Matthias Rosemann. Alltag
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- Bella Braun
- vor 8 Jahren
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1 Matthias Rosemann Integration ist möglich! Komplementäre Betreuung für ehemals forensisch untergebrachte Menschen mit psychischen Erkrankungen Konzepte und Praxis für das Leben in der Gemeinde Kurzbeitrag für den Workshop Forensische Psychiatrie zwischen verschärfter Sicherungsverwahrung und Integration in die Gemeinde am 4. Mai 2005 in Fulda Alltag Dieser Beitrag entsteht vor dem Hintergrund einer ganz normalen, im Aufgabenbereich des betreuten Wohnens tätigen Organisation, die im Bezirk Reinickendorf von Berlin schon seit 1989 selbstverständlich Patienten des Maßregelvollzugs in ihre psychiatrische Arbeit integriert. Patienten und ehemalige Patienten aus dem Maßregelvollzug werden bei uns sowohl in einem Übergangswohnheim wie auch zunehmend, aber immer noch deutlich seltener, im ambulant betreuten Wohnen betreut. Am Anfang haben wir uns mit einer Platzkontingentierung beholfen, d.h. wir haben dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs eine bestimmte Anzahl von Plätzen eingeräumt und die Auswahl der Menschen, die einziehen sollen, den Kolleginnen und Kollegen der Forensik überlassen. Seit einigen Jahren bemühen wir uns, flächendeckend die gemeinsame Versorgungsverantwortung der Anbieter für alle Reinickendorfer Bürger umzusetzen, somit auch für die Reinickendorfer, die Patienten des Maßregelvollzugs sind. Grenzen findet die gemeinsame Versorgungsverpflichtung nur, wenn die Integration einzelner Menschen im Heimatbezirk nicht sinnvoll ist und/oder der Klient dies nicht wünscht, manchmal auch, wenn der Raum für eine ganz spezifische Lebensform (z.b. WG für eine besondere Altersgruppe) aktuell nicht zur Verfügung steht. Ablauf In aller Regel werden die Patienten aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) noch als Patienten nach sorgfältiger Vorbereitung (in verschiedenen Lockerungsstufen) in unsere Betreuung beurlaubt. Die Behandlungsverantwortung bleibt in dieser Zeit beim KMV. Zu Beginn erfolgt die gemeinsame Erarbeitung eines Behandlungs- und Rehabilitationsplans, der die Grundlage für die Betreuung und die weitere Zusammenarbeit zwischen der betreuenden Einrichtung und dem Maßregelvollzug bildet. Das KMV behält regelmäßige Kontakte zwischen Therapeuten und Klienten (anfangs oft wöchentlich, später in größeren Abständen) bei. Notfalls muss der Klient auch eine oder mehre Nächte im KMV verbringen. Wenn es sich um Patienten mit einer Unterbringung nach 126a StGB handelt, dann werden in den bezirklichen Steuerungsgremien Vorbereitungen für den Fall getroffen, dass das Gericht die Maßregel von Beginn an zur Bewährung aussetzt. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Mitarbeitern der beteiligten Einrichtungen statt; diese Kooperation ist für uns leicht möglich, da das KMV örtlich in unserem Bezirk untergebracht ist. Allerdings findet ein regelmäßiger Austausch auch in den Fällen statt, in denen die zuständige Maßregelvollzugsklinik in Brandenburg ist. Nach Aufhebung der Maßregel (Aussetzen zur Bewährung) werden die Klienten in aller Regel dort weiterbetreut, wo sie sich zum Zeitpunkt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer befinden. Nur der Kontakt zum KMV wird nun ein anderer: Die Behandlungsverantwortung der Kollegen aus dem Maßregelvollzug ist beendet, sie stehen weiterhin nur noch mit Rat zur Verfügung.
