Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

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1 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Bebauungsplan 67 Mönkesstück a) Bericht des Sachstandes b) Wiederaufnahme des Verfahrens mit geändertem Geltungsbereich und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Die Darstellung zum Sachstand zum Bebauungsplan 67 Mönkesstück wird zur Kenntnis genommen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 67 Mönkesstück mit geändertem Geltungsbereich wieder aufzunehmen. Für die Fortführung gilt der in Anlage 3 (zu dieser Vorlage) dargestellte Geltungsbereich. Auf Grundlage des geänderten städtebaulichen Konzeptes in Anlage 4 (zu dieser Vorlage) wird die Verwaltung beauftragt gemäß der 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Anlage: Blatt Verwaltungsvorlage wurde/wird beraten im: am Niederschrift StUWi Hauptausschuss Rat der Stadt

2 Begründung zur Vorlage Seite 2 der Drucksache 102/2017 Zu a) Sachstand zum Verfahren des Bebauungsplanes 67 In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Gevelsberg mit der DS- 01/2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes 67 Mönkesstück beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes war es, Flächen zur Ansiedlung von gewerblichen Betrieben vorzuhalten, um zukünftigen Nachfragen für Gewerbeansiedlungen nachkommen zu können. Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasste etwa 9,2 ha Fläche, wovon rund 2,8 ha auf die zukünftige gewerbliche Baufläche einschließlich der Erschließungsflächen entfielen (s. Anlage 1 zu dieser Vorlage). Der geplante Geltungsbereich umfasste außerdem Flächen, die im Flächennutzungsplan als Flächen für Landwirtschaft Landschaftsschutzgebiet- und Wald dargestellt sind. Diese Flächen liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 19 Loher Weg und sind dort als Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt. Da diese ausgewiesenen Flächen jedoch aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr als Kompensation für die Teilortsumgehung benötigt werden, standen sie als Kompensationsflächen für Eingriffe aus dem BP 67 zur Verfügung. In den geplanten Geltungsbereich sollten außerdem Flächen aus dem Bestand übernommen werden, wozu der Erlenbach, die Belastungsfläche für die in Nord-Süd Richtung verlaufende Ferngasleitung sowie ein Regenrückhaltebecken gehörten. Der private Eigentümer der im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen war seinerzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplanes zur Entwicklung der Flächen einverstanden, weshalb die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren einleitete. Sowohl die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom bis einschließlich gemäß der 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB statt. Die eingebrachten Stellungnahmen und Äußerungen wurden in die Abwägung eingestellt und in der Sitzung vom mit der DS- 148/10 durch den Rat zur Kenntnis genommen. Parallel zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden Kosten ermittelt, die im Zusammenhang mit der üblichen Fortführung des Aufstellungsverfahrens (Erarbeitung des Verfahrensplanes) und mit der späteren Umsetzung des Gewerbegebietes (Erschließung) im Geltungsbereich des BP 67 anfallen würden. In Gesprächen mit der Verwaltung hat der maßgebliche Eigentümer der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes deutlich gemacht, dass er sich zum damaligen Zeitpunkt nicht an den Planungs- und Entwicklungskosten zur Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens beteiligen könne. Mit der DS- 148/10 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung daher beschlossen, dass das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 67 Mönkesstück bis auf weiteres ausgesetzt wird. Der Beschluss sah die Möglichkeit vor, das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt und ggf. im Rahmen privater gewerblicher Investitionstätigkeiten wieder aufzunehmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Zu b) Änderung des Geltungsbereiches und Planungserfordernis Mit Schreiben vom beantragt die Vorhabenträgerin B&T Exact GmbH die Fortführung des Verfahrens zum Bebauungsplan 67 Mönkesstück, da die ortsansässige Firma dringend Erweiterungsflächen für bereits akquirierte und in Auftrag befindliche Neuprodukte benötigt (s. Anlage 2 zu dieser Vorlage). Zur Veröffentlichung geeignet

3 Fortsetzung der Begründung Seite 3 der Drucksache 102/2017 Für das im anliegenden Plan (s. Anlage 3 zu dieser Vorlage) dargestellte Gebiet an der Rosendahler Straße Gemarkung Gevelsberg, Flur 2, Flurstücke 44, 83, 290 (teilweise) sowie 401 (teilweise) soll das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan mit der 67 Mönkesstück wieder aufgenommen werden. Die Größe des geänderten Geltungsbereiches umfasst ca. 1,85 ha. Für den restlichen ursprünglichen Geltungsbereich wird das Bebauungsplanverfahren weiterhin ausgesetzt. Der Bebauungsplan mit geändertem Geltungsbereich soll mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen gemäß 30 Abs. 1 BauGB enthalten. Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers sieht vor, die Zufahrt zum neuen Betriebsstandort über eine neu zu schaffende Anbindung an die Rosendahler Straße/ L 891 zu gewährleisten. Zur örtlichen Regenwasserbehandlung ist auf dem Grundstück ein Regenrückhaltebecken vorgesehen (s. Anlage 4 zu dieser Vorlage). Aufgrund des geänderten Geltungsbereiches und des betriebsgebundenen städtebaulichen Konzeptes des Vorhabenträgers soll der Öffentlichkeit und den Behörden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß der 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgen auf der Grundlage des in Anlage 4 dieser Vorlage beigefügten städtebaulichen Konzeptes innerhalb der Frist eines Monats. Der Beteiligungszeitraum wird ortsüblich durch die Verwaltung bekannt gemacht. Das Bebauungsplanverfahren wird von der Verwaltung begleitet. Die Umsetzung des Bebauungsplanes und der Erschließung erfolgt jedoch zu Lasten des Vorhabenträgers unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach 11 BauGB zwischen der Stadt Gevelsberg und dem Vorhabenträger. Über die weiteren Verfahrensschritte und den städtebaulichen Vertrag erfolgen zu gegebener Zeit weitere Beschlussvorlagen. Sämtliche für die Aufstellung des Bebauungsplanes 67 Mönkesstück bis zur Rechtskraft erforderlichen Fachplanungen, Gutachten usw. sind vom Vorhabenträger zu erstellen, so dass der Stadt Gevelsberg dahingehend keine Kosten entstehen. Die Verwaltung wird über den Fortgang des Verfahrens entsprechend berichten. Der von der Verwaltung beauftragte Planer steht dem StUWi für Rückfragen zur Verfügung. Gesehen: Zur Veröffentlichung geeignet

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