PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN
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1 PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 140 B "Steintoranger - Rathaus" im Verfahren nach 13 a BauGB ERLÄUTERUNG Vorbereitung öffentliche Auslegung
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3 Stadt Pattensen, Flächennutzungsplan 1. Berichtigung 2015 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Erläuterung zur 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans 2015 Die Stadt Pattensen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan durch eine 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2015 anzupassen, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 B "Steintoranger - Rathaus". Dieser soll im beschleunigten Verfahren nach 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Innerhalb des 13 a Abs. 2, Ziffer 2 BauGB wird bestimmt, "dass ein Bebauungsplan (bzw. seine Änderung), der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden kann, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen." Die Stadt Pattensen beabsichtigt den Bereich des sog. "Scheunenviertels" zwischen "Göttinger Straße" und "Jeinser Straße" städtebaulich neu zu ordnen und ein übergreifendes Gesamtkonzept hierfür zu entwickeln. Durch die Nähe zur Altstadt von Pattensen und die verkehrsgünstige Lage an zwei Kreisstraßen verfügt das Gebiet über eine günstige Erreichbarkeit. Gleichzeitig besteht durch die historisch bedingte Grundstücksaufteilung des ehem. Scheunenviertels, mit einer Vielzahl von Einzeleigentümern und Flächenzuschnitten, das Erfordernis, die Bereiche neu aufzuteilen und damit einer allgemeinen Erschließung zuzuführen. Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 140 B "Steintoranger - Rathaus" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für ein neues Rathaus der Stadt Pattensen zu schaffen. Das Rathausgebäude soll im nordwestlichen Bereich des sog. "Scheunenviertels" an der "Göttinger Straße" errichtet werden. Die 1. Berichtigung 2015 bezieht sich auf den Geltungsbereich des B-Planes 140 B "Steintoranger-Rathaus". Der Bereich des östlich anschließenden B-Planes Nr. 140 A "Steintoranger" wird nach weiterer, erforderlicher Abstimmung zeitlich getrennt weitergeführt werden, unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pattensen weist derzeit am Standort des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 140 B "Wohnbauflächen", z.t. in Überlagerung mit Regelungen für den Denkmalschutz, aus. Der Denkmalschutz ist in diesem Bereich in Bezug auf die Scheunengebäude mittlerweile aufgehoben worden. Nachweis der geordneten städtebaulichen Entwicklung der 1. Berichtigung des FNP 2015 Der geplante Standort für das Rathaus befindet sich in für Fußgänger und Radfahrer leicht erreichbarer Nähe zur Altstadt von Pattensen. Durch die Lage an der "Göttinger Straße" und die Nähe zur "Jeinser Straße" ist der Standort auch mit dem Pkw aus den umliegenden Ortschaften des nördlichen und südlichen Gemeindegebietes günstig anzufahren, so dass eine konzentrierende Wirkung erreicht wird. Der Standort liegt darüber hinaus gut auffindbar an einer der Hauptzufahrtsstraßen des Grundzentrums Pattensen. Der Bereich wird derzeit durch eine Mischung von Wohnen, Landwirtschaft, Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsbetrieben, kommunalen Einrichtungen (Feuerwehr; Bauhof) und Grünflächen, die z.t. als Schafweise genutzt wurden, geprägt. Unmittelbar westlich des Plangebietes befindet sich 1
4 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Stadt Pattensen, Flächennutzungsplan 1. Berichtigung 2015 die Fläche des Bauhofes, die eine zukünftige Erweiterungsoption bereitstellt. Die geplante "Fläche für den Gemeinbedarf" fügt sich nicht nur in den Bereich ein, sondern wird zu einer städtebaulichen Klärung der gesamten Zone und zu einer gewünschten Schwerpunktbildung in zentrumsnaher Lage führen. Die Rücknahme der "Wohnbaufläche" ist in dieser Größenordnung nicht erheblich und kann durch andere Flächen im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Für den Besucherverkehr des Rathauses ist ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen. Dies ist auf den eigenen Grundstücksflächen möglich. Die "Göttinger Straße" ist geeignet, den Zu- und Abfahrtsverkehr aufzunehmen. Es besteht bereits eine Zufahrt in diesem Bereich, die jedoch zur besseren Ausnutzbarkeit der Grundstücke leicht verschoben wird. Der Straßenanschluß wird so in das Gebiet geführt, dass die zukünftig geplante Straßenachse zur Erschließung der Innenlagen weitergeführt werden kann, im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 140 A "Steintoranger". Durch die bestehenden Fuß- und Radwege an der "Göttinger Straße" ist eine Einbindung in das vorhandene Netz möglich. Nahe dem Plangebiet befindet sich an der "Göttinger Straße" eine Bushaltestelle ("Neuer Weg") der Buslinien 310 (von/nach Schulenburg, Jeinsen, Vardegötzen, Thiedenwiese, Oerie, Hüpede) und 320 (von/nach Hüpede / Oerie), mit i.d.r. stündlicher Anbindung. Dementsprechend ist ebenfalls eine gute Erreichbarkeit des zukünftigen Rathauses über das ÖPNV-Netz aus dem Gemeindegebiet gegeben. Im Ergebnis wird durch das Vorhaben die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt. Daraus folgt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 B "Steintoranger - Rathaus" den Vorgaben des 13 a BauGB entspricht und eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden kann. Für die Umsetzung der Planungsabsichten soll die Darstellung der "Wohnbaufläche", sowie die Kennzeichnung des Bereichs als Fläche, die dem Denkmalschutz unterliegt, zurückgenommen und zukünftig "Fläche für den Gemeinbedarf" mit Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltung" dargestellt werden. Das Verfahren hierzu wird begleitend zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 B "Steintoranger - Rathaus" durchgeführt. Das Verfahren stellt die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans in 2015 dar. 2
5 Stadt Pattensen, Flächennutzungsplan 1. Berichtigung 2015 PLANUNGSBÜRO SRL WEBER Anlage 1 zur Erläuterung: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Anlage 2 zur Erläuterung: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit 1. Berichtigung
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