Hansestadt Lüneburg Fachbereich Stadtentwicklung Neue Sülze Lüneburg! Lüneburg, 06. April 2014

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1 Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.v. BUND!!Reg.*Verb.!Elbe*Heide!!Katzenstraße!2!!21335!Lüneburg! Hansestadt Lüneburg Fachbereich Stadtentwicklung Neue Sülze Lüneburg! Regionalverband-Elbe/Heide- - Zweigstelle-im-Heinrich/Böll/Haus- Lüneburg- Katzenstraße!2,!21335!Lüneburg! Tel.:!0!41!31!*!40!28!77!! Fax.:0!41!31!*!4!75!12! E*Mail:!bund*lueneburg@t*online.de! Lüneburg, 06. April 2014 Stellungnahme zum Vorentwurf des B-Plans Nr. 154 Am Wilhelm-Hänel-Weg und der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Wilhelm- Hänel-Weg Sehr geehrte Damen und Herren, der BUND Regionalverband Elbe-Heide, Kreisgruppe Lüneburg bezieht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 154 und gleichzeitig der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Am Wilhelm-Hänel-Weg (Begründungen in der Fassung vom ) und macht folgende Einwendungen geltend: Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht ist das Vorhaben der Wiedernutzbarmachung einer brach liegenden, teils bebauten Fläche (ehem. Gärtnerei) einer Inanspruchnahme unbebauter Freiflächen in der freien Landschaft vorzuziehen. Bei der beabsichtigten Überplanung sollte jedoch auf bestehende, bereits entwickelte naturnahe Strukturen soweit möglich Rücksicht genommen werden und eine den Örtlichkeiten angepasste Entwicklung angestrebt werden. Unter dieser Prämisse sind besonders bedeutsam: I Flächen mit Erhaltungsgeboten für Bäume und Sträucher An der östlichen Grenze des Plangebietes befindet sich entlang der Hamburger Straße ein Grünstreifen mit dichten Gehölzen im südlichen Bereich, beginnend am Abzweig des Wilhelm-Hänel-Weges von der Hamburger Straße auf der östlichen Seite der Einfahrt zu dem ehem. Gärtnereibetrieb Sperli GmbH. Zwischen den Gehölzen befinden sich mehrere Bäume mittleren Alters sowie angrenzend an der Zufahrt zu dem Betriebsgelände drei große, alte Linden. Nördlich daran schließt sich eine derzeit offene Grünfläche mit einem großen Einzelbaum sowie Fahrbahn begleitend mehreren jungen Linden an. Im Einfahrtsbereich am Wilhelm-Hänel-Weg befindet sich auch auf westlicher Seite eine Gehölzgruppe. Der dichte Gehölzstreifen, die alten Bäume und in begrenztem Umfang auch die jüngeren Anpflanzungen sowie die westliche Gehölzgruppe sind, trotz der hohen

2 Seite - 2- Lärmbelastung durch die angrenzende Hamburger Straße, als Trittsteinbiotop für die Vogelwelt bedeutsam. Die Vegetation dient darüber hinaus als Abschirmung der angrenzenden Wohnbebauung von der vielbefahrenen Straße; sie filtert Feinstaub aus der Luft, dient dem Sichtschutz und reduziert die Lärmimmissionen im Plangebiet. Zum Schutz der Biodiversität und zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den angrenzenden Bereichen ist aus Sicht des BUND die Festsetzung eines Erhaltungsgebots für den gesamten Grünstreifen parallel der Hamburger Straße von der Einmündung des Wilhelm-Hänel-Weges bis zur Querung der Bahnstrecke über die Hamburger Straße zwingend erforderlich. Der große, alte Baumbestand in