Städtebauliche Begründung
|
|
- Daniel Gerhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand:
2 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister B e g r ü n d u n g gemäß 9 Abs. 8 (i. V. m. 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1) BauGB (Vorentwurf) Stadtteil Troisdorf- Spich Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld 1. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Zentrum des Stadtteils Spich, innerhalb des Zentralen Versorgungsbereich (ZVB). Die Umgebung entlang der Hauptstraße ist von Mischnutzungen (Erdgeschosszone mit Einzelhandel und Wohnnutzungen in den Obergeschossen) geprägt. Das weitere Umfeld ist insbesondere südöstlich der Lindenallee von heterogener Bebauung geprägt. Der Bereich nordwestlich der Hans-Willy-Mertens-Straße ist teilweise von historischer Bebauung geprägt (alter Ortskern von Spich). Der Blockinnenbereich des Baublocks Hauptstraße/Freiheitsstraße/Im Kreuzfeld/ Asselbachstraße ist im Nordosten (parallel zur Straße Im Kreuzfeld ) von Wohngärten und parallel zur Hauptstraße von überwiegend befestigten Flächen bzw. von eingeschossigen Gebäudeteilen geprägt. Die beiden Grundstücke im Plangebiet der Bebauungsplanänderung befinden sich in privatem Eigentum. 2. Bisherige planungsrechtliche Situation 2.1. Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Troisdorf stellt das Plangebiet überwiegend als gemischte Bauflächen dar Bebauungsplan Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt innerhalb des Bebauungsplans Sp 6, 5.Änderung (rechtskräftig seit ). Für die betroffenen Flächen ist eine (zwingend) zwei- bis drei-geschossige geschlossene Bebauung entlang der Hauptstraße festgesetzt, mit zusätzlichen überbaubaren Flächen für ein-geschossige Gebäude im hinteren Grundstücksbereich mit einer Tiefe von 11 m (Grundstück Hauptstraße 132) bzw. von ca. 28 m (gesamte Tiefe des Grundstücks Hauptstraße 136). Seite 2
3 3. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3.1. Anlass der Planung Der Rat der Stadt Troisdorf hat am den Aufstellungsbeschluss zur 6.Änderung des Bebauungsplans Sp 6 beschlossen. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Sp 6 ist identisch mit dem Geltungsbereich einer Teilfläche der Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Spich vom Auf den beiden Grundstücken der Hauptstraße befindet sich derzeit eine Bebauung, die der angestrebten städtebaulichen Ordnung nicht entspricht. Die tief in den Innenblock hineinreichende gewerbliche Bebauung auf den Grundstücken bei einer gleichzeitigen Mindernutzung der ersten Bautiefe an der Hauptstraße stellt keine angemessene Nutzung von Grundstücken im Ortskern dar. Durch die seitlich in den 1980er Jahren neu entstandene Wohnbebauung ist eine Gemengelage entstanden, die sich nicht dauerhaft verfestigen soll. Deshalb ist dieser Teilbereich in das Satzungsgebiet für ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB einbezogen worden. Der bisher geltende Bebauungsplan Sp 6, 5. Änderung, rechtskräftig seit dem , berücksichtigt jedoch in vollem Umfang den rückwärtigen baulichen Bestand im Innenblock. Die beabsichtigte Blockentkernung und städtebauliche Aufwertung, die Ziel der Vorkaufsrechtssatzung vom ist, kann durch den Bebauungsplan in der zurzeit geltenden Fassung nicht gesichert werden. Daher ist es erforderlich, den Bebauungsplan im vorgeschlagenen Geltungsbereich einer Änderung zu unterziehen, um eine Bebauung nach den aktuellen städtebaulichen Ordnungsvorstellungen abzusichern Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung Ziel der Planung ist insbesondere eine Anpassung der überbaubaren Flächen im hinteren Bereich der Grundstücke (Blockentkernung) und die Realisierung einer neuzeitlichen Bebauung, die an die bestehenden Bauten des Geschosswohnungsbaus unmittelbar und harmonisch anschließt. Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Sp 6 werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Schließen der Baulücke durch eine (geschlossene) Blockrandbebauung in angemessener Tiefe unter Verzicht auf eine rückwärtige, weit in den Baublock reichende Bebauung Eine ansprechende, urbane Bebauung entlang der Hauptstraße mit drei Vollgeschossen (Anschluss an das Gebäude Ecke Freiheitsstraße/Hauptstraße) bzw. zwei-bis drei Vollgeschossen (Anschluss an das bestehende Gebäude Hauptstraße 130). Blockentkernung (insb. zur Steigerung der Wohnqualität) Seite 3
