Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
|
|
- Karin Weiss
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der. Für das Gebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan Sandäcker II aus dem Jahr 1988, sowie ein Bebauungsplan-Entwurf Sandäcker II Änderung aus dem Jahr Das Änderungsverfahren wurde nicht abgeschlossen, die Änderung wurde nicht rechtskräftig. Der rechtskräftige Bebauungsplan Sandäcker II sieht für den nordöstlichen Teilbereich des Gewerbegebietes eine Erschließung von Westen über die Hasengärtlestraße, von Norden und Osten über eine Verlängerung der Straße Auf der Steige vor. Zusätzlich sollten die rückwärtigen Grundstücksbereiche über eine von der Hasengärtlestraße abzweigende ringförmige Straße erschlossen werden. Im Entwurf aus dem Jahr 1992 wurde diese Ringstraße verkürzt und als Stichstraße mit Wendeplatz geplant. Die Grundstücke entlang der Hasengärtlestraße sind inzwischen überwiegend bebaut. Die Aufteilung der rückwärtigen Grundstücksbereiche ist anders erfolgt, als im Bebauungsplan Sandäcker II vorgeschlagen. Die Zufