Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

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1 Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v. Bittenfeld Brigitte Holz Lage, Alexanderplatz Leistungen Grundleistungen nach 40 HOAI sowie verfahrensbegleitende Leistungen, Eingriffsermittlung, Integration der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs in das Bebauungsplanverfahren, Mitwirkung bei der Internet-Präsentation zur Beteiligung der Bürger Größe des Geltungsbereiches 7,07 ha Festsetzungen Sondergebiet Multifunktionelles Zentrum mit einer Verkaufsfläche von m², Kerngebiet, Verkehrsflächen, zulässige Geschossfläche insgesamt m², Gebäudehöhe von 28 m bis 150 m Bearbeitungszeitraum Februar September 2003 Verfahrensstand Festsetzung am 11. Januar 2006 Architekten BDA - Stadtplaner SRL Berlin - Cottbus Prof. Dipl.-Ing. Volker Freischlad Dipl.-Ing. Carl Herwarth v. Bittenfeld Dipl.-Ing. Brigitte Holz Schlesische Straße 27 Spreehaus Berlin Telefon 030/ Telefax 030/ kontakt@herwarth-holz.de 1

2 Lage im Stadtraum, Grundlage: Karte von Berlin 1: Rasterdaten Ausgangssituation Die Fläche südlich des Alexanderplatzes entlang der Alexanderstraße war über Jahrzehnte eine fehl- bzw. untergenutzte Brachfläche. Im Schnittpunkt wichtiger Verkehrsadern verfügte das Plangebiet auf Grund der überdimensionierten Straßenräume und der im vorhandenen Umfang nicht erforderlichen Parkplatzflächen über ein umfangreiches Entwicklungspotenzial. Nach mehrjährigen vergeblichen Bemühungen des Grundstückseigentümers, die Grundstücke kleinteilig parzelliert zu entwickeln und an Endnutzer zu veräußern, wurde Mitte 2002 das Anliegen des portugiesischen Unternehmens Sonae Imobiliária an das Land Berlin herangetragen, hier ein Einkaufs-, Freizeit- und Unterhaltungs- Center zu errichten und zu betreiben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kam nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein entsprechendes Vorhaben in die Stadtstruktur integrierbar ist. Das vorhandene Planungsrecht bildete keine geeignete Grundlage zur Genehmigung dieses Vorhabens. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wurde nach einem Auswahlverfahren das Büro beauftragt. Mit dem Bebauungsplan, der die Bezeichnung I-B 4d erhielt, erfolgen verbindliche Regelungen im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Ziel der Bebauungsplanung ist, im Plangebiet eine der Lage im gesamtstädtischen Gefüge angemessene Nutzung zu ermöglichen, eine gestalterische Aufwertung herbeizuführen und die innerstädtische Funktionsvielfalt zu stärken. Stadtbahnbögen westlich des Plangebietes Alexanderstraße im Osten des Plangebietes Parkplatz im Norden des Plangebietes Plangebiet, Blick Richtung Alexanderplatz 2

3 Entwurf Ortner & Ortner, Dokumentation Gutachterverfahren [phase eins] Modellfoto, Entwurf Ortner & Ortner, Dokumentation Gutachterverfahren [phase eins] Modellfoto, Entwurf Ortner & Ortner, Dokumentation Gutachterverfahren [phase eins] Planungsgrundlagen Zur Konkretisierung des städtebaulichen Gutachtens wurde im Februar 2003 von der Sonae Imobiliária in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Gutachterverfahren durchgeführt. Das Obergutachtergremium empfahl dem Auslober, das Gutachten des Teams Ortner & Ortner (Berlin) mit RTKL (London) zur Grundlage der Weiterentwicklung des Projektes zu machen. Der Entwurf sieht einen 150 m hohen Turm mit einem 10 bis 15 m hohen kuppelartigen Aufbau, im Bereich der Shopping-Mall fünf autonome Gebäude vor, die zusammen mit internen und externen Plätzen und Straßen ein aufeinander abgestimmtes Ensemble bilden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgte eine Konkretisierung der ausgewählten Entwürfe, die in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs eingeflossen ist. Lageplan, Entwurf Ortner & Ortner, Dokumentation Gutachterverfahren [phase eins] 3

4 Bebauungsplan I-B4d - Stand: Festsetzung: 11. Januar 2006, Entwurf: Projekterläuterung Die über das Gutachterverfahren definierte Leitidee für den Bereich an der Alexanderstraße wird auf die verbindliche Bauleitplanung übertragen. Geschaffen werden soll ein städtebaulicher Übergang vom Alexanderplatz und dem Verwaltungsschwerpunkt westlich der Stadtbahn zu dem von der Wohnfunktion dominierten Bereich östlich der Alexanderstraße. Durch die Umgestaltung der Straßenräume entstehen erfahrbare Freiräume und die Aufenthaltsqualität wird verbessert. Im Plangebiet werden ein Einkaufs-, Unterhaltungs- und Freizeitzentrum, Büround Verwaltungsgebäude, sonstige kerngebietstypische Nutzungen sowie Wohnungen planungsrechtlich ermöglicht. An der Grunerstraße / Alexanderstraße wird ein Hochhaus-Turm (150 m) als Bestandteil des geplanten Hochhaus-Ringes am Alexanderplatz festgesetzt. Insgesamt können m² Verkaufsfläche realisiert werden. Dies entspricht einer Geschossfläche von ca m². Hinzu kommen Flächen für die Gestaltung einer Mall, für Entertainment und Gastronomie, sowie ca m² Bürofläche im Hochhausturm. Alternativ sind im Hochhaus oberhalb von 35,0 m über Gehweg auch Wohnungen zulässig. Im Süden an der Voltairestraße werden ca m² für Wohnungen und weitere m² Geschossfläche für kerngebietstypische Nutzungen ermöglicht. Die Zahl der Stellplätze im Plangebiet ist auf begrenzt. Die Hauptzufahrten für die Belieferung des Gebietes sowie für Nutzer liegen an der Alexanderstraße und an der Voltairestraße. Die eng bebaute Dircksenstraße wird durch den künftigen Stadtplatz aufgeweitet, die Voltairestraße ihrem historischen Verlauf entsprechend baulich-räumlich gefasst. Die DEGEWO, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, will die Gebäudegruppe an der Voltairestraße realisieren. Der Bau der übrigen Gebäude liegt in der Hand des portugiesischen Investors Sonae Imobiliária. Mit der Realisierung des Hochbauvorhabens wurde Ende 2004 begonnen. Ausschnitt Grunerstraße / Hochhaus-Turm (150 m) Ausschnitt Sondergebiet Multifunktionales Zentrum Ausschnitt Stadtplatz und Kerngebiet an der Voltairestraße 4

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