GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

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1 GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung ( ) - Stand: Aufgestellt:

2 Inhaltsübersicht: 1 Plangebiet Gründe für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Festsetzungen Textliche Festsetzungen Zeichnerische Festsetzungen Wesentliche Auswirkungen Erschließung Wasserversorgung Löschwasserversorgung Stromversorgung Abwasserbeseitigung Abfallbeseitigung Verkehrliche Erschließung Denkmalschutz Bahnanlagen Schallimmission Rechtsgrundlage... 5

3 1 Plangebiet Das Plangebiet entspricht dem des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Breklum und befindet sich östlich der Husumer Straße (B5) bis zur Drelsdorfer Straße (L28) und der Eisenbahnlinie und westlich der Husumer Straße (B5) bis zum Bollhusweg (L11) und zum Süderweg und südlich bis zum Carolinenweg. 2 Gründe für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Ziel ist es, im Sondergebiet Einzelhandel / Technische Fahrzeugkontrolle Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 600 m² zu ermöglichen. Hierfür wird die zulässige Verkaufsfläche um 200 m² angehoben. Bedarf hierfür ergibt sich aus dem konkreten Erweiterungswunsch eines ansässigen Einzelhändlers, dem die Gemeinde im Sinne einer weiteren positiven, langjährigen Zusammenarbeit nachkommen möchte. Die Erweiterung wird notwendig, um den Markt zu modernisieren, großzügiger zu gestalten und so den heutigen Ansprüchen entsprechen zu können. Das Sortiment wird nicht erweitert werden. Aus betrieblicher Sicht wird ein Anbau unter anderem aus folgenden Gründen notwendig: 1. Optimierung der Warenpräsentation: Die Waren sollen großzügiger präsentiert werden können, um den Ansprüchen der Kunden an ein modernes Erscheinungsbild gerecht zu werden. 2. Komplette Revitalisierung des Marktes im Rahmen der Erweiterung. 3. Optimierung des Einkaufskomforts. 4. Sicherung der Nahversorgung am Standort. 5. Ziel ist es nicht, das Warensortiment zu verändern, sondern dem bestehenden Sortiment eine großzügigere und zeitgemäße Präsentation zu ermöglichen. Mit dem jetzt geplanten Anbau wird von Seiten des Händlers keine Änderung des Betriebs- bzw. Nutzungskonzepts angestrebt. Insbesondere sind keine Änderungen des angebotenen Sortiments und dessen Gewichtung geplant. Das Sortiment des Einzelhändlers setzt sich aktuell und auch in Zukunft zusammen aus Damenbekleidung (~22%), Wäsche (~11%), Kinderbekleidung (~10%), Herrenbekleidung (~9%), Haushaltswaren (~7%) und weiteren Warengruppen mit geringerem Prozentanteil, wie Geschenkartikel, Heimtextilien, Strumpfwaren oder Accessoires. Diese Sortimentsstruktur bleibt bestehen, die geplante Erweiterung dient nicht der Präsentation einer bestimmten Warengruppe, sondern führt die vorhandene Sortimentsmischung fort. Neben einem ca. 200 m² großen Verkaufsraum wird der Anbau auch der Unterbringung eines ca. 30 m² großen Lagers dienen. Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 wird lediglich eine Änderung der textlichen Festsetzungen vorgenommen. 3 Festsetzungen 3.1 Textliche Festsetzungen Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Breklum behalten ihre Gültigkeit, mit folgender Änderung: Verkaufsfläche Bereich 2: In diesem Bereich sind keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 600 m² Verkaufsfläche zulässig. 3

4 3.2 Zeichnerische Festsetzungen Die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Breklum behalten ihre Gültigkeit. 4 Wesentliche Auswirkungen 4.1 Erschließung Das Plangebiet ist in seiner Ver- und Entsorgung über die vorhandenen Anschlüsse an die öffentlichen Netze gesichert. Auswirkungen aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt über den Wasserverband Nord und ist gesichert Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluss an die Netze des örtlichen Versorgers. Wie die späteren Gebäude und Betriebe an das Stromnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie groß der Leistungsbedarf der einzelnen Anschlüsse wird Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung erfolgt über das vorhandene Ortsnetz und ist gesichert Abfallbeseitigung Die Müllentsorgung erfolgt von einem vom Kreis Nordfriesland beauftragten Entsorgungsunternehmen Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung bleibt unverändert und ist, wie bisher, gesichert. 4.2 Denkmalschutz Es sind keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. 2 (2) DSchG in der Neufassung vom durch die Umsetzung der vorliegenden Planung zu erwarten. Es ist jedoch darauf zu achten, wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse 4

5 wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. 4.3 Bahnanlagen Es sind keine Auswirkungen auf die östlich des Plangebiets des Bebauungsplans verlaufende Bahntrasse zu erwarten. 4.4 Schallimmission Aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 sind keine zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten. 5 Rechtsgrundlage Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen. Das Projekt erfüllt die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens, das eine zulässige Grundfläche von weniger als m² im Innenbereich vorsieht. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB kann deshalb abgesehen werden. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung entfällt. Durch den Bebauungsplan wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit streng geschützter Tier- und Pflanzenart kann ausgeschlossen werden. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr.7 b genannter Schutzgüter. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Breklum, den.. Der Bürgermeister 5

6 Anhang: Planzeichnung des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 9 6

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 7, 6. ÄNDERUNG (Vereinfachtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (28.08. - 28.09.2017) - Stand: 18.08.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

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