Der Kursleiter schreibt auf ein Flipchart gesetzliche Betreuung.

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1 98 5. Einheit 5. Einheit: Betreuungsrecht a) Einstieg Der Kursleiter begrüßt die Teilnehmer. Gemeinsam wird an die letzte Kurseinheit erinnert. Der Kursleiter gibt einen kurzen Überblick über die heutige Einheit. b) Einführung in das Thema Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen benötigen einen Betreuer, wenn sie bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können. Unfälle, schwere Krankheiten, Behinderungen oder hohes Alter können von einem auf den anderen Tag ein Menschenleben so stark verändern, das eine Betreuung nötig wird. Der Kursleiter schreibt auf ein Flipchart gesetzliche Betreuung. Nun sollen die Kursteilnehmer Begriffe oder Erläuterungen nennen, die ihnen dazu einfallen. Danach erläutert der Kursleiter, was gesetzliche Betreuung heißt (Arbeitsblatt 5.2) und wo das Betreuungsrecht verankert ist (Arbeitsblatt 5.3). Anschließend spielt der Kursleiter mit einem Unterstützer oder einem Kursteilnehmer die verschiedenen Situationen (Arbeitsblatt 5.4) vor. Als Hilfestellung kann der Kursleiter vorher die Bilder der verschiedenen Aufgabenkreise (Arbeitsblatt 5.5) auf das Flipchart nebeneinander kleben. Die Kursteilnehmer sollen nun die gespielten Situationen den Bildern zuordnen und den Aufgabenkreis benennen. Anschließend soll gemeinsam darüber gesprochen werden, welchen Inhalt welcher Aufgabenkreis hat. Der Kursleiter kann dazu das Arbeitsblatt 5.6 nehmen. Arbeitsmaterial: Dauer: Arbeitsblatt , Flipchart ca. 60 Minuten Pause StoppTheater Der Kursleiter teilt jedem Kursteilnehmer ein StoppSchild (Arbeitsblatt 5.7) aus. Auf dem Schild steht Halt. Bitte leichte Sprache.. In der Kurseinheit soll dieses Schild nur als Stoppschild genutzt werden. Dieses Schild sollen sie in ihren Alltag integrieren, um so andere Personen aufmerksam zu machen, dass sie vieles in schwerer Sprache erklären.

2 99 5. Einheit Der Kursleiter beschreibt den Kursteilnehmern eine Situation (Arbeitsblatt 5.8). Wenn sie merken, dass das Verhalten des Betreuers falsch ist, müssen sie ihre StoppKarte hoch halten und sagen, was an dieser Situation falsch war. Gemeinsam wird auf einem Flipchart notiert, was ein gesetzlicher Betreuer nicht machen darf. Der Kursleiter erhält das Arbeitsblatt 5.9 zur Unterstützung Arbeitsmaterial: Arbeitsblatt Dauer: ca. 60 Minuten Pause So wie Herrn Müller geht es auch manchen Menschen mit Behinderung, die aus verschiedensten Gründen mit ihrem gesetzlichen Betreuer nicht zufrieden sind. Da die Betreuer die Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung ihrer Wünsche / Träume bzw. bei der Gestaltung ihres Lebens unterstützen sollen, muss eine Beziehung zwischen den Beteiligten bestehen, die auf Vertrauen basiert. Um für alle Beteiligten die bestmöglichsten Ergebnisse zu erzielen, sollte in bestimmten Fällen ein Betreuerwechsel vollzogen werden. Der Kursleiter fragt die Teilnehmer nach Möglichkeit was man tun kann, wenn man mit seinem Betreuer unzufrieden ist. Die gesammelten Ideen werden auf das Flipchart notiert. Anschließend ergänzt der Kursleiter mit Hilfe des Arbeitsblatt 5.10 Arbeitsmaterial: Arbeitsblatt 5.10 Dauer: ca. 30 Minuten

3 100 Arbeitsblatt 5.1 Betreuungsrecht

4 101 Arbeitsblatt 5.2 Was ist eine gesetzliche Betreuung? Manche Menschen können nicht (mehr) alles alleine entscheiden. Dann bekommen sie eine gesetzliche Betreuung. Man nennt das auch: Ein Betreuer wird bestellt. Das heißt: Sie bekommen bei bestimmten Sachen Hilfe. Die Hilfe kommt von einem gesetzlichen Betreuer /Betreuerin. Ob eine Person einen Betreuer benötigt, entscheidet das BetreuungsGericht. Vorher muss ein Arzt festgestellt haben, dass die Person eine Beeinträchtigung hat. Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen können für verschiedene Dinge eine gesetzliche Betreuung bekommen. Zum Beispiel: für alles, was mit Ämtern und Behörden zu tun hat für Fragen rund um GeldDinge für Fragen beim Wohnen für Hilfe mit der Post für Gesundheits Sachen, zum Beispiel wenn man sich für eine Operation entscheiden muss. Ziel der gesetzlichen Betreuung: Der Betreuer hilft bei schwierigen Entscheidungen. Er will aber auch, das sie selbständig sind. Deshalb hilft er ihnen Dinge selbst zu tun. Nachteile der gesetzlichen Betreuung: Eine gesetzliche Betreuung schränkt sie auch in ihrem Leben ein. Sie müssen sich mit dem Betreuer abstimmen. Quellen: Das verwendete Material entstammt der Broschüre vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Betreuung was ist das? In leichter Sprache

