SICHERHEITSDATENBLATT

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1 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1 Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des 1.1 Produktidentifikator (Kit) ß-Mercaptoethanol Lysis M EDTA Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Analytische Reagenzie. ß-Mercaptoethanol 0.75 ml Lysis 50 ml 0.5 M EDTA 0.2 ml Streptavidin 1.25 ml Streptavidin Binding 25 ml Streptavidin Elution 5 ml Streptavidin Supernatant 0.1 ml MS-Grade Calmodulin ml Calmodulin Binding 40 ml Calmodulin Elution 2.5 ml 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt -Adresse der pdl-msds_author@agilent.com verantwortlichen Person für dieses SDB 1.4 (mit Öffnungszeiten) CHEMTREC ; +(49) /05/2016 1/64

2 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition ß-Mercaptoethanol Stoff mit einem Bestandteil Lysis Gemisch 0.5 M EDTA Gemisch Streptavidin Gemisch Streptavidin Binding Gemisch Streptavidin Elution Gemisch Streptavidin Supernatant Gemisch MS-Grade Calmodulin Gemisch Calmodulin Binding Gemisch Calmodulin Elution Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] ß-Mercaptoethanol H301 AKUTE TOXIZITÄT (Oral) - Kategorie 3 H310 AKUTE TOXIZITÄT (Dermal) - Kategorie 2 H330 AKUTE TOXIZITÄT (Einatmen) - Kategorie 2 H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2 H318 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 1 H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1 H335 SPEZIFISCHE ZIELORGAN-TOXIZITÄT (EINMALIGE EXPOSITION) (Atemwegsreizung) - Kategorie 3 H411 LANGFRISTIG GEWÄSSERGEFÄHRDEND - Kategorie M EDTA H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 2 Streptavidin H226 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3 Streptavidin Supernatant H360D REPRODUKTIONSTOXIZITÄT (Kind im Mutterleib) - Kategorie 1B MS-Grade Calmodulin H226 ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN - Kategorie 3 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme 31/05/2016 2/64

3 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Signalwort Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise ß-Mercaptoethanol Gefahr Lysis Kein Signalwort. 0.5 M EDTA Achtung Streptavidin Achtung Streptavidin Binding Kein Signalwort. Streptavidin Elution Kein Signalwort. Streptavidin Supernatant Gefahr MS-Grade Calmodulin Achtung Calmodulin Binding Kein Signalwort. Calmodulin Elution Kein Signalwort. ß-Mercaptoethanol GHS06 - Lebensgefahr bei Hautkontakt. Lebensgefahr bei Einatmen. Giftig bei Verschlucken. GHS05 - Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 - Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. GHS09 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Lysis Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 0.5 M EDTA GHS07 - Verursacht schwere Augenreizung. Streptavidin GHS02 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Streptavidin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Supernatant GHS08 - MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Kann das Kind im Mutterleib schädigen. GHS02 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 31/05/2016 3/64

4 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Prävention Reaktion ß-Mercaptoethanol P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. Schutzkleidung tragen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P260 - Dampf nicht einatmen. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Streptavidin P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P241 - Explosionsgeschützte Anlagen, Belüftungen, Beleuchtungen und Werkzeuge verwenden. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution ß-Mercaptoethanol Gesichtsschutz tragen. Schutzkleidung tragen. P280 - Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P241 - Explosionsgeschützte Anlagen, Belüftungen, Beleuchtungen und Werkzeuge verwenden. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. P304 + P340 + P310 - BEI EINATMEN Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 + P310 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. 31/05/2016 4/64