diesem Bereich ist ebenfalls ausdrücklich zur Erhaltung festzusetzen. Die im Vorentwurf enthaltene Festsetzung des nördlichen Teils der fraglichen Fläche als Grünfläche ist aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes nicht ausreichend. An der westlichen Grenze des Plangebietes befindet sich entlang des Wilhelm-Hänel- Weges ein Streifen mit Ortsbild prägendem Baum- und Gehölzbestand, der als Abgrenzung des Plangebietes zur freien Landschaft von herausragender Bedeutung ist. Zum Schutz des prägenden Gehölz- und Baumbestands entlang des Wilhelm-Hänel- Wegs sieht der Vorentwurf des B-Plans eine Fläche mit Erhaltungsgebot für Bäume vor. Dies ist aus Gründen der Ortsrandgestaltung, zum Schutz des Landschaftsbildes und zur klaren funktionellen Trennung zwischen Siedlungsbereich und freier Landschaft notwendig und zu begrüßen. Das Erhaltungsgebot muss jedoch um eine Erhaltungsfestsetzung für die bestehenden, gehölzartigen Strukturen ergänzt werden, da hier ein Erhalt der bestehenden, dichten grünen Wand aus naturschutzfahlichen Gründen und zur Pflege des Ortsbildes anzustreben ist. Eine Erhaltungsfestsetzung für Bäume ist nicht ausreichend, da bspw. eine aufgeastete Baumreihe die vorgesehene Funktion nicht hinreichend ausfüllen kann. Weiterhin erscheint die vorgesehene, geringe Tiefe der Fläche mit Erhaltungsgebot unzulänglich, da die bestehende Vegetation mit ihrem Astwerk erheblich darüber hinaus reicht. Zur Sicherung des ortsbildprägenden Strauch- und Baumbestandes fordert der BUND daher eine Tiefe der Fläche mit Erhaltungsgebot von mindestens 5 bis 7 Metern östlich des bestehenden Zaunes, um den vorhandenen Kronentraufbereich bestmöglich zu schützen. Darüber hinaus ist westlich des bestehenden Zaunes der Erhalt der zwischen Straßenbelag und zu schützender Baumreihe derzeit vorhandenen Fläche in ihrem unversiegelten Zustand unbedingt zu gewährleisten. Die Anlage eines Fußweges am östlichen Rand des Wilhelm-Hänel-Weges bis unmittelbar an die bestehenden Bäume und Gehölze heran, würde in der Folge einen erheblichen Rückschnitt (Reduktion der Höhe und Ausdehnung des Baumkronenbereichs) wahrscheinlich machen. Dies wäre jedoch aufgrund der hohen Bedeutung des Vegetationsbestandes nicht vertretbar. II Flächen mit Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Die vorgesehenen Flächen mit Pflanzgeboten begrüßt der BUND ausdrücklich. Die entlang der südlichen Grenze des Plangebietes (südlich der vorhandenen Lagerhalle) bereits bestehende und von der Tier- und Vogelwelt angenommene Vegetationsstruktur sollte jedoch berücksichtigt und in in die Neuanpflanzungen einbezogen werden. Aus Sicht des Naturschutzes wäre es sinnwidrig, den bereits entwickelten Gehölzstreifen zunächst komplett abzuräumen, um diesen anschließend erneut zu bepflanzen. Stattdessen sollten, soweit notwendig, Ergänzungspflanzungen durchgeführt werden, ohne die bestehenden Grünstrukturen zu zerstören. Dies sichert die kontinuierliche ökologische Funktion, die andernfalls erst nach einer gewissen Entwicklungszeit wieder erfüllt wäre. Gärtnerische Gestaltungsüberlegungen sollten zugunsten naturschutzfachlicher Überlegungen zurücktreten.

