Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
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- Rainer Sauer
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1 Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2011 Stand: 03/ nach 4 (2) / 3 (2) BauGB Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Bearbeiter: Dipl.-Ing. H. Roschen; A. Körtge, K. Müller
2 - 2 - Inhaltsverzeichnis: Seite 1.0 Vorbemerkung Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Entwicklung des Plans/ Rechtslage Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Planinhalt/ Begründung Baugebiet Erschließung Brandschutz Ver- und Entsorgung Umweltbelange Bestand Planung Umweltauswirkungen Hinweise aus Sicht der Fachplanungen Ablauf des Planaufstellungsverfahrens Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet Herstellen öffentlicher Straßen und Wege Besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens Verfahrensvermerk 7
3 Vorbemerkung 1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Die Gemeinde Sickte ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Sickte. Zur Gemeinde Sickte gehören die Ortsteile Ober- und Niedersickte, Hötzum, Apelnstedt und Volzum sowie der Bereich der evangelischen Stiftung Neuerkerode. Die Gemeinde Sickte hat rd Einwohner. Die Samtgemeinde Sickte hat rd Einwohner. Nach landesplanerischen Zielvorgaben 1 ) sind die Ortsteile Ober- und Niedersickte das Grundzentrum mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten in der Samtgemeinde Sickte. Traditionell übernimmt Sickte Versorgungsaufgaben für den Nahbereich. 1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Sickte entwickelt (Stand: 15. Änderung). Hier ist das Plangebiet als Fläche für Gemeinbedarf gem. 5 Abs.2 Nr.2a BauGB dargestellt. Die Planung stellt die 5. Änderung des Bebauungsplans "Schulbaugebiet" dar. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel am 3. November 1988 in Kraft getreten. Die 3. Änderung ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel am in Kraft getreten. Die 4. Änderung betrifft einen anderen Teilbereich und befindet sich derzeit im Planaufstellungsverfahren. Da die 5. Änderung keine Grundzüge der Planung berührt, wird der Bebauungsplan nach 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Bei Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Das Vorhaben verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,16 ha. Gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. 1 ) vgl. Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 und Regionales Raumordnungsprogramm, 2008, für den Großraum Braunschweig
4 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplans wird erforderlich, um eine Erweiterung der Haupt- und Realschule zu ermöglichen. 2.0 Planinhalt/ Begründung 2.1 Baugebiet - Fläche für Gemeinbedarf, Schule Die Planfestsetzen werden aus der 3. Änderung des Bebauungsplans übernommen, es erfolgt lediglich eine Änderung der Baugrenzen im Südwesten des Geltungsbereiches. Dabei entfällt eine festgesetzte Stellplatzfläche. Die Schulverwaltung beabsichtigt im westlichen Bereich einen Schulausbau. Die Gemeinde Sickte will dieses durch ihre Planung mit einer Erweiterung der Baugrenze ermöglichen. 2.2 Erschließung Die Erschließung erfolgt über bestehende Anschlüsse. Hier erfolgt keine Änderung gegenüber der derzeitigen Situation. Den Belangen des ruhenden Verkehrs wird durch die Beibehaltung und Einrichtung von Park- und Stellplätzen Rechnung getragen. 2.3 Brandschutz Die Belange des Brandschutzes werden einvernehmlich mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. 2.4 Ver- und Entsorgung Für die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist die Einbindung in die vorhandenen Verbundnetze für Wasser, elektrische Energie usw. vorgesehen bzw. bereits erfolgt.
5 Umweltbelange Bei Bebauungsplänen im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. 13 (3) BauGB abgesehen. Die Festsetzung des Plangebietes als Fläche für Gemeinbedarf, Schule wird beibehalten. Der Änderungsbereich umfasst eine Größe von rd. 1,16 ha. Das Vorhaben verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Für das Plangebiet sind im Rahmen übergeordneter Fachplanungen keine besonderen Ziele formuliert worden. 3.1 Bestand Für das Plangebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Für die Beurteilung des Eingriffes sind somit gem. 1a Abs. 3 letzter Satz BauGB die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans, hier: Schulbaugebiet, 3. Änderung, ausschlaggebend. 3.2 Planung Die Planung sieht gegenüber der 3. Änderung lediglich eine Veränderung der Baugrenzen im Südwesten des Änderungsbereiches vor. Auf Grundlage der vorgenannten Rahmenbedingungen und der planungsrechtlichen Situation werden keine neuen, bzw. vermehrten Eingriffe gegenüber dem rechtkräftigen Bebauungsplan vorbereitet. 3.3 Umweltauswirkungen Durch die vorliegende Planung werden gegenüber der in der rechtskräftigen Planung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, und damit werden keine weiteren Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. 4.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen -wird im weiteren Planverfahren ergänzt-
6 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens - Frühzeitige Beteiligung Von der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB wird gem. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. - Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden Zum Planverfahren nach 13 BauGB nach 3 (2) BauGB hat die öffentliche Auslegung vom.. bis zum.. stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden nach 4 (2) bzw. 2 (2) BauGB mit Datum vom.. angeschrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert. Die vorgetragenen Anregungen führten zur... Soweit die im Rahmen der einzelnen Planverfahrensschritte vorgetragenen Gesichtspunkte keine Berücksichtigung in der Planung gefunden haben, wurden sie zum Gegenstand der Abwägung gem. 1 Abs. 7 BauGB gemacht. 6.0 Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet 6.1 Herstellen öffentlicher Straßen und Wege Ist nicht erforderlich. 6.2 Besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens Besondere Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens werden nicht erforderlich.
7 Verfahrensvermerk Die Begründung hat mit den dazugehörigen Beiplänen gem. 3 (2) BauGB vom.. bis öffentlich ausgelegen. Die Begründung und die dazugehörigen Beipläne wurden in der Sitzung am... durch den Rat der Gemeinde Sickte unter Berücksichtigung und Einschluss der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren beschlossen. Sickte, den (Bürgermeister)
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