2 Auf diese Weise sind in den Jahren seit 1988 rund 40 Menschen aus dem Maßregelvollzug von uns betreut worden. Zum auch heute schon erwähnten Verhältnis von Gemeindepsychiatrie, Enthospitalisierung und Forensik noch eine Bemerkung: Da auch uns das Gerücht erreichte, der Bettenabbau in den psychiatrischen Kliniken und der Aufbau intensiver ambulanter Betreuungsangebote hätte zu mehr Einweisungen in den Maßregelvollzug geführt, baten wir vor wenigen Jahren im Rahmen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft das KMV, uns mitzuteilen, wie viele Menschen in den zurückliegenden Jahren aus den betreuenden psychiatrischen Einrichtungen unseres Bezirks in den Maßregelvollzug eingewiesen worden waren. Dankenswerterweise übernahmen die Sozialarbeiter/innen des KMV diese aufwändige Arbeit der Recherche mit dem Ergebnis, dass diese Zahl verschwindend gering war und sich überwiegend auf Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe bezog. Bemerkenswert ist allerdings eine deutliche Zunahme von Unterbringungen im Maßregelvollzug während oder im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung. Ich möchte hier aber deutlich der Unterstellung entgegentreten, dass die Enthospitalisierung und der Aufbau eines gut ausgebautes komplementäres Hilfesystem quasi automatisch zur einer größeren Zahl von Unterbringungen im Maßregelvollzug führen. Die Ursachen der Tendenz sind komplexer und bedürfen einer sorgfältigen Analyse! Was haben wir gelernt: Der Betreuungsalltag erfordert Eindeutigkeit und Klarheit aller professionellen Helfer, auch (und gerade) im Umgang mit Regeln und Vereinbarungen sowie mit Regelverstößen und mit Verstößen gegen die Bewährungsauflagen. Übrigens ist gerade dies ein Aspekt personenbezogenen Handelns, sehr individuell Vereinbarungen über Regeln und den Umgang mit Regelverstößen zu treffen! In der Kooperationsstruktur zwischen Maßregelvollzug betreuende Einrichtung Bewährungshilfe rechtlicher Betreuung ist ebenso Eindeutigkeit und Klarheit unabdingbar, dazu gehört auch die Klarheit, wer wofür die Verantwortung trägt. Gelegentlich werden die Kooperationsvereinbarungen schriftlich gefasst. Zur Kooperation gehört auch die gute Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus der Regelversorgung und anderen Diensten (z.b. dem Sozialpsychiatrischen Dienst) zur Vorbereitung der Entlassung / Aufhebung der Maßregel (bzw. Aussetzung zur Bewährung) sowie eine sorgfältige Vorbereitung der Übergänge: Der Patient des KMV ändert seinen sozialen Status in den eines Klienten, der beim Sozialhilfeträger die Maßnahme beantragen muss. Bei Patienten mit eigenem Einkommen (z.b. einer Rente) kann dies nicht unwesentlich zu einem anderen Lebensstandard führen, wenn die Rente angerechnet wird und nur noch der Barbetrag ( Taschengeld ) zur Verfügung steht. Für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Maßregelvollzug ist die Kontrolldichte, d. h. die Möglichkeit, einen Klienten immer wieder zu sehen und seine Befindlichkeit zu beurteilen, ein wesentliches Kriterium für die Beurlaubung in die Einrichtung oder den Dienst. Nicht zuletzt bedeutet der Umgang mit dem Delikt und der Schuld eine Auseinandersetzung mit besonderen Fragen für die Mitarbeiter. Das ist alles nichts Besonderes, nichts, was nicht schon eigentlich auch in anderen Zusammenhängen auf der Agenda steht. Es sind eher die juristischen Besonderheiten, die hier zu
