Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn und 1165/4 Stand:
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- Gisela Holzmann
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1 F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn und 1165/4 in der Fassung vom für den Bereich östlich der Autobahn BAB 9, südlich der Wohnbebauung entlang der Schleißheimer Straße, westlich der B 471 alt und nördlich des Grundstücks Fl.- Nr. 1165, Gemarkung Garching
2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 A. Planzeichnung... 3 B. Begründung in der Fassung vom B.1 Anlass und Ziel der Planung... 4 B.2 Planungsrechtliche Ausgangssituation... 4 B.3 Beschreibung des Planbereiches... 4 B.4. Planungskonzept... 4 B.5 Immissionsschutz... 5 B.6. Erschließung... 5 B.7. Landschaftsplan und Grünordnung... 5 B.8. Umweltbericht... 5 Seite 2 von 9 Seiten
3 A. Planzeichnung Siehe gesonderte Planzeichnung M 1 : in der Fassung vom mit Übersichtsplan. Seite 3 von 9 Seiten
4 B. Begründung in der Fassung vom B.1 Anlass und Ziel der Planung Anlass für das Bauleitplanverfahren der 44. Flächennutzungsplanänderung ist der Erwerb der Grundstücke Fl.-Nrn und 1165/4 zu dem Zweck, diese für den Gemeinbedarf für die Verlagerung der Feuerwehr von Ihrem derzeitigen Standort am Hüterweg in den Planbereich und als Erweiterung der Sportflächen der Mittelschule Garching (ehemals Hauptschule) an der St. Severin-Straße zu nutzen. Da der von der Planung betroffene Bereich westlich der B 471 alt im derzeit geltenden Flächennutzungsplan vom mit integriertem Landschaftsplan vom , digitalisiert am als Grünfläche mit der Signatur für Dauerkleingärten dargestellt ist, kann die Planung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan ist daher entsprechend zu ändern. Auf die Ausweisung der Dauerkleingärten an dieser Stelle wird verzichtet, da wie auch im Vorentwurf vom zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dargestellt, zusätzliche Flächen für Kleingärten nördlich des Business Campus ausgewiesen wurden. B.2 Planungsrechtliche Ausgangssituation B.2.1. Darstellung im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Der derzeit geltende Flächennutzungsplan vom mit integriertem Landschaftsplan vom , digitalisiert am , weist den von der Planung betroffenen Bereich als Grünfläche mit der Signatur für Dauerkleingärten aus. Im Osten ist entlang der B 471 alt eine wichtige Fußund Radwegeverbindung sowie Bäume vorhanden dargestellt. Im Westen entlang der Autobahn BAB 9 ist einen Bauverbots- und Baubeschränkungszone dargestellt. Im westlichen Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 1165/4 ist ein Baum geplant dargestellt. B.3 Beschreibung des Planbereiches B.3.1 Geltungsbereich, Lage und Bestand Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca m² und besteht aus den Grundstücken Fl.-Nrn und 1165/4, beide Gemarkung Garching. Er liegt westlich der B 471 alt, südlich der Wohnbebauung entlang der Schleißheimer Straße und östlich der Autobahn BAB 9. Der Planbereich sowie die südlich angrenzenden Flächen sind unbebaut und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. B.4. Planungskonzept B.4.1 Planungskonzept Das Planungskonzept sieht für die Verlagerung der Feuerwehr von Ihrem derzeitigen Standort am Hüterweg in den Planbereich und als Erweiterung der Sportflächen der Mittelschule Garching (ehemals Hauptschule) an der St. Seite 4 von 9 Seiten
5 Severin-Straße die Ausweisung des Planbereichs als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr / Sportanlage vor. B.4.2 Art der baulichen Nutzung Der Planbereich westlich der B 471 alt wird für die Verlagerung der Feuerwehr von Ihrem derzeitigen Standort am Hüterweg in den Planbereich und als Erweiterung der Sportflächen der Mittelschule Garching (ehemals Hauptschule) an der St. Severin-Straße als Baufläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr / Sportanlage dargestellt. B.5 Immissionsschutz Auf den Planbereich wirken vornehmlich Emissionen durch den Verkehr auf der BAB 9 ein, die direkt im Westen des Planbereichs hinter einer Schallschutzanlage verläuft. Die Lärmsituation ist im Zuge der weitergehenden Planungen, Bebauungsplanverfahren / Genehmigungsplanung, genau zu untersuchen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Lösung der potentiellen Lärmkonflikte festzusetzen und umzusetzen. B.6. Erschließung Die Erschließung des Planbereichs erfolgt über die B 471 alt von Osten. Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation sowie der Anschluss an den Kanal erfolgt über die bestehenden Netze von der B 471 alt. B.7. Landschaftsplan und Grünordnung B.7.1 Landschaftsplan Der Planbereich wird landwirtschaftlich genutzt und ist eben. Aufgrund der Schotterlage und des tiefliegenden Grundwasserspiegels sind gute Voraussetzungen für eine Bebauung gegeben. B.7.2 Grünordnung Für den Planbereich können die allgemeinen grünordnerischen Ziele wie folgt zusammengefasst werden: - Minimierung der Versiegelung, weitgehende Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, oberflächige Versickerung von Regenwasser. - Gestalterische Ausformung der Freianlagen hinsichtlich Ortsbild und bestehender Grünzüge. B.8. Umweltbericht Bei der Aufstellung von Bauleitplänen muss gemäß 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Dabei sind die voraussichtlichen Seite 5 von 9 Seiten
6 erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Dieser Umweltbericht ist gemäß 2 a BauGB der Begründung zur Bauleitplanung als gesonderter Teil beizufügen. B.8.1 Einleitung Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Planung Siehe hierzu Kap. B.1. Anlass und Ziel der Planung und B.4. Planungskonzept. Darstellung der im Fachrecht festgelegten Umweltziele und deren Berücksichtigung Für das Plangebiet wurden im Fachrecht keine besonderen zu beachtenden Umweltziele festgelegt. B.8.2 Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes Siehe hierzu Kap. B.3. Beschreibung des Planbereiches, B.5 Immissionsschutz und B. 7 Landschaftsplan und Grünordnung Schutzgut Mensch Auf den Planbereich wirken vornehmlich Emissionen durch den Verkehr auf der BAB 9 ein, die direkt im Westen des Planbereichs hinter einer Schallschutzanlage verläuft. Der Planbereich wird landwirtschaftlich genutzt und stellt daher keinerlei Wert für die Erholungs- und Freizeitfunktion dar. Schutzgut Tiere und Pflanzen Da der Planbereich ausschließlich landwirtschaftlich genutzt wird, sind diese Flächen nur von geringer Bedeutung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Schutzgut Boden Der Boden im Planbereich wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist daher ein mächtiger Oberbodenhorizont von ca cm zu erwarten. Von einem starken Nährstoffeintrag durch die Landwirtschaft ist auszugehen. Die Baugrundeignung ist aufgrund der Lage in der Münchener Schotterebene und den damit verbundenen für eine Bebauung günstigen Eigenschaften, gegeben. Schutzgut Wasser Im Planbereich sind keine permanent wasserführenden natürlichen Oberflächengewässer vorhanden. Hauptfließgewässer ist die Isar, ein Gewässer mit Auenfunktion, die östlich von Garching verläuft. Schutzgut Luft / Klima Aufgrund der Lage innerhalb von Garching neben der Autobahn ist der Planbereich nur von geringer Bedeutung für das Schutzgut Luft / Klima. Seite 6 von 9 Seiten
7 Schutzgut Landschaft Durch seine Lage neben der Autobahn BAB 9 mit ihren hohen Schallschutzanlagen ist das Landschaftsbild im Planbereich bereits stark gestört. Die Begrünung des Lärmschutzwalls ist daher von großer Bedeutung für das Stadt- und Landschaftsbild. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Denkmäler, Denkmalbereiche, Ensembles und Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet nicht ausgewiesen. Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Schutzgut Mensch Durch die Ausweisung des Planbereichs als Baufläche für den Gemeinbedarf ist im Zuge der Konkretisierung der Planung und der weiterführenden Planungen Bebauungsplan / Genehmigungsplanung auf einen ausreichenden Lärmschutz gegenüber der nördlich direkt angrenzenden Wohnbebauung und der Wohnbebauung in der näheren Umgebung zu achten. Schutzgut Tiere und Pflanzen Angesichts der geringen Biodiversität auf der ausgeräumten landwirtschaftlichen Fläche im Planbereich ist im Zuge der weiterführenden Planungen Bebauungsplan / Genehmigungsplanung auf eine Ein- und Begrünung des Planbereichs zu achten, um die Qualität langfristig für das Schutzgut Tiere und Pflanzen zu steigern. Schutzgut Boden Zum Bau der Gebäude und der Erschließungsanlagen sind Eingriffe in das Bodengefüge in Verbindung mit Aushub und Abgrabungen notwendig. Durch die Überbauung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen werden Teile des bisher unversiegelten Bodens versiegelt, wodurch in diesen Bereichen sämtliche Bodenfunktionen verloren gehen. Schutzgut Wasser Durch die zusätzliche Bebauung werden die Bodenfunktionen eingeschränkt. Möglichen Veränderungen der Grundwassersituation sind im Zuge der weiterführenden Planungen durch entsprechende Vorkehrungen vorzubeugen. Schutzgut Luft / Klima Durch die geplante Bebauung ist nicht mit einer erheblichen Verringerung der Kaltluft- und Frischluftproduktion zu rechnen, da das Gebiet dahingehend ohnehin eine sehr untergeordnete Funktion aufweist. Es ist auch keine Abriegelung des Frischluftaustausches zwischen Umland und Stadt zu befürchten, da die neue Bebauung keine erhebliche zusätzliche Barrierewirkung hat. Seite 7 von 9 Seiten
8 Eine zu erwartende Auswirkung wird die zusätzliche Erwärmung durch die Erhöhung der versiegelten Flächen und die Verringerung von unversiegelten Freiflächen sein. In den weiterführenden Planungen sind hier geeignete Maßnahmen zu treffen um nachteiligen Auswirkungen entgegen zu wirken. Landschaft Zur Einbindung des Vorhabens in die Landschaft und zur Verbesserung des Stadtbildes ist im Zuge der weiterführenden Planungen auf eine angemessene Höhenentwicklung der geplanten Gebäude und Ein- und Durchgrünung zu achten. Kultur- und Sachgüter Dieser Belang wird nach derzeitigem Kenntnisstand durch die Planung nicht berührt. Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wurden, soweit beurteilungsrelevant, bei den jeweiligen Schutzgütern mit erfasst. Es sind keine Wechselwirkungen ersichtlich, die im Zusammenspiel eine erhöhte Umweltbetroffenheit befürchten lassen. Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde der Planbereich weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Die Planung verursacht Eingriffe in Natur und Landschaft, die im Zuge der weiterführenden Bauleitplanung zu untersuchen sind. Ausgleichsflächen und entsprechende Maßnahmen können im Ökokonto der Stadt Garching verbucht werden. Planungsalternativen Alternativ zur vorliegenden Planung könnte der Planbereich entsprechend der Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden oder zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Eine Entwicklung als Wohngebiet macht jedoch aufgrund der Nähe zur Autobahn und den damit verbundenen Immissionen wenig Sinn. Auch eine Entwicklung als Gewerbegebiet ist aufgrund des großen Flächenpotentials im Gewerbegebiet Hochbrück sowie den angrenzenden Wohngebieten nicht empfehlenswert. B.8.3 Zusätzliche Angaben Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Hinweise auf fehlende Kenntnisse oder technische Lücken, die das Auftreten zusätzlicher oder unerwarteter Umweltauswirkungen befürchten ließen, liegen derzeit nicht vor. Seite 8 von 9 Seiten
9 Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) Es sind keine speziellen Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) vorgesehen. Die allgemeine Überwachungspflicht gemäß 4 c BauGB bleibt hiervon unberührt. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei Realisierung der Planung bis auf eine zusätzliche Versiegelung des Bodens keine weiteren negativen erheblichen Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter zu erwarten sind. Planfertiger: Augsburg, den gsu Gesellschaft für Stadtplanung und Urbanistik mbh Stadt: Garching bei München, den Hannelore Gabor Erste Bürgermeisterin Seite 9 von 9 Seiten
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