BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

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1 BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage und ziel 2. Lage und Größe des Plangebietes 3. Umweltschutz 4. Städtebauliche Maßnahmen 5. Immissionschutz 6. Erschließung 7. Grünordnung Anlagen Anlage 1 Bemaßung der Baugrenzen Anlage 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Anlage 3 Schalltechnische Stellungnahme Teil B - Umweltbericht 1

2 Teil A 1. Planungsgrundlage und ziel Die Stadt Glücksburg / Ostsee hat mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 < Alter Meierhof> für das im Ortsteil Meierwik, zwischen der Flensburger Förde und der Uferstraße gelegenen Grundstück, die Ansiedlung eines Hotels ermöglicht. Dem im Jahr 1997 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplan Nr. 20 < Alter Meierhof > folgten für erforderliche Erweiterungsmaßnahmen des Wellness- Bereiches im Untergeschoss des Hotels zwei Änderungsverfahren des Bebauungsplanes. Das angesiedelte Hotel < Alter Meierhof > ist für den Kurort Glücksburg Ostsee von hoher Bedeutung. Das Grundstück liegt in landschaftlich reizvoller Lage an der Flensburger Förde, mit vorhandener, geschützter Steilküste mit Gehölzbestand und im Osten noch vorhandenem größerem Altbaumbestand. Die Stadt Glücksburg / Ostsee ist Stadtrandkern II. Ordnung und liegt gemäß Landesraumordnungsplan von 1998 ( LROP ) innerhalb eines Raumes mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und innerhalb eines Ordnungsraumes für Tourismus und Erholung. Gemäß Regionalplan Planungsraum V, Landesteil Schleswig Holstein Nord, in der Neufassung 2002, soll der Ordnungsraum für Tourismus und Erholung, dementsprechend insbesondere als Tourismusschwerpunkt, Gesundheitszentrum und Naherholungsort weiterentwickelt werden. Zur Stärkung des Standortes des Hotels und Steigerung der Attraktivität sollen mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes weitere erforderliche Erweiterungsmöglichkeiten im gastronomischen Bereich, dem Wellness- Bereich im Untergeschoss, einem neuen Raucherbereich, Büronutzungen und Hotelzimmern umgesetzt werden. Außerdem sollen im Bereich der Uferstraße, durch eine Umgestaltung der Stellplatzanlage in Teilbereichen, die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten vom Hotelgrundstück verbessert werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wird auf der Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes und des aufgestellten Landschaftsplanes entwickelt. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als Sondergebiet Hotel- und die vorhandene Steilküste als geschützte Biotopfläche dar. 2

3 2. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Meierwik, östlich der Flensburger Förde und westlich der Uferstraße. Plangebietsgröße ca m² davon : ca m² Sondergebiet Hotel - ca m² geschützte Biotop- Fläche und Maßnahmenfläche ca m² Straßenverkehrsfläche 3. Umweltschutz Für die Belange des Umweltschutzes, gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, sowie 1 a BauGB wurde nach 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Nach 2 a BauGB bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung, siehe Begründung Teil B -. Auf die Inhalte und Ergebnisse des Umweltberichtes wird verwiesen. 4. Städtebauliche Maßnahmen Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen die geplanten baulichen Erweiterungen auf dem Grundstück des Hotels > Alt Meierhof > nicht zu. Innerhalb des festgesetzten Sondergebietes Hotel werden die Baugrenzen im Nordwesten, zur Flensburger Förde, für die Erweiterung des gastronomischen Bereiches und des Wellness- Bereiches im Untergeschoss für eine ein- geschossige Bebauung um ca. 8 m erweitert. Der bisher 15m breite Grundstücksbereich für Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind, wird damit in Teilbereichen reduziert. Die gemäß 25 Abs. 1 LNatSchG geschützte Steilküste wird dadurch aber in ihrem Bestand und ihrer Funktion nicht beeinträchtigt. Für eine spätere mögliche Erweiterung von Hotelzimmern wurde die Baugrenze im Nordosten ebenfalls um ca. 8m vergrößert. Um geplante Erweiterungen für Büronutzungen und die Unterbringung eines Raucherbereiches und einer Frisörnutzung zu ermöglichen, erfolgte eine Vergrößerung der Baugrenzen zu Uferstraße. Insgesamt sind Erweiterungsplanungen um ca. 670 m² vorgesehen. Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 < Alter Meierhof >, sowie der 1. und 2. Änderung wurden übernommen und den baulichen Veränderungen angepasst. Das Maß der baulichen Nutzung wurde erhöht auf eine Grundflächenzahl ( GRZ ) von 0,50 und eine Geschossflächenzahl ( GFZ ) 0,70. 3

