- Amtlicher Teil - Gemeinde Bethenhausen. Gemeinde Brahmenau. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinden sind: Bethenhausen, Brahmenau, Großenstein, Hirschfeld, Korbußen, Pölzig, Reichstädt, Schwaara Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Gemeinschaftsvorsitzende - Frau Barth Jahrgang Ausgabe 08 Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Zum Inhalt: Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Amtlicher Teil: öffentliche Bekanntmachungen Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Allgemeine Informationen Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Aus den Gemeinden Telefon: / Fax: / Die Kommunen der VG Am Brahmetal protestieren gegen die Kürzungspläne der Landesregierung Wir lehnen das Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2012 in der von der Landesregierung vorgelegten Form ab. Das Gesetz missachtet verfassungsrechtliche Grundsätze. Sollten die vorgesehenen Kürzungen wider unserer Erwartung beschlossen werden, beabsichtigen die Gemeinden, Städte und Verwaltungsgemeinschaften im Freistaat Thüringen dagegen zu klagen. Nach dem vorgelegten Entwurf der Landesregierung sollen die Kommunen des Freistaates Thüringen von den vorgesehenen Finanzmitteln des Bundes in Höhe von 15,6 Mio. Euro nicht einen Cent erhalten. Dieses Geld wird zu 100 % vom Land zur eigenen Haushaltskonsolidierung missbraucht. Die Kommunen im Freistaat Thüringen fühlen sich durch diese Vorgehensweise betrogen und fordern die vom Bund gewährte finanzielle Entlastung zusätzlich zur ermittelten Finanzausstattung ein. Gemeinde Vergleich der Schlüsselzuweisung 2011 mit vorläufiger Berechnung der Schlüsselzuweisung 2012 Bevölkerung am Bevölkerung am Schlüsselzuweisung 2011 Schlüsselzuweisung 2012 Differenz Schlüsselzuweisung 2012 zu 2011 Bethenhausen , , ,54 Brahmenau , , ,42 Großenstein , , ,31 Hirschfeld , , ,39 Korbußen ,00 0,00 0,00 Pölzig , , ,41 Reichstädt , , ,75 Schwaara , , ,72 Summe , , ,54 Barth, Gemeinschaftsvorsitzende Das nächste Amtsblatt erscheint am Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am

2 Ausgabe Seite Amtlicher Teil - Amtsblatt der VG Am Brahmetal Sitzungen der Gemeinderäte Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal haben im Juli 2011 zu folgenden Beratungsgegenständen Beschlüsse gefasst: Gemeinde Bethenhausen Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bethenhausen beschließt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen oder Ergänzungen. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2011 gemäß 75 a ThürKO der Gemeinde Bethenhausen über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG), Erfurt sowie über die mittelbare Beteiligung an der E.ON Thüringer Energie AG (ETE) im Jahr 2010 in der vorliegenden Fassung. 4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Bethenhausen dem Antrag zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Flurstück 88/2, Flur 4 der Gemarkung Bethenhausen das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Bethenhausen dem Antrag zur Nachgenehmigung einer Garage und eines Entenstalles auf dem Flurstück 88/2, Flur 4 der Gemarkung Bethenhausen das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 6. Der Gemeinderat der Gemeinde Bethenhausen beschließt einstimmig die Entgeltordnung der Gemeinde Bethenhausen in der geänderten Fassung. Gemeinde Brahmenau Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat beschließt über den Antrag, diese Änderung in die Niederschrift aufzunehmen. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. 3. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 7. Sitzung vom in der vorliegenden Fassung. 4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau dem Antrag zum Umbau einer Satteldachgaube zu einer Schleppgaube auf dem vorhandenen Wohnhaus auf dem Flurstück 154/58 der Flur 1 der Gemarkung Culm das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau dem Antrag zur Wiedererrichtung eines Stallgebäudes und Umnutzung zum Garten- und Gerätehaus auf dem Flurstück 6/13 der Flur 1 der Gemarkung Waaswitz das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Im nichtöffentlichen Teil der 8. Sitzung am gefasste Beschlüsse: Auftragsvergaben für das Haus der Generationen Brahmenau, Dorfgemeinschaftshaus mit KITA: 6. Für das LOS 15 Stahlbau- und Schlosserarbeiten wird einstimmig die Firma Metallbau Hilmar Wolf aus Burkersdorf mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,20 beauftragt. 7. Für das LOS 16 Bodenbelagsarbeiten wird einstimmig die Firma Seiß & Leitner GmbH aus Gera mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,30 beauftragt. 8. Für das LOS 17 Fliesen- und Plattenarbeiten wird einstimmig die Firma Dirk & Peggy Geyer GbR aus Langenwetzendorf mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,33 beauftragt. 9. Für das LOS 18 Parkett- und Holzpflasterarbeiten wird einstimmig die Firma Bembé Parkett aus Erfurt mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,09 beauftragt. 10. Für das LOS 19 Möbeltischlerarbeiten wird einstimmig die Firma Büchner Möbel GmbH aus Reichenbach mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,33 beauftragt. 11. Für das LOS 20 Wärmedämmverbundsystem (WDVS) wird einstimmig die Firma Phönix Bau GmbH aus Gera mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,57 beauftragt.

3 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite Für das LOS 21 Maler- und Tapezierarbeiten wird einstimmig die Firma Malerwerkstätten Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG aus Weimar mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von ,67 beauftragt. 13. Das LOS 26 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden wurde nicht vergeben und eine neue Ausschreibung ist vorzunehmen. 14. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau die dringend notwendige Möblierung für die Kindertagesstätte an die Firma tisch7 Einrichtungen in Höhe von ,66 vergibt. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 in der Haushaltsstelle Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - Hhst Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau die dringend notwendige Möblierung für das Haus der Generationen an die Firma Hiller Objektmöbel in Höhe von ,25 vergibt. Die dafür benötigten Mittel stehen in der Haushaltsstelle zur Verfügung. Gemeinde Großenstein Im öffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung vom ohne Änderung und Ergänzung. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein der Errichtung eines Balkons an das vorhandene Wohnhaus auf dem Flurstück 53/89 der Flur 1 der Gemarkung Nauendorf das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Im nichtöffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasster Beschluss: 4. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein den 2. BA der Straßeninstandsetzung Zum Teich/Lindenstraße im OT Nauendorf an die Firma STRAKOSA Straßenbau GmbH aus Schmölln in Höhe von ,77 vergibt. Für die Durchführung dieser Maßnahme stehen der Gemeinde planmäßig ,00 zur Verfügung. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat gleichzeitig eine überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle in Höhe bis zu 3.000,00. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage - Hhst Gemeinde Hirschfeld Der Gemeinderat Hirschfeld hat im Juli 2011 keine Beschlüsse gefasst. Gemeinde Korbußen Im öffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen und Ergänzungen. 2. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung vom in der geänderten Fassung. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Korbußen dem Antrag zur Änderung der Baugenehmigung Aktz vom hinsichtlich der Dachkonstruktion des Leergutlagers auf dem Flurstück 160/16 der Flur 2 der Gemarkung Korbußen das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt einstimmig die Aufhebung des Beschlusses Nr. 45/2011 vom Vergabe Los 12 Sanitär- und Heizungsinstallation für die Maßnahme Erweiterung Kindertagesstätte Zwergenland Korbußen. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt einstimmig für das Los 12 Sanitärund Heizungsinstallation die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung nach 17 VOB/A, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/2011, erschienen am unter der lfd. Nr , aufgrund eines Verstoßes gegen 14 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 der VOB/A. 6. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt mehrheitlich den Beschluss-Nr. 30/2011 vom (Beteiligungsbericht 2011 an der KEBT und ETE) aufzuheben. 7. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Beteiligungsbericht 2011 gemäß 75 a ThürKO der Gemeinde Korbußen über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG), Erfurt sowie über die mittelbare Beteiligung an der E.ON Thüringer Energie AG (ETE) im Jahr 2010 in der vorliegenden Fassung. >>>

4 Ausgabe Seite 4-8. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Korbußen als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Schmirchau der Stadt Ronneburg ohne weitere Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Korbußen nicht. Im nichtöffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasster Beschluss: 9. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Bordsteinsanierung an die Firma Bordstein-Ries GmbH aus Leinefelde zum Bruttopreis von 5.486,02 zu vergeben. Gemeinde Pölzig Im öffentlichen Teil der 8. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Tagesordnung ohne Änderungen und Ergänzungen. 2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich überplanmäßige Ausgaben für die Fahrzeugunterhaltung der Gemeinde in Haushaltsstelle in Höhe von 3 T, die über überplanmäßige Einnahmen in der Gewerbesteuer gedeckt werden sollen. 3. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 7. Sitzung vom in der vorliegenden Fassung. Im nichtöffentlichen Teil der 8. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig beschließt mehrheitlich die Vergabe der Dacharbeiten in der Ausführung mit Trapezblech an die Firma Dinger aus Linda zum Bruttopreis von 3.172, Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag zum Kauf von Frauenfeuerwehrbekleidung an den günstigsten Anbieter, die Firma Saale Feuerschutz in Saalfeld zum Bruttopreis von 957,74 zu vergeben. Gemeinde Reichstädt Der Gemeinderat Reichstädt hat im Juli 2011 keine Beschlüsse gefasst. Gemeinde Schwaara Im öffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasster Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 5. Sitzung Amtsblatt der VG Am Brahmetal vom ohne Änderungen und Ergänzungen. Im nichtöffentlichen Teil der 6. Sitzung am gefasste Beschlüsse: 2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Schwaara die Straßenreparaturarbeiten an die Firma BITUNOVA GmbH & Co. KG aus Rositz in Höhe von ,76 vergibt. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.100,00 in der Haushaltsstelle Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in der Hhst Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Schwaara die Neugestaltung des Dorfplatzes Am Teich an die Firma Stieghorst Baumaschinen GmbH & Co.KG in Höhe von 3.133,45 vergibt. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500,00 in der Haushaltsstelle Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben von 500,00 erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in der Hhst Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen bei der Verwaltungsgemeinschaft steht allen Bürgern frei. Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden, können erst eingesehen werden, wenn die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. Öffentliche Bekanntmachung Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz WehrRÄndG 2011) Widerspruch gegen die Datenübermittlung gemäß 58 Wehrpflichtgesetz Gemäß 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März (für 2012 im Oktober 2011) folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. 1. Familienname 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.

5 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 5 - Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Gemäß 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit 25 MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2012 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können. Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab möglich, da die Rechtsvorschriften gemäß Artikel 13 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 zu diesem Termin in Kraft getreten sind. Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der VG Am Brahmetal, Einwohnermeldeamt, Dorfstraße 17, Großenstein oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt einzulegen. Kosten werden nicht erhoben. Ihr Einwohnermeldeamt Entgeltordnung für die Benutzung der Kegelbahn Reichstädt 1. Die Kegelbahn kann gegen Entgelt genutzt werden. 2. Entsprechende Anmeldungen sind an den Verantwortlichen zu stellen. 3. Die Kegelbahn kann nach erfolgter Anmeldung bei dem Verantwortlichen stundenweise gemietet werden. 4. Das Entgelt beträgt 8 Euro pro Stunde und Bahn. Die Entgeltordnung tritt bis auf Widerruf am in Kraft. Reichstädt, den Stötzner Bürgermeister Der verantwortliche Ansprechpartner für die Anmeldung und Bezahlung ist Frau Angelika Kretschmer (Telefon 0151/ ). Stellenausschreibung der Gemeinde Brahmenau In der Gemeinde Brahmenau ist ab die Stelle eines Gemeindearbeiters neu zu besetzen. Ihr Aufgabenbereich umfasst u.a.: - Anleitung und Betreuung der Mitarbeiter in der Gemeinde, - Grünflächenpflege, - Koordinierung des Winterdienstes, - Betreuung der Straßen und Immobilien der Gemeinde, - Betreuung der technischen Geräte der Gemeinde. Unsere Erwartungen: - Sie sind in der Lage, Personen anzuleiten; dafür werden in Abstimmung mit dem Bürgermeister Aufgaben organisiert und durchgeführt. - Sie verfügen über praktische Erfahrungen im Umgang mit Technik und sind im Besitz der Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5 t. - Sie arbeiten zielorientiert, engagiert und zuverlässig. - Sie besitzen Kenntnisse im Umgang mit Vertragspartnern. - Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. - Wünschenswert wäre, dass Sie Mitglied der Feuerwehr sind oder bereit wären, den Grundlehrgang zu absolvieren. Wir bieten Ihnen - eine verantwortungsvolle Tätigkeit. - Vergütung erfolgt entsprechend den Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes. Bewerbungsfrist vom Nur schriftliche Bewerbungen sind erwünscht. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Lichtbild) richten Sie bitte an: Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Frau Kießhauer Dorfstraße Großenstein Blume, Bürgermeister

6 Ausgabe Seite 6 - Entgeltordnung für die Benutzung des Versammlungsraumes der Gemeinde Reichstädt 1. Der Versammlungsraum kann gegen Entgelt genutzt werden. 2. Entsprechende Anmeldungen sind an den Verantwortlichen zu stellen. 3. Der Versammlungsraum kann nach erfolgter Anmeldung bei dem Verantwortlichen gemietet werden. 4. Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Tag für Privatpersonen. 5. Eingetragene Vereine entrichten ein Entgelt von 10 Euro pro Tag. 6. Die Kirchgemeinde und die Jagdgenossenschaft entrichten jeweils ein Entgelt von 10 Euro pro Tag. 7. Für die Küchenbenutzung wird grundsätzlich eine Gebühr von 15 Euro pro Tag erhoben. 8. Der Raum ist nach Benutzung im gereinigten Zustand zu übergeben. Die Entgeltordnung tritt bis auf Widerruf am in Kraft. Reichstädt, den Stötzner Bürgermeister Der verantwortliche Ansprechpartner für die Anmeldung und Bezahlung ist Frau Angelika Kretschmer (Telefon 0151/ ). Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Vom 22. Juni 2011 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Zweck Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden sind. 2 Allgemeine Regelungen (1) Tiere sind so zu halten, dass Menschen und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten. Amtsblatt der VG Am Brahmetal (2) Halter eines Tieres ist derjenige, der über das Tier bestimmen kann, der für die Kosten und die Unterhaltung des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres zugute kommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres trägt. (3) Die zuständige Behörde kann Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Tieren verbunden ist, insbesondere Störungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes, abzuwehren. Das Ordnungsbehördengesetz findet Anwendung, soweit in diesem Gesetz keine Regelung getroffen wird. (4) Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behörde die Kennzeichnung anzuzeigen. Die zuständige Behörde darf die gespeicherten Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters nutzen. Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium regelt im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung die Art und Weise der Kennzeichnung sowie die Verwendung der personenbezogenen Daten des Hundehalters. (5) Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von Euro für Personenschäden und in Höhe von Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Zuständige Stelle nach 117 Abs. 2 Nr. 1 des Versicherungsgesetzes ist die nach 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde. Der Halter hat der zuständigen Behörde den Abschluss der Versicherung anzuzeigen. (6) Für gefährliche Tiere gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen. 3 Gefährliche Tiere (1) Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten 1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind, 2. gefährliche Hunde nach Maßgabe des Absatzes 2.

7 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 7 - (2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests ( 9) im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden, weil sie a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben, b) sich als bissig erwiesen haben, c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen. Kreuzungen nach Satz 1 Nr. 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass der Hund keiner der in Satz 1 Nr. 1 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung nach Satz 1 Nr. 1 vorliegt. Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach Satz 1 Nr. 2 durch die zuständige Behörde haben keine aufschiebende Wirkung. (3) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium sowie dem für Artenschutz zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung Tiere zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gelten. (4) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium und mit Zustimmung des Innenausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gelten. Es dürfen nur solche Hunderassen sowie deren Kreuzungen als gefährlich bestimmt werden, bei denen die Vermutung besteht, dass ihre Gefährlichkeit für das Leben und die Gesundheit der Menschen und Tiere auf rassespezifische Merkmale wie Beißkraft, reißendes Beißverhalten und Kampfinstinkt zurückzuführen ist. Die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall durch einen Wesenstest ( 9) widerlegt werden. 4 Erlaubnispflicht (1) Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn 1. der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde ( 5) besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit ( 6) nicht besitzt, 3. eine Haftpflichtversicherung nach 2 Abs. 5 nachgewiesen wird und 4. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres, das giftig ist, das Bereithalten von geeigneten Gegenmitteln und Behandlungsempfehlungen nachgewiesen wird, 5. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres nachgewiesen wird, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht, 6. im Fall der Anschaffung eines Hundes der in 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Rasseliste darüber hinaus nachgewiesen wird, dass dieser Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann, 7. der gefährliche Hund gemäß 2 Abs. 4 unveränderlich elektronisch gekennzeichnet ist und dies durch eine Bescheinigung des Tierarztes, der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachgewiesen wird. (2) Wird ein gefährliches Tier im Zuge eines Wohnungswechsels nach Thüringen verbracht, ist die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Begründung der neuen Wohnung zu beantragen. Im Fall des 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 muss die Erlaubnis bis zur Vollendung des achten Lebensmonats des Hundes beantragt werden. Bei Hunden nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist die Erlaubnis innerhalb der von der zuständigen Behörde gesetzten Frist zu beantragen. (3) Personen, die mit einer nach 11 Abs. 1 Nr. 2 und 2a des Tierschutzgesetzes erteilten Erlaubnis eine der dort genannten Einrichtungen betreiben, bedürfen hinsichtlich der dort untergebrachten gefährlichen Tiere keiner Erlaubnis nach Absatz 1. (4) Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. >>>>>

8 Ausgabe Seite 8 - Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden. (5) Hat der Halter nicht vor Beginn der Haltung des gefährlichen Tieres einen Antrag auf Erlaubnis nach Absatz 1 gestellt, hat er dies unverzüglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Beantragt der Halter eines gefährlichen Tieres eine Erlaubnis nach Absatz 1, gilt das Halten des Tieres bis zur Entscheidung über den Antrag als vorläufig erlaubt. 2 Abs. 1, 10 Abs. 1, 3 und 4 und 12 finden entsprechende Anwendung. 5 Sachkundenachweis (1) Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ein gefährliches Tier so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wird durch die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht. Die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung werden durch Rechtsverordnung des für Ordnungsrecht zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium sowie dem für Artenschutz zuständigen Ministerium festgelegt. (2) Der Sachkundenachweis gilt für den Halter eines gefährlichen Tieres im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 nur hinsichtlich der Tiere, deren Gefährdungspotenzial vergleichbar ist. Für den Halter eines gefährlichen Hundes nach 3 Abs. 1 Nr. 2 gilt der Sachkundenachweis nur bezogen auf den Hund, mit dem die Sachkundeprüfung abgelegt worden ist. (3) Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, werden anerkannt, sofern sie mit den in Thüringen festgelegten Prüfungsstandards gleichwertig sind. (4) Als Sachkundenachweis gilt auch die bestandene Prüfung des Grundlehrgangs für Diensthundführer der Polizei an einer der von dem für die Polizei zuständigen Ministerium anerkannten Diensthundführerschulen. 6 Zuverlässigkeit (1) Die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die 1. wegen eines vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, wegen Vergewaltigung, Zuhälterei, Raubes, Nötigung, Land- oder Hausfriedensbruch, einer gemeingefährlichen Straftat oder Widerstands gegen die Staatsgewalt oder Amtsblatt der VG Am Brahmetal 2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder 3. wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutzrecht), dem Waffengesetz, dem Bundesjagdgesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der die Person eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregeln verbüßt hat. (2) Die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel auch Personen nicht, die 1. alkohol-, arzneimittel- oder drogenabhängig sind, 2. keinen festen Wohnsitz haben, 3. wiederholt gegen Bestimmungen nach 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, den 10 oder 11 Abs. 1 oder 3 oder 12 verstoßen haben oder 4. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung einen Betreuer nach 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben. (3) Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat die zuständige Behörde die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle sowie eine Auskunft von der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde darüber einzuholen, ob Tatsachen im Sinne der Absätze 1 und 2 bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen. (4) Werden der zuständigen Behörde nachträglich Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nr. 1 begründen, kann die zuständige Behörde der betroffenen Person die Vorlage eines fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens innerhalb einer bestimmten Frist auf deren Kosten aufgeben. Wird der zuständigen Behörde das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, wird vermutet, dass die Person unzuverlässig im Sinne des Absatzes 1 ist. Dies gilt nicht, wenn die Person nachweist, dass sie die Fristversäumung nicht zu vertreten hat oder unter Angabe der Gründe eine Verlängerung der Beibringungsfrist beantragt hat. Im Fall einer Fristversäumung hat die zuständige Behörde über die Zuverlässigkeit der Person unter Zugrundelegung des nachgereichten Gutachtens erneut zu entscheiden.

9 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 9-7 Widerruf der Erlaubnis Die Erlaubnis nach 4 Abs. 1 kann von der zuständigen Behörde widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr vorliegen. 8 Anordnungsbefugnisse (1) Liegen konkrete Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit eines Hundes vor, kann die zuständige Behörde zur Überprüfung die Durchführung eines Wesenstests auf Kosten des Hundehalters anordnen. Widerspruch und Klage gegen die Anordnungen haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Die zuständige Behörde kann die Tötung eines gefährlichen Tieres anordnen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Tier eine erhebliche Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht und 2. das für den Halter des gefährlichen Tieres zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Tötung zustimmt. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. 9 Wesenstest Die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten kann nur durch einen Wesenstest nachgewiesen werden. Die Prüfungsstandards und die Einzelheiten zur Durchführung des Wesenstests werden durch Rechtsverordnung des für Ordnungsrecht zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium festgelegt. 10 Haltung gefährlicher Tiere (1) Der Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von Euro für Personenschäden und in Höhe von Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Zuständige Stelle nach 117 Abs. 2 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ist die nach 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde. (2) Das gefährliche Tier darf nur einer Person zur Obhut überlassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; 6 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. Wer als Halter ein gefährliches Tier einer anderen Person länger als vier Wochen zur Obhut überlässt, hat unter Angabe des Namens und der Anschrift dieser Person den Verbleib des Tieres der für den Wohnort des Halters zuständigen Behörde mitzuteilen. Die zuständige Behörde hat die Überlassung zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründet wird. (3) Der Halter eines gefährlichen Tieres hat der bisher zuständigen Behörde einen Wohnungswechsel innerhalb einer Woche anzuzeigen. Für den Fall der Begründung der Zuständigkeit einer neuen Behörde ist der für den neuen Wohnort zuständigen Behörde die Haltung des gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bei einem Halterwechsel hat der bisherige Halter den Namen und die Anschrift des neuen Halters innerhalb einer Woche der bisher zuständigen Behörde anzuzeigen. (4) Das Abhandenkommen eines gefährlichen Tieres ist vom Halter oder der Person, der es in Obhut gegeben wurde, unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. (5) Wer einen gefährlichen Hund hält, hat dies an jedem Zugang des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung durch ein Warnschild kenntlich zu machen. 11 Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde (1) Die Zucht und die Vermehrung von sowie der Handel mit gefährlichen Hunden nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind verboten. (2) Ausnahmen vom Zucht- und Vermehrungsverbot können zum Zwecke der Wissenschaft und Forschung im Einzelfall durch das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium zugelassen werden. Hierüber ist die nach 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde zu informieren. (3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden. (4) Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird ( 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, soweit eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 nicht erteilt ist. 12 Führen gefährlicher Hunde (1) Einen gefährlichen Hund darf außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters nur führen, wer körperlich hierzu in der Lage ist und die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; 6 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. Ein gefährlicher Hund darf einer anderen Person zum Führen nur dann überlassen werden, wenn diese die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt. >>>>>

10 Ausgabe Seite 10 - (2) Eine Person darf nicht gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führen. (3) Innerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters ist durch geeignete Maßnahmen durch den Halter sicherzustellen, dass gefährliche Hunde nicht oder nur unter Aufsicht des Halters in Kontakt zu minderjährigen Personen kommen. (4) Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Ein Leinenzwang besteht nicht auf als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen, wenn diese eingezäunt sind und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. (5) Gefährlichen Hunden ist beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 1 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats. (6) In einem fremden eingefriedeten Besitztum oder einer fremden Wohnung kann mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers der gefährliche Hund auch ohne Leine gehalten werden, wenn eine Gefährdung Dritter gegen ihren Willen ausgeschlossen ist. Absatz 3 gilt entsprechend. (7) Der Hundehalter hat beim Führen eines gefährlichen Hundes ein gültiges Personaldokument und die Erlaubnis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Person, der der Hund nach Absatz 1 Satz 2 zum Führen überlassen wurde, hat ebenfalls ein Personaldokument und die Erlaubnis im Original oder in Kopie mitzuführen und der Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 13 Ausnahmen (1) Die 2 Abs. 4 und 5, 4, 8 Abs. 1 Satz 2, 10 Abs. 4 sowie 11 Abs. 4 finden keine Anwendung auf Personen, die keine Wohnung in Thüringen haben und sich nicht länger als zwei Monate ununterbrochen mit einem gefährlichen Hund in Thüringen aufhalten. (2) Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme von 2 Abs. 1 nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde. Für Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und brauchbare Jagdhunde gelten die nach dem Gesetz bestimmten Anleinpflichten im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes nicht. Amtsblatt der VG Am Brahmetal 14 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. soweit es sich um ein gefährliches Tier handelt, dieses entgegen 2 Abs. 1 so hält, dass Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach 2 Abs. 3 und 8 zuwiderhandelt, soweit es sich um ein gefährliches Tier handelt, 3. entgegen 2 Abs. 4 als Halter die Kennzeichnung eines Hundes nicht veranlasst oder der zuständigen Behörde nicht anzeigt, soweit es sich um ein gefährliches Tier handelt, 4. entgegen 2 Abs. 5 als Halter eines Hundes eine Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe abschließt oder sie nicht aufrechterhält, 5. entgegen 4 Abs. 1 Satz 1 ein gefährliches Tier ohne die erforderliche Erlaubnis hält, 6. entgegen 5 Abs. 1 den erforderlichen Sachkundenachweis nicht erwirbt, 7. entgegen 10 Abs. 1 als Halter eines gefährlichen Tieres eine Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Höhe abschließt oder sie nicht aufrechterhält, 8. entgegen 10 Abs. 2 Satz 1 als Halter ein gefährliches Tier einer anderen Person zur Obhut überlässt, die noch nicht 18 Jahre alt ist oder nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, 9. entgegen 10 Abs. 2 Satz 2 als Halter der zuständigen Behörde den Verbleib des gefährlichen Tieres nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt, 10. einer vollziehbaren Anordnung nach 10 Abs. 2 Satz 3 zuwiderhandelt, 11. entgegen 10 Abs. 3 einen Wohnungs- oder Halterwechsel nicht, unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt, 12. entgegen 10 Abs. 4 als Halter das Abhandenkommen des gefährlichen Tieres der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt, 13. entgegen 10 Abs. 5 nicht durch ein Warnschild die Haltung eines gefährlichen Hundes kenntlich macht, 14. entgegen 11 Abs. 1 eine Zucht oder einen Handel betreibt oder eine Vermehrung nicht verhindert, 15. entgegen 11 Abs. 3 einen Hund durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu einem gefährlichen Hund heranbildet, 16. entgegen 11 Abs. 4 seinen Hund nicht unfruchtbar machen lässt,

11 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite entgegen 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 einen gefährlichen Hund führt, obwohl er dazu körperlich nicht in der Lage ist oder die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 18. entgegen 12 Abs. 1 Satz 2 einen gefährlichen Hund von einer Person führen lässt, die dazu körperlich nicht in der Lage ist oder nicht die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, 19. entgegen 12 Abs. 2 gleichzeitig mit einem gefährlichen Hund weitere Hunde führt, 20. entgegen 12 Abs. 3 keine geeigneten Maßnahmen trifft oder seiner Aufsichtspflicht nicht genügt, 21. entgegen 12 Abs. 4 einen gefährlichen Hund nicht anleint, 22. entgegen 12 Abs. 5 einen gefährlichen Hund führt, ohne eine das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen, 23. entgegen 12 Abs. 7 beim Führen eines gefährlichen Hundes kein gültiges Personaldokument und die für diesen Hund ausgestellte Erlaubnis im Original oder in Kopie mitführt oder der zuständigen Behörde auf Verlangen diese Dokumente nicht zur Prüfung aushändigt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. (3) Sachlich zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde. 15 Zuständigkeiten (1) Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde jeweils im übertragenen Wirkungskreis, in der der Halter des gefährlichen Tieres wohnt. Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen dient. Im Fall des 4 Abs. 2 ist zuständige Behörde die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Halter sich überwiegend aufhält. Im Übrigen gilt 4 Abs. 2 und 3 des Ordnungsbehördengesetzes entsprechend. (2) Zuständige Behörde für die Feststellung der Vergleichbarkeit und die Anerkennung der Sachkundebescheinigungen anderer Länder nach 5 Abs. 3 ist das Landesverwaltungsamt. 16 Übergangsbestimmungen (1) Ordnungsbehördliche Entscheidungen, Anzeigen und Nachweise, die nach der Thüringer Gefahren- Hundeverordnung vom 21. März 2000 (StAnz. Nr. 15 S. 884), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2003 (StAnz. Nr. 47 S. 2340), erteilt wurden, gelten fort. (2) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung besitzt, hat innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach 2 Abs. 5 nachzuweisen. Soweit eine Erlaubnispflicht durch dieses Gesetz erst begründet wird, ist die Erlaubnis innerhalb eines Monats nach seinem Inkrafttreten zu beantragen. Auf gefährliche Hunde nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes gehalten werden, findet 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 keine Anwendung. (3) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Hund hält, hat der zuständigen Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Kennzeichnung nach 2 Abs. 4 nachzuweisen, sofern eine Kennzeichnung des Tieres nicht bereits nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung vorgenommen wurde. (4) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Hund hält, hat der zuständigen Behörde den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach 2 Abs. 5 innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nachzuweisen. (5) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Hund hält, für den eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren- Hundeverordnung erteilt wurde, hat diesen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach 11 Abs. 4 unfruchtbar machen zu lassen. Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes tragende Hündinnen nach 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind spätestens zehn Wochen nach dem Wurf unfruchtbar zu machen. Endet die Frist nach Satz 2 vor der Frist nach Satz 1, findet Satz 1 Anwendung. (6) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ein gefährliches Tier im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 1 hält, hat die erforderliche Erlaubnis innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu beantragen. 17 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. >>>>>

12 Ausgabe Seite Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten (Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung außer Kraft. Erfurt, den 22. Juni 2011 Die Präsidentin des Landtags Birgit Diezel (veröffentlicht im GVBl. Nr. 6 vom ) - Ende amtlicher Teil - - Allgemeine Informationen - Bereitschaftsdienst Die niedergelassenen Ärzte führen einen gemeinsamen ärztlichen Notdienst in den Räumen Ernst- Toller-Straße 15, Gera, durch. Diese Anlaufpraxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Mittwoch und Freitag von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am und von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr Die Ärzte in der Notfallpraxis in der Ernst-Toller- Str. 15 sind unter der Telefonnummer 0365/24929 erreichbar. Dringende Hausbesuche sind unter der Telefonnummer der Rettungsleitstelle 0365/48820 oder über die Hotline-Nummer 0180/ anzumelden. Vermietung Die Gemeinde Hirschfeld vermietet in einem Mehrfamilienhaus ab sofort eine 2-Raum-Wohnung mit außergewöhnlichem Zuschnitt. Die Wohnung hat ca. 56 m². Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter / (Frau Preuß). Amtsblatt der VG Am Brahmetal Dipl.-Med. Gabriela Kaiser FÄ für Allgemeinmedizin Hauptstraße 2a Großenstein Telefon: Praxisurlaub vom bis zum Unsere Vertretung übernimmt Herr Dr. Vetter, Am Schulberg Nr. 10 in Brahmenau. Telefon: Niemals hätten wir gedacht, dass man uns so viel Freude macht. Unseren herzlichsten Dank an alle Verwandten, Freunde, Nachbarn und Kollegen für die vielen Glückwünsche, Geschenke, Blumen und Überraschungen auch im Namen unserer Eltern. Besonders bedanken wir uns bei allen, die unseren Polterabend sowie unsere Hochzeitsfeier so wunderschön gestalteten. Jens und Peggy Hering sowie Paulin Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Kostenlose Ausgabe an alle Haushalte Herausgeber: (geb. Herbrich) Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Verantwortlich für den Anzeigenteil sind: Frau Annette Kühn, erreichbar unter der Anschrift der VG Am Brahmetal und Herr Knut Radziej unter der Anschrift des Verlages Layout und Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Auflage: 2343 Exemplare Erscheinungsweise: monatlich Beiträge, Inseratangebote bitte an Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal Dorfstraße Großenstein Telefon: / Fax: / vg.brahmetal@t-online.de oder an NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: / Fax: / NICOLAUS-Partner@t-online.de Bezugsbedingungen 1. Kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Gebiet der Mitgliedsgemeinden. 2. Im Bedarfsfall können kostenlose Einzelexemplare in der Verwaltungsgemeinschaft Am Brahmetal, Dorfstr. 17, Großenstein, gegen Übernahme der Portokosten bestellt werden.

13 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 13 - Verein der Vogelzüchter und -liebhaber e.v. Ronneburg Ronneburger Vogelzuchtfreunde sprechen schon jetzt von der 5. Ostthüringer Vogelausstellung mit vielen Vorhaben... Ronneburg: Spricht man vom Wellensittich, Kanarienvogel oder auch Zebrafink, so kommt es sofort, es sind unsere Vogelzüchter. Vielen ist hierbei der Verein der Vogelzüchter und -liebhaber T 24 Ronneburg e.v. bekannt. Der Verein plant und organisiert das ganze Jahr viele Höhepunkte und Veranstaltungen. Dazu zählen neben den züchterischen Aufgaben, ein jährliches interessantes Sommerfest und eine traditionelle Vogelausstellung. Unser Bild zeigt den Zuchtfreund Richard Schneider (links) und Michael Meyer (rechts), den Vorsitzenden des Vereins, beim diesjährigen Sommerfest im Juni 2011 in der Straußenfarm in Hartha, bei Informationen und Erfahrungsaustausch zur Zucht und Haltung der Vögel sowie auch ein bisschen Erholung der Mitglieder. Die 18 Mitglieder und deren Familienangehörige beschäftigt aber schon seit einiger Zeit wieder viel mehr und zwar die Vorbereitung und Durchführung einer ganz besonderen großen Ausstellung - die 5. Ostthüringer Vogelausstellung in Ronneburg vom 01. bis in der Bogenbinderhalle der Bergarbeiterstadt. So eine Ausstellung gab es bisher, erst alle 3 bis 4 Jahre. Deshalb gilt es so eine Vogelausstellung mit einem Rahmenprogramm zu verbinden, Um somit für Besucher und Züchter, Gäste und Aussteller etwas Umfangreiches auf die Beine zu stellen, was sich sehen lassen kann und Erinnerungen weckt, so sagt es der Vorsitzende des Vereines Zuchtfreund Michael Meyer, welcher seit Juni 2010 den Verein führt. Bei den bisherigen Vogelausstellungen herrschte immer ein großer und interessierter Besucherstrom, von Klein bis Groß, Familien- und Züchterbesuche gleichmäßig. Um dies aber auch wieder und noch besser für die 5. Ostthüringer Vogelausstellung in Ronneburg zu garantieren, müssen neue Attraktionen und ein neues Rahmenprogramm auf die Beine gestellt werden. Alle Vereinsmitglieder und Züchter anderer befreundeter Vereine arbeiten gegenwärtig mit Eifer und Ideen an diesem Programm. In den Ausstellungskäfigen, dem Ausstellungsturm, dem Ziergänse- und Ententeich, den Tischvitrinen und den vielen Ausstellungsvolieren werden Vögel aus allen Kontinenten zu sehen sein. Ob nun Zuchtpaare oder auch Nachzuchtvögel, es wird sich lohnen, für Besucher, Züchter und Aussteller. Auch die Vogelbörse bietet käuflich viele Nachzuchttiere an und auch die Tombola wird nicht fehlen. Aber nun noch weiter zum Rahmenprogramm und den Partnern zur diesjährigen Ausstellung, so wird es einen Stand mit Streichelgehege des Inselzoo von Altenburg geben, eine Sonderschau des Naturkundemuseums Altenburg, mit der europäischen Vogelwelt, Bilder und Werke des Mal- und Künstlerzirkels aus Weida, einer Aquarienbörse der Fischzüchterfreunde Korbußen 2010, einen Futtermittelhändler mit vielen Angeboten. Der hausbackene Kuchen der Züchterfrauen und ein erweiterter Imbiss gehören ebenso zur Ausstellung, wie Informationsgespräche und Züchtertreffen. So wird es jeden Tag ein Forum zur Zucht, Haltung, Pflege und Problemen zu unseren Vögeln und Exoten geben, Tierarztgespräche oder ein Veranstaltungsforum mit dem Naturkundemuseum Altenburg und vieles wird gegenwärtig noch vorbereitet. Auf jedenfall wird es ein Höhepunkt und ein Termin zum Vormerken. Die 5. Ostthüringer Vogelausstellung vom bis in der Bogenbinderhalle in Ronneburg. Michael Meyer, Verantwortlicher des Ausstellungskollektivs der 5. Ostthüringer Vogelausstellung Zimmer - Wohnung (Maisonette) mit Balkon in Korbußen zu vermieten großzügig gestaltete Wohnung im Ober- und Dachgeschoss mit Zimmern 2 Bäder, Küche, Flurbereich und Balkon ² auf ca. 116 m Wohnfläche inkl. Keller und Stellplatz ab August 2011 verfügbar Interessenten melden sich bitte ab sofort unter 0174 / oder per an mk-kcp@online.de

14 Ausgabe Seite 14 - Amtsblatt der VG Am Brahmetal Neues aus der Schiller Schule Ronneburg Entspannt in die Ferien Mit der feierlichen Übergabe der Abschlusszeugnisse an die Schüler der Klassen 10 a, 10 b und 9 b ging Anfang Juli ein relativ langes Schuljahr zu Ende. Vom Förderverein der Schule wurden traditionell die Jahrgangsbesten Philipp Willenberg, Thomas Hillenhayn und Jennifer Sabl geehrt. Mit Wandertagen und dem beliebten Schwimm- und Sportfest konnten alle Schüler schon einen kleinen Vorgeschmack auf entspannte Ferien genießen. Ausflugsziele der einzelnen Klassen waren das BUGA-Gelände, der Sprottetal-Wanderweg, das Labyrinth von Altenburg bzw. Rafting-Touren auf der Weißen Elster. Einige Stunden zuvor waren mit Frau Gisela Gotsch (Geschichte/Sozialkunde) und Herrn Kurt Engel (WRT) zwei verdienstvolle Kollegen in den Ruhestand verabschiedet worden. Vielen wird vor allem Frau Gotsch noch gut im Gedächtnis sein, war sie doch von 1973 bis 1991 u.a. auch als stellvertretende Schulleiterin an der damaligen POS Großenstein tätig. Den Wanderpokal für die sportlichste Klasse konnte im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung in der Aula die Klasse 7 a entgegennehmen. Während des Sportfestes hatten u.a. Felix Zschäck und Nicole Lenga für ansprechende Leistungen gesorgt Felix gewann ganz souverän den Fußball-Dribblingwettbewerb und Nicole war das treffsicherste Mädchen an der berüchtigten Torwand. Über besonders gute Leistungen durften sich Nadja Schönfeld und Johanna Martin (9 a), Nina Löwen (8 b), Johannes Dix (7 a), Lukas Malz (6 c) und Victoria Härtling (5 a) während der Zeugnisausgabe freuen. Mit einem Notenschnitt von 1,18 war Victoria die beste Schülerin des vergangenen Schuljahres. Sie wechselt 2011/12 ans Osterland-Gymnasium und wir wünschen ihr dort alles Gute. Preise wurden z.b. aber auch verliehen an Torsten Dietz (5 a) für den größten Sprung im Känguru-Wettkampf der Mathematik und Laura Heidler (6 c) für den weitesten Ballonflug. H. Tröger

15 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 15 - Statt Zivis jetzt Bufdis Das Amt für Umwelt sucht Bundesfreiwilligendienstler Das Wehrrechtsänderungsgesetz und das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst sind Anfang Mai 2011 in Kraft getreten. Mit diesen beiden Gesetzen wird die allgemeine Wehrpflicht und damit die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren sozialversichert und fachkompetent begleitet. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können Bundesfreiwilligendienst machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Der Verpflichtungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf 6 Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate Dienstdauer. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Für den Freiwilligendienst wie der Name schon sagt gibt es keinen Lohn oder Gehalt, aber ein Taschengeld. Über die Höhe (immerhin bis zu 500,00 ) entscheidet die jeweilige BFD-Stelle, die das Taschengeld auch differenzieren kann je nach Dienstdauer und entsprechend der Arbeitsleistung. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle. Informations- und Weiterbildungsseminare, die obligatorischer Bestandteil des BFD sind, werden ebenfalls für den Freiwilligendienstler kostenfrei organisiert. Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis. Welche Beweggründe gibt es eigentlich für den Bundesfreiwilligendienst? Jugendliche, die nicht unmittelbar nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten, um erst einmal die Lage zu peilen, können die Zeit mit dem BFD sinnvoll überbrücken. Andere sind vielleicht aus dem Joballtag ausgestiegen, z.b. wegen einer Kinderpause, und möchten im Rahmen eines freiwilligen Engagements wieder einsteigen. Oder ältere Arbeitnehmer, die es auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, wieder Fuß zu fassen, können praktische, nützliche und hilfreiche Arbeit leisten und kommen wieder unter Leute. BFD-Einsatzstellen gibt es z.b. im Amt für Umwelt des Landratsamtes Greiz, Fachbereich Naturschutz/Landschaftspflege. Hier geht es vor allem um Pflegemaßnahmen (z.b. Mahd und Beräumung) in Schutzgebieten und geschützten Biotopen, Gehölzentbuschung, Mitwirkung bei Projekten des Arten- und Biotopschutzes und vieles mehr. Also durchweg ein interessantes und spannendes Tätigkeitsfeld, das vielleicht sogar für den Bufdi Ansporn sein kann, einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in unserem Landkreis zu leisten. Da das Umweltamt zurzeit dringend Freiwillige sucht, können sich Interessierte dorthin wenden (Telefon , Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de), um einen Termin für ein Kennenlerngespräch zu vereinbaren. Nachrichten für das evang. Kirchspiel Großenstein Gottesdienste im Kirchspiel Großenstein Sonntag, :15 Uhr Großenstein Sonntag, :00 Uhr Reichstädt 10:15 Uhr Korbußen - Gottesdienst zum Schuljahresbeginn Sonntag, :15 Uhr Nauendorf 14:00 Uhr Mückern Sonntag, :00 Uhr Gemeindeandacht in: Korbußen, Mückern, Nauendorf, Baldenhain, Reichstädt, Frankenau, Großenstein Veranstaltungen im Gemeindezentrum Großenstein Kirchenchorprobe: dienstags 19:30 Uhr Gemeindenachmittag: Di, um 14:00 Uhr Bibelgespräch: Di, um 18:00 Uhr Konfirmandenunterricht: Klasse 8 am um 16:30 Uhr in Ronneburg, Klasse 7 am um 16:30 Uhr in Großenstein mit anschließendem Elternabend (18:00 Uhr) Einladung Liebe Schulanfänger und alle Kinder! Ich lade euch ganz herzlich ein, für euren neuen Lebensabschnitt - für das neue Schuljahr - einen Gottesdienst mit mir zu feiern. Und zwar am um Uhr in Korbußen in der Kirche. Bringt auch eure Eltern, Großeltern, Geschwister mit, am besten die ganze Familie. Ganz liebe Grüße, eure Pfarrerin Fritsch. Jesus Christus spricht: Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan. Lieber Leser! Hört sich nicht schlecht an, ziemlich vielversprechend sogar. Aber wie ernst ist so ein Angebot zu nehmen? Wer bekommt schon alles im Leben, was er sich wünscht? Christen vielleicht? Na, dann müssten doch alle viel glücklicher aussehen, oder? Oder bitten sie nur nicht genug um das, was ihnen fehlt? >>>>>