5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Lagerung Entsorgung Gefährliche Inhaltsstoffe Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen Ärztliche Hilfe anfordern. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar) Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. ß-Mercaptoethanol P405 - Unter Verschluss aufbewahren. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA Nicht anwendbar. Streptavidin P235 - Kühl halten. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant P405 - Unter Verschluss aufbewahren. MS-Grade Calmodulin P235 - Kühl halten. Calmodulin Binding Nicht anwendbar. Calmodulin Elution Nicht anwendbar. ß-Mercaptoethanol P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA Nicht anwendbar. Streptavidin P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution ß-Mercaptoethanol 2-Mercaptoethanol entsorgen. P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant Imidazol 31/05/2016 5/64

6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Ergänzende Kennzeichnungselemente Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Spezielle Verpackungsanforderungen ß-Mercaptoethanol Nicht anwendbar. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA Nicht anwendbar. Streptavidin Nicht anwendbar. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant Nicht anwendbar. MS-Grade Calmodulin Nicht anwendbar. Calmodulin Binding Nicht anwendbar. Calmodulin Elution Nicht anwendbar. ß-Mercaptoethanol Nicht anwendbar. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA Nicht anwendbar. Streptavidin Nicht anwendbar. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant Nur für gewerbliche Anwender. MS-Grade Calmodulin Nicht anwendbar. Calmodulin Binding Nicht anwendbar. Calmodulin Elution Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis ß-Mercaptoethanol Nicht anwendbar. Lysis Nicht anwendbar. 0.5 M EDTA Nicht anwendbar. Streptavidin Nicht anwendbar. Streptavidin Binding Nicht anwendbar. Streptavidin Elution Nicht anwendbar. Streptavidin Supernatant Nicht anwendbar. MS-Grade Calmodulin Nicht anwendbar. Calmodulin Binding Nicht anwendbar. Calmodulin Elution Nicht anwendbar. 2.3 Sonstige Gefahren 31/05/2016 6/64

7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen ß-Mercaptoethanol Keine bekannt. Lysis Keine bekannt. 0.5 M EDTA Keine bekannt. Streptavidin Keine bekannt. Streptavidin Binding Keine bekannt. Streptavidin Elution Keine bekannt. Streptavidin Supernatant Keine bekannt. MS-Grade Calmodulin Keine bekannt. Calmodulin Binding Keine bekannt. Calmodulin Elution Keine bekannt. ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische ß-Mercaptoethanol Stoff mit einem Bestandteil Lysis Gemisch 0.5 M EDTA Gemisch Streptavidin Gemisch Streptavidin Binding Gemisch Streptavidin Elution Gemisch Streptavidin Supernatant Gemisch MS-Grade Calmodulin Gemisch Calmodulin Binding Gemisch Calmodulin Elution Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % Einstufung Typ ß-Mercaptoethanol 2-Mercaptoethanol EG CAS Acute Tox. 3, H301 Acute Tox. 2, H310 Acute Tox. 2, H330 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Skin Sens. 1, H317 STOT SE 3, H335 Aquatic Chronic 2, H411 [A] Lysis Polyoxäthylen octylphenol Äther CAS Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 [1] [5] 0.5 M EDTA Edetinsäure EG CAS Verzeichnis Eye Irrit. 2, H319 [1] Streptavidin 31/05/2016 7/64

8 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Ethanol EG CAS Verzeichnis Flam. Liq. 2, H225 [2] Streptavidin Binding Polyoxäthylen octylphenol Äther CAS Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 Streptavidin Elution Polyoxäthylen octylphenol Äther CAS Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 [1] [5] [1] [5] Streptavidin Supernatant Calciumchlorid EG CAS Verzeichnis Imidazol EG CAS Verzeichnis MS-Grade Calmodulin Ethanol EG CAS Verzeichnis Natriumchlorid EG CAS Eye Irrit. 2, H319 [1] <1 Acute Tox. 4, H302 Skin Corr. 1C, H314 Repr. 1B, H360D (Kind im Mutterleib) Flam. Liq. 2, H225 [2] 3 Eye Irrit. 2, H319 [1] [1] Calmodulin Binding Polyoxäthylen octylphenol Äther CAS Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 Calmodulin Elution Polyoxäthylen octylphenol Äther CAS Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Chronic 2, H411 Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. [1] [5] [1] [5] Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff 31/05/2016 8/64

