BEGRÜNDUNG STAND
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- Jörg Esser
- vor 8 Jahren
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1 Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren bzgl. Anwesen Industriestraße 1) BEGRÜNDUNG STAND Inhaltsverzeichnis 1 Erfordernis der Planaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2 2 Geltungsbereich und Bestand 3 3 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan 4 4 Änderungsverfahren nach 13 a Abs. 4 BauGB 4 5 Erschließung 5 6 Flächen 6 7 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen 6 8 zu den örtlichen Bauvorschriften 10 9 Anhang 10
2 1 Erfordernis der Planaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Interkommunaler Gewerbepark ba sic befinden sich bestehende Betriebsflächen eines ehemaligen Betonwerks. Die Ziele, die durch die Aufstellung des Urplans erreicht werden sollten in Verbindung mit der Umstrukturierung des gesamten Bereiches westlich der B 36, konnten in den letzten Jahren nicht umgesetzt werden. Die Nachfrage nach den im Urplan angebotenen Gewerbegrundstücken ist in diesem Bereich verhalten und eine Erschließung, wie im Urbebauungsplan vorgesehen, soll nicht erfolgen. Daher wurde in Zusammenarbeit mit einem privaten Investor der Bereich westlich der B 36 überplant. Eine Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit der Nutzung der bestehenden Hallen und Erschliessungsstrukturen gewährleisten. Aufbauend auf den Urplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Gewerbepark Maguti entwickelt, um die speziellen Bedürfnisse eines zukunftsorientierten Spezialspediteurs mit den Belangen des Zweckverbandes bzw. der angrenzenden Gemeinden zu verknüpfen. Die Teilfläche des privaten Investors umfasst überwiegend die Bereiche des ehemaligen Betonwerks. Bereich der im Verfahren befindlichen 1. Änderung Bereich der geplanten 2. Änderung Abb. 1: Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (schraffiert) Für die Teile außerhalb des ehemaligen Betonwerks sowie den westlichen Teil des ehemaligen Betonwerks werden in der 1. Änderung des Bebauungsplanes entsprechende Festsetzungen getroffen. Der restliche Bereich des ehemaligen Betonwerks wird in den Geltungsbereich der 2. Änderung einbezogen. Fassung: Satzung, Stand , bu 2
3 2 Geltungsbereich und Bestand Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich südwestlich anschließend an den Bereich des Kreuzungspunktes der B 36 (Lahr/ Kehl) und der Industriestraße am südlichen Rand des Kehler Ortsteils Goldscheuer. Das Gebiet wird im Norden durch die Industriestraße, im Osten durch die B 36, im Süd-Osten durch den öffentlichen Grünzug mit dem Entwässerungsgraben parallel zur Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Kehl und der Gemeinde Neuried und die geplante Retentionsfläche (1354/66), im Süden durch das Grundstück 1354/67 und im Westen durch die Westkante der internen Erschließungsstraße des ehem. Betonwerkes begrenzt. Der Änderungsplan liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Interkommunaler Gewerbepark ba sic ( Urplan ). Durch das Plangebiet verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Kehl und der Gemeinde Neuried in west-östlicher Richtung. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von m² (nördliche Teilfläche: m² und südliche Teilfläche: m², öffentlicher Grünzug: m²) mit den Flurstücken 1354/70, 1664/3 und 2186/1. Abb. 3: Geltungsbereich der 2. Änderung auf der Basis des Urplans Fassung: Satzung, Stand , bu 3
4 3 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Der am 6. April 2005 in Kraft getretene Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic bildet die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die textlichen Festsetzungen werden durch die 2. Änderung teilweise geändert und entsprechend der Bedürfnisse des Vorhabenträgers modifiziert. Nicht von der 2. Änderung des Bebauungsplans betroffene Festsetzungen bleiben unberührt. Im Rahmen der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Interkommunaler Gewerbepark ba sic sind umweltbezogene Daten und umfangreiche Gutachten in das Verfahren mit eingeflossen. Der Umweltbericht, die NATURA Verträglichkeitsstudie sowie der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic in Kehl-Goldscheuer und Neuried- Altenheim bleiben von der vorliegenden Planung unberührt und sind weiterhin Bestandteil des Urbebauungsplans und somit auch der Änderung. 