16 Ausgabe Seite 16 - Was einem Menschen wirklich fehlt, kann er nur selber wissen, spüren. Kinder wünschen sich so einiges, wenn ich nur das hätte und noch das, auch Erwachsene träumen vom 6er im Lotto usw., dem Leben der Millionäre, wenigstens dem eignen Haus. Wenn aber niemand darin wäre, der für mich da ist? Was mir fehlt in meinem Leben hat nichts mit Besitz zu tun, sondern mit Hoffnung. Ich hoffe darauf noch zu finden, noch zu bekommen, was mich in meinem Inneren erfüllt. Noch irgendwie auf der Suche zu sein, heißt das Offenheit? Ich erwarte noch etwas - vom Leben, von Gott. Was fehlt dir in deinem Leben? Herzlich grüßt Sie Pfarrerin Fritsch aus Großenstein Amtsblatt der VG Am Brahmetal Auch der kommende Tag hielt wieder unseren traditionellen Frühschoppen bereit. Nach einjähriger Unterbrechung wurde dafür wieder ein deftiger Kesselgulasch zubereitet, der ausgezeichnet mundete. Straßenfest 2011 in Bethenhausen Nun freuen sich alle auf So endete der Bericht vom Bethenhausener Straßenfest Jetzt schon zum 7. Mal versammelten sich 22 feierfreudige Anwohner und Gäste des Bethenhausener Oberdorfes am 23./ zu ihrem doch schon zur Tradition gewordenen - alljährlichen Straßenfest. Die Initiative ging auch in diesem Jahr wieder maßgeblich von der Jugend aus aber gekocht wurde von den Alten. An Fasten wollte keiner denken. In diesem Jahr standen weder Grill noch Rost im Vordergrund. Es wurde am Samstagabend diesmal in 3 großen Brätern in Backöfen Pfundstopf zubereitet das war eine Novität, welche auch regen Zuspruch fand. Auch dieser Vormittag verging wie im Flug. Vielen Dank an diejenigen, die mit liebevoll zubereiteten Snacks, schöngeistigen Getränken, Naschereien, Dekorationen und nicht zuletzt den bereitgestellten Räumlichkeiten ein gewisses Wohlgefühl verbreiteten. Nach einer durchweg positiven Einschätzung der Veranstaltung durch die Gäste, sehen wir dem kommenden Jahr mit dem Achten freudig entgegen. pefie 2011 Anlässlich unserer Hochzeit bedanken wir uns bei allen, die an uns gedacht haben, für die so zahlreich überbrachten Glückwünsche, Blumen und Geschenke. Ein ganz besonderer Dank gilt unseren Eltern und guten Freunden, die uns so fleißig bei unserem Polterabend und unserer Hochzeitsfeier unterstützt haben erst so waren es zwei wunderschöne und unvergessliche Tage. Ein großes Dankeschön von ganzem Herzen! Gefeiert wurde in gemütlicher Runde bei Schwatzen, Schnattern und dem Austausch örtlicher Neuigkeiten bis in die späte Nacht. Chris & Ines Trempert Caasen, Juli 2011

17 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 17 - Achtung wichtiger Hinweis Aufgrund der großen Nachfrage für die geplante Silvesterveranstaltung im Haus der Generationen in Brahmenau können Interessenten ab sofort Karten über Herrn Michael Daenecke (Telefon /20574) sowie Herrn Bernd Blume (Telefon /20528) vorbestellen. Der Kartenvorverkauf wird Ende November über den Jugendclub (Am Schulberg 11) erfolgen! Blume, Bürgermeister Helfer gesucht! Für den Aufbau des Festzeltes am , ab 9:00 Uhr und den Abbau des Festzeltes am , ab 8:00 Uhr werden noch Helfer gesucht. Wer uns unterstützen möchte, meldet sich bitte beim Gemeindearbeiter Herrn Reinhardt (Tel ). Blume, Bürgermeister Einladung zum Tag der offenen Tür an der Grundschule Brahmenau Liebe Einwohner der VG Am Brahmetal, liebe Schulanfänger, Der Förderverein der Grundschule braucht Ihre Hilfe! Das neue Schuljahr steht kurz bevor. Doch noch ehe es startet, möchten wir vom Vorstand noch einmal kurz auf das vergangene Jahr zurückblicken. Im letzten Schuljahr wurde rechnerisch für jedes Kind an der Grundschule Brahmenau 95,00 Euro durch den Förderverein ausgegeben. Dazu gehören nicht nur die Preise für die Schulwettbewerbe (Lesekönig, Matheolympiade, Sportfeste), sondern auch die Busfahrt zur Faschingsfeier ins Comma nach Gera, der Auftritt des Künstlers zum Kindertag, verschiedene Schulmaterialien für den Musik- oder Mathematikunterricht und nicht zu vergessen das Zirkusprojekt. Der nächste Höhepunkt nach den Sommerferien startet gleich am 10. September mit dem Tag der offenen Tür. Auch hier möchten wir die Schule wieder gern unterstützen. Für die Kinder ist eine Hüpfburg geplant und auch für das leibliche Wohl soll gesorgt werden. Damit dies alles organisiert werden kann, sind wir auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Wir brauchen für den Verkauf von Rostern, Getränken und eventuell auch Zuckerwatte sowie für die Hüpfburg freiwillige Helfer, die uns unterstützen gern auch nur für eine Stunde. Bitte merken Sie sich den Termin vor und gehen Sie bei Schuljahresbeginn auf die Klassenlehrer zu! Wir wünschen uns, dass der Tag der offenen Tür auch und vor allem für die Kinder ein voller Erfolg wird! Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Als Nachtrag zum letzten Artikel möchten wir Ihnen noch den neuen Vorstand vorstellen. Dieser wurde am neu gewählt und setzt sich aus Annett Teige als Vorsitzende und den Mitgliedern Karina Appelt, Anja Schubert, Kerstin Wendelberger, Steffi Kühn, Isabel Thalemann und Michael Votteler zusammen. wir laden Sie und euch recht herzlich zum Tag der offenen Tür am Sonnabend, dem 10. September 2011, ab 11:00 Uhr in unsere Grundschule ein. Mit einem bunten Programm der Grundschüler wird unser Kinderund Familienfest eröffnet. Diesen Tag gestalten wir in Verbindung mit dem Brahmenauer Dorffest. Es warten viele Überraschungen auf unsere Gäste. Die Schüler, Lehrer und Erzieher der Grundschule Brahmenau Zum Schluss noch ein Dankeschön: Der Bildungsspender der Grundschule Brahmenau weist derzeit einen Spendenstand über 604,05 Euro aus. Vielen Dank dafür! Für alle, die den Bildungsspender noch nicht kennen oder noch nicht nutzen fragen Sie Ihre Klassenlehrer oder uns vom Vorstand. Unser Sammelziel sind 2.000,00 Euro bis November 2011, das heißt, die Schule braucht auch weiterhin Ihre Unterstützung! Der Vorstand des Fördervereins

18 Ausgabe Seite 18 - Amtsblatt der VG Am Brahmetal

19 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 19 - Kindergarten Brahmenauer Kobolde Beachparty im Koboldreich Anfang August kam endlich der Sommer wieder. Was gibt es da schöneres, als bei tropischen Temperaturen im Wasser zu planschen oder im Sand zu buddeln, Eis zu schlecken, zu fetziger Musik zu tanzen, kühle Drinks zu schlürfen und und und. Das alles war am im Koboldreich möglich. Punkt 09:00 Uhr begrüßte Radio Beachkobold alle mit poppigen Rhythmen. Ebenso beliebt war der Eisstand, an dem es mit Vanilleeis gefüllte Waffelbecher garniert mit bunten Streuseln gab. Wer Lust hatte, konnte in richtiger Matschepampe seine Füße kühlen oder auf dem Banana-Boot Wellenreiten. (Siehe Foto linke Spalte unten.) Wer es lieber etwas ruhiger mochte, der konnte von einem schattigen Plätzchen unterm Sonnenschirm das bunte Treiben verfolgen. Ob in Badehose und Schlappen, Sonnenbrille und Hut oder mit Gummitier und Schwimmreifen jeder hatte sich auf das Fest vorbereitet. Dicht umlagert war stets die Bar, an der es neben leckeren Obstspießen und Knabbereien auch kühle Cocktails und Mixgetränke gab. Die Kobolde sagen Danke an die Eltern für die mitgeschickten Überraschungen. Wir wünschen allen Lesern noch einen schönen Sommer. Die Hasengruppe mit Heike und Renate aus dem Koboldreich Seniorennachmittag Der nächste Seniorennachmittag findet am Freitag, dem 9. September 2011, um 14:00 Uhr im Tanzund Vereinslokal Weise in Großenstein statt. Marlitta Weise Einladung zum 3. Volleyballturnier In diesem Jahr findet am 3. September das 3. Volleyballturnier um den Wanderpokal der Großsteener Volleyballer statt. Zu diesem Ereignis werden acht geladene Mannschaften gegeneinander in den Wettstreit treten. Beginn ist um 13:00 Uhr auf der Kleinsportanlage Großenstein. Für ausreichend Speisen und Getränke für Groß und Klein wird gesorgt. Wir laden alle Interessierten recht herzlich ein. Großsteener Volleyballer

