Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES. Inhalt. 16. August /2011 Jahrgang 4. Amtsblatt. Bad Salzungen ber.

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1 Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES 16. August /2011 Jahrgang $ 71 Inhalt 3 Amtsblatt " 8, 9. " : Zeichnung: Isabel, 7 Jahre, Grundschule Creuzburg Öffentliche Bekanntmachungen: 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am S. 6 Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bzgl. Vorranggebiete Windenergie...S. 6 Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Teils Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens...S. 7 Auslegung eines Antrags zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung...S. 7 Öffentliche Ausschreibungen: Europaweite Ausschreibung für den Einkauf von Elektroenergie S. 8 Sanierung der Bauwerkshülle Behringen...S. 8 Sanierung der Sporthalle, Staatliche Dermbach..S. 9 Sanierung der Turnhalle, Staatliche Geisa...S. 10 Umbau und Sanierung der Grundschule Buttlar...S. 11 Sanierung der Sporthalle, Moorgrundschule Gumpelstadt...S. 11 Information des Bauordnungs- und Straßenbauamtes: Wohnungsbauförderung...S. 12 Stellenausschreibung der VG Oberes Feldatal Verwaltungsfachangestellte/r Finanzen und Controlling...S. 12 Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Wutha...S. 13 (# " ) *+! ", "# $ - % ', / " '. / 1. 1# -. & ) & & 3 " e liegt Dieser Ausgab gs un kalender der Veranstalt tadt ei der Kr ss Bad Salzungen ber Septem für den Monat i. be / V.i.S.d.P.: Der Landrat des Wartburgkreises,, Das nächste Kreisjournal erscheint am 6. September 2011

2 Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis Ausgabe 14/11 Seite 2 Die Seniorenwoche feiert ihren 18. Geburtstag Wartburgkreis. In der Zeit vom 3. bis 10. September 2011 wird zum 18. Mal die Seniorenwoche im Wartburgkreis eine Vielzahl an interessanten und attraktiven Angeboten bereithalten. Traditionell wird die Seniorenwoche in Kooperation mit der kreisfreien Stadt Eisenach durchgeführt. Bis jetzt sind über 70 kulturelle, sportliche und informative Veranstaltungen in rund 40 Orten im Wartburgkreis geplant. Die einzelnen Veranstaltungen werden von mehr als 50 verschiedenen Verbänden und Vereinen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, kirchlichen Trägern, sozialen Wir gratulieren! Zum 60. Hochzeitstag: Frau Anita und Herr Paul Schulz, Leimbach am Frau Inge und Herr Walter Heller, Wolfsbehringen am Frau Sabine und Herr Ernst Endruschat, Dankmarshausen am Frau Käthe und Herr Günter Schulz, Witzelroda am Frau Marianne und Herr Hans Krug, Dietlas am Frau Herta und Herr Kurt Kirchner, Marksuhl am Frau Irmgard und Herr Hans Elsner, Unterbreizbach am Frau Ruth und Herr Klaus Mleinek, Seebach am Frau Jutta und Herr Werner Danz, Wutha-Farnroda am Einrichtungen, engagierten Seniorinnen und Senioren und anderen ehrenamtlichen Helfern organisiert und durchgeführt. Eröffnet wird die Seniorenwoche in diesem Jahr am Samstag, dem 3. September 2011, in Eisenach (ab 14:00 Uhr in der Hörselbergwerkstatt, ehemalige Bauernmarkthalle). Die Abschlussveranstaltung findet am Samstag, dem 10. September 2011, in Bad Salzungen (ab 14:00 Uhr in der Werner-Seelenbinder-Halle) statt. Die Programmhefte liegen ab dem 22. August 2011 bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in den Se- Wartburgkreis. Am 22. Juni 2011 hat der Kreistag des Wartburgkreises mit Wirkung zum 01. September 2011 die Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises geändert. Gemäß der geänderten Richtlinie können ab dem oben genannten Zeitpunkt nur noch gemeinnützige Sportvereine Zuwendungsempfänger sein. Alle Anträge sind ab dem 01. September 2011 Angebote, die in Schwung halten, bietet die 18. Seniorenwoche im Wartburgkreis. niorenbegegnungsstätten in, aus. Sie können auch direkt Tel.: , kostenfrei beim Seniorenbüro Wartburgkreis, angefordert werden. Langenfelder Straße 8 Bettina Bräsicke INFORMATION AUS DEM KREISTAG: WICHTIG FÜR SPORTVEREINE Änderung der Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises Blutspendetermine im Wartburgkreis im Monat August jährlich bis zum 31. Juli einzureichen. Die Richtlinie, Teil I und II fordert künftig zusätzlich zum Verwendungsnachweis einen Sachbericht. In der Richtlinie, Teil V wurden einzelne Wörter gestrichen, um den Aufwand der Vereine für die Nachweisführung und Abrechnung zu reduzieren. Die geänderte Sportförderrichtlinie des Wartburgkreises ist im Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Schule und Kultur (Zimmer 117),, erhältlich. Weitere Informationen können Sie auch beim zuständigen Mitarbeiter, Herrn Rodeck (Tel / ) und auf der Homepage des Wartburgkreises, erhalten. DER DRK-KREISVERBÄNDE BAD SALZUNGEN UND EISENACH Schweina Bürgerhaus Uhr Geisa Rewe - BluMo Uhr Bad Salzungen Bundeswehr Uhr Gräfen-Nitzendorf Reitanlage Am Moorgrund BluMo Uhr Vacha Feuerwehr BluMo Uhr Treffurt, Schulstraße Uhr Wenigenlupnitz Grundschule Nessetal, Heugasse Uhr Großburschla Gasthof zur Krone, Angerdamm Uhr Buttlar Gaststätte Schwarzer Adler Uhr Nazza Haineck-Schule, Hauptstraße Uhr Barchfeld Staatl. Grundschule Uhr Dorndorf Staatl. Förderzentrum Uhr Falken Gaststätte Werratal, Bahnhofstraße Uhr TERMINE DES INSTITUTS FÜR TRANSFUSIONSMEDIZIN SUHL Eisenach An der Feuerwache 1, VW Autohaus Göthling GmbH 16:00-18:30 Uhr Bad Salzungen Untere Beete 6-8, Volkssolidarität Begegnungsstätte 10:00-12:00 Uhr Ruhla Bermbachtal 25, Gymnasium A. Schweitzer 16:00-20:00 Uhr Unterbreizbach Schachtstr. 