3 Seite - 3- Die an der nördlichen Grenze des Plangebiets vorgesehene Fläche zum Anpflanzen von Gehölzen wird besonders begrüßt, schirmt sie doch das Baugebiet zur freien Landschaft ab, schützt das Landschaftsbild und gestaltet in begrüßenswerter Art und Weise den Ortsrand. Darüber hinaus bieten die Gehölzstrukturen in dieser Breite ein Habitat insbesondere für Vögel und können damit (nach einer Anwuchsphase) eine naturschutzfachlich wertvolle Struktur bilden. Sachlich erschließt sich dem BUND die vorgenommene Reduzierung der Flächentiefe der vorgesehenen Anpflanzfläche von 10,0 auf 5,0 Meter am westlichen Ende nahe des Wilhelm-Hänel-Weges nicht. Aus naturschutzfachlicher Sicht fordern wir die Breite des Pflanzstreifens von 10,0 Metern entlang der gesamten nördlichen Grenze des Plangebietes einheitlich festzusetzen. Dies ist insbesondere auch zur Pflege des Ortsund Landschaftsbildes erforderlich, da gerade im Bereich der entstehenden Gebäude eine Abschirmung zur freien Landschaft angezeigt ist. III Verkehrliche Erschließung a) MIV, Rad- und Fußverkehr Ein Konzept zur verkehrlichen Erschließung liegt bislang nicht vor. Insbesondere ist nicht erkennbar, wo die Zufahrten zum Plangebiet erfolgen sollen und die notwendigen Stellplätze für den MIV untergebracht werden können. Das verkehrliche Erschließungskonzept muss den dichten, ortsbildprägenden Gehölz- und Baumbestand am Wilhelm-Hänel-Weg vollständig erhalten. Außerdem muss der Gehölzstreifen samt großem Baumbestand an der östlichen Plangebietsgrenze erhalten bleiben (siehe oben). Aus Sicht des BUND sind daher insbesondere zwei Erschließungsvarianten zu prüfen: 1. Erschließung für den MIV (Gewerbe und Wohnen) über die bestehende Zufahrt zum ehem. Betriebsgelände Gärtnerei Sperli aus süd-östlicher Richtung und gleichzeitige Zuwegung für den Rad- und Fußgängerverkehr (Wohnen) aus westlicher Richtung vom Wilhelm-Hänel-Weg im süd-westlichen Bereich (bestehendes Eisentor). 2. Erschließung für den MIV, Rad- und Fußverkehr über jeweils separate Zufahrten für das Gewerbegebiet aus süd-östlicher Richtung und für das Wohngebiet an der süd-westlichen Grenze des Plangebietes (bestehendes Eisentor). Eine breite Zufahrt vom Wilhelm-Hänel-Weg zum Wohngebiet in einem anderen Teil der westlichen Plangebietsgrenze würde zu einem erheblichen Verlust an Grünstrukturen führen und die Abschirmung zwischen Bebauung und freier Landschaft erheblich negativ beeinträchtigen. Die Anlage eines Fußweges entlang des Wilhelm-Hänel Weges darf das Erhaltungsgebot für die bestehende, ortsbildprägende Baum- und Gehölzreihe (siehe oben) nicht konterkarieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der aus Eichen, Pappeln und Weiden bestehende Gehölz- und Baumbewuchs auf der Ostseite des Wilhelm-Hänel- Wegs über einen einfachen Drahtzaun sowie einen anschließenden 1,80 bis 1,90m breiten Rasenstreifen von der Fahrbahn getrennt. Wir bitten um Prüfung von Erschließungsoptionen für den Fußgängerverkehr, die den Grünbestand erhalten. Insbesondere bitten wir um Prüfung der Optionen, 1. den erforderlichen Bürgersteig auf einem Teil der jetzigen Fahrbahn anzulegen, unter evtl. Auflösung des bereits bestehenden Bürgersteigs an der Westseite des Wilhelm-Hänel-Weges, und 2. den Fußweg nicht unmittelbar am Fahrbahnrand, sondern östlich des Gehölz- und Baumstreifens zu führen. Dies würde gleichzeitig eine unmittelbare Erschließung der entstehenden Wohngebäude für Fußgänger ermöglichen.

4 Seite - 4- b) Stellplätze Es ist z.zt. nicht ersichtlich, wie der bei 60 Wohneinheiten entstehende Stellplatzbedarf auf verträgliche Art und Weise im Plangebiet gedeckt werden kann. Hinsichtlich der Unterbringung des ruhenden MIV bitten wir daher zu prüfen: a) die Möglichkeit von am Rand des Plangebiets angeordneten, gebündelten Stellplätzen, b) die Errichtung von Stellplätzen für das WA auf Flächen des GEe, und c) die Anlage einer Tiefgarage, um auf diese Weise einer weiteren, vermeidbaren Flächeninanspruchnahme durch Versiegelungsmaßnahmen und insbesondere der Zerstörung von abschirmenden Grünstrukturen vorzubeugen. c) ÖPNV-Anbindung Im Zuge des vorgesehenen Verkehrsgutachtens wäre zu prüfen, ob die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über die ca. 100m von der Einmündung Wilhelm-Hänel-Weg/Hamburger Straße (Entfernung Nordwestecke Plangebiet Bushaltestelle mehr