3 beachten sind. Im Grunde aber steht dahinter nur eine sorgfältige gemeindepsychiatrische Handlungsweise, die ebenso wichtig ist, um zu vermeiden, dass ein Mensch über ein Delikt in Berührung mit dem Maßregelvollzug kommt. Warum aber ist dann die Integration noch immer weitgehend, auch in Berlin, eine Ausnahmen und nicht die Regel? Vorurteile und Ängste stehen im Weg Hierzu eine nicht lange zurückliegende Erfahrung mit einer Veranstaltung im Paritätischen Wohlfahrtsverband: Bei einer Informationsveranstaltung über den Maßregelvollzug für die im Paritätischen organisierten Träger wurde deutlich, dass das zentrale Integrationshemmnis nicht die Erkrankung, sondern das Delikt ist. Berlinweit haben viele Träger umfangreiche Erfahrung auch mit sog. schwierigen Klienten seit der sog. Enthospitalisierung. Seither ist auch die Beteiligung an der Versorgungsverpflichtung bei sehr vielen Trägern im komplementären Bereich fast schon selbstverständlich geworden. Aber die Forensik ist noch ein Stiefkind, denn das Delikt bereitet Angst. Um die Delikte drehten sich die meisten Fragen der Teilnehmer. Das wird nun niemanden ernsthaft überraschen: Die psychotische Frau, die in der Psychose ihr Kind umgebracht hat, stößt auf weniger Ängste bei Mitarbeitern als der Sexualdelinquent. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass auch unsere Mitarbeiter die gleichen Vorurteile und Ängste haben wie die normalen Bürger. Es ist aber auch zugleich immer wieder beeindruckend zu sehen, wie sich diese Einstellung ändert, wenn die Mitarbeiter die betreffenden Menschen kennen gelernt haben. Wenn wir also, und dafür steht mein Beitrag hier, für eine stärkere Integration der forensischen Klienten in die Gemeindepsychiatrie werben wollen, müssen wir uns verschiedene Aspekte vor Augen führen. Diese Integrationsaufgabe ist zu einem Teil einem Segregationsprozess geschuldet, der nicht in allen Regionen der Republik gleich zur Trennung von Psychiatrie und Maßregelvollzug geführt hat. Eindrucksvolles Symbol dieser Entwicklung ist in Berlin die systematische Herauslösung der Forensik aus der Psychiatrie: Aus der Abteilung einer psychiatrischen Klinik (damals der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik), die in hohem Maß in die abteilungsübergreifenden Angebote integriert war (z.b. in der Arbeitstherapie) wird durch politischen Beschluß ein eigenes Krankenhaus, das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV). Dann werden um den Gebäudekomplex erst nur ein Stacheldrahtzaun gezogen und ein eigener Wachdienst beschäftigt. Der Zugang ist nur noch durch eine Schleuse möglich. Nach und nach werden immer mehr Gebäude der immer kleiner werdenden psychiatrischen Klinik zu KMV-Stationen umgebaut. In den folgenden Jahren ziehen die psychiatrischen Stationen im Rahmen der Umsetzung des Krankenhausplans aus der ehemaligen Anstalt in das Allgemeinkrankenhaus um. Zurück bleibt die Forensik und um das Gelände herum wird ein mehrere Meter hoher Plexiglaszaun für einige Millionen Euro gebaut. Im gleichen Maße wie die Forensik sich baulich entfernt, gewinnt sie auch an Ferne zum gemeindepsychiatrischen Hilfesystem. Immer wieder begegnet uns auf Tagungen wie dieser folgender Eindruck: Die Zusammenarbeit mit den Akteuren im gemeindepsychiatrischen Feld wird von den in der Forensik tätigen Kolleginnen und Kollegen tendenziell als problematisch erlebt. Mitarbeiter forensischer Abteilungen oder Kliniken müssen einen erheblichen Aufwand betreiben, um eine Einrichtung, ein Team davon zu überzeugen, dass sie sich auf einen forensischen Patienten einlassen sollen. Manchmal wird das als so aufwendig und frustrierend erlebt, oder jedenfalls so beschrieben, dass der Versuch schon gar nicht mehr gern unternommen wird. Das Wachstum der Forensik selbst wird allerdings von vielen Mitarbeiter/innen nicht ganz so ungern gesehen, wahrscheinlich befinden sich im Maßregelvollzug heute die sichersten Arbeitsplätze. Außerdem erleben viele Mitarbeiter ihre Arbeit als durchaus befriedigend, da in