20 Ausgabe Seite 20 - Amtsblatt der VG Am Brahmetal Nachwuchsarbeit Fußball: SG Ronneburg/Großenstein - Teil 2 E-Junioren: Pokalsieger Die E-Junioren erreichten in den Punktspielen der Spielunion Gera-Greiz in der Staffel A mit 41 Punkten und 93:24 Toren den 4. Platz. In der 1. Halbserie stand die Mannschaft ständig auf einen der ersten beiden Plätze. Leider stagnierten die Leistungen der E-Junioren in der 2. Halbserie und die anderen Mannschaften konnten ihre spielerischen Leistungen steigern. Dadurch kam es zu einigen unnötigen Niederlagen und Punktverlusten und der Medaillenrang wurde verspielt. F-Junioren: Staffeldritter Die F-Junioren spielten in der Kreisliga Greiz in der Staffel B. In der 1. Halbserie musste die Mannschaft noch sehr viel Lehrgeld zahlen und belegte bei Halbzeit nur den 6. Platz. Umso überraschender war die deutliche Steigerung in der 2. Halbserie. Auch auf Grund guter Trainingsbeteiligung konnten im Frühjahr 4 Siege in Folge eingefahren werden. So konnte am Saisonende ein kaum für möglich gehaltener 3. Tabellenplatz erreicht werden. In den 12 Punktspielen wurden 20 Punkte erspielt und ein Torverhältnis von 41:21 Toren erzielt. Die F-Junioren wurden erfolgreich von dem Trainertrio Theo Meusel, Michael Passeck und Karsten Jäger betreut. Dafür gelang den Schützlingen von den Trainern Karl- Heinz Weihrauch & Jens Kühn im Pokal der große Coup. Nach Siegen gegen SG Kraftsdorf (2:1), SG Daßlitz (6:0), und FC Thür. Weida (2:1) gelang der Einzug ins Pokalfinale. Im Finale zeigte die Mannschaft eine großartige spielerische und kämpferische Leistung. Obwohl die Mannschaft zur Halbzeit mit 1:3 zurück lag konnte das Spiel noch siegreich gestaltet werden. In der Verlängerung konnte mit 5:4 der Pokalsieg errungen werden. Einziger Spieler, welcher in allen 25 Pflichtspielen mitwirkte, war Justus Hilbert, der dabei 9 Tore erzielte. Erfolgreichste Torschützen der Mannschaft sind Valentin Martin mit 24 Toren, Loris Völgyesi mit 23 Toren sowie Kapitän Erik Timm und Max Thieme mit je 15 Toren. Folgende Spieler gehören weiterhin zur erfolgreichen Mannschaft: Jonas Bräuner, Oscar Kuntz, Paul Hermann, Niklas Malz, Moritz Seemann, Piet Richter, Toni Gläser und Fabian Franke. Folgende 10 Spieler hatten maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Saison: Niklas Tucholka 14 Einsätze/19 Tore, Ben Thieme 14/5, Leon Herzum 14/6, Bianka Passeck 13/9, Justin Nerlich 12/4, Nick Trautmann 11/1, Fabian Vonhof 11/1, Simon Meusel 10/0, Bruno Worms 9/0 und Pascal Ihle 7/1. Saison 2011/12: Auch in der Saison 2011/12 werden die Vereine FSV Ronneburg und SSV 1938 Großenstein im Nachwuchsbereich eine Spielgemeinschaft bilden. In den Altersklassen B+C+D-Junioren werden uns 6 Gastspieler vom SV Osterland Lumpzig unterstützen. Es werden alle Spielklassen von den B- bis zu den F-Junioren besetzt. Dabei spielen die 5 Mannschaften alle auf Kreisebene in der Spielunion Gera/Greiz/Altenburg. Die B- und C-Junioren tragen ihre Heimspiele in Ronneburg aus. In Großenstein spielen die D-, E- und F-Junioren. Die Übungsleiter der einzelnen Altersklassen sind: B-Junioren: Mario Bengs (SSV Großenstein) und Uwe Pitschel (SV Osterland Lumpzig) C-Junioren: Udo Bräutigam und Peter Kropfelder (beide SSV Großenstein) D-Junioren: Olaf Beer und Jens Kühn (beide SSV Großenstein) E-Junioren: Theo Meusel, Karl-Heinz Weihrauch und Michael Passeck (alle SSV Großenstein) F-Junioren: Steve Nerlich, Karsten Jäger (beide SSV Großenstein) und Mirko Melzer (Ronneburg) Übrigens, wir haben auch 2 Bambini Mannschaften in Ronneburg und Großenstein. Die Bambinis sind Jahrgang 2004 und jünger. Die Ronneburger Bambinis trainieren freitags im Sportzentrum Zeitzer Straße mit den Übungsleitern Torsten Gerold und Hendrik Schilling.

21 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 21 - Die Großensteiner Bambinis trainieren unter den Übungsleitern Raik Rösler und Holger Matthes mittwochs, 17:00 Uhr auf dem Sportplatz in Großenstein. Olaf Beer, Nachwuchsleiter Königsschießen Großenstein Sonntag, neben dem Schützenschuppen 10:00 Uhr Frühschoppen im Schützenschuppen mit den Golden Dixies aus Gera 13:30 Uhr Königsschießen 14:30 Uhr Kanonenböllern danach Kaffee und Kuchen bei bunter Unterhaltungsmusik mit der Gruppe Universal Für das leibliche Wohl, mit brennendem Rost, Spanferkel und gut gekühltem Bier ist gesorgt. Manchmal muss man die Perspektive wechseln, um den Himmel zu sehen. Schützenverein Großenstein e.v. Spielzeugfrei in der Sonnenkäfergruppe Vom gestalteten wir eine spielzeugfreie Zeit in unserer Gruppe. Lange vorher sammelten wir mit den Kindern und Eltern verschiedene Materialien (z.b. leere Kartons, Papprollen, Plasteflaschen, Joghurtbecher, Material aus der Natur, wie Stöcke, Tannenzapfen u.v.m.) Kindergarten Sprottetaler Knirpse Hurra, Hurra Die Kindertagesstätte Sprottetaler Knirpse lädt ein zum 30-jährigen Bestehen am , um 15:00 Uhr. Alle großen und kleinen Gäste sind recht herzlich willkommen und können sich vergnügen bei: Schubkarrenrennen Musikalische Unterhaltung mit Claus & Glücki Chronik der KITA Gesichter malen Gummistiefellauf Sackhüpfen Hüpfburg Feuerwehr Heliumluftballons steigen lassen Fotograf Schatzsuche Im Umgang mit diesen Gegenständen wollten wir gemeinsame hantieren, erforschen und basteln. Dabei sollte jedes Kind seine eigene Phantasie entwickeln. Als wir am mit unserem Projekt begannen, konnte man staunende Kinderaugen sehen: Was stand da auf einmal alles in unserem Spielzimmer? Jeden Tag konnten wir beobachten, wie ideenreich unsere Kinder waren. Es wurden Dinge aneinander gesteckt, Flaschen und Dosen mit Sand oder Wasser befüllt, auf- und zugeschraubt und wieder ausgeschüttet. Aus verschiedenen großen Kartons wurden Höhlen gebaut u.v.m. Aus leeren Joghurtbechern haben wir gemeinsam eine Kuh gebastelt. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. Unsere Cafeteria lädt zum Kaffee und Kuchen ein und an der Getränkebar können Sie Ihren Durst löschen. Wer es etwas deftiger mag, kann sich bei Rostbratwurst und Rostbrätel stärken. Haben wir Ihre Neugier geweckt? Dann bis bald und nicht vergessen: am um 15:00 Uhr in Großenstein. Wir laden alle ehemaligen Mitarbeiter herzlich dazu ein. Eintritt: Erwachsene 1,00 Euro

