B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

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1 B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1

2 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen 2 1. Anlass und Ziel 3 2. Verfahren 3 3. Planungsgrundlagen Räumlicher Geltungsbereich Flächennutzungsplan Planungsrecht, angrenzende Bebauungspläne Rahmenbedingungen 5 4. Durchführung (Kosten) 5 5. Auswirkungen der Aufhebung des Bebauungsplanes 5 Anlage: Planzeichnung Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474). Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 133) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Neuer Titel: Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanZV). Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am , ), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v (BGBL. I S. 3154). Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (Nds. GVBL. S. 291). Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. S. 89), geändert. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds.GVBl.S.206). 2

3 1. Anlass und Ziel Ziel dieses Verfahrens ist die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. Auf Antrag des Vorhabenträgers, der Thymoorgan Pharmazie GmbH, hat die Stadt Vienenburg für den betreffenden Bereich den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37 Thymoorgan aufgestellt. Am hat der Rat der Stadt Vienenburg den Satzungsbeschluss gefasst. Mit der Bekanntmachung vom im Amtblatt für den Landkreis Goslar wurde der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 37 Thymoorgan rechtskräftig. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vbg. Nr. 37 Thymoorgan wurde die planungsrechtliche Grundlage für die geplante Errichtung von 2 Lager- und Produktionshallen sowie einem Verwaltungsgebäude geschaffen. Im 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag vom zwischen dem Vorhabensträger und der Stadt Vienenburg hatte sich dieser verpflichtet, das Bauvorhaben bis zum Jahre 2012 zu beginnen und in mehreren Bauabschnitten fertig zu stellen. Mit der Realisierung des Vorhabens wurde bisher (Mai 2016) nicht begonnen. Nach 12 (6) BauGB soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan durch die Gemeinde aufgehoben werden, wenn das Vorhaben nicht innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten First durchgeführt wurde. Mit dieser Satzung wird der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vbg. Nr. 37 Thymoorgan aufgehoben. Nach Aufhebung ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich wieder nach 34 BauGB (Innenbereich) bzw. 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. 2. Verfahren Da bei der Aufhebung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß 12 Abs. 6. BauGB das Vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB angewendet werden kann, erfolgt die Aufhebung der Bebauungsplanes Vbg. Nr. 37 Thymoorgan in diesem Verfahren. Im Vereinfachten Verfahren kann gemäß 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB abgesehen werden. Eine Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB und ein Umweltbericht gemäß 2a BauGB ist nicht erforderlich. Das Verfahren beginnt mit der Gremienbeteiligung zum Auslegungsbeschluss und der anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB. 3

4 3. Planungsgrundlagen 3.1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung Thymoorgan liegt im Südwesten des Stadtteils Vienenburg, zwischen den Straßen Schiffgraben und der Bahnstrecke Vienenburg-Goslar. Er umfasst die Flurstücke 116/8, 116/10, 116/14 und 116/15 der Flur 1 in der Gemarkung Vienenburg mit einer Fläche von ca. 2 ha und ist wie folgt begrenzt: im Norden: durch eine südliche Grenze des Flurstücks 167, im Osten: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 116/6, 116/18 und 164/28, im Süden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 158/15 sowie im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 116/12 (alle Flur 1, Gemarkung Vienenburg). 3.2 Flächennutzungsplan Für den Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Vbg. Nr. 37 Thymoorgan ( Aufhebungssatzung Thymoorgan ) gilt der Flächennutzungsplan der ehemaligen Stadt Vienenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 1981, letzte wirksame Änderung vom Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Teil des hier zu betrachtenden Geltungsbereiches gewerbliche Bauflächen dar. Bei der Fläche handelt es sich um den Altstandort einer ehemaligen Düngemittelfabrik, die als Fläche gekennzeichnet ist, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist. Der Flächenutzungsplan enthält ferner die Nachrichtliche Übernahme, dass der Geltungsbereich im Bodenplanungsgebiet Harz im Landkreis Goslar (Teilgebiet 3) liegt. 3.3 Planungsrecht, angrenzende Bebauungspläne Der aufzuhebende Vorhabenbezogene Bebauungsplan Vbg. Nr. 37 Thymoorgan enthält keine üblichen Festsetzungen nach 9 (1) BauGB. Die Fläche ist lediglich als Altstandort und als Fläche mit erheblicher umweltgefährdender Bodenbelastung gekennzeichnet. In dem zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan ist die Lage der geplanten Gebäude mit Zufahrten, Stellplätzen und Freiflächen dargestellt. Die Gebäudekubatur wird durch Schnitte und Ansichten festgelegt. In den textlichen Festsetzungen werden Vorgaben zur Befestigung der Flächen, zur Niederschlagsentwässerung, zur Qualität der Grünflächen und zum Immissionsschutz gemacht. Nordwestlich, nicht unmittelbar angrenzend, liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Vbg. Nr. 5 Schiffgraben. Südlich der Bahnstrecke Vienenburg Goslar grenzen von West nach Ost die 4

