Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10X Restriction Enzyme Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Cyanine-3-dUTP Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Cyanine-5-dUTP Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 2X HI-RPM Hybridization Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10X acgh Blocking Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 1 2 Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor Chemische Stabilität Nuclease Free Water Das Produkt ist stabil. Random Primers Das Produkt ist stabil. 5X gdna Reaction Das Produkt ist stabil. Alu I Restriction Digest Das Produkt ist stabil. Rsa I Restriction Digest Das Produkt ist stabil. 10X Restriction Enzyme Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. 11/12/ /97

72 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Nuclease Free Water Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Random Primers Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 5X gdna Reaction Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Alu I Restriction Digest Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Rsa I Restriction Digest Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10X Restriction Enzyme Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Cyanine-3-dUTP Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Cyanine-5-dUTP Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 2X HI-RPM Hybridization Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10X acgh Blocking Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 11/12/ /97

73 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität 1 2 Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf Zu vermeidende Bedingungen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking Unverträgliche Materialien Nuclease Free Water Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Random Primers Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. 5X gdna Reaction Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Alu I Restriction Digest Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Rsa I Restriction Digest Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. 10X Restriction Enzyme Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. 11/12/ /97

74 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein Gefährliche Zersetzungsprodukte Nuclease Free Water Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Random Primers Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. 5X gdna Reaction Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Alu I Restriction Digest Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Rsa I Restriction Digest Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. 10X Restriction Enzyme Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Cyanine-3-dUTP Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Cyanine-5-dUTP Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. 2X HI-RPM Hybridization Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen 11/12/ /97

75 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität 10X acgh Blocking 1 2 ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Rsa I Restriction Digest Natriumchlorid sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Resultat Spezies Dosis Exposition LC50 Einatmen Stäube und Ratte >42 g/m³ 1 Stunden Nebel LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - 10X Restriction Enzyme Natriumchlorid LC50 Einatmen Stäube und Ratte >42 g/m³ 1 Stunden Nebel LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - 2X HI-RPM Hybridization Lithiumchlorid LD50 Dermal Kaninchen 1629 mg/kg - LD50 Dermal Ratte 1488 mg/kg - LD50 Oral Ratte 526 mg/kg - Oxirane, 2-methyl-, polymer with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether Schätzungen akuter Toxizität LC50 Einatmen Stäube und Nebel Ratte 1.08 mg/l 4 Stunden LD50 Dermal Kaninchen 1550 mg/kg - LD50 Oral Ratte 3200 mg/kg - 11/12/ /97

76 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Wirkungsweg 5X gdna Reaction Oral Dermal Einatmen (Dämpfe) mg/kg mg/kg mg/l ATE-Wert 2X HI-RPM Hybridization Oral Dermal Einatmen (Stäube und Nebel) Reizung/Verätzung Name des Produkts / Inhaltsstoffs mg/kg mg/kg mg/l Resultat Spezies Punktzahl Exposition Beobachtung Rsa I Restriction Digest Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 24 Stunden milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 10 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 24 Stunden 500 milligrams - 10X Restriction Enzyme Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 24 Stunden milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 10 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 24 Stunden 500 milligrams - 2X HI-RPM Hybridization Lithiumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 24 Stunden milligrams Haut - Stark reizend Kaninchen - 24 Stunden milligrams Polyoxyethylenoctylphenylether Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 24 Stunden - 10 microliters Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 24 Stunden microliters Oxirane, 2-methyl-, polymer Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether Augen - Stark reizend Kaninchen /12/ /97

77 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben 10X acgh Blocking Trometamol Haut - Mäßig reizend Kaninchen - 25 Percent - Haut - Stark reizend Kaninchen milligrams - Sensibilisierender Stoff Name des Produkts / Inhaltsstoffs 2X HI-RPM Hybridization Oxirane, 2-methyl-, polymer with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether Expositiosweg Spezies Resultat Haut Meerschweinchen Nicht sensibilisierend Chronische Toxizität / Karzinogenität / Mutagenität / Teratogenität / Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Name des Produkts / Inhaltsstoffs Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Kategorie Expositiosweg Zielorgane 5X gdna Reaction 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diolhydrochlorid Kategorie 3 Atemwegsreizung 10X Restriction Enzyme 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diolhydrochlorid Kategorie 3 Atemwegsreizung 2X HI-RPM Hybridization 4-Morpholinyl)ethansulfonsäurehydrat (11) Kategorie 3 Atemwegsreizung Lithiumdodecylsulfat Kategorie 3 Atemwegsreizung 10X acgh Blocking 2-Amino-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diolhydrochlorid Kategorie 3 Atemwegsreizung Trometamol Kategorie 3 Atemwegsreizung Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) Rsa I Restriction Digest Enzyme (10 U/ul) 10X Restriction Enzyme Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. 11/12/ /97

78 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP Male (0.2 ug/ul) Female (0.2 ug/ul) 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking ChIP-on-Chip Wash 1 ChIP-on-Chip Wash 2 Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking /12/ /97

79 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Verschlucken Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht Hautreizungen. 10X acgh Blocking Verursacht Hautreizungen. 11/12/ /97

80 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Augenkontakt 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Verursacht schwere Augenschäden. 10X acgh Blocking Verursacht schwere Augenreizung. 1 2 Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften Einatmen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP 11/12/ /97

81 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Verschlucken Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Magenschmerzen 10X acgh Blocking /12/ /97

82 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Hautkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Rötung 10X acgh Blocking 1 2 Es kann Blasenbildung auftreten Zu den Symptomen können gehören Reizung Rötung Augenkontakt Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/ /97

83 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Mögliche chronische Auswirkungen auf die Gesundheit Allgemein 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Zu den Symptomen können gehören Schmerzen Tränenfluss Rötung Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Kurzzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen Langzeitexposition Mögliche sofortige Auswirkungen Mögliche verzögerte Auswirkungen Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 11/12/ /97

84 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Karzinogenität Mutagenität 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme 11/12/ /97

85 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Teratogenität Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking /12/ /97

86 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Auswirkungen auf die Entwicklung Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 11/12/ /97

87 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Toxikokinetik 1 2 Resorption Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Verteilung Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP 11/12/ /97

88 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Stoffwechsel Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking /12/ /97

89 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben Ausscheidung Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest 10X Restriction Enzyme Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization 10X acgh Blocking 1 2 Sonstige Angaben ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Rsa I Restriction Digest Natriumchlorid Akut EC µg/l Frischwasser Algen - Navicula seminulum 96 Stunden Akut EC mg/dm3 Frischwasser Algen - Pseudokirchneriella 72 Stunden subcapitata Akut EC mg/l Frischwasser Krustazeen - Cypris subglobosa 48 Stunden Akut IC g/l Frischwasser Wasserpflanzen - Lemna minor 96 Stunden Akut LC mg/l Frischwasser Daphnie - Daphnia magna 48 Stunden Akut LC µg/l Frischwasser Chronisch LC mg/l Frischwasser Krustazeen - Hyalella azteca - Jungtier (Küken, Junges, Absetzer) Exposition Fisch - Morone saxatilis - Larven 96 Stunden 3 Wochen Chronisch NOEC 6 g/l Frischwasser Wasserpflanzen - Lemna minor 96 Stunden Chronisch NOEC g/l Daphnie - Daphnia pulex 21 Tage Frischwasser 11/12/ /97

90 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben Chronisch NOEC 100 mg/l Frischwasser Fisch - Gambusia holbrooki - Adultus 8 Wochen 10X Restriction Enzyme Natriumchlorid Akut EC µg/l Frischwasser Algen - Navicula seminulum 96 Stunden Akut EC mg/dm3 Frischwasser Algen - Pseudokirchneriella 72 Stunden subcapitata Akut EC mg/l Frischwasser Krustazeen - Cypris subglobosa 48 Stunden Akut IC g/l Frischwasser Wasserpflanzen - Lemna minor 96 Stunden Akut LC mg/l Frischwasser Daphnie - Daphnia magna 48 Stunden Akut LC µg/l Frischwasser Chronisch LC mg/l Frischwasser Krustazeen - Hyalella azteca - Jungtier (Küken, Junges, Absetzer) Fisch - Morone saxatilis - Larven 96 Stunden 3 Wochen Chronisch NOEC 6 g/l Frischwasser Wasserpflanzen - Lemna minor 96 Stunden Chronisch NOEC g/l Daphnie - Daphnia pulex 21 Tage Frischwasser Chronisch NOEC 100 mg/l Frischwasser Fisch - Gambusia holbrooki - Adultus 8 Wochen 2X HI-RPM Hybridization Lithiumchlorid Akut LC µg/l Frischwasser Fisch - Gila elegans - Schwimmer Polyoxyethylenoctylphenylether Akut LC mg/l Frischwasser Krustazeen - Ceriodaphnia rigaudi - Neugeborenes Akut LC mg/l Frischwasser Daphnie - Daphnia magna - Neugeborenes Oxirane, 2-methyl-, polymer with oxirane, mono[3-[1,3,3, 3-tetramethyl-1-[ (trimethylsilyl)oxy] -1-disiloxanyl]propyl] ether 96 Stunden 48 Stunden 48 Stunden Akut LC µg/l Frischwasser Fisch - Pimephales promelas 96 Stunden EC mg/l Algen 72 Stunden EC mg/l Daphnie 48 Stunden LC mg/l Fisch 96 Stunden 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Name des Produkts / Inhaltsstoffs Test Resultat Dosis Inokulum Name des Produkts / Inhaltsstoffs Aquatische Halbwertszeit Photolyse Biologische Abbaubarkeit Nuclease Free Water Wasser - - Leicht 2X HI-RPM Hybridization Lithium chloride - - Leicht Polyoxyethylenoctylphenylether - - Leicht 11/12/ /97

91 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben 12.3 Bioakkumulationspotenzial Name des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF Potential Nuclease Free Water Wasser niedrig 2X HI-RPM Hybridization Polyoxyethylenoctylphenylether hoch 10X acgh Blocking Trometamol niedrig 12.4 Mobilität im Boden Verteilungskoeffizient Boden/Wasser (KOC) Mobilität 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT vpvb 12.6 Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden Gefährliche Abfälle Verpackung Entsorgungsmethoden Besondere Vorsichtsmaßnahmen Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten ausser wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden. Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall. Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. 11/12/ /97

92 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport ADR/RID / IMDG / IATA Nicht unterstellt Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Transport auf dem Werksgelände nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das Produkt tranportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV Keine der Komponenten ist gelistet. Besonders besorgniserregende Stoffe Name des Inhaltsstoffs 2X HI-RPM Hybridization 4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol, ethoxylated [covering well-defined substances and UVCB substances, polymers and homologues]; 4-tert- Octylphenol ethoxylates Inhärente Eigenschaft Gleichermaßen bedenklicher Stoff für die Umwelt Status Bezugsnummer Empfohlen ED/169/ /29/2013 Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Sonstige EU-Bestimmungen Europäisches Inventar Seveso-Richtlinie Nicht bestimmt. Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert. Nationale Vorschriften Lagerklasse (TRGS 510) 12 Wassergefährdungsklasse 3 Anhang Nr. 4 11/12/ /97

93 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften Technische Anleitung Luft AOX Internationale Vorschriften TA-Luft Nummer % Das Produkt enthält keine organisch gebundenen Halogene, die zum AOX-Wert im Abwasser beitragen. Chemiewaffenübereinkommen, Chemikalien der Liste I, II & III Nicht gelistet. Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E) Nicht gelistet. Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe Nicht gelistet. Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) Nicht gelistet. UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Nicht gelistet. Internationale Listen Nationales Inventar Australien Kanada China Japan Malaysia Neuseeland Philippinen Süd-Korea Taiwan USA Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt Stoffsicherheitsbeurteilung Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sein können. ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen. Abkürzungen und Akronyme ATE = Schätzwert akute Toxizität CLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008] DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-Grenzwert EUH-Satz = CLP-spezifischer Gefahrenhinweis PNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration RRN = REACH Registriernummer Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS) 11/12/ /97

94 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Einstufung 2X HI-RPM Hybridization Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 3, H412 Rechenmethode Rechenmethode Rechenmethode Begründung 10X acgh Blocking Skin Irrit. 2, H315 Eye Irrit. 2, H319 Rechenmethode Rechenmethode Volltext der abgekürzten H-Sätze 5X gdna Reaction H315 H319 H335 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Rsa I Restriction Digest H319 Verursacht schwere Augenreizung. 10X Restriction Enzyme H315 H319 H335 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. 2X HI-RPM Hybridization H228 H302 H312 H315 H318 H319 H332 H335 H411 H412 Entzündbarer Feststoff. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] 10X acgh Blocking H315 H319 H335 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. 5X gdna Reaction Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3 Rsa I Restriction 11/12/ /97

95 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Digest Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 10X Restriction Enzyme Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3 2X HI-RPM Hybridization Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT (Oral) - Kategorie 4 Acute Tox. 4, H312 AKUTE TOXIZITÄT (Dermal) - Kategorie 4 Acute Tox. 4, H332 AKUTE TOXIZITÄT (Einatmen) - Kategorie 4 Aquatic Chronic 2, H411 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 2 Aquatic Chronic 3, H412 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie 3 Eye Dam. 1, H318 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1 Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Flam. Sol. 2, H228 ENTZÜNDBARE FESTSTOFFE - Kategorie 2 Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3 Volltext der abgekürzten R-Sätze 10X acgh Blocking Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 STOT SE 3, H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest R36- Reizt die Augen. 10X Restriction Enzyme R36- Reizt die Augen. R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 11/12/ /97

96 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Volltext der Einstufungen [DSD/DPD] 2X HI-RPM Hybridization R11- Leichtentzündlich. 10X acgh Blocking 1 2 Nuclease Free Water Random Primers 5X gdna Reaction Xi - Reizend Alu I Restriction Digest Rsa I Restriction Digest Xi - Reizend 10X Restriction Enzyme Xi - Reizend Cyanine-3-dUTP Cyanine-5-dUTP 2X HI-RPM Hybridization F - Leichtentzündlich 10X acgh Blocking R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R20/21- Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R41- Gefahr ernster Augenschäden. R36- Reizt die Augen. R38- Reizt die Haut. R36/38- Reizt die Augen und die Haut. R37/38- Reizt die Atmungsorgane und die Haut. R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R36/37/38- Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Xn - Gesundheitsschädlich Xi - Reizend N - Umweltgefährlich Xi - Reizend 11/12/ /97

97 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) G5921A ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben Datum der letzten Ausgabe Version /12/ /01/ Hinweis für den Leser Haftungsausschluss Die Informationen in diesem Dokument entsprechen dem Wissensstand von Agilent zum Zeitpunkt der Erstellung. Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Haftung hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen. 11/12/ /97

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