22 Ausgabe Seite 22 - Amtsblatt der VG Am Brahmetal Mit großen Trinkflaschen veranstalteten wir einen Kegelwettbewerb, bei dem die ersten drei Gewinner eine Medaille bekamen. Für die anderen gab es einen Trostpreis. Sehr viel Spaß hatten alle beim Basteln unseres Sprottetalexpresses. Ganz viele Kartons wurden mit Rädern beklebt und dann mit Stöcken und einer Schnur verbunden, bis eine lange Eisenbahn entstand. Alle Kinder durften in die Bahn einsteigen und los ging die große Fahrt ins Knirpsenland. Auch beim gemeinsamen Gestalten unseres Phantasiebildes waren alle sehr aktiv. Viele bunte Farben wurden in einen Karton gekleckst, dann legten die Kinder Glaskugeln hinein und durch hin- und herbewegen des Kartons zauberten die Kugeln ein wunderschönes Bild. Was die Kinder in ihrer Phantasie alles sahen, war erstaunlich. Eine Sonne, ein blauer See oder Wolken! Die spielzeugfreie Zeit hat uns allen sehr gefallen und keiner hat die Spielsachen vermisst. An diesem Projekt haben wir gesehen, wie kreativ und ideenreich Kinder sein können und dass man eigentlich gar nicht viel dazu braucht. Die Erzieherinnen der Sonnenkäfergruppe Ines und Karin Abschlussfahrt der Schulanfänger Unsere Abschlussfahrt der Schulanfänger führte uns in diesem Jahr auf die Burg Posterstein. Anschließend wanderten wir an der Sprotte entlang nach Nöbdenitz. Höhepunkte an diesem Tag Zum Schluss unseres Projektes bastelten wir ein Windspiel. Jedes Kind konnte sich aussuchen, was an seinem Windspiel hängen soll. Es wurden Styroporkugeln, Joghurtbecher und Zapfen sowie Stöcke aufgefädelt und an einen langen Stock gebunden. Alle durften ihr Gebasteltes mit nach Hause nehmen. Als verkleidete Ritter und Burgfräuleins begaben wir uns auf die Schatzsuche durch die gesamte Burg. Wir zeigten viel Mut, als wir in das dunkle Burgverlies stiegen und auf den hohen Turm kletterten.

23 Amtsblatt der VG Am Brahmetal Ausgabe Seite 23 - Nach dem gefundenen Goldschatz stärkten wir uns bei einem leckeren Ritterschmaus. Mit unseren selbstgestalteten Kronen und Schilden gingen wir auf Wanderschaft. Unterwegs haben uns viele tolle Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte zum Verweilen eingeladen. Als Überraschung spielten die Erzieher das kleine Theaterstück Moritz kommt in die Schule vor. Mit Getränken und belegten Broten konnten sich anschließend alle stärken, bevor es zum Zuckertütenbaum ging. Groß war die Freude, als jedes Kind seine Zuckertüte in der Hand hielt. Natürlich gab es danach noch mehr Überraschungen: Nonsens-Olympiade Lagerfeuer mit Würstchengrillen Übernachtung im Kindergarten Wir wünschen allen Kindern einen guten Schulstart und viel Spaß beim Lernen. Die Erzieher der Kindertagesstätte Großenstein 70. Geburtstag Zu meinem möchte ich mich bei meinen Verwandten, Freunden und ehemaligen Arbeitskollegen für die zahlreichen Glückwünsche und schönen Geschenke bedanken. Für die gute Bewirtung bedanke ich mich bei Marlitta Weise und ihrem Team. Eckhard Katsch Baldenhain, Juli 2011 Familie Undeutsch spendierte uns ein leckeres Eis. Dies war eine prima Erfrischung! Vielen Dank! Der Tag ging zu Ende und wir fuhren mit dem Zug zurück nach Ronneburg. Abschied vom Kindergarten Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke möchten wir uns anlässlich unserer Hochzeit bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten sowie dem Team vom Goldenen Löwen aus Nauendorf recht herzlich bedanken. David, Patricia, Erik und Max Wilzewski Großenstein, im Juli 2011 Mit einem bunten Programm verabschiedeten sich unsere Schulanfänger Celine, Kira, Lennox, Felix, Maarten, Franz, Lilli, Fiona und Marlene vom Kindergarten. Seniorennachmittag Der nächste Seniorennachmittag findet am Montag, dem 12. September 2011, um 14:00 Uhr in der Kutscherstube Korbußen statt. Lamprecht, Bürgermeister

24 Ausgabe Seite 24 - Änderung Bankverbindung der Gemeinde Korbußen Ab sofort gilt die neue Bankverbindung der Gemeinde Korbußen: Sparkasse Gera-Greiz BLZ: Konto: Wir bitten darum, dass alle Steuern, Abgaben, Gebühren, Mieten und Pachten sowie Rechnungsentgelte auf dieses Konto gezahlt werden. Die bisherige Kontonummer gilt nur noch für eine begrenzte Übergangszeit. Bitte denken Sie an die Änderung der bei Ihrer Bank eingerichteten Daueraufträge. VG Am Brahmetal Teichfest 2011 Steffen Svoboda gestaltete mit vielen Helfern und Sponsoren das 20. Pölziger Teichfest. Aus organisatorischen und finanziellen Gründen fand das Teichfest gestrafft vom statt. Das Teichfest wurde wie gewohnt mit einem Fackelumzug mit Kapelle, in diesem Jahr durch die Lumpziger Schalmeienkapelle, eröffnet. Der Umzug begann auf dem Parkplatz am Diska-Markt und führte über die Dr.-Külz-Straße zur Festwiese am Teich. Dort klang der Abend mit einer Disko aus. Amtsblatt der VG Am Brahmetal Am Sonnabend ab 14 Uhr fanden sich einige Bootsbauer ein zum traditionellen Bootsrennen. Bei herrlichem Wetter wartete ein gespanntes Publikum. Die Kinder konnten sich auf der Hüpfburg tummeln, es gab Bullenreiten bis spät in die Nacht, Sommerbiathlon für alle Altersklassen, Kaffee und Kuchen und Gebratenes vom Grill nebst den dazu gehörigen Getränken. Am Abend begleitete eine Disko die Gäste des Teichfestes. Der Karnevalsverein half mit seinen kulturellen Einlagen, den Abend abwechslungsreich zu gestalten. Folgende Preise wurden vergeben: Schönstes Boot: Familie Prößdorf Schnellstes Boot: Rabe Daniel Sieger beim Sommerbiathlon: Mannschaft Müller Sieger beim Bullenreiten: Buschi die Wir bedanken uns bei folgenden Sponsoren für ihre finanzielle und materielle Unterstützung: Björn Hauke von der Gothaer Versicherungsgruppe, dem Karnevalsverein, der Fleischerei Markgraf, der Agrargenossenschaft Pölzig, der Firma STZ Klingner, dem KFZ-Betrieb Hartmut Dörfer, der Firma Thielemann und Maxam, dem Gabelstaplerservice Pohle, der Löwenapotheke, der Drogerie Köhler, dem Eisenwarengeschäft Pabst, der Zahnarztpraxis Frau Dr. Kreißel, der Allianzvertretung Pölzig, dem Partyservice Teichert, der Bäckerei Trebnitz, dem Getränkehandel Wacker, der TSAB Tittel Solaranlagenbau, der Freiwilligen Feuerwehr Pölzig, Gemeinde Pölzig Bei folgenden Helfern möchten wir uns für ihr Mitwirken bedanken: Buschi die, Andy der Gandy, Bondi hinterm Kondi, Lippi der Pippi, Mische der Bulli, Fitti, Mimmi, Buffi, Max der Achte, Ronny und Günni (2. Liga), Kamerad Schneider, Herr und Frau Hamster, Gerd Boltz, Yvonni und Conny, Bonnies, Knusperperlen, Schnauderblitzhasen, das Männerballett, Sylke und ihr Team, Silvia und gibt s doch nicht, Pierro, Ronald und Marga, Mathias Weber und unser guter Bürgermeister K-F. Sollten wir jemanden vergessen haben, bitten wir um Entschuldigung und holen das bei der nächsten Gelegenheit nach. Das Festkomitee Wir sagen Danke! Hätten wir nicht so eine liebe Familie, tolle Freunde und gute Bekannte, dann hätten wir auch nie eine so traumhaft schöne POLTERHOCHZEIT erleben können. Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke bedanken wir uns von ganzem Herzen. Ein besonderes Dankeschön an unsere besten Freunde der Welt, für die Hilfe und Unterstützung, die vielen Einfälle und Überraschungen, ihr habt uns den Tag noch unvergesslicher gemacht. Ein weiterer Dank gilt dem Landgasthof Zur Kempe, Fam. Teichert, Fam. Prößdorf, unserem DJ Stefan König sowie dem Karnevalsverein Pölzonia. Heiko und Nadine Stiller (geb. Müller) mit Max Pölzig,

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