SICHERHEITSDATENBLATT

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1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II - SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT Stoffs bzw. des Gemischs und des. Produktidentifikator (Kit) , SureSelect Hyb , SureSelect Hyb , , , , , Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Analytische Reagenzie. SureSelect Hyb SureSelect Hyb Identifizierte Verwendungen 0.4 ml -.4 ml <.5 ml 0.08 ml -.5 ml 3. ml - 80 ml 8 ml - 48 ml 4 ml - 44 ml.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse der verantwortlichen Person für dieses SDB pdl-msds_author@agilent.com.4 (mit Öffnungszeiten) CHEMTREC ; +(49) ABSCHNITT Mögliche Gefahren. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Produktdefinition SureSelect Hyb Gemisch SureSelect Hyb Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 7/008 [CLP/GHS] SureSelect Hyb H39 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG - Kategorie 3/07/05 /35

2 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT Mögliche Gefahren Einstufung gemäß der Richtlinie 999/45/EG [Zubereitungsrichtlinie] SureSelect Hyb Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. SureSelect Hyb Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Das Produkt ist gemäss Richtlinie 999/45/EG und ihren Anhängen nicht als gefährlich eingestuft. Einstufung SureSelect Hyb Nicht eingestuft. SureSelect Hyb Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Nicht eingestuft. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. Siehe Abschnitt für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.. Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise SureSelect Hyb SureSelect Hyb Achtung Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. Kein Signalwort. SureSelect Hyb GHS07 - Verursacht schwere Augenreizung. SureSelect Hyb 3/07/05 /35

3 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT Mögliche Gefahren Sicherheitshinweise Prävention Reaktion Lagerung Entsorgung Ergänzende Kennzeichnungselemente SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Gefährliche Inhaltsstoffe SureSelect Hyb Natriumchlorid P80 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P64 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P305 + P35 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. SureSelect Hyb SureSelect Hyb 3/07/05 3/35

4 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT Mögliche Gefahren Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse Spezielle Verpackungsanforderungen Tastbarer Warnhinweis SureSelect Hyb SureSelect Hyb.3 Sonstige Gefahren Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3. Gemische SureSelect Hyb Gemisch SureSelect Hyb Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Gemisch Name des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren Einstufung % 67/548/EWG Verordnung (EG) Nr. Typ 7/008 [CLP] SureSelect Hyb Natriumchlorid EG CAS SureSelect Hyb Dinatriumdihydrogenethylendiamintetraacetat EG CAS <5 0 - <5 Xi; R36 Eye Irrit., H39 [] Xn; R Acute Tox. 4, H30 [] Schwefelsäure EG <3 Xn; R/ Acute Tox. 4, H30 [] 3/07/05 4/35

5 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen monododecylester- Natriumsalz () CAS Xi; R36/37/38 N; R50 Acute Tox. 4, H33 Skin Irrit., H35 Eye Irrit., H39 STOT SE 3, H335 Aquatic Acute, H400 Aquatic Chronic 3, H4 Natriumchlorid EG CAS <0 Xi; R36 Eye Irrit., H39 [] Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- Sätze. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze. Typ [] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 907/006, Anhang XIII [4] Stoff erfüllt die Kriterien für vpvb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 907/006, Anhang XIII [5] Ähnlich besorgniserregender Stoff Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens 0 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Bei 3/07/05 5/35

6 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Hautkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Reizung einen Arzt hinzuziehen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. 3/07/05 6/35

7 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken SureSelect Hyb SureSelect Hyb Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen 3/07/05 7/35

8 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Schutz der Ersthelfer SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. 4. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Verursacht schwere Augenreizung. Einatmen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Hautkontakt SureSelect Hyb SureSelect Hyb 3/07/05 8/35

9 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Verschlucken SureSelect Hyb SureSelect Hyb Zeichen/Symptome von Überexposition Einatmen SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Hautkontakt SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Verschlucken SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Augenkontakt SureSelect Hyb Zu den Symptomen können gehören Schmerzen oder Reizung Tränenfluss Rötung SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 3/07/05 9/35

10 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt SureSelect Hyb Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. SureSelect Hyb Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Besondere Behandlungen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5. Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. Keine bekannt. 3/07/05 0/35

11 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen Gefährliche Verbrennungsprodukte SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Phosphoroxide halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Stickoxide Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören Kohlendioxid Kohlenmonoxid Schwefeloxide Metalloxide/Oxide Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören halogenierte Verbindungen Metalloxide/Oxide Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Vorsichtsmaßnahmen für Feuerwehrpersonal SureSelect Hyb SureSelect Hyb Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. 3/07/05 /35

12 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung SureSelect Hyb SureSelect Hyb Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und 3/07/05 /35

13 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien. ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Einsatzkräfte SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte 3/07/05 3/35

14 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine Rettungskräfte sind". 6. Umweltschutzmaßnahmen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, 3/07/05 4/35

15 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsmethoden SureSelect Hyb SureSelect Hyb Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt für Kontaktinformationen im Notfall. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 3 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung. 3/07/05 5/35

16 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung 7. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene SureSelect Hyb Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden. SureSelect Hyb Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). SureSelect Hyb Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. SureSelect Hyb Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen 3/07/05 6/35

17 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. 7. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten SureSelect Hyb SureSelect Hyb Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit 3/07/05 7/35

18 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 0) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen Spezifische Lösungen für den Industriesektor SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Hyb Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. Industrielle Verwendungen, Gewerbliche Anwendungen. 3/07/05 8/35

19 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatz-Grenzwerte Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt. Empfohlene Überwachungsverfahren DNELs/DMELs Es liegen keine DNEL-Werte vor. PNECs Es liegen keine PNEC-Werte vor. Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispeilsweise der Folgende Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären - Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 404 (Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 48 (Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls gefordert. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen Augen-/Gesichtsschutz Hautschutz Handschutz Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen. Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind. Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad Chemikalienresistente Schutzbrille. Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. 3/07/05 9/35

20 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Körperschutz Anderer Hautschutz Atemschutz Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden. Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen lassen. Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes, luftreinigendes oder luftgespeistes und einer anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät, wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen Atemschutzmaske richten. Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen. ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften 9. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand SureSelect Hyb Flüssigkeit. SureSelect Hyb Flüssigkeit. Flüssigkeit. Flüssigkeit. SureSelect Wash Flüssigkeit. SureSelect Wash Flüssigkeit. Farbe SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash Geruch SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash 3/07/05 0/35

21 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Geruchsschwelle SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash ph-wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich SureSelect RNase Block SureSelect Hyb #3 SureSelect Block # SureSelect Indexing Block # SureSelect LT Indexing Block #3 SureSelect Hyb SureSelect Hyb 0 C SureSelect Wash 0 C SureSelect Wash 0 C SureSelect Hyb SureSelect Hyb 00 C SureSelect Wash 00 C SureSelect Wash 00 C Flammpunkt SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash Verdampfungsgeschwindigkeit SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash 3/07/05 /35

22 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en) SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash SureSelect Hyb SureSelect Hyb In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. 3/07/05 /35

23 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften SureSelect Wash In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. SureSelect Wash In den folgenden Materialien leicht löslich kaltes Wasser und heißem Wasser. Verteilungskoeffizient n- SureSelect Hyb Octanol/Wasser SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash Selbstentzündungstemperatur SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash Zersetzungstemperatur SureSelect Hyb SureSelect Hyb SureSelect Wash SureSelect Wash Viskosität Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9. Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 0 Stabilität und Reaktivität 0. Reaktivität SureSelect Hyb Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. SureSelect Hyb Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 3/07/05 3/35

24 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 0 Stabilität und Reaktivität 0. Chemische Stabilität SureSelect Hyb SureSelect Hyb Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. Das Produkt ist stabil. 0.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen SureSelect Hyb Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. SureSelect Hyb Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 0.4 Zu vermeidende Bedingungen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. Keine spezifischen Daten. 0.5 Unverträgliche Materialien SureSelect Hyb SureSelect Hyb Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. Kann mit oxidierenden Substanzen reagieren oder mit ihnen unverträglich sein. 3/07/05 4/35

25 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT 0 Stabilität und Reaktivität 0.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte SureSelect Hyb SureSelect Hyb ABSCHNITT Toxikologische Angaben. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs SureSelect Hyb Natriumchlorid Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. Resultat Spezies Dosis Exposition LC50 Einatmen Stäube und Ratte >4 g/m³ Stunden Nebel LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - SureSelect Hyb Dinatriumdihydrogenethylendiamintetraacetat LD50 Oral Ratte g/kg - Schwefelsäure monododecylester- Natriumsalz () LD50 Oral Ratte 88 mg/kg - Natriumchlorid Schätzungen akuter Toxizität SureSelect Hyb Oral LC50 Einatmen Stäube und Ratte >4 g/m³ Stunden Nebel LD50 Oral Ratte 3000 mg/kg - Wirkungsweg mg/kg ATE-Wert Oral Einatmen (Stäube und Nebel) Dermal Reizung/Verätzung 8800 mg/kg 50 mg/l mg/kg 3/07/05 5/35

26 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 907/006 (REACH), Anhang II CHEMTREC ; +(49) , ABSCHNITT Toxikologische Angaben Name des Produkts / Inhaltsstoffs Resultat Spezies Punktzahl Exposition Beobachtung SureSelect Hyb Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 4 Stunden - 00 milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 0 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 4 Stunden 500 milligrams - Natriumchlorid Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 4 Stunden - 00 milligrams Augen - Mäßig reizend Kaninchen - 0 milligrams - Haut - Mildes Reizmittel Kaninchen - 4 Stunden 500 milligrams - Sensibilisierender Stoff Schlussfolgerung / Zusammenfassung Chronische Toxizität / Karzinogenität / Mutagenität / Teratogenität / Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr Name des Produkts / Inhaltsstoffs Kategorie Expositiosweg Zielorgane Schwefelsäure monododecylester-natriumsalz () Kategorie 3 Atemwegsreizung Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen SureSelect Hyb SureSelect Hyb Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. Zu erwartende Eintrittswege Oral, Dermal, Einatmen. 3/07/05 6/35

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