4 Bauformen, die eine öffentliche Erdgeschossnutzung (Laden, Dienstleistung, Büro) mit darüber liegender Wohnnutzung ermöglichen Weitgehendes Freihalten des Blockinnenbereichs von Stellplätzen und Nebenanlagen. Verpflichtung zur Begrünung von Tiefgaragen Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes an die mit der Vorkaufsrechtssatzung (vom ) in diesem Bereich verfolgten städtebaulichen Ziele. Das Grundstück ist heute bereits bebaut. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt. 4 Umweltbelange, Aufstellungsverfahren ohne Umweltprüfung Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgüter, sind nicht zu erwarten Boden Im Plangebiet sind keine Altlasten, Altablagerungen oder negativen Bodenveränderungen bekannt. Die heute weitgehend versiegelten bzw. bebauten Flächen sollen zur Verbesserung des Stadtklimas im Zuge der Blockentkernung teilweise entsiegelt werden. 5. Begründung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes 5.1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiete Entsprechend den Zielen der Planung und den bestehenden Festsetzungen im Bebauungsplan Sp 6, 5.Änderung setzt der Bebauungsplan für die vorhandene und geplante Bebauung MI Mischgebiet fest. Die festgesetzte Art der Nutzung orientiert sich an der umgebenden Bebauung, den Darstellungen im Flächennutzungsplan und an der Lage des Plangebietes im Zentralen Versorgungsbereich des Stadtteils Spich Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) bestimmt. Die festgesetzte GFZ im Mischgebiet MI1 (GFZ 1,2) orientiert sich an den Höchstwerten des 17 BauNVO und an der bestehenden angrenzenden Bebauung (Freiheitsstraße 2). Die festgesetzte GFZ im Mischgebiet MI2 (GFZ 1,0) orientiert sich an den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Sp 6, 5. Änderung und an der bestehenden angrenzenden Bebauung (Hauptstraße 130). Seite 4
5 Die Zahl der Geschosse wird im Anschluss an das bestehende Gebäude Freiheitsstraße 2 mit zwingend drei Vollgeschossen festgesetzt, um einen städtebaulich hochwertigen Anschluss sicherzustellen. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4) orientiert sich an den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Sp 6, 5.Änderung und berücksichtigt die gewünschte städtebauliche Dichte sowie die Zielstellung der Blockentkernung (siehe auch Kap. 2 Ziele der Planung) Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Als Bauweise ist eine zwingend drei-geschossige bzw. zwei- bis drei-geschossige Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt. Dies entspricht dem gewünschten Charakter des Mischgebietes in zentraler Lage im Stadtteil Spich. Zur Verwirklichung einer geschlossenen Bebauung und zur Sicherung der Schließung der Baulücke wird eine vordere Baulinie im Anschluss an die bestehenden Gebäude Hauptstraße 130 und Freiheitsstraße 2 festgesetzt. Hierdurch soll ein städtebaulich wünschenswerter Anschluss an die bestehenden Nachbargebäude sichergestellt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden ansonsten durch Baugrenzen festgesetzt, die eine Gebäudetiefe von 14 m in den Obergeschossen bzw. von bis zu 19,5 m im Erdgeschoss ermöglichen. Durch die Festsetzungen können marktgängige Bauformen mit einer öffentlichen Erdgeschossnutzung (Laden, Dienstleistung, Büro) und darüber liegender Wohnnutzung realisiert werden. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan bestehenden hinteren Überbaubaren Flächen werden zurückgenommen, um eine Blockentkernung zu ermöglichen. (siehe auch Kap. 2 Ziele der Planung) 5.4. Verkehr, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Bestehende Erschließung Das Plangebiet liegt an der bestehenden Bundesstraße B8 (Hauptstraße). Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dient das Plangebiet über Bushaltestellen an der Hauptstraße an. Der S-Bahnhof Spich liegt in ca. 550 m Entfernung vom Plangebiet Ruhender Verkehr Durch die Begrenzung von Stellplätzen und Garagen auf die überbaubaren Flächen, soll der Blockinnenbereich von Beeinträchtigungen freigehalten werden. Dachflächen von Tiefgaragen sind (mindestens extensiv) zu begrünen. Die Verpflichtung zur Begrünung von Tiefgaragen dient der Steigerung der Wohnqualität und zur Verbesserung des städtischen Kleinklimas. Seite 5