4 Verfahren nach 13a Abs.1 BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Wiedernutzbarmachung von Flächen) aufgestellt. Der Bebauungsplan Interkommunaler Gewerbepark ba sic wird hinsichtlich der spezifischen Nutzungsanforderungen des privaten Investors überarbeitet und angepasst. Die vorhandenen Betriebsflächen des ehemaligen Betonwerks wurden im Urplan gegliedert, in einzelne Bereiche geteilt und gesondert erschlossen. Die bestehenden Betriebsgebäude blieben bei der Überplanung unberücksichtigt. Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen nun die ehemaligen Betriebsflächen und Gebäude wieder nutzbar gemacht werden. Es soll eine Bestandsfestschreibung mit Ergänzungen der Bausubstanz erfolgen. Im vorliegenden Fall ist eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, die unter Punkt 9 Anhang beigefügt ist. Als Ergebnis der Vorprüfung ist festzustellen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach dem dargestellten Informationsstand nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen führt. Auswirkungen auf die naheliegenden NATURA-2000-Gebiete über das bereits im bestehenden Bebauungsplan zulässige Maß hinaus können ausgeschlossen werden. Das bestehende Biotop bleibt erhalten. Für den vorliegenden Änderungsplan wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB die Auslegung und gemäß 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung durchgeführt. Fassung: Satzung, Stand , bu 4
5 5 Erschließung Zur äußeren Erschließung des hier betrachteten Gebiets wird vorrangig die Industriestraße und nachrangig die B36 herangezogen. Die Haupterschließung erfolgt von der Industriestraße in die bestehende Werkstraße (Tor 2) und über Tor 1. Für Spezialtransporte erfolgt die Erschließung über Tor 3 an der B36 zwischen den beiden Kreisverkehren (B36 und Industriestraße bzw. B36 und L98). Die bauliche Ausführung wird so gewählt, dass eine geringstmögliche Beeinträchtigung des Fließverkehrs zu erwarten ist. Eine amtliche Genehmigung vom durch das Regierungspräsidium Freiburg liegt vor. Die Auflagen werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Ver- und Entsorgung bzw. Entwässerung erfolgt für den Bestand teilweise über bestehende Anschlüsse. So sind Elektro-, Telekom- und Wasseranschluss bereits vorhanden und werden weiterhin in der vorliegenden Form genutzt. Die Löschwasserversorgung wird aus dem vorhandenen Trinkwassernetz gezogen. Ggf. können Retentionsbereiche im Dauerstau betrieben werden oder ein unterirdisches Regenklärbecken als Löschwasserspeicher dienen. Dies zur Entlastung des Trinkwassernetzes. Hinsichtlich der Elektroversorgung ist beabsichtigt, die vorhandene Trafostation langfristig durch eine Garagenstation auf dem Gelände zu ersetzen. Im Wesentlichen soll das im Urplan vorgesehene Entwässerungskonzept beibehalten werden. Es ist das modifizierte Trennsystem vorgesehen. Zum Einsatz kommen die Komponenten Retention / gedrosselte Ableitung und Versickerung. Die Entwässerung erfolgt über drei getrennte Kanalstränge: Die Schmutzentwässerung soll über die bestehenden, bei Bedarf zu erneuernden Schmutzwasserkanäle zum Standort der außerhalb des Geltungsbereichs liegenden ehemaligen Firmenkläranlage des ehemaligen Betonwerks geleitet werden. Es ist beabsichtigt diese als geschlossene Grube zu verwenden. Von dort wird es über ein Hebewerk in den öffentlichen Kanal in der Industriestraße gepumpt. Alternativ hierzu wird über den Bau einer Kleinkläranlage nachgedacht. Die Ableitung des Schmutzwassers der geplanten neuen Gebäude erfolgt über einen seperaten Anschluss über einen Schacht in der Industriestraße. Die Entsorgung der anfallenden Oberflächenwässer der Dachflächen, Fußwege und PKW-Stellplätzen soll über das bestehende System in die zentral gelegenen Versickerungsmulden erfolgen. Die anfallenden Oberflächenwässer der versiegelten Flächen, die nicht unbedenklich versickert werden können, werden über ein getrenntes System zu einer Vorbehandlungsanlage geleitet und danach den öffentlichen Retentionsflächen zugeführt. Die Detailplanung ist in Arbeit und wird bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages vorgelegt. Fassung: Satzung, Stand , bu 5