10, Kulturhaus 16:30-19:30 Uhr Mihla Bahnhofstr. 22, Bürgerhaus Goldene Aue 16:30-19:30 Uhr Berka/Werra Herdaer Str. 8c, 16:00-20:00 Uhr Zella Goethestraße 12, Gasthaus Schäfer 17:00-19:30 Uhr Wutha - Farnroda Eisenacher Str. 41, Volkssolidarität Begegnungsstätte 16:00-19:00 Uhr Seebach Friedrich-Engels-Ring 1, J.Dicel 16:00-19:30 Uhr Wenigenlupnitz Neue Straße, Vereinsheim SG Nessetal 16:30-19:30 Uhr

3 Seite 3 Ausgabe 14/ Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis Eisenach/Spichra/Dermbach. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht setzte jüngst ihre Thüringen-Tour fort, die in diesem Jahr den Schwerpunkt Energie hatte. An elf Tagen besuchte die Regierungschefin 50 Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Initiativen, die im Bereich regenerative Energien und Ressourceneffizienz tätig sind. In Eisenach hatte sie am Morgen ihrer Tagesvisite das Opel-Werk besucht, bevor sie sich im Wasserkraftwerk Spichra umsah und DER LANDRAT INFORMIERT Bei der Energiewende unter Dampf Spätestens, seitdem in Deutschland der Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 beschlossen ist, steht auch für den Wartburgkreis die Frage, wie gestalten wir die Energieversorgung in unserer Region so, dass wir mit Energieeinsparung, Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien für unsere Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft Energiesicherheit zu bezahlbaren Preisen schaffen. Pilotprojekte für Biogas oder Wasserkraft im Wartburgkreis gibt es längst. Vor allem an Landwirtschaftsstandorten MINISTERPRÄSIDENTIN SETZTE ENERGIE-TOUR FORT Thüringer Regierungschefin besuchte Wartburgkreis VERANSTALTUNG FÜR SCHÜLER UND ELTERN Berufemarkt der Wartburgregion unter dem Motto: Gestalte Deine Zukunft mit Tierhaltung. Die Betreiber dieser Anlagen haben sich weit vor der aktuellen Debatte mit der Umrüstung ihrer Energieversorgung beschäftigt und, angepasst an ihre jeweiligen Möglichkeiten, entsprechende Modelle in die Tat umgesetzt. Hinzu kommen die zahlreichen Photovoltaik- Anlagen, die auf den Dächern von vielen Privathäusern, aber auch auf Schulen und Firmen im Wartburgkreis nicht mehr wegzudenken sind. Windkraftanlagen existieren ebenfalls, auch wenn das Landschaftsbild dadurch Wartburgregion. Ausbildungsbetriebe und Studienmöglichkeiten kennen lernen, sich direkt bewerben oder Ideen für die eigene Lebensplanung sammeln - der diesjährige Berufemarkt der Wartburgregion am 8. Oktober 2011 von Uhr in den Räumen der Berufsakademie Eisenach - Am Wartenberg 2 bietet ausreichend Gelegenheit dafür. Wir wollen Jugendliche ansprechen sich über Berufsbilder sowie Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten gerade hier in der Region zu informieren. Eltern und Großeltern, die wichtigsten Berufsberater ihrer Kinder, sind ebenfalls herzlich willkommen. Der traditionell stattfindende Berufemarkt ist fester Bestandteil zur Berufsfindung und Orientierung für Schüler, Eltern und Interessierte der Wartburgregion und die größte regionale Veranstaltung dieser Art. Auch diesmal wird sie ein Ort aktiver Erkundung, Orientierung und Anwendung sein. Zum Netzwerk für Wirtschaftsförderung der Wartburgregion, den Organisatoren, gehören u.a.: die Arbeitsagenturen Bad Salzungen und Eisenach, die Regionalen Servicecenter leider nicht immer zum Besten verändert wird. Dennoch leisten diese Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen für eine größere Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen. Noch stehen wir bei der Umsetzung der Energiewende mittendrin. Gemeinsam werden wir weiter daran arbeiten. Deshalb wünsche ich Ihnen gerade jetzt möglichst viele sonnige Tage! am Mittag in der Agrargenossenschaft Rhönland e.g, Dermbach unter anderem die Biogasanlage unter die Lupe nahm. Dermbachs Bürgermeister Thomas Hugk, das Vorstandsmitglied der Agrargenossenschaft Rhönland e. G., Dr. Gerold Ditzel, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, Landtagsmitglied Manfred Grob und Landrat Reinhard Krebs (v.l.) vor der Rhönlandscheune in Dermbach. FOTO: Bergmann der IHK, die Kreishandwerkerschaften Bad Salzungen und Eisenach, die Handwerkskammer Südthüringen, das Staatliche Schulamt, das Landwirtschaftsamt, der Wartburgkreis, die kreisfreie Stadt Eisenach, der Firmenausbildungsverbund, das Bildungswerk Eisenach, das TBZ und die Berufsakademie Eisenach. Interessierte Firmen und Ausbildungsbetriebe können sich ab sofort anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Ansprechpartner im Landratsamt: Wirtschaftsförderung Ihr Landrat Reinhard Krebs Für Arbeitssuchende Ein Portal für Arbeit in der Wartburgregion für Arbeitssuchende, Rückkehrer, Berufspendler, Zuwanderer, Schüler, Studenten, Absolventen bietet die Stellenbörse der Wartburgregion zu finden unter: Wirtschaft/Stellenbörse