6 Die übrigen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sp 6, 5. Änderung bleiben, sofern sie für den Änderungsbereich relevant sind, unverändert Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung im Plangebiet ist vorhanden und ausreichend dimensioniert Gestaltungsvorschriften Die Gestaltungsvorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sp 6, 5.Änderung zu Firstrichtung, Dachneigung, Dachgauben, Flachdächern, nicht überbaubaren Flächen und Einfriedungen bleiben, sofern sie für den Änderungsbereich relevant sind, unverändert. 6. Verwirklichungsmaßnahmen, Kosten und Finanzierung Der Stadt Troisdorf entstehen Planungskosten und Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß Vorkaufsrechtssatzung für den Stadtteil Spich vom Bei Übernahme können außerdem Kosten für die bauliche Unterhaltung anfallen. Seite 6
Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer. Begründung. Stadt Künzelsau. Seite 1 von 6
Teilaufhebung Bebauungsplan Sanierung Stadtkern IV - Quartier an der Stadtmauer Begründung Stadt Künzelsau Seite 1 von 6 Übersicht: 1. Aufhebungsgebiet 1.1 Lage im Raum, Größe 1.2 Bestand 2. Ziele und
Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
Städtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf-Sieglar Bereich Mörikestraße, Heinrich-Heine-Straße Ergänzung der Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren Entwurf, Stand: 15.01.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
Bebauungsplan Nr. 900
Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 900 AUGSBURG Innovationspark B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung SO U Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
Stand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1
GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes
Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
Bebauungsplan Parkhaus Orbinstraße Gemarkung Bruchsal Seite 1. Beigefügte Teile zum Bebauungsplan. Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB)
Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan ( 9 Abs. 8 BauGB) Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0. Übersichtsplan 1. Flächennutzungsplan, 2. Bebauungsplan Inneres Stadtgebiet,
Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)
Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg
1 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für die Grundstücke Fl.-Nrn. 148/3, 148/4, 148/20, 148/21, Gemarkung Unterbiberg (Vorkaufsrechtssatzung) vom 21.10.2014 Gemeinderatsbeschluss:
BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
Stadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -
Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2009 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt
TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
JAKOBY + SCHREINER J +
Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen
Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
Begründung vom / / /
Begründung vom 16.01.2012 / 28.02.2012 / 24.02.2017 / 28.08.2017 zum Bebauungsplan Südlich der Roßwälder Straße Gemarkung Notzingen, Flur Wellingen Planbereich Nr. 91.06 - Ergänzendes Verfahren nach 214
Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth
Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.
Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre
1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
Stand Planfass. z. Bekanntm. Sept BV 15779
Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 43 "Im Hofpoint" 10. Änderung für die Flur Nr. 1909/14 Gemarkung Vagen Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.:
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten
Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse
Anlage 4 zu GD 076/11 Planbereich Plan Nr. 140 60 Stadt Ulm Stadtteil Westen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Engelbergstraße - Buchmillergasse Ulm, 08.02.2011 Bearbeitung: Büro für Stadtplanung, BfS, Dipl.-Ing.