6 Ansonsten werden die Auflagen zum Grundwasserschutz und zum Überflutungsschutz aus dem Urplan beibehalten. Sie sind nochmals im Anhang im Entwässerungskonzept dargelegt. Der Anschluss an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) erfolgt über die B 36, sofern die im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes als Möglichkeit vorgesehene Bushaltebucht an der B36 südlich des Kreisels Industriestraße umgesetzt wird. 6 Flächen (Alle Angaben wurden grafisch ermittelt und verstehen sich als Näherungswerte. Geringfügige Toleranzen und Rundungsabweichungen sind möglich.) Gewerbegebiet m² Öffentlicher Grünzug m² Summe: m² Gesamtgebiet ohne äußere Erschließung: m² = 100,0 % Baufenster: m² = 37,17 % Öffentliche Grünfläche: m² = 3,84 % 7 zu den planungsrechtlichen Festsetzungen A1 Art der baulichen Nutzung A1.0 Gewerbegebiet Aus betrieblichen Gründen sind unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte in Teilgebieten vorgesehen. Im Bereich des Kreisverkehrs ist der Neubau des Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäudes geplant. Die bestehenden Hallen sollen in der bestehenden Form weiterhin gewerblich genutzt werden mit Anlagen für Transportunternehmen sowie betrieblicher Tankstelle, Lagerhäuser und offene, einem Betrieb untergeordnete Lagerflächen. Ferner gewerbliche Nutzungen für Handwerksbetriebe und Lagerhaltung. Hotels und Gaststätten sind aufgrund der Eigenart des Gesamtareals nicht zulässig. Weiterhin unzulässig sind Tankstellen und Einzelhandel jeder Art. Somit wird den Belangen des Einzelhandelkonzeptes der Stadt Kehl Rechnung getragen. Hingegen muss es möglich sein, das Gesamtgelände durch z.b. Hausmeister oder Betriebsleiter auch in der arbeitsfreien Zeit zu beaufsichtigen. Daher werden zwei Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal oder auch Betriebsleiter für zulässig erklärt. Fassung: Satzung, Stand , bu 6
7 A2 Öffentliche Grünfläche Das Gelände wird von einem öffentlichen Grünzug (Eigentum der Stadt Kehl) gequert. Dieser bleibt in der bestehenden Form erhalten. Der Grünzug wird von zwei Wegen gequert, die mit Geh-Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Fa. Maguti belegt werden. Die Mulden und der Entwässerungsgraben dienen der Aufnahme der anfallenden unverschmutzten Regenwässer aus dem Baugebiet. Parallel des Grünzugs wird ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des Zweckverbandes festgesetzt, das eine Pflege der Flächen auf dem Werksgelände ermöglicht. A3 Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (GRZ): 0,6 Auf Grundlage des 19 Abs. 4 BauNVO, werden keine weiteren Bestimmungen getroffen. Aufgrund der beabsichtigten Festschreibung des Bestandes wurden die bestehenden Flächen bilanziert und grundsätzlich eine GRZ von weniger als 0,4 ermittelt. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse zu der Entwässerung des Gebietes sind bestimmte Flächen neu zu versiegeln. Daher muss die Höchstgrenze auf 0,6 erhöht werden. Innerhalb dieses Wertes sind auch noch Erweiterungen der Bausubstanz wie Büro oder Werkstatt möglich. Weitere Bebauungen sind jedoch nicht vorgesehen. Daher bleibt der Wert unter dem Höchstwert der BauNVO zurück. Geschossflächenzahl (GFZ): ca. 0,3 Hinsichtlich der Geschossflächenzahl wird in diesem Bebauungsplan der Bestand festgeschrieben. Die derzeit nicht mit Zwischenböden horizontal gegliederten Hallen sollen auch weiterhin als eingeschossige Hallen benutzt werden. Eine Unterteilung ist nicht vorgesehen, Die GFZ ermittelt sich wie folgt: Geschossfläche Unter Berücksichtigung der geplanten Ausnutzung der Hallen ergibt sich hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Festlegung folgende Berechnung: überbaute Fläche der bestehenden Hallen: m² Gebäudebestand Fläche Traufhöhe sinnvolle Ausnutzung Geschossfläche Halle Süd m² 5,10 m 1 Geschoss m² Halle m² 9,2 m 1 Geschoss m² Hallen m² 6,6 m 1 Geschoss m² Hallen m² 10,8 m 1 Geschoss m² Hallen 4+ 5 Anbau m² 4,00 m 1 Geschoss m² gesamt m² gesamt m² Grundfläche des geplanten Bürogebäudes: 768 m² Anzahl der geplanten Geschosse 4 Geschossfläche 768 m² x m² Grundfläche der geplanten Werkstatt: m² Anzahl der Geschosse 1 Geschossfläche m² Gesamtgeschossfläche m² Fassung: Satzung, Stand , bu 7