5 102 Arbeitsblatt 5.3 In welchem Gesetz steht etwas über die gesetzliche Betreuung? Die Regeln für die gesetzliche Betreuung stehen im BGB (Bürgerlichen Gesetz Buch). Im BGB stehen viele Regeln. Alle Menschen, die in Deutschland leben, müssen sich an diese Regeln halten. In den Regeln steht z.b. etwas darüber: Wie man Verträge abschließt. Wann jemanden ein Auto oder ein Haus gehört Welche Pflichten Eltern gegenüber ihren Kinder haben Wann man bestimmte Dinge erbt. Das BGB besteht aus 5 Büchern. Die Regeln für die gesetzliche Betreuung stehen im 4. Buch des Bürgerlichen GesetzBuch. Die Bücher des BGB bestehen aus Paragraphen. In den Paragraphen k geht es nur um die gesetzliche Betreuung. Darin steht z.b.: Wann ein gesetzlicher Betreuer gestellt wird. Wer einen Betreuer bestellt. Wer den gesetzlichen Betreuer bestimmen darf. Welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer hat. Wann ein Betreuer entlassen wird. Quellen: Das verwendete Material entstammt der Broschüre vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Betreuung was ist das? In leichter Sprache

6 103 Arbeitsblatt 5.4 Situation 1: Lisa kauft gerne neue Handtaschen und Schmuck. Dafür gibt sie sehr viel Geld aus. Oft ist das Geld schnell alle und reicht nicht bis zum Ende des Monats. Lisa hat dann oft nicht genügend Geld für Lebensmittel. Lisa hat sich dann oft Geld von Kollegen geborgt. Nach 3 Monaten konnte Lisa die Schulden nicht mehr bezahlen. Lisa hat deshalb eine gesetzliche Betreuerin bekommen. Die Betreuerin hilft Lisa beim Einteilen ihres Geldes. Lisa macht jetzt keine Schulden mehr. Handtaschen und Schmuck kauft sie sich trotzdem noch. Doch dafür spart sie sich ihr Geld. Situation 2: Frau Vogel hat seit vielen Jahren rote Flecken am Körper. Manchmal hat sie auch Blasen auf dem Rücken. Dann juckt Frau Vogel sich bis die Stellen bluten. Ihr gesetzlicher Betreuer macht sich Sorgen um Frau Vogel. Er möchte Sie lachen sehen. Frau Vogel hat Angst vor Gesprächen mit dem Hautarzt. Deshalb spricht der Betreuer mit dem Hautarzt. Danach beantragt der Betreuer eine Kur bei der Krankenkasse. Frau Vogel ist an die Ostsee zur Kur gefahren. Ihrer Haut geht es jetzt viel besser. Situation 3: David möchte nicht mehr bei seinen Eltern wohnen. Er hat seine Eltern sehr lieb. Doch er mag seine Freundin viel mehr. Mit ihr möchte er ein gemeinsames Leben führen. Beide wollen in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Die Eltern von David sind dagegen. Es ist ihnen zu viel Verantwortung. David hat sich Hilfe in der Werkstatt geholt. Eine Mitarbeiterin hat mit seinen Eltern gesprochen. David hat einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Der Betreuer hat mit David und seiner Freundin alles geregelt. Jetzt wohnen David und seine Freundin in einer schönen Wohnung.