5 Geltungsbereiche der Bebauungspläne Vbg. Nr. 12 Unter dem Liethberg, Vbg. Nr. 33 Auf dem Liethberg und Vbg. Nr. 8 Pfingstanger an. 3.4 Rahmenbedingungen Das Plangebiet verläuft mit einer Länge von ca. 230 m und einer Tiefe von ca. 90 m entlang der Straße Schiffgraben. Die Erschließung erfolgt über die Zufahrt Schiffgraben / Ecke Kirchweg. Das Plangebiet wird in Norden durch die Straße Schiffgraben und die wiederum nördlich daran anschließende Wohnbebauung begrenzt. Im Osten schließt gewerbliche Nutzung und im Westen Wohnnutzung an. Im Süden wird das Plangebiet von der Bahnstrecke Vienenburg Goslar begrenzt, daran schließen Misch- und Wohngebiete an. Das gesamte Grundstück befindet sich im Eigentum der Thymoorgan Pharmazie GmbH. Die östliche Teilfläche wird gewerblich genutzt, hier befindet sich das Produktionsgebäude der Firma mit südlich anschließenden Stellplätzen. Die westliche Fläche des Plangebietes liegt brach. Auf der Brachfläche ist eine Ruderalvegetation mit einzelnen Sträuchern entstanden. Das Gelände verläuft eben, es liegt rd. 144m ü. NN. Das Oberflächenwasser versickert teilweise vor Ort und in dem Regenwasserkanal der Straße Schiffgraben. Bei der Fläche im Plangebiet handelt es sich um das ehemalige Betriebsgelände der Düngemittelfabrik Guanowerke AG. Die Betriebsgebäude wurden in den 80er Jahren abgebrochen, Bodenplatten und Fundamente sind geblieben. Im Altlastenverzeichnis des Landkreises Goslar ist das Grundstück als Altstandort registriert. 4. Durchführung (Kosten) Durch die Erstellung der Aufhebungssatzung Thymoorgan entstehen der Stadt Goslar Kosten. Diese Kosten werden vom Eigentümer auf der Grundlage eines Städtebaulichen Vertrages erstattet (maximal 5.000,- gemäß Sitzungsvorlage Nr. 2011/19). Mit Schreiben vom hat die Thymoorgan Pharmazie GmbH die Kostenübernahme bestätigt. Ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan ist nach 12 (6) BauGB bei Nichtrealisierung des Vorhabens aufzuheben. Finanzielle Ansprüche des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde sind gemäß 12 (6) Satz 2 ausgeschlossen. Die Aufhebung wird in Abstimmung mit dem Eigentümer durchgeführt. 5. Auswirkungen der Aufhebung des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung Thymoorgan entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37 Thymoorgan. Mit Rechtskraft der Aufhebungssatzung ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Geltungsbereich 5

6 wieder nach 34 BauGB (Innenbereich) bzw. 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Der derzeit baulich genutzte östliche Grundstücksteil ist dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen. Zukünftige Vorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Der verbleibende westlich gelegene Grundstücksteil unterbricht den Bebauungszusammenhang entlang des Schiffgrabens und ist als Außenbereich (Außenbereich im Innenbereich) gemäß 35 BauGB einzustufen. Zukünftige Vorhaben sind nach den Vorgaben der 34 und 35 BauGB zu beurteilen. Die Erschließung und Ver- und Entsorgung des Grundstücks ist auch nach Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gesichert. Das Grundstück liegt unmittelbar am Kirchweg. Die Erschließung ist über die Zufahrt am Kreuzungspunkt Schiffgraben / Ecke Kirchweg an den Kirchweg gegeben. Es besteht eine zusätzliche Anbindungsmöglichkeit östlich des Grundstückes Kirchweg 138, parallel zur Bahnstrecke. Die technische Ver- und Entsorgung ist über das örtliche Leitungsnetz gewährleistet. In dem aufzuhebenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vag. Nr. 37 Thymoorgan werden Immissionsschutzrechtliche Vorgaben zum Schallschutz der angrenzenden Bebauung getroffen. Der Schutzanspruch der angrenzenden Bebauung ist auch nach Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der planungsrechtlichen Beurteilung nach 34 oder 35 BauGB zu beachten und die Einhaltung des Schutzanspruches im Bauantragsverfahren nachzuweisen. In dem aufzuhebenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vbg. Nr. 37 Thymoorgan ist das Grundstück als Altstandort gekennzeichnet. Das Grundstück ist im Altlastenverzeichnis des Landkreises Goslar als Altstandort mit dem Aktenzeichen /026A erfasst. Die sich daraus ergebenden Vorgaben zum Umgang mit Bodenaushub und Oberflächenwassers sind im Zuge künftiger Genehmigungsverfahren zu beachten. Stadt Goslar, Fachdienst Stadtplanung Im Auftrag gez. Iris Weber 6

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