8 Geschossflächenzahl Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergibt sich eine Geschossflächenzahl unter Berücksichtigung der geplanten Ausnutzung der Hallen von : Gesamtgrundstücksfläche m² Gesamtgeschossfläche m² Geschossflächenzahl (GFZ) GFZ = 0,3 (0,297) Zu o.a. Bilanzierung wird darauf hingewiesen, dass die abzureißenden Anbauten bereits herausgerechnet wurden. Gebäudehöhen Hinsichtlich der Gebäudehöhen wurde das Gebiet untergliedert in Hallenbestand mit einer Maximalhöhe von 12 m und das Verwaltungsgebäude mit 4 Geschossen mit einer Gesamthöhe von 18 m. Die Höhenfestlegung ist Maximalwert. Die Festsetzung einer zwingend einzuhaltenden maximalen Gebäudehöhe ( 16 Abs. 4 BauNVO) ist wegen der erforderlichen Flexibilität bei der Vermarktung und den im Einzelfall nicht vorhersehbaren Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer nicht vorgesehen. A4 Höhenlage Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). A5 Bauweise Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). Ergänzend wird für das Verwaltungsgebäude die offene Bauweise festgelegt, da das Gebäude gemäß 22 Abs. 2 BauNVO der offenen Bauweise zuzuordnen ist. A6 Überbaubare Grundstücksflächen Die Baugrenzen sollen den Bestand festschreiben und umfassen neben dem Hallenbestand lediglich noch die geplante Büroeinheit und die Werkstatt. A8 Nebenanlagen Die Möglichkeit Nebenanlagen für die Versorgung des Plangebietes auch außerhalb von ausgewiesenen Flächen anzubieten ergibt sich aus der möglichen Änderung z.b. der Stromversorgung in der Zukunft. Ggf. sind auch Anlagen für die Druckentwässerung entsprechend eines künftig zu erarbeitenden Konzeptes erforderlich, deren Standort momentan noch nicht bestimmt werden kann. Fassung: Satzung, Stand , bu 8
9 A9 Anpflanzen von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). Für den Geltungsbereich des Änderungsplanes werden jedoch lediglich zwei Pflanzgebote in der Fläche dargestellt sowie Baumpflanzungen im privaten Grundstücksraum. A10 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). Die Festsetzungen für Flächen in direkter Nachbarschaft zum NATURA 2000 Gebiet wie z.b. die Ausbildung von Fensterflächen entfallen. Die Festsetzungen zur Beleuchtung bleiben bestehen, da Beleuchtung fernwirksam ist und somit sich Auswirkungen ergeben könnten. Die Gegenüberstellung von Urplan und vorliegendem Änderungsplan ergibt eine Reduzierung der versiegelten Flächen gegenüber dem Urplan. In gleichem Maße reduzieren sich auch die Grünflächen, wie auch die Anzahl der Bäume auf Privatgrund, da die Flächen nicht wie im Urplan unterteilt werden und somit Randbereiche für eine Randeingrünung fehlen. Bäume im öffentlichen Bereich sind nicht ausgewiesen, da bis auf den bereits begrünten öffentlichen Grünzug ausschließlich private Flächen innerhalb des Geltungsbereiches liegen. Weitergehende Maßnahmen im Außenbereich sind nicht zu ergreifen. Fassung: Satzung, Stand , bu 9
10 Nach der Offenlage wurden Festsetzungen hinsichtlich Ausbildung von Neuanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufgenommen. Weiterhin wurde das gesamte Plangebiet als hochwassergefährdeter Bereich gekennzeichnet. (Siehe hierzu auch die Abwägungsentscheidung) A11 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht Für die Erschließung der südlichen Halle der Fa. Maguti ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf öffentlichem Grund einzutragen und zu sichern. Weiterhin wird ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des Zweckverbandes auf dem Betriebsgelände eingetragen, das die Pflege des öffentlichen Grünzugs gewährleisten soll. A12 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm) Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). A15 Von Bebauung freizuhaltende Flächen Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). Für das Plangebiet ist jedoch lediglich die Abstandsfläche zur B 36 maßgeblich. 8 zu den örtlichen Bauvorschriften Die Festsetzungen entsprechen den Festsetzungen vom , siehe vom (Ergänzung vom ). Bei den Werbeanlagen wurde zusätzlich Fremdwerbung als allgemein unzulässig aufgenommen (siehe B 2.2). Fremdwerbungen dienen nicht der angemessenen Gestaltung des Gewerbegebietes und entsprechen nicht dem Anspruch an das Plangebiet. 9 Anhang Vorprüfung des Einzelfalls Entwässerungskonzept Abwägungsentscheidung Verbandsvorsitzender (Borchert) Fassung: Satzung, Stand , bu 10
11 ANHANG Fassung: Satzung, Stand , bu 11
12 Fassung: Satzung, Stand , bu 12
13 Fassung: Satzung, Stand , bu 13
14 Fassung: Satzung, Stand , bu 14
15 Fassung: Satzung, Stand , bu 15
16 Fassung: Satzung, Stand , bu 16
17 Fassung: Satzung, Stand , bu 17
18 Fassung: Satzung, Stand , bu 18
19 Fassung: Satzung, Stand , bu 19
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