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich
Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen
zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung
Stadt Ulm Stadtteil West Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gartenstraße 20. Begründung. Anlage 6 zu GD 400/15. Vorentwurf
Anlage 6 zu GD 400/15 Planbereich Plan Nr. 142 40 Stadt Ulm Stadtteil West Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gartenstraße 20 Vorentwurf Begründung Ulm, 10.10.2015 Bearbeitung Stemshorn Architekten GmbH 1.
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadt Osnabrück DER OBERBÜRGERMEISTER Bebauungsplan Nr. 137 - Overbergschule / St. Joseph-Kirche - 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren) Planbereich: zwischen Miquelstraße, Am Riedenbach und Am Wulfekamp
ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan
Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen:
STADT ESSLINGEN AM NECKAR Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Barbarossastraße / Seracher Straße Stadtteil 13 "Hohenkreuz" gemäß 9 Absatz 8 Baugesetzbuch Entwurf vom
Neue Straße - Kramgasse - Apothekergasse
Anlage 4 zu GD 348/09 Planbereich Plan Nr. 110.1 89 Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neue Straße - Kramgasse - Apothekergasse zum Bebauungsplan Ulm, 01.09.2009; Bearbeitung: Büro
Stadt Halle 1 Bebauungsplan Nr. 105, 1. Änderung Gartenstadt Nietleben
Stadt Halle 1 BEBAUUNGSPLAN Nr. 105, 1. ÄNDERUNG GARTENSTADT NIETLEBEN - BEGRÜNDUNG ZUR SATZUNG - Glieder ung: 1. Erfordernis der Planänderung, Planungsanlass 2 2. Räumlicher Geltungsbereich 2 3. Übergeordnete
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 205 Schloß Schellenstein Begründung Entwurf Stand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher
Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen
Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3
Satzung der Gemeinde Kellenhusen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11. Begründung
Satzung der Gemeinde Kellenhusen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für ein Gebiet nordwestlich der Deichstraße zwischen der Straße Am Ring und der Deichstraße, südwestlich begrenzt durch
Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB
Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.
Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177.
Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177 Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.: 08034/9303 Architekt
Textliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker
Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1
Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Bebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung
Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD/ Dornbrunnen I, 4. Änderung Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Zollernalbkreis Anlagen
Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeindeteile Bissendorf und Wennebostel 3. Änderung Erläuterungen zur Planung Juni 2017 Grundlagen Ein Aufstellungsbeschluss liegt für
B e g r ü n d u n g. zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße -
B e g r ü n d u n g zur 171. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf) - Südwestlich Witzelstraße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Lage des Plangebietes, örtliche Verhältnisse Das Plangebiet umfasst
Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau
Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km
Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde
Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermin 20.07.2015 Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage vom 21.04.2015 bis 21.05.2015 Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße
LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am
RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.
Bebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich
B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage
Begründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen
Anlage 2 zu GR-Drs. 15/008/01 Amt für Stadtentwicklung und Vermessung 05.12.2014 Begründung zum Bebauungsplan Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße Gemarkung/Flur Reutlingen Inhalt: 1. Anlass und Zweck der
Bebauungsplan Nr Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301 Erweiterung Barbaraschule
Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301 Erweiterung Barbaraschule Begründung zum Bebauungsplan Stand Oktober 2016 Pulheim10 Planung INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Planerfordernis 3 2. Räumlicher
Leitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
Gemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM.
Gemeinde Lohme 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB Begründung Satzungsfassung in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE Zur Pumpstation 1 RAUM P L
Begründung. 2. Änderung. Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Zeitz
Begründung 2. Änderung Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Zeitz Mischgebiet im Geltungsbereich Block 1 Judenstraße / Wendische Straße / Parzellenstraße / Voigtsstraße Zeitz, 25.01. 2010 1 Begründung zur
BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157
GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Architekten & Stadtplaner Kruse Schnetter & Rathje
Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..
B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung
Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen
Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karpfengasse - Judenhof
Anlage 4 zu GD 283/12 Planbereich Plan Nr. 110.1 90 Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Karpfengasse - Judenhof Ulm, 20.06.2012 Bearbeitung: Büro für Stadtplanung, BfS, Dipl.-Ing.
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung
Stadt Celle Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Fachdienst 60 Stadtentwicklungsplanung Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce Gewerbegebiet Am