7 104 Arbeitsblatt 5.4 Situation 4: Frau Müller versteht die Briefe vom Sozialamt nicht. Sie versteht auch die Briefe von ihrem Zahnarzt nicht. Die Briefe sind in schwerer Sprache. Deshalb bekommt Frau Müller von ihrem gesetzlichen Betreuer Hilfe. Er öffnet ihre Briefe und erklärt Frau Müller was darin steht. Der Betreuer beantwortet alle Briefe. So werden viele Dinge für Frau Müller schnell geregelt. Situation 5: Herr Wild wohnt alleine in einer eigenen Wohnung. Er kann viele Dinge allein. Herr Wild ist 58 Jahre alt. Die Arbeit in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung macht ihm Spaß. Doch er ist oft krank. Die Arbeit strengt ihn immer mehr an. Er sieht viele Dinge auch nicht mehr so gut. Deshalb möchte Herr Wild auch in Rente gehen. Auch wenn er erst 58 Jahre alt ist. Der gesetzliche Betreuer hilft ihm beim Schreiben der Anträge. Er spricht auch mit den Mitarbeitern von den Behörden. Und er beantwortet die vielen Briefe von den Behörden. Herr Wild darf nun in Rente gehen. Situation 6: Herr Käfer wohnt allein in einer Wohnung. Er macht die Wohnung nicht mehr sauber. Die Nachbarn schimpfen über den Gestank in der Wohnung. Herr Käfer wäscht sich nur noch selten. Er trinkt sehr viel Alkohol und fällt dann oft hin. Herr Käfer hat auch schon oft den Herd angelassen. Zum Glück hat es nicht gebrannt. Der gesetzliche Betreuer möchte Herrn Käfer helfen. Herr Käfer soll in ein Wohnheim ziehen. Der Betreuer muss die Erlaubnis vom Betreuungsgericht bekommen. Erst dann kann Herr Käfer umziehen.

8 105 Arbeitsblatt 5.5

9 106 Arbeitsblatt 5.5

10 107 Arbeitsblatt 5.6 Welche Aufgaben hat ein Betreuer? Sie sagen dem BetreuungsGericht wobei sie Hilfe brauchen. Das Gericht bestimmt dann bei welchen Dingen der gesetzliche Betreuer ihnen helfen darf. 1.) GeldDinge = VermögensSorge Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen beim Einteilen Ihres Geldes. Aber nur wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dazu gibt. Er passt auf, dass die Miete regelmäßig bezahlt wird. Er regelt wichtige Dinge mit der Bank. Sie bestimmen was mit ihrem Geld gemacht wird. Der gesetzliche Betreuer richtet sich nach ihren Wünschen. Das BetreuungsGericht prüft, ob der Betreuer ihr Geld nach Ihren Wünschen einteilt. 2.) GesundheitsDinge = Gesundheitsfürsorge Der gesetzliche Betreuer regelt Dinge rund um Ihre Gesundheit. Aber nur, wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dazu gibt. Er hilft Ihnen bei Gesprächen mit Ärzten. Er regelt Fragen mit der KrankenKasse. Er hilft Ihnen, wenn sie im KrankenHaus liegen. Manchmal kann man z.b. nach einem Unfall nicht mehr sprechen. Dann entscheidet der Betreuer ob die Operation gut für Sie ist. Bei schweren Operationen entscheidet das Betreuungs Gericht. 3.) WohnungsDinge = WohnungsAngelegenheiten Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei Dingen rund um Ihre Wohnung. Aber nur, wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dazu gibt. Der Betreuer kümmert sich um den MietVertrag. Er kümmert sich um das Bezahlen von Miete und Strom. Er hilft Ihnen auch bei der Kündigung Ihrer Wohnung. Hierfür braucht er auch die Erlaubnis vom Betreuungs Gericht.

11 108 Arbeitsblatt ) PostDinge = PostAngelegenheiten Das Betreuungsgericht muss dem Betreuer eine Erlaubnis geben. Erst dann darf er Ihre Post öffnen. Briefe von Freunden oder Ihrer Familie öffnet Ihr Betreuer nicht. Er darf Ihre Briefe vom Amt lesen, oder von der Kranken Kasse. Er beantwortet die Briefe. 5.) BehördenDinge = Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei BehördenDingen. Aber nur wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dafür gibt. Er vertritt Sie in Ihrem Namen bei Gerichten und Ämtern. Er schreibt den Ämtern und Behörden Briefe. Er stellt Anträge für Sie bei den Ämtern und Behörden. 6.) AufenthaltsBestimmungsRecht Der gesetzliche Betreuer entscheidet mit Ihnen wo Sie wohnen. Aber nur wenn das Gericht ihm die Erlaubnis dazu gibt. Er entscheidet auch ob ein PflegeHeim gut für Sie ist. Oder ob ein WohnHeim gut für Sie ist. Manchmal verletzen Menschen ihren Körper mit Absicht. Diese Menschen sind dann für sich selbst eine Gefahr. Der Betreuer entscheidet dann wo dem Menschen geholfen werden kann. Das kann z.b. in einem Krankenhaus sein. Quellen: Das verwendete Material entstammt der Broschüre vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Betreuung was ist das? In leichter Sprache

