Gemeinde Schkopau Amtsblatt

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1 Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Lochau Seite: 2 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 Am Wachtberg der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz nach 13 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB Seite: 4 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Korbetha am Seite: 6 Impressum Seite: 1 Impressum: Herausgeber: Der Bürgermeister Gemeinde Schkopau Schulstraße 18, Schkopau Telefon: / Telefax: / Verantwortlich: Haupt- und Sozialamt Telefon: / Telefax: / k.weiss@gemeinde-schkopau.de Druck / Layout: Gemeinde Schkopau Bezugsbedingungen: Das Jahresabonnement kostet 20,00 Euro. Diese sind im Voraus bar oder per Überweisung zu entrichten. Die Ausgaben gehen auf dem Postweg zu. Auflage: 21 Stück

2 Seite 2 von 6 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Lochau Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch im Ortsteil Lochau beschlossen (Beschluss-Nr. GR 08/076/2015). Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück in der Gemeinde Schkopau, - Gemarkung Lochau, Flur 4, Flurstück 67/4. Die 1. vereinfachte Änderung betrifft den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan Nr. 3 Am Weißdornbusch der Gemeinde Schkopau OT Lochau ist am in Kraft getreten. Im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch soll dieser entsprechend den Vorstellungen des Investors angepasst werden, der die Bebauung und Erschließung des gesamten Plangebietes favorisiert. Geringfügige zeichnerische Änderungen erfolgen somit an den Baufenstern und an den Verkehrsflächen. Die textlichen Festsetzungen werden vereinfacht, indem sie auf ein notwendiges Maß begrenzt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Da durch die beabsichtigten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 gemäß 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren geführt. Das trifft auf die vorliegende 1. Änderung zu. Das Wohngebiet Am Weißdornbusch bleibt in seiner Grundstruktur unverändert bestehen. Die weiteren Bedingungen nach 13 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BauGB werden ebenfalls erfüllt. Die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben wird mit der Planaufstellung weder vorbereitet noch begründet. Ebenso wenig werden die folgenden Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie bzw. der FFH-Richtlinie durch die Änderung berührt: FFH-Gebiet DE Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle Vogelschutzgebiet (SPA) DE Saale-Elster-Aue südlich Halle Beide Gebiete befinden sich westlich der Gemarkung Lochau im Abstand von mindestens m zum Plangebiet. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB entfällt damit die Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB sowie der Umweltbericht nach 2a BauGB. Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau in seiner Sitzung am die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 Am Weißdornbusch im Ortsteil Lochau einschließlich Begründung als Entwurf beschlossen und zur Auslegung gemäß 13 i.v.m. 3 Abs. 2 bestimmt. (Beschluss-Nr. GR 08/076/2015).

3 Seite 3 von 6 Der Entwurf der 1. Änderung mit Begründung liegt vom 11. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 während folgender Zeiten: montags und mittwochs von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr, dienstags von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr, donnerstags von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von 9.00 Uhr Uhr im Lichthof des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18 in Schkopau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu der Auslegung im Bauamt der Gemeinde Schkopau stehen auch sämtliche Dokumente als download unter Aktuelle Informationen öffentliche Bekanntmachungen zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan (gemäß 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß 47 Abs. 2a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung (nach 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Schkopau, den Anlage: Übersichtsplan OT Lochau: Geltungsbereich B-Plan Nr. 3

4 Seite 4 von 6 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 Am Wachtberg der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Ermlitz nach 13 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Schkopau hat in seiner Sitzung am den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/6 Am Wachtberg im Ortsteil Ermlitz einschließlich Begründung beschlossen und zur Auslegung gemäß 13 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. (Beschluss-Nr. GR 08/075/2015). Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke in der Gemeinde Schkopau, - Gemarkung Ermlitz, Flur 2: Flurstücke 18/73, 18/80, 18/84 und 18/169 sowie die Teilflächen der Grundstücke: - Gemarkung Ermlitz, Flur 2, Flurstücke 7/2, 15/1, 15/2, 18/67, 18/92 und 18/267. Die betroffenen Teilflächen des Bebauungsplans sind in dem beigefügten Planauszug gekennzeichnet. Inhalt des Planverfahrens für den seit dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Änderung der Festsetzung öffentliche Grünfläche in private Grünfläche. Damit wird dem Eigentum der Flächen entsprochen. Die für die Flächen getroffene Festsetzung wird fortgeschrieben. Darüber hinaus wird die Gebietsart des zentral gelegenen Mischgebietes (Flurstück 18/169) in die eines Wohngebietes geändert. Damit soll immissionsschutzrechtlichen Spannungen im Gebiet vorgebeugt werden, die von der Ansiedlung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe auf einer Teilfläche ausgehen würden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung liegt vom während folgender Zeiten: 11. Mai 2015 bis einschließlich 12. Juni 2015 montags und mittwochs von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr, dienstags von donnerstags von freitags von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr, 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr und 9.00 Uhr Uhr im Lichthof des Bauamtes der Gemeinde Schkopau, Schulstraße 18 in Schkopau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich zu der Auslegung im Bauamt der Gemeinde Schkopau stehen auch sämtliche Dokumente als download unter Aktuelle Informationen öffentliche Bekanntmachungen zur Verfügung.

5 Seite 5 von 6 Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan (gemäß 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan (gemäß 47 Abs. 2a VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung (nach 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Da von der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1 die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird diese im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Damit wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen. Schkopau, den Anlage: Übersichtsplan: Bereiche der 1. Änderung Geltungsbereich B-Plan Nr. 3/6 Bereiche der 1. Änderung

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