4 den langen Zeiträumen oft mehr therapeutische Arbeit möglich ist, als in den nur kurzen Behandlungssequenzen in der Allgemeinpsychiatrie. Warum aber Integration? Die Gettoisierung schon in der forensischen Klinik schadet auf Dauer den Betroffenen, sie leben in einer Kunstwelt und wenn die Kritik an den Anstalten gestimmt hat, dann muß man fordern, dass diese exklusive Welt der Forensik so wenig wie möglich nach ganz eigenen Regeln und Gesetzmäßigkeiten funktioniert, nur das mindest notwendige Maß an Abschottung darstellt und so früh wie vertretbar zu Ende ist. Ohne forensische Klienten verliert das normale Versorgungssystem Kompetenzen: Wer mit Forensikern arbeitet, qualifiziert sich und vermeidet dadurch Ausgrenzungen von dieser oder ähnlichen Klientengruppen. Die Beherrschung von spezifischen Problemlagen innerhalb des normalen Versorgungssystems wird zur Qualifizierung des Gesamtsystems beitragen und damit Ausgrenzungen aller Art mindern. Einer ist immer der schwächste : Warum wird ein Mensch zum forensischen Patienten und ein anderer nicht? Die Grenzziehung zwischen Forensik und Nicht-Forensik wird immer schwieriger werden, wenn wir Menschen mit einem Delikt in ihrer Lebensgeschichte nicht als selbstverständlich zu uns gehörend betrachten. Übrigens gibt es auch in der Forensik ein Kostenproblem. Der wachsende Druck auf die Bettenzahlen hat seinen Preis, das Geld steht für andere Aufgaben nicht zur Verfügung. Das Grundproblem für die Schwierigkeiten der Integration ist die mangelnde Pflichtversorgung Mit Pflichtversorgung (besser: gemeinsamer Versorgungsverpflichtung) ist nicht eine kleinliche Bürokratie gemeint, die jeden Bürger in seinen Heimatort zurückzwingt. Sondern damit ist gemeint, dass eine Gemeinde grundsätzlich die Verantwortung für die Gestaltung von angemessenen Hilfen für alle Bürger, eben auch für die mit einem Delikt in ihrer Lebensgeschichte hat. Wenn das Grundprinzip verstanden und flächendeckend umgesetzt ist, dann wird die Integration für alle leichter. Dann wird eine Gemeinde auch Bürger aufnehmen, die nicht ihre Heimat dort haben, weil sie weiß, dass ihre Bürger auch an anderen Orten betreut werden. Wie bei jedem Segregationsprozess ist das Problem die Fremdheit. Forensik wird als etwas Neues, Anderes erlebt, sie ist eben nicht mehr selbstverständlich. Wenn sie selbstverständlich ist, dann wird die Arbeit für alle Beteiligten deutlich leichter: Mitarbeiter, die neu in einer Einrichtung ihre Tätigkeit beginnen, in der immer schon immer forensische oder ehemalige forensische Patienten betreut werden, nehmen dies viel mehr als gegeben hin, als Mitarbeiter, die sich jetzt neu und erstmals mit der Thematik auseinandersetzen sollen. Die Selbstverständlichkeit in der Umsetzung der Versorgungsverpflichtung erleichtert den Mitarbeitern die Arbeit. Sie sind weniger mit Ausgrenzungsprozessen beschäftigt und können ihre Kraft auf die Bewältigung der Aufgaben konzentrieren. Sie bedürfen hierzu aber auch der eindeutigen und unterstützenden Haltung ihrer Leiterinnen und Leiter. Daher komme ich für diesen Workshop zu folgende Forderungen: An die Träger und Trägerverbände: Sie sollen sich eindeutig zur gemeinsamen Versorgungsverpflichtung bekennen und sich aktiv daran beteiligen.
5 Je kooperativer ein System organisiert ist (z.b. im Gemeindepsychiatrischen Verbund), desto klarer sollte die Integration von forensischen Patienten werden. Wir müssen an die Leiterinnen und Leiter in den Einrichtungen und Diensten herantreten und zur Entmystifizierung beitragen (z.b. die Forensik immer mitnehmen auf Tagungen aller Art). Es müssen regionale Wege zur engen Kooperation gefunden werden. Mehr Fortbildung für Mitarbeiter. Und an die forensisch tätigen Kolleginnen und Kollegen: Die Forensik muss aus ihrer Segregation heraustreten und sich aktiv und offensiv am lokalen und regionalen Geschehen, Planen und Denken in der Gemeindepsychiatrie beteiligen. Dazu gehören letztlich fast alle an die Träger gerichteten Erwartungen in gleicher Weise. Es wäre schön, der Maßregelvollzug wäre regelhaft und selbstverständlich im regionalen Hilfesystem präsent, auf allen Tagungen engagiert und würde sich stets als Teil des Ganzen begreifen.
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