4 Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis Ausgabe 14/11 Seite 4 DAS JUGENDAMT INFORMIERT Erfolgreiche Ausbildung von Tagesmüttern im Wartburgkreis Wartburgkreis. Das Jugendamt des Wartburgkreises organisierte nun zum zweiten Mal in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Wartburgkreis einen Lehrgang für Tagesmütter, welcher durch eine Praktikumshospitation in einer Kindertageseinrichtung ergänzt wurde. Diese vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anerkannte Qualifikation orientierte sich am Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes. Als Garant für ein hohes Niveau bei der Verknüpfung mit den Inhalten des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre konnte Frau Catrin Schwertfeger als Hauptreferentin verpflichtet werden. Nach erfolgreicher Ausbildung von Dezember 2010 bis Juni 2011 erhielten 18 Tagesmütter jüngst ihr Zertifi- DIE UNTERE JAGDBEHÖRDE INFORMIERT Wie die Zuwanderung von Füchsen und Waschbären gebremst wird kat als Grundlage für die künftige Vermittlung. Durch die regionale Ausdehnung des Kreises kann mit den bereits registrierten und jetzt zusätzlich ausgebildeten Tagespflegepersonen nicht immer flächendeckend vermittelt werden. Somit besteht auch weiterhin Bedarf für künftige Tagespflegepersonen mit ent- Wartburgregion. Der Fuchs ist nur einer von vielen Beutegreifern (Prädatoren) im Naturraum. Allerdings ist er mit Blick auf das Niederwild und viele dem Naturschutz unterliegende bodenbrütende Vogelarten von besonderer Bedeutung. Die Jagdstrecke bei Füchsen ist ab dem Jagdjahr 1993/94 in Thüringen stark angestiegen und verbleibt seitdem im Wartburgkreis langjährig auf hohem Niveau, während deutschlandweit die Tendenz leicht fallend ist. Nach den vorliegenden Streckenzahlen kann die Veröffentlichung in der Tagespresse, wonach der Abschuss von Füchsen in Thüringen nicht lohnenswert sei, weswegen nur wenige Füchse erlegt würden, für den Wartburgkreis nicht bestätigt werden. Wie die Zahlen belegen, wissen die Jäger um Ihre Verantwortung und Aufgabe und handeln entsprechend. Die Auswirkung des hohen Fuchsbestandes in Wald und Flur als Prädator ist die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite ist die zunehmende Ausbreitung der Population, auch der des Waschbären, in die urbanen Bereiche. Hier kann der Jäger nur in wenigen Ausnahmefällen regulierend eingreifen, weil in diesen Bereichen ein generelles Jagdverbot gilt. Allein die Kenntnis natürlicher Zusammenhänge und entsprechende Achtsamkeit der Bewohner können die Zuwanderung von Fuchs, Waschbär und Co in die Siedlungsbereiche wirksam bremsen. Zur Kenntnis natürlicher Zusammenhänge gehört, dass z.b. Wildtiere im Bereich menschlicher Siedlungsräume nicht gefüttert werden dürfen, oder dass Abfälle von Lebensmittel nicht auf den Kompost oder gar über den Gartenzaun geworfen werden, weil man dadurch Tiere anlockt (z.b. auch Ratten). Auch gehört Nachwuchs von Wildtieren, etwa ein Jungfuchs oder ein Rehkitz, nur weil er so niedlich ist, nicht in private Aufzucht, sondern in ihren natürlichen Lebensraum. Das Jugendamt unter Leitung von Herrn Bernd Scheumann (l.) trug ebenso wie die Volkshochschule im Wartburgkreis unter Leitung von Herrn Kliem (vierter von rechts) dazu bei, dass die angehenden Tagesmütter erfolgreich ausgebildet wurden. sprechender Qualifikation oder nachgewiesener pädagogischer Ausbildung. Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege und damit die Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie die Verpflichtung, Kindertagespflegestellen vorzuhalten, gehören zu den Leistungen der Jugendhilfe. Das zuständige Jugendamt ist somit Ansprechpartner für Tagesmütter und für Eltern, die eine Tagespflegeperson für ihr Kind suchen. Bei Bedarf oder Interesse stehen folgende Mitarbeiterinnen der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung: Frau Kristin Leple-Matthias Tel / Frau Heike Nositschka Tel / Frau Simone Weber Tel / Fuchsstrecke in Thüringen 2008/09 Quelle: Landesjagdverband Thüringen Aktionstag junge Fahrer Ohne Alkohol und Drogen - für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Wo? Lindigallee 1 (Vorplatz SBBZ) Wann? , 8.00 bis Uhr Durchgeführt von der Verkehrswacht Werra/Rhön e.v. Bad Salzungen Es gibt ein Aktionsprogramm mit Gesprächsrunden, Einsatz der Rauschbrillen, Reaktionstestgerät, PKW-Fahrsimulator, Motorrad-Fahrsimulator, Bremssimulator, Überschlagsimulator, Gurtschlitten und Infoständen. Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe des Aktionsgeländes.

