1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

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1 Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand: 13(2) i.v.m. 3(2) + 4(2) BauGB 10 BauGB Begründung: Plan: Dipl.-Ing. (FH) M. Dralle

2 INHALT BEGRÜNDUNG Erforderlichkeit der 1. Änderung Darstellung und Begründung der 1. Änderung Städtebauliche Daten Art der baulichen Nutzung und Verkehrsfläche Maß der baulichen Nutzung Baugrenzen Fläche für Versorgungsanlagen Auswirkungen auf die Umwelt und andere Belange Hinweis...4 VERFAHRENSVERMERKE...5 infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc

3 BEGRÜNDUNG 1 Erforderlichkeit der 1. Änderung Der Bebauungsplan Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost ist seit dem rechtskräftig. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes wurden am nordöstlichen Ortsrand von Uetze ein bestehendes Dorfgebiet und ein Gewerbegebiet planungsrechtlich abgesichert und neue Gewerbefläche bereitgestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost wird erforderlich, um die Errichtung eines Lkw-Wendeplatzes auf dem Grundstück eines ansässigen Gewerbebetriebs zu ermöglichen. Hierfür ist die Verschiebung der Planstraße B im nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 37 erforderlich. In diesem Zuge wird zudem der zulässige Überbauungsgrad an den Bestand angepasst. Alle übrigen zeichnerischen Festsetzungen und die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert bestehen. Geltungsbereich der 1. Änderung Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost (unmaßstäblich) Verfahren Da damit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Bebauungsplan-Änderung gemäß 13 BauGB in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung wurde zum Bebauungsplanverfahren Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost durchgeführt. Zudem wird auf die frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB verzichtet. infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc 1

4 Die 1. Änderung erfolgt für einen Teil des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost (s. Abb.). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes der Änderung ist aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 ersichtlich. Die vorliegende Begründung bezieht sich ausschließlich auf die Änderungen. Flächennutzungsplan Gemäß 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Uetze stellt die Fläche der Bebauungsplan-Änderung als gewerbliche Baufläche dar. Die Festsetzungen der Bebauungsplan-Änderung entsprechen dieser Darstellung. Damit wird dem Entwicklungsgebot gemäß 8 (2) BauGB Rechnung getragen. 2 Darstellung und Begründung der 1. Änderung 2.1 Städtebauliche Daten Geplante Nutzung des Geltungsbereiches: B-Plan Nr. 37 Fläche [m 2 ] 1. BPÄ Nr. 37 Fläche [m²] Nettobauland - Gewerbegebiet (GE 1): o überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0, % Überschreitung = 75 % des Nettobaulands) o nicht überbaubare Grundstücksfläche Nettobauland - Gewerbegebiet (GE 2): o überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0, % Überschreitung = 75 % des Nettobaulands) o nicht überbaubare Grundstücksfläche Nettobauland - Gewerbegebiet (GE 3): o überbaubare Grundstücksfläche (GRZ 0, % Überschreitung = 80 % des Nettobaulands) o nicht überbaubare Grundstücksfläche Straßenverkehrsflächen Fläche für Versorgungsanlagen: Pumpstation Grünfläche/Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Summe: infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc 2

5 2.2 Art der baulichen Nutzung und Verkehrsfläche Um auf einem Betriebsgrundstück einen Wendehammer für Lkw einrichten zu können, soll die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 37 festgesetzte Verkehrsfläche Planstraße B (in Verlängerung der Rudolf-Diesel-Straße) nach Westen verschoben werden. In diesem Zuge wird sich auch die Gewerbegebietsaufteilung verändert. Die Art der baulichen Nutzung (Gewerbegebiet) wird beibehalten. 2.3 Maß der baulichen Nutzung Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden die Festsetzungen zur Geschossflächenzahl (GFZ), zur Grundflächenzahl (GRZ), zur Zahl der Vollgeschosse und zur max. Gebäudehöhe (GH) grundsätzlich aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 37 übernommen. Eine Änderung besteht lediglich darin, dass die von der Änderung betroffenen GE 2 Gebiete (GFZ 1,0, GRZ 0,5) in GE 3 (GFZ 1,2, GRZ 0,6) geändert werden. Damit wird die zulässige Überbaubarkeit der Grundstücke den tatsächlichen Gegebenheiten im Änderungsbereich angepasst und eine weitere Entwicklung ermöglicht. 2.4 Baugrenzen Die Baugrenzen werden entsprechend der Verlagerung der Verkehrsfläche verändert. 2.5 Fläche für Versorgungsanlagen Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Versorgungsanlagen Pumpstation wird grundsätzlich übernommen. Um auch zukünftig eine Zuwegung zu gewährleisten wird sie an die neue Straße verschoben. Die Größe der Fläche bleibt unverändert. 3 Auswirkungen auf die Umwelt und andere Belange Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost werden Umweltbelange nur in dem Maß berührt, dass die GRZ in Teilbereichen von 0,5 auf 0,6 erhöht wird. Die Erhöhung entspricht dem bereits vorherrschenden Überbauungsgrad. Die festgesetzten Grün- /Pflanzflächen bleiben erhalten. Die max. zulässige Zahl der Vollgeschosse bzw. die konkrete Gebäudehöhe werden ebenfalls nicht verändert, so dass auch das Landschaftsbild durch die Änderung nicht beeinträchtigt wird. Das Gebiet der Bebauungsplan-Änderung wird z. T. bereits gewerblich genutzt. Die noch freien Flächen unterliegen noch einer intensiven ackerbaulichen Nutzung. Ein Vorkommen von geschützten oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten im Sinne der Naturschutzgesetzgebung kann somit ausgeschlossen werden. Artenschutzrechtliche Belange werden folglich nicht berührt. infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc 3

6 Da die Struktur des Gebietes im Wesentlichen bestehen bleibt, werden auch andere Belange nicht in erheblichem Umfang berührt. Von der Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB wird daher für diese 1. Änderung des Bebauungsplanes Faßberg Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost abgesehen. 4 Hinweis Altlastverdächtige Fläche Im Plangebiet befindet sich eine altlastenverdächtige Fläche gemäß 2 (4) des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), da hier bedingt durch die Nutzung als Kunststoffwarenfabrik und Tischlerei mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Betroffen ist hierbei das Flurstück 11/13 der Flur 5, Gemarkung Uetze. Sollten auf dem vorgenannten Grundstück Erdbauarbeiten stattfinden (Errichtung eines Wendehammers), so ist der dabei gegebenenfalls anfallende Bodenaushub als potentiell belastet einzustufen und darf ohne vorherige Beprobung/Anaiytik keiner externen Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden. Der Untersuchungsumfang ist vorab mit der Region Hannover, Fachbereich Umwelt - Team Abfall/Bodenschutz- abzustimmen. infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc 4

7 VERFAHRENSVERMERKE Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uetze am gefasst und gemäß 2 (1) BauGB am ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Sie wurde gemäß 13 (2) i.v.m. 3 (2) BauGB im Zeitraum vom bis einschließlich durchgeführt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom gemäß 13 (2) i.v.m. 4 (2) BauGB statt. Der Rat der Gemeinde Uetze hat nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift in seiner Sitzung am gemäß 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.. Bürgermeister.. Planverfasser/in infraplan GmbH 10-Begr.1.BPÄ-37_GE-Nord-Ost_ doc 5

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