4 Zur Uferstraße gelegen befinden sich heute 28 Stellplätze, sowie die Zufahrt in die Tiefgarage, mit insgesamt 48 Stellplätzen. Weiterhin befinden sich südlich der Uferstraße, auf dem Flurstück 30/15, Flur 11, der Gemarkung Glücksburg ca. 30 Stellplätze zugunsten des Hotels. Durch die beengten Verhältnisse innerhalb der Stellplatzanlage vor dem Hotelgebäude, ergeben sich oft Störungen im Zu- und Abfahrtsverkehr zur Uferstraße. Im Zuge der Erweiterungsplanungen soll hier gleichzeitig die Situation des Zu- und Abfahrtsverkehrs vom Hotelgrundstück verbessert werden. Geplant ist eine Umgestaltung der Stellplatzanlage in einem Teilbereich. Es wird westlich der heutigen Zufahrt auf das Hotelgrundstück eine zusätzliche Abfahrt zur Uferstraße, über den vorhandenen Wohnweg, geschaffen. Damit sollen der Zufahrtsund Abfahrtsverkehr getrennt werden, um rückstauenden PKW- und Anlieferungsverkehr zu vermeiden. 5. Immissionsschutz Um sicherzustellen, dass mit den geplanten Erweiterungen des Hotels nach Süden und nach Norden, sowie der geplanten Verlagerung der Terrasse, die vorgeschriebenen Lärmwerte auf den angrenzenden Grundstücken eingehalten werden, wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Schalltechnische Untersuchung gibt eine prognostische Ermittlung der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche des Hotels an den nächst benachbarten Wohnhäusern, unter Einbeziehung der vorgesehenen Erweiterungen, auf. Es wurden die Schallimmissionswerte nach der TA- Lärm für allgemeine Wohngebiete, mit 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts, zu Grunde gelegt. Das Prognoseergebnis weist Beurteilungspegel bis maximal 54 db(a) tags und 40 db(a) nachts aus. Die vorgeschriebenen Richtwerte für allgemeine Wohngebiete werden an allen betroffenen Grundstücken eingehalten. 6. Erschließung Die gesamte Erschließung ist gesichert. Die geplanten Änderungen des Zufahrts- und Abfahrtsbereiches werden mit der Stadt Glücksburg und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. 7. Grünordnung Mit der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 < Alter Meierhof > wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag ausgearbeitet. Dieser liegt der Begründung als Anlage 2 bei. In ihm wurden Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung bzw. verringerung in Boden, Natur und Landschaft sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen und als Festsetzungen im Bebauungsplan aufgenommen. 4

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen, Bepflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen sind gemäß der Vorgabe des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages durchzuführen. Der Ausgleich wird auf einer externen Fläche erforderlich, da auf dem Hotelgrundstück sinnvolle Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Ursprünglich sollte auf einer vorgesehene Ausgleichsfläche im Bereich des NSG Pugumer See Biotopentwicklungen durchgeführt werden. Diese Fläche steht leider nicht mehr zur Verfügung. Die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen werden nun im Bereich des am Schausender Weg gelegenen Schallensees auf einer Teilfläche des Flurstücks 60/1, (Große Lücke), Flur 18, Gemarkung Glücksburg umgesetzt. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird aus der Nutzung genommen. Zielsetzung ist die Entwicklung eines Gehölzbestandes aus Schwarzerlen durch Sukzession, wodurch im Gebiet existierende Schwarzerlenbestände arrondiert werden. Die Ausgleichsfläche geht in das Eigentum der Stadt Glücksburg / Ostsee über und dient dauerhaft Naturschutzzwecken. Die Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung - und minderung können entsprechend den Bestimmungen des 12 LNatSchG kompensiert werden. Anlagen Dem Bebauungsplan und der Begründung sind folgende Anlagen beigefügt : Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Bemaßung der Baugrenzen Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Schallschutztechnische Untersuchung Die Begründung zur Satzung der Stadt Glücksburg / Ostsee über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 < Alter Meierhof > wurde mit Βeschluss der Stadtvertretung vom gebilligt.... Bürgermeisterin 5

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