Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
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- Nele Kuntz
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1 Vorentwurf (Stand: ) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten
2 Vorentwurf (Stand: ) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. 58 Abs. 2 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten in seiner Sitzung am.. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am.. ortsüblich bekannt gemacht. 2. PLANUNTERLAGE Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Cloppenburg - zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : erstellt. 3. GELTUNGSBEREICH Das Plangebiet liegt auf der westlichen Seite der Ziegelhofstraße (L 871) südlich der Wilhelmstraße am Ortseingang von Huntlosen. Lage und Abgrenzung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.
3 Vorentwurf (Stand: ) Seite 3 4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Großenkneten i. d. F. der 68. Änderung bisher als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Um dem sog. Entwicklungsgebot gemäß 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln zu genügen, wird parallel zu dem Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Abbildung) durchgeführt. Diese beinhaltet die Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf ( 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB). 5. STÄDTEBAULICHE BESTANDSAUFNAHME 5.1 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt im Naturraum Huntloser Sandebene, die eine Teillandschaft der Delmenhorster Geest darstellt. Bei der Huntloser Sandebene handelt es sich um eine schwachwellige bis ebene Sandplatte, die sich mit Ausnahme einer kleinen Grundmoräneninsel überwiegend aus Tal- und Flugsanden zusammensetzt. Die Böden sind als Gley-Podsole (in höheren Lagen Podsole in tieferen Lagen Gleye) anzusprechende frische, stellenweise trockene oder feuchte,
4 Vorentwurf (Stand: ) Seite 4 grundwasserbeeinflusste Sandböden, die sich ausgehend von fluviatilem Sand, z. T. Flugsand entwickelten. Die potenziell natürliche Vegetation ist ein Feuchter Eichen-Buchenwald. Das Plangebiet gehört zum maritim - subkontinentalen Flachland mit ausgeglichenem Wärmehaushalt, d. h., mittleren jährlichen Temperaturschwankungen. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt mm pro Jahr. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt etwa bei 8,4 C, die mittlere Luftfeuchte beträgt 81 v. H. Die Vegetationszeit dauert durchschnittlich etwa 220 Tage im Jahr. 5.2 Städtebauliche Bestandsaufnahme Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Bestandteil dieser zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch nicht vorliegenden Umweltprüfung ist u. a. eine städtebauliche / naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und -bewertung des Plangebietes. Das vorstehende Luftbild zeigt, dass der Geltungsbereich bisher unbebaut ist und landwirtschaftlich genutzt wird. Die straßenbegleitenden Gehölzbestände befinden sich mit Ausnahme von 4 Eichen an der nördlichen Grenze des Plangebietes
5 Vorentwurf (Stand: ) Seite 5 überwiegend außerhalb der Fläche im Bereich der Wegeparzellen; dies betrifft auch die ortsbildprägende Eichenreihe entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereiches auf Höhe der Bushaltestelle an der Ziegelhofstraße (L 871). 6. PLANUNGSZIELE Für die Ortsfeuerwehr Huntlosen soll ein neues Feuerwehrgerätehaus auf dem gemeindeeigenen Grundstück Ecke Wilhelmstraße/Ziegelhof in Huntlosen errichtet werden. Zurzeit wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Feuerwehrhauses zu schaffen, soll ein ca qm großes Teilstück des Flurstückes 86/51, Flur 54, Gemarkung Großenkneten, mit der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Feuerwehr Huntlosen als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen" sieht vor, den gesamten Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr" auszuweisen. Weitergehende Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die verkehrliche Erschließung soll sowohl über die Wilhelmstraße wie auch über eine direkte Anbindung an die Straße Ziegelhof (L 871) erfolgen, die auf Höhe einer bereits vorhandenen Zuwegung südlich der Bushaltestelle bzw. der dort stehenden Eichenreihe angedacht ist. Ein Vorgespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, hat hierzu bereits stattgefunden. 7. UMWELTPRÜFUNG Für das Plangebiet liegen keine Informationen über besonders geschützte Biotope, gefährdete Tier- und Pflanzenarten, Wallhecken und / oder sonstige Schutzgebiete oder Schutzobjekte vor. Gleichwohl sind nach gegenwärtigem Wissensstand bei einer Umsetzung des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen grundsätzlich in Bezug auf folgende Schutzgüter zu erwarten: Tiere / Pflanzen Verlust von Teillebensräumen Boden Verlust von Bodenfunktionen durch teilw. Überbauung / Befestigung Klima / Luft Veränderung des örtlichen Kleinklimas Landschaftsbild Veränderungen Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und
6 Vorentwurf (Stand: ) Seite 6 bewertet werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen stützt sich im Wesentlichen auf folgende Unterlagen: Biotoptypenkartierung Eingriffsbilanzierung Der Untersuchungsraum beschränkt sich auf das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung, da weiträumige Auswirkungen nach gegenwärtigem Sachstand nicht zu erwarten sind.
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