9 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen [A] Bestandteil [B] Verunreinigung [C] Stabilisierendes Zusatzmittel Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt ß-Mercaptoethanol Lysis Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. 0.5 M EDTA Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei 31/05/2016 9/64

10 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Reizung einen Arzt hinzuziehen. ß-Mercaptoethanol Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Lysis Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 0.5 M EDTA Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Streptavidin Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Streptavidin Binding Streptavidin Elution Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in 31/05/ /64

11 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Einen Arzt verständigen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Hautkontakt ß-Mercaptoethanol Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Im Fall von Beschwerden oder Symptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Lysis Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 0.5 M EDTA Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Streptavidin Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim 31/05/ /64

12 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. ß-Mercaptoethanol Sofort einen Arzt verständigen. Sofort Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Lysis Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 0.5 M EDTA Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls 31/05/ /64

13 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das 31/05/ /64

14 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Einen Arzt verständigen. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 31/05/ /64

15 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Schutz der Ersthelfer ß-Mercaptoethanol Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund- Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Lysis Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. 0.5 M EDTA Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund- Beatmung durchzuführen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit 31/05/ /64

16 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt ß-Mercaptoethanol Verursacht schwere Augenschäden. Lysis Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 0.5 M EDTA Verursacht schwere Augenreizung. Streptavidin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Supernatant Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. MS-Grade Calmodulin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Einatmen ß-Mercaptoethanol Lebensgefahr bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Lysis Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 0.5 M EDTA Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Supernatant Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. MS-Grade Calmodulin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Hautkontakt ß-Mercaptoethanol Lebensgefahr bei Hautkontakt. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Lysis Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 0.5 M EDTA Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Supernatant Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. MS-Grade Calmodulin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Calmodulin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Verschlucken ß-Mercaptoethanol Giftig bei Verschlucken. Lysis Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 0.5 M EDTA Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Binding Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Streptavidin Elution Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. 31/05/ /64

17 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Zeichen/Symptome von Überexposition Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Augenkontakt ß-Mercaptoethanol Zu den Symptomen können gehören Schmerzen Tränenfluss Rötung Lysis Keine spezifischen Daten. 0.5 M EDTA Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung Streptavidin Keine spezifischen Daten. Streptavidin Binding Keine spezifischen Daten. Streptavidin Elution Keine spezifischen Daten. Streptavidin Supernatant Keine spezifischen Daten. MS-Grade Calmodulin Keine spezifischen Daten. Calmodulin Binding Keine spezifischen Daten. Calmodulin Elution Keine spezifischen Daten. Einatmen ß-Mercaptoethanol Zu den Symptomen können gehören Reizungen der Atemwege Husten Lysis Keine spezifischen Daten. 0.5 M EDTA Keine spezifischen Daten. Streptavidin Keine spezifischen Daten. Streptavidin Binding Keine spezifischen Daten. Streptavidin Elution Keine spezifischen Daten. Streptavidin Supernatant Zu den Symptomen können gehören reduziertes Fötalgewicht Zunahme Skelettdeformationen MS-Grade Calmodulin Keine spezifischen Daten. Calmodulin Binding Keine spezifischen Daten. Calmodulin Elution Keine spezifischen Daten. 31/05/ /64