5 Seite 5 Ausgabe 14/ Informationen und Mitteilungen aus dem Wartburgkreis Neue Kunstausstellung in der Galerie der Burg Creuzburg Creuzburg. Noch bis zum 25. September präsentiert die Galerie des Museums der Burg Creuzburg Malerei, Zeichnung, Graphik, bemalte Keramik unter dem Titel: Mario Leibner JKL - Mondsüchtig. Es ist eine Ausstellung des Kunstfördervereins Creuzburg e. V. und der Stadt Creuzburg/Werra in Zusammenarbeit mit der Galerie Bilder Bethge Erfurt. Zu sehen Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr. Letzter Einlass um 16 Uhr. Freuen Sie sich auf lustvolle Rätselbilder, deren Vorgaben den Betrachter herausfordern, genau hinzuschauen. Zeugnisübergabe im Landratsamt Wartburgkreis BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG Bad Salzungen. Vor kurzem gab es Zeugnisse für 8 junge Menschen, die damit ihre Ausbildungszeit im Landratsamt erfolgreich beenden konnten. Alle können sich nun freuen, dass sie auch künftig hier Beschäftigung haben. Nicole Brambach, Isabel Benner, Anne-Katrin Beck und Matthias Seidel absolvierten die zweijährige Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten und werden künftig im Sozialamt, im Büro des Landrates, im Bauordnungs- und Straßenbauamt sowie in der Finanzverwaltung eingesetzt. Kristin Scholl, Maria Hernández Casas, Maria Kirchner und Andreas Wilhelm haben die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst zum 28. Juli abgeschlossen und wurden in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Sie werden bereits in ihren künftigen Einsatzbereichen eingearbeitet, nämlich in der Finanzverwaltung und im Sozialamt. 5 NEUE AUSZUBILDENDE IM LANDRATSAMT WARTBURGKREIS Mit Beginn des Ausbildungsjahres 2011 werden im Landratsamt Wartburgkreis insgesamt 13 Auszubildende und Anwärter die Ausbildungen in den Laufbahnen des mittleren und des gehobenen Dienstes sowie die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten absolvieren, 5 davon beginnen in diesem Jahr. Nancy Hastrich aus Leimbach und Michéle Reum aus Breitungen beginnen ab 1. September ihre zweijährige Umschulung zu Verwaltungsfachangestellten. Ab 22. August werden zwei weitere Bewerberinnen die dreijährige Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten beginnen: Lisa Mehlhorn aus Dorndorf und Marlen Fischer aus Martinroda. Zum 1. Oktober beginnt zudem ein Bewerber die Laufbahnausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Die neuen Auszubildenden gemeinsam mit den neu berufenen Beamten und den Verwaltungsfachangestellten mit Vizelandrat Friedrich Krauser. Foto Christina Heinz Karl-Liebknecht-Str.23; ; Tel.: , Fax: Internet: info@vhs-wartburgkreis.de HERBSTSEMESTER 2011 Die Volkshochschule Wartburgkreis bietet persönliche Beratung und die Möglichkeit zur Anmeldung: In der Geschäftstelle Bad Salzungen, Karl-Liebknecht-Straße 23, vom 5. bis 8. September 2011, täglich von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr und am 9. September 2011, von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie während der Beratungsabende in den Außenstellen Bad Liebenstein: Dienstag, , Behringen: Dienstag, , Dermbach: Montag, , Geisa: Donnerstag, , Gerstungen: Mittwoch, , Kaltennordheim: Montag, , Marksuhl: Mittwoch, , Mihla: Montag, , Ruhla: Donnerstag, , Stadtlengsfeld: Dienstag, , Treffurt: Montag, , Vacha: Donnerstag, , Wutha-Farnroda: Donnerstag, , von 19:00 Uhr - 20:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr, von 19:30 Uhr - 20:30 Uhr von 19:30 Uhr - 20:30 Uhr von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr Gymnasium von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Gymnasium von 19:00 Uhr - 20:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr von 18:00 Uhr - 19:00 Uhr Gymnasium von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr Die Mitarbeiter/innen der Volkshochschule informieren und beraten Sie gern über das Angebot auch während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle. Programmhefte erhalten Sie kostenfrei in der Geschäftsstelle der Volkshochschule, den Außenstellen, im Landratsamt, den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und in den Filialen der Wartburg-Sparkasse. Das Programm der Volkshochschule finden Sie auch auf der Homepage

6 Amtsblatt des Wartburgkreises Ausgabe 14/11 Seite 6 Amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung 12. SITZUNG DES JUGENDHILFEAUSSCHUSSES DES WARTBURGKREISES Die 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises findet am Mittwoch, dem um 16:00 Uhr im Landratsamt Wartburgkreis, Beratungsraum 2, Erzberger Allee 14, statt. Vorläufige Tagesordnung: I. 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Schließung des Protokolls der 11. Sitzung 3. Bestätigung, Ergänzung, Abänderung der Tagesordnung 4. Bericht der Verwaltung 5. Anfragen/Informationen II. 1. Beratung und Beschlussfassung über die zusätzliche Personalkostenförderung für die Projekte der Schulsozialarbeit an der Werratalschule Bad Salzungen und am Staatlichen Berufsbildungszentrum Bad Salzungen (Ergänzung zum Beschluss-Nr.: 33-10/11) 2. Beratung und Beschlussfassung über die Förderung eines Projektes der außerschulischen Jugendbildung des Evangelischen Pfarramtes Sünna (Beschluss-Nr.: 40-12/11) 3. Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung eines/-r Kinder- und Jugendbeauftragten für den Wartburgkreis (Beschluss-Nr.: 41-12/11) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Förderung eines Präventionsprojektes Buslotsen in der Rhön der schulbezogenen Jugendarbeit (Beschluss-Nr /11 Bad Salzungen, gez. Holland-Nell Ausschussvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES ENTWURFS DER ERSTEN ÄNDERUNG DES REGIONALPLANS SÜDWESTTHÜRINGEN BEZÜGLICH DER AUSWEISUNG VON VORRANGGEBIETEN WINDENERGIE Am hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen die Freigabe des Entwurfs der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen im Teil Vorranggebiete Windenergie zur Anhörung und öffentlichen Auslegung nach 10 Abs. 3 und 4 Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15.Mai 2007 (GVBl. S. 45) beschlossen. Nach 10 Abs. 3 ThürLPlG ist der Entwurf zum Teil Vorranggebiete Windenergie der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen des Entwurfs zum Teil Vorranggebiete Windenergie der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom bis einschließlich im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 166 (1. Etage), während folgender Öffnungszeiten: Montag und Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zum Entwurf des Teils Vorranggebiete Windenergie der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht bzw. direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum Suhl erfolgen bzw. als an die Adresse regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und der Entwurf zum Teil Vorranggebiete Windenergie der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen im Internet unter abrufbar. Reinhard Krebs Landrat

7 Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG DES TEILES VORRANGGEBIETE WINDENERGIE IM RAHMEN DER FORTFÜHRUNG DES PLANVERFAHRENS ZUM REGIONALPLAN SÜDWESTTHÜRINGEN Ausgabe 14/ Amtsblatt des Wartburgkreises Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach 10 Abs. 3 Satz 4 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend sind allgemeine Informationen und der Teil Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen im Internet unter Am hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen die Freigabe des Teiles Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen zur Anhörung und öffentlichen Auslegung nach 10 Abs. 6 Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15.Mai 2007 (GVBl. S. 45) beschlossen. Nach 10 Abs. 6 ThürLPlG ist der Teil Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geändert wurde und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Gemäß o.g. Beschlusses der RPG wurde bestimmt, dass nach 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG Stellungnahmen nur zu den geänderten (gekennzeichneten) Teilen des Regionalplans Südwestthüringen abgegeben werden können. Die Öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen des Teiles Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom bis einschließlich im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 166 (1. Etage), während folgender Öffnungszeiten: Montag und Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar. Stellungnahmen zu den geänderten (gekennzeichneten) Teilen in Vorranggebiete Windenergie im Rahmen der Fortführung des Planverfahrens zum Regionalplan Südwestthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht bzw. direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum Suhl erfolgen bzw. als an die Adresse regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. abrufbar. Reinhard Krebs Landrat Öffentliche Bekanntmachung AUSLEGUNG EINES ANTRAGES ZUR ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG Auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung v. 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- Durchführungsverordnung - SachR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal, Am Frankenstein 1, Eisenach, den Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Es handelt sich hier um Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Bauwerke in den Gemarkungen Thal, Heiligenstein, Seebach, Farnroda und Sättelstädt. Die Breite des Schutzstreifens beträgt 4,00 bis 10,00 m und wurde nach DIN festgelegt. Bei parallel geführten Leitungen verlängert sich dieser um den Abstand zwischen den Leitungen. Die von den Leitungen betroffenen Eigentümer der Grundstücke der Gemarkung Sättelstädt - Abwasserleitung Flur 1, Flurstück: 112 Gemarkung Seebach - Trinkwasserleitung Flur 2, Flurstück:476/1 Flur 4, Flurstücke: 446/1; 418; 419; 420; 421; 422; 423; 424; 425; 426; 427; 428; 429; 430 Gemarkung Farnroda - Trinkwasserleitung Flur 6, Flurstücke: 739/26; 735/88; 745/7; 745/9; 745/3; 745/4 Flur 9, Flurstücke: 1464/1; 1464/2 Flur 10, Flurstück: 58 Gemarkung Heiligenstein - Trinkwasserleitung Flur 5, Flurstücke: 239; 213; 215; 216; 217; 218, 219; 220; 221; 224; 225/1; 226/1; 227/3; 227/6; 228/1; 229/1; 231/1 Gemarkung Thal - Trinkwasserleitung Flur 1, Flurstücke: 45/3; 44/5; 43/5; 71/1; 72/1; 14/1; 155/6; 11; 6/1; 3 Flur 2, Flurstücke: 195/12; 155/5; 158/16; 158/15; 158/32; 158/13; 164/47; 164/54; 164/55; 155/8 Flur 4, Flurstück: 250/1 Gemarkung Thal - Abwasserleitung Flur 1, Flurstücke: 46/2; 46/3; 46/4; 46/5; 46/7; 46/8; 64/1 Flur 2, Flurstücke: 188/5; 189/3; 191/4; 192/2; 193/7; 193/5; 193/8; 194/3; 194/4; 164/31; 164/61; 185/1; 181/11;

8 Amtsblatt des Wartburgkreises Ausgabe 14/11 Seite 8 181/27; 181/21; 181/14; 182/11; 170/4; 182/2; 182/4; 164/22; 164/23; 164/13; 164/12; 163/1; 157/4; 156/2; 163/4; 164/61; 164/68; 164/69; 243/5 Gemarkung Thal - Trink- und Abwasserleitung Flur 1, Flurstück: 16 Flur 2, Flurstücke: 195/6; 166/32; 166/33; 166/34; 166/35, 166/36; 158/12; 164/67; 164/66; 164/70; 164/65; 164/64 Gemarkung Heiligenstein - Trinkwasserleitung Flur 2, Flurstücke: 78/30; 75/9 Flur 4, Flurstücke: 281/61; 281/75; 281/56; 281/57; 281/54; 281/49; 281/48; 281/44; 281/68; 332/4; 281/78; 332/6; 332/7; 332/8; 281/28; 332/14; 281/27; 281/25; 316/2 Gemarkung Heiligenstein - Abwasserleitung Flur 2, Flurstücke: 258/2; 268/1; 323/1; 322/1; 321/1; 320/1; 326/1; 351/1; 75/6; 75/2; 253/1; 77/1; 78/24; 78/23; 78/29; 78/39; 78/38; 78/37; 86 Gemarkung Heiligenstein - Trink- und Abwasserleitung Flur 2, Flurstück: 78/36 haben die Möglichkeit, den eingereichten Antrag und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom bis einschließlich beim Umweltamt, Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes Wartburgkreis, Außenstelle Andreasstraße 11,, Zimmer 132, während der Dienstzeiten einzusehen. Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist bei benannter Behörde erhoben werden. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem Antragsteller dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Bad Salzungen, Öffentliche Ausschreibung nach VOL Europaweite Ausschreibung des Wartburgkreises und weiterer Thüringer Landkreise für den Einkauf von Elektroenergie Offenes Verfahren nach VOL/A Die Landkreise Sömmerda, Greiz, Unstrut-Hainich, Nordhausen und der Wartburgkreis beabsichtigen die Lieferung von elektrischer Energie neu zu vergeben. Auftraggeber: Landkreise Sömmerda, Greiz, Unstrut-Hainich, Nordhausen Postanschrift: und der Wartburgkreis Landratsamt Sömmerda Amt 23, SG 23.1, Gebäudemanagement Bahnhofstraße Sömmerda Vertragslaufzeit: bis Den ausführlichen Bekanntmachungstext entnehmen Sie der Onlineversion des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen (TED - Tenders Electronic Daily) unter Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOB/A Der Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Erzberger Allee 14,, beabsichtigt, für die Sanierung Bauwerkshülle Behringen, Haus 2, Hauptstraße 75, Behringen folgende Leistungen zu vergeben: LV 04 - Erweiterung Blitzschutzanlage Vergabe-Nr /11-K/Sf/02 4 St. Tiefenerder einbauen und anschließen, einschl. Erdarbeiten LV 05 - Einblasdämmung Vergabe-Nr /11-K/Sf/03 ca. 500 qm Wärmedämmung aus granulierter Mineralwolle auf belüfteter Decke als Einblasdämmung einbringen Ausführungszeitraum für LV 04 und LV 05: Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem beim: Architekturbüro Hoßfeld Sulzberger Straße 1 Telefon: 03695/ Telefax: 03695/ schriftlich angefordert (per Fax möglich) bzw. in Empfang genommen werden; beide Möglichkeiten unter Vorlage des Einzahlungsbeleges. Die Schutzgebühr für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen, 1-fach, beträgt: LV 04 10,00 EUR LV 05 10,00 EUR Bankverbindung Architekturbüro Hoßfeld: Zahlungsweise: nur Banküberweisung, keine Barzahlung, keine Schecks Geldinstitut: Wartburg-Sparkasse Konto-Nummer: Bankleitzahl: Verwendungszweck: RS Behringen Haus 2 + Vergabe-Nr. Spätestens zwei Tage nach Eingang der Bewerbung einschließlich der Einzahlung erfolgt der Versand der Unterlagen bzw. ist eine Abholung möglich. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Das Risiko des Postversandes trägt der Bieter. Die Angebotsunterlagen sind in einem als Angebot gekennzeichnetem verschlossenen Umschlag abzugeben. Submissionstermin: LV , Uhr LV , Uhr Submissionsort: Landratsamt Wartburgkreis Beratungsraum 1 Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Die Zuschlagsfrist endet am Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im Landratsamt Wartburgkreis Sekretariat Amt für Schule und Kultur (Zi. 103) erfolgen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen.

9 Seite 9 Ausgabe 14/ Amtsblatt des Wartburgkreises Teilnahmebedingungen: Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dem 6 Abs. 3 VOB/A nachweisen. Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit dem Angebot soll eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 Abs.1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) vorgelegt werden. Anderenfalls hat der Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich gemäß 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen kann jeweils eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers übergeben werden. Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers ( 4 Abs. 8 VOB/B). Der Zuschlag wird nach 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Die Zahlungen erfolgen nach 16 VOB/B. Die Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, Weimar. gez. Krebs Landrat Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOB/A Der Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Erzberger Allee 14,, beabsichtigt, für das Vorhaben Staatliche Dermbach, Sanierung Sporthalle, Bahnhofstraße 54, Dermbach, die nachfolgenden Arbeiten gemäß VOB auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Los 1: Dachsanierung Vergabe-Nr.: 20873/11-I/Mü/6 (Schutzgebühr für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen 25,00 EUR) ca qm Fassadengerüst cbm Raumgerüst qm schadhafte Dachziegeln entfernen qm Dachlatten und Dämmung entfernen qm Wasser führendes Unterdach q m neue Dämmung, Dampfsperre, Unterspannbahn, Dachlattung qm Neueindeckung mit Aluminium-Dachplatten 40 qm Luftfirst 130 m Ortgang 100 m Traufenausbildung 95 m Dachrinne abbauen und erneuern 96 m Fallrohre erneuern 6 St Lichtkuppeln qm Dachschalung Rauspund 7 cbm Bauholz 490 m Abbund m Aufdopplung Sparren Bietergemeinschaften sind zugelassen, deren Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter ist. Die Vergabe erfolgt losweise. Die Ausschreibungsunterlagen können ab schriftlich beim Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR, Ingenieure & Architekten Geisaer Str. 20, Dermbach Telefon: , Fax info@kraus-gbr.de angefordert werden. Der Anforderung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen. Die Einzahlung hat auf das Konto des Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR zu erfolgen: Deutsche Bank Konto - Nr.: BLZ: Verwendungszweck: SPH Dermbach Die Unterlagen werden ab verschickt. Die Zusendung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Schutzgebühr. In der Schutzgebühr ist die gesetzliche Mwst. enthalten. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Bei Postzustellung trägt der Bieter das Risiko. Ausführungszeitraum: KW 2011 Die Angebotsunterlagen sind in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Umschlag abzugeben. Submissionstermin: Submissionsort: Donnerstag, , Uhr Landratsamt Wartburgkreis Beratungsraum 1 Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. deren Bevollmächtigte anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 103,,, erfolgen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmebedingungen: Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß 6 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A nachweisen. Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Es ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG) vorzulegen. Andernfalls hat der Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie die Steuernummer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten,

10 Amtsblatt des Wartburgkreises Ausgabe 14/11 Seite 10 abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich gemäß 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen kann jeweils eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers übergeben werden. Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers ( 4 Pkt. 8 Abs. 1 VOB/B). Der Zuschlag wird nach 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Die Zahlungen erfolgen nach 16 VOB/B. Die Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Weimarplatz 4, Weimar. Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOB/A Der Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Erzberger Allee 14,, beabsichtigt, für das Vorhaben Staatliche Rhön-Ulstertal-Schule, Schleider Str. 7, Geisa, Sanierung Flachdach Turnhalle die nachfolgenden Arbeiten gemäß VOB auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Los 1: Dachdecker-und Gerüstarbeiten Vergabe-Nr.: 20707/11-I/Mü/4 (Schutzgebühr für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen: 17,50 EUR) ca qm Gerüst 50 m Bauzaun 150 m Demontage Dachrinnen 50 qm Anbau und Einbau Fassadenelemente qm vorhandene Dachdeckung (Sandwichplatten) nachbefestigen qm Wärmedämmschicht d=40 mm unkaschiert, verlegen qm Wärmedämmschicht d=40 mm kaschiert, verlegen qm Dachabdichtung mit Kunststoffdachbahn 75 m Schneefanganlage 115 m Titan-Zink Dachrinne 100 m Titan-Zink Fallrohre 150 m Blitzschutz Bietergemeinschaften sind zugelassen, deren Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter ist. Die Vergabe erfolgt losweise. Die Ausschreibungsunterlagen können ab schriftlich beim Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR, Ingenieure & Architekten Geisaer Str. 20, Dermbach Telefon: , Fax info@kraus-gbr.de angefordert werden. Der Anforderung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen. Die Einzahlung hat auf das Konto des Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR zu erfolgen: Deutsche Bank Konto - Nr.: BLZ: Verwendungszweck: RS Geisa, Los 1 Die Unterlagen werden ab verschickt. Die Zusendung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Schutzgebühr. In der Schutzgebühr ist die gesetzliche Mwst enthalten. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Bei Postzustellung trägt der Bieter das Risiko. Ausführungszeitraum: KW 2011 Die Angebotsunterlagen sind in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Umschlag abzugeben. Submissionstermin: Donnerstag, , Uhr Submissionsort: Landratsamt Wartburgkreis Beratungsraum 1 Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. deren Bevollmächtigte anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 103,,, erfolgen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmebedingungen: Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß 6 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A nachweisen. Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Es ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG) vorzulegen. Andernfalls hat der Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie die Steuernummer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich gemäß 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen kann jeweils eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers übergeben werden. Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers ( 4 Pkt. 8 Abs. 1 VOB/B). Der Zuschlag wird nach 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Die Zahlungen erfolgen nach 16 VOB/B. Die Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Weimarplatz 4, Weimar.

11 Seite 11 Ausgabe 14/ Amtsblatt des Wartburgkreises Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOB/A Der Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Erzberger Allee 14,, beabsichtigt, für das Vorhaben Umbau und Sanierung der Grundschule Buttlar, Pfarrer-Wiegel- Straße 5, Buttlar, die nachfolgenden Arbeiten gemäß VOB auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Los 24: Außenanlagen Vergabe-Nr.: 11335/11-I/Mü/1 (Schutzgebühr für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen: 27,50 EUR) ca. 20 m Borde aufnehmen 300 cbm Erdaushub und Wiedereinbau 250 qm Abbruch Betonfläche 6 St Abbruch Betonstufen 15 cbm Abbruch Mauerwerk und Fundamente 1 St Abbruch Kleinkläranlage 22 cbm 450 qm Aufnahme vorhandenes Betonpflaster und Lagerung 50 cbm Untergrundverbesserung 240 cbm Frostschutz 350 qm Betonsteinpflaster liefern und verlegen 500 qm Vorhandenes und ausgebautes Betonpflaster verlegen 300 m Betonbordsteine und Einfassungssteine 150 m Spritzschutz um Gebäude 15 cbm Stahlbetonarbeiten inkl. Schalung und Bewehrung 18 qm Mauerwerk Kelleraußenwand 1 St Treppenlauf, Betonfertigteil, 6 Steigungen 26 m Geländer an Treppen und Rampen 115 m Gitterzaun Bietergemeinschaften sind zugelassen, deren Rechtsform gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter ist. Die Vergabe erfolgt losweise. Die Ausschreibungsunterlagen können ab schriftlich beim Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR, Ingenieure & Architekten Geisaer Str. 20, Dermbach Telefon: , Fax info@kraus-gbr.de angefordert werden. Der Anforderung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen. Die Einzahlung hat auf das Konto des Büro für Bauplanung & Architektur KRAUS GbR zu erfolgen: Deutsche Bank Konto - Nr.: BLZ: Verwendungszweck: GS Buttlar + Los 24 Die Unterlagen werden ab verschickt. Die Zusendung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Schutzgebühr. In der Schutzgebühr ist die gesetzliche Mwst. enthalten. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Bei Postzustellung trägt der Bieter das Risiko. Ausführungszeitraum: Los 24: KW 2011 Die Angebotsunterlagen sind in einem als Angebot gekennzeichneten verschlossenen Umschlag abzugeben. Submissionstermin: Donnerstag, , Uhr Submissionsort: Landratsamt Wartburgkreis Beratungsraum 1 Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. deren Bevollmächtigte anwesend sein. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im Landratsamt Wartburgkreis, Zimmer 103,,, erfolgen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmebedingungen: Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß 6 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A nachweisen. Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Es ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG) vorzulegen. Andernfalls hat der Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie die Steuernummer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich gemäß 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen kann jeweils eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers übergeben werden. Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers ( 4 Pkt. 8 Abs. 1 VOB/B). Der Zuschlag wird nach 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Die Zahlungen erfolgen nach 16 VOB/B. Die Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Weimarplatz 4, Weimar. Öffentliche Ausschreibung nach 12 VOB/A Der Wartburgkreis, vertreten durch den Landrat, Erzberger Allee 14,, beabsichtigt, für die Sanierung Sporthalle der Moorgrundschule, Staatliche Grundschule Gumpelstadt, Liebensteiner Str. 17, Moorgrund folgende Leistung zu vergeben: LV 9 - Sportboden Vergabe-Nr /11I/Mly/9 ca. 405 qm Parkettboden ausbauen, Untergrund reinigen und sperren ca. 405 qm Flächenelastischer Sportboden neu ca. 40 qm Linoleum in Geräteräumen