als 400 Meter) entfernte, einzige fußläufig erreichbare Bushaltestelle für die geplanten bis zu insgesamt zusätzlichen 60 Wohneinheiten ausreichend ist. Es ist daher zu prüfen, ob die Neuanlage einer Bushaltestelle bzw. Verlegung der bestehenden Bushaltestelle für die BewohnerInnen sinnvoll ist, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen und ein umweltschonenderes Mobilitätsverhalten zu begünstigen. IV Umweltbericht Bezüglich des vorhandenen Ruderalstandortes auf der brach liegenden, teils bebauten Fläche der ehemaligen Gärtnerei fordern wir eine Untersuchung der vorhandenen Biotope und vorkommender Vogelarten. Wie bitten ausdrücklich um Prüfung einer weitestgehenden Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen auf dem bestehenden Gelände. V Niederschlagswasser Eine Versickerung anfallenden Niederschlagswassers sollte, soweit möglich, im Plangebiet durch geeignete Festsetzungen gesichert werden, um zur Grundwasserneubildung beizutragen. VI Nutzung Erneuerbarer Energien Zur Unterstützung der Energiewende sind nach Auffassung des BUND textliche Festsetzungen vorzusehen, die eine Mindestquote von 50 Prozent erneuerbarer Energien vorschreiben, bezogen auf den gesamten Energieverbrauch (Wärme, Kälte, Strom) der im Plangebiet entstehenden Gebäude. Aus Klimaschutzgründen fordern wir die Einrichtung eines Niedrigenergiehausstandards. Um die baulichen Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien zu sichern, ist eine den Einsatz von Photovoltaik begünstigende Dachausrichtung vorzusehen. Die bislang vorgesehenen Festsetzungen zur Dachausrichtung sind vor diesem Hintergrund aus Sicht des Klimaschutzes nochmals abzuwägen. VII Dach-/Fassadenbegrünung Zum Schutz des Landschaftsbildes und zur Gestaltung des Ortsbildes in dieser Randlage ist eine Fassadenbegrünung insbesondere im GEe über örtlich Bauvorschriften vorzuschreiben. So ließe sich im Einklang mit dem unbeplanten Außenbereich ein Gewinn von optischer Attraktivität für die angrenzenden Wohngebäude erzielen (kein Blick auf zehn Meter hohe Ziegel- oder Wellblechwand) bei gleichzeitig positiver

5 Seite - 5- Auswirkung auf das Mikroklima. Fassadenbegrünungen bieten darüber hinaus Lebensräume für Vögel und Kleinlebewesen und unterstützen die Biodiversität in der Stadt. Für entstehende, größere Gewerbebauten in Flachdachbauweise ist ergänzend eine Dachbegrünung festzusetzen, um die negativen Folgen der Flächenversiegelung zu reduzieren und neuen Lebens- und Nahrungsraum für Insekten, Fledermäuse und Vögel zu schaffen. VIII Änderung des Flächennutzungsplanes Gegen die vorgesehene, nunmehr 74. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen im konkreten Fall keine inhaltlichen Bedenken. Aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes erscheint es jedoch dringend geboten, die Neuaufstellung des bereits aus dem Jahr 1981 stammenden Planwerks zeitnah einzuleiten. Das erhebliche Alter des Flächennutzungsplanes wirkt sich zunehmend negativ auf dessen Steuerungswirkung aus: die mittlerweile grundsätzlich veränderten Ramenbedingungen (ehem. Zonenrandgebiet zur DDR, heute Metropolregion Hamburg in einem wiedervereinigten Deutschland), die vielfache Veränderung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die konkrete Siedlungsentwicklung der letzten mehr als 30 Jahre mit deutlichem Einwohnerzuwachs und die damit einhergehende Ausdehnung des Siedlungsbereiches in die ehemals freie Landschaft (Verlust erheblicher Freiflächen, Biotope, Erholungsräume) erfordern die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes. Dieser muss eine neue Abwägung aufgrund der veränderten Gegebenheiten treffen, um eine nachhaltige Entwicklung des Stadtgebietes zu gewährleisten. Die fortwährenden Teiländerungen lassen die Steuerungswirkung des Planungsinstrumentes mehr und mehr zurückgehen in der Praxis erfolgt oftmals nur noch eine Anpassung an die beabsichtigte Bebauungsplanung. Dies unterscheidet sich in eklatantem Maße von best practise - Beispielen und Empfehlungen für die Planungspraxis. Wir bitten Sie um Berücksichtigung unserer Stellungnahme im weiteren Verfahren. Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie weiter vorzugehen gedenken. Mit freundlichen Grüßen, (Christiane Schubert) BUND Regionalverband Elbe-Heide Katzenstr Lüneburg

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