18 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Hautkontakt ß-Mercaptoethanol Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Rötung Es kann Blasenbildung auftreten Lysis Keine spezifischen Daten. 0.5 M EDTA Keine spezifischen Daten. Streptavidin Keine spezifischen Daten. Streptavidin Binding Keine spezifischen Daten. Streptavidin Elution Keine spezifischen Daten. Streptavidin Supernatant Skelettdeformationen MS-Grade Calmodulin Keine spezifischen Daten. Calmodulin Binding Keine spezifischen Daten. Calmodulin Elution Keine spezifischen Daten. Verschlucken ß-Mercaptoethanol Zu den Symptomen können gehören Magenschmerzen Lysis Keine spezifischen Daten. 0.5 M EDTA Keine spezifischen Daten. Streptavidin Keine spezifischen Daten. Streptavidin Binding Keine spezifischen Daten. Streptavidin Elution Keine spezifischen Daten. Streptavidin Supernatant Zu den Symptomen können gehören MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Zu den Symptomen können gehören reduziertes Fötalgewicht Zunahme reduziertes Fötalgewicht Zunahme Skelettdeformationen Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt ß-Mercaptoethanol Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Lysis Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. 0.5 M EDTA Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Streptavidin Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder 31/05/ /64

19 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Besondere Behandlungen Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Streptavidin Binding Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Streptavidin Elution Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Streptavidin Supernatant Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. MS-Grade Calmodulin Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Calmodulin Binding Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Calmodulin Elution Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. ß-Mercaptoethanol Keine besondere Behandlung. Lysis Keine besondere Behandlung. 0.5 M EDTA Keine besondere Behandlung. Streptavidin Keine besondere Behandlung. Streptavidin Binding Keine besondere Behandlung. Streptavidin Elution Keine besondere Behandlung. Streptavidin Supernatant Keine besondere Behandlung. MS-Grade Calmodulin Keine besondere Behandlung. Calmodulin Binding Keine besondere Behandlung. Calmodulin Elution Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel ß-Mercaptoethanol Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Lysis Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. 0.5 M EDTA Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Streptavidin Löschpulver, CO₂, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum verwenden. Streptavidin Binding Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Streptavidin Elution Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Streptavidin Supernatant Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. MS-Grade Calmodulin Löschpulver, CO₂, Sprühwasser (Nebel) oder Schaum 31/05/ /64

20 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Ungeeignete Löschmittel Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen verwenden. Calmodulin Binding Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Calmodulin Elution Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. ß-Mercaptoethanol Keine bekannt. Lysis Keine bekannt. 0.5 M EDTA Keine bekannt. Streptavidin Keinen Wasserstrahl verwenden. Streptavidin Binding Keine bekannt. Streptavidin Elution Keine bekannt. Streptavidin Supernatant Keine bekannt. MS-Grade Calmodulin Keinen Wasserstrahl verwenden. Calmodulin Binding Keine bekannt. Calmodulin Elution Keine bekannt. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren ß-Mercaptoethanol Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Dieses Material ist für Wasserorganismen giftig und hat langfristige Auswirkungen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen. Lysis Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. 0.5 M EDTA Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Streptavidin Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Streptavidin Binding Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Streptavidin Elution Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Streptavidin Supernatant Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution der Behälter kann platzen. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen, wodurch eine Explosionsgefahr entsteht. Bei Eintritt in die Kanalisation besteht Brand- und Explosionsgefahr. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. 31/05/ /64

21 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Gefährliche Verbrennungsprodukte ß-Mercaptoethanol Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Schwefeloxide Lysis Keine spezifischen Daten. 0.5 M EDTA Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Streptavidin Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Streptavidin Binding Keine spezifischen Daten. Streptavidin Elution Keine spezifischen Daten. Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Feuerwehrpersonal ß-Mercaptoethanol Lysis Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. 0.5 M EDTA Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Streptavidin Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. 31/05/ /64

22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution ß-Mercaptoethanol Lysis Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Dem Feuer ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. 0.5 M EDTA Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN /05/ /64

23 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Streptavidin Streptavidin Binding Streptavidin Elution Streptavidin Supernatant MS-Grade Calmodulin Calmodulin Binding Calmodulin Elution einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal ß-Mercaptoethanol Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät 31/05/ /64

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SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1 Stoffs bzw. des Gemischs und des 1.1 Produktidentifikator (Kit) 5188-6523 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen

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