12 109 Arbeitsblatt 5.7

13 110 Arbeitsblatt 5.8 Herr Müller ist 45 Jahre und hat eine geistige Behinderung. Er wohnt in einem Wohnheim und geht 5 Tage die Woche in die nahegelegene Werkstatt arbeiten. Diese Arbeit macht ihm sehr viel Spaß. Wie jeden zweiten Mittwoch im Monat besucht die gesetzliche Betreuerin Herrn Müller. Er erzählt ihr, was er die letzten 4 Wochen alles erlebt hat. Unter anderem erzählt er von dem gemeinsamen Einkauf mit seinem Freund. Beide haben sich eine neue Armbanduhr für 40 von ihrem Taschengeld gekauft. Die Betreuerin schaut Herrn Müller entsetzt an und sagt ihm, dass er solche Einkäufe nicht ohne ihre Erlaubnis tätigen darf und außerdem ist der Umgang mit dem neuen Freund nicht gut für ihn und sie verbietet daraufhin Herrn Müller den Kontakt zu seinem Freund. Etwas enttäuscht erzählt er seiner Betreuerin weiter, dass er im Sommer mit der Werkstatt in den Urlaub fahren möchte. Die Reise geht an die Ostsee. Das findet die Betreuerin nicht gut. Sie ist der Meinung, dass die Ostsee ihm nicht gut tut, er solle doch lieber in die Berge fahren und wandern gehen. Herr Müller hasst aber wandern. Am nächsten Tag, Herr Müller ist immer noch sehr enttäuscht von diesem Besuch seiner Betreuerin, erzählt er seinem Arbeitskollegen von dem Vorfall am vergangenen Tag. Als Herr Müller mit seinen Schilderungen fertig war, sagt ihm sein Kollege, dass er letztens durch Zufall ein Gespräch zwischen der Betreuerin von Herrn Müller und einem anderen Betreuer mitbekommen hatte. In diesem Gespräch hat sich seine Betreuerin über Herrn Müller lustig gemacht und über ihn gelacht. Nun ist Herr Müller richtig sauer und möchte einen neuen Betreuer.

14 111 Arbeitsblatt 5.9 Was darf ein gesetzlicher Betreuer nicht machen? Er darf nicht bestimmen was Sie von Ihrem Taschengeld (frei zur Verfügung stehendes Geld) kaufen. Er darf Ihnen nicht Ihre Freunde aussuchen. Der Betreuer darf nicht bestimmen wie lange Sie Fernsehen schauen. Er darf nicht bestimmen was Sie anziehen sollen. Er darf nicht bestimmen wohin Sie in den Urlaub fahren. Er darf Ihnen nicht sagen wie Sie in Ihrer Freizeit verbringen sollen. Er darf Sie nicht zu etwas überreden was Sie nicht wollen. Der Betreuer darf nicht schlecht über Sie reden. Er darf Sie nicht als Kind behandeln. Der Betreuer darf sich nicht wichtiger nehmen als Sie. Er darf Ihnen in die Dinge die Sie selbst regeln können nicht reinreden. Er darf seine Meinung Ihnen nicht aufdrängen. Der Betreuer darf nicht über Sie bestimmen. Er darf nichts hinter Ihrem Rücken machen. Er darf nichts machen womit Sie nicht einverstanden sind. Außer Sie gefährden Ihre Gesundheit und Ihr Leben. Sie dürfen auch die Gesundheit und das Leben von anderen Menschen nicht gefährden. Quellen: Das verwendete Material entstammt der Broschüre vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Betreuung was ist das? In leichter Sprache

15 112 Arbeitsblatt 5.10 Was mache ich mit Problemen mit dem Betreuer? Sprechen Sie zuerst mit ihrem Betreuer über die Probleme. Sagen Sie ihm was Ihnen nicht gefällt. Sagen Sie ihm was sich ändern muss. Hören Sie sich auch die Meinung von Ihrem Betreuer an. Sie können zu dem Gespräch auch andere Personen einladen, zu denen Sie Vertrauen haben. Zum Beispiel: Familienmitglieder / Angehörige Freunde Mitarbeiter der Werkstatt / des Wohnheimes Kollegen Nachbarn Pflegedienst Achten Sie darauf was sich ändert nach dem Gespräch! Manchmal werden die Probleme nicht besser. Auch wenn Sie mit dem gesetzlichen Betreuer geredet haben. Dann sagen Sie das der Betreuungsbehörde. Sie können der Betreuungsbehörde einen Brief schreiben. Oder rufen Sie die Betreuungsbehörde an. Sie können sich auch beim Betreuungsgericht melden. Sagen Sie: Ich brauche Hilfe. Ich bin nicht zufrieden mit meinem gesetzlichen Betreuer. Quellen: Das verwendete Material entstammt der Broschüre vom Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Betreuung was ist das? In leichter Sprache

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