12 Amtsblatt des Wartburgkreises Ausgabe 14/11 Seite 12 Ausführungszeitraum: voraussichtlich 38. bis 44. Kalenderwoche 2011; konkrete Festlegung für die Einzelgewerke mit Bauzeitenplan. Die Ausschreibungsunterlagen LV 9 können ab dem beim Architekturbüro Wetzel Kickelhahnsecke 9 Telefon: 03695/69400 Telefax: 03695/ schriftlich angefordert (per Fax möglich) bzw. in Empfang genommen werden; beide Möglichkeiten unter Vorlage des Einzahlungsbeleges. Die Schutzgebühr für die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen, 1-fach, beträgt 15,00 EUR; bei Postversand sind zuzüglich 2,00 EUR zu entrichten; der Versand der GAEB-Datei per Mail ist kostenfrei. Bankverbindung Architekturbüro Wetzel, Bad Salzungen: Zahlungsweise: nur Banküberweisung, keine Barzahlung, keine Schecks Geldinstitut: Wartburg-Sparkasse Konto-Nummer: Bankleitzahl: Verwendungszweck: SSH GS Gumpelstadt + Vergabe-Nr. Spätestens zwei Tage nach Eingang der Bewerbung einschließlich der Einzahlung erfolgt der Versand der Unterlagen bzw. ist eine Abholung möglich. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. Das Risiko des Postversandes trägt der Bieter. Die Angebotsunterlagen sind in einem als Angebot gekennzeichnetem verschlossenen Umschlag abzugeben. Submissionstermin: , Uhr Submissionsort: Landratsamt Wartburgkreis Beratungsraum 1 Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Die Zuschlagsfrist endet am Die Abgabe der Angebote kann vor dem Submissionstermin im Landratsamt Wartburgkreis Sekretariat Amt für Schule und Kultur (Zi. 103) erfolgen. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Teilnahmebedingungen: Für die Auftragserteilung kommen nur Bieter in Frage, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dem 6 Abs. 3 VOB/A nachweisen. Auf Verlangen sind die gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse sowie Referenzen von Maßnahmen anderer Auftraggeber vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gemäß 5 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Mit dem Angebot soll eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48 Abs.1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) vorgelegt werden. Anderenfalls hat der Auftragnehmer den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und die Restsumme (85 %) auszuzahlen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn die geforderten Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich gemäß 9 VOB/A vor, vom Auftragnehmer nach Fertigstellung 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung zu verlangen. Stattdessen kann jeweils eine Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers übergeben werden. Nachauftragnehmer sind im Angebot zu benennen und bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers ( 4 Abs. 8 VOB/B). Der Zuschlag wird nach 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Die Zahlungen erfolgen nach 16 VOB/B. Die Vergabeprüfstelle gemäß 21 VOB/A ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, Weimar. Information des Bauordnungsund Straßenbauamtes WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG - THÜRINGER AUFBAUBANK VOR ORT Am Donnerstag, den in der Zeit von 13 bis 17 Uhr wird ein Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank vor Ort sein und Fragen zu den derzeitigen Fördermöglichkeiten rund ums Eigenheim beantworten. Sie haben die Möglichkeit, sich umfassend beraten zu lassen, ob und welche Förderprogramme für Sie persönlich in Frage kommen. Egal, ob Sie ein Eigenheim bauen, eine Immobilie erwerben oder Ihr Haus bzw. Ihre Eigentumswohnung modernisieren oder energieeffizient sanieren möchten - bei Einhaltung bestimmter Bedingungen können dafür zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte im Landratsamt, Außenstelle in der Andreasstraße 11 (Salzunger Medienzentrum), Zimmer 116 (1. OG) bei Frau Röser, Sachbearbeiterin für Wohnungsbauförderung im Landratsamt. Stellenausschreibung der VG Oberes Feldatal STELLENAUSSCHREIBUNG Verwaltungsfachangestellte/r Fachbereich Finanzen u. Controlling VG Oberes Feldatal, Kaltennordheim Nähere Infos: info@vg-oberes-feldatal.de Fon: / od Sekretariat

13 Seite 13 Bekanntmachung des Freistaates Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER LEITUNGS- UND ANLAGENRECHTSBESCHEINIGUNG AZ. N0042/ Ausgabe 14/ Amtsblatt des Wartburgkreises Sondershausen, den Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Helmholz Außenstellenleiterin Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landesamt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen- gibt bekannt, dass die Ohra Hörselgas GmbH, Am Bahnhof 4 in Fröttstädt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Niederdruckerdgasleitung im Versorgungsbereich Wutha-Farnroda mit einer Schutzstreifenbreite von 1,5 m gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkung Wutha, Flur 16, Flurstück 299/27 und Flur 17, Flurstück 290/4 können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Sondershausen, Am Petersenschacht 3, (Telefon bis -312), von Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr sowie am Freitag zwischen 8.30 Uhr und Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV - vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Das Entschädigungsverfahren ist gesondert in 9 Abs. 3 GBBerG geregelt. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein Widerspruchsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist und Grundstücke gar nicht von einer Leitung betroffen sind oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, Am Petersenschacht 3 in Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. IMPRESSUM: Kreisjournal AMTSBLATT DES WARTBURGKREISES Herausgeber: Wartburgkreis,,, Tel Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG In den Folgen 43, Langewiesen Tel , Fax Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Reinhard Krebs Redaktion: Pressestelle Landratsamt Wartburgkreis,, Telefon: , Fax: pressestelle@wartburgkreis.de Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritter zeichnen diese selbst verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel 14-tägig, die Verteilung erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Wartburgkreis. Im Bedarfsfall können sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MwSt.) beim Verlag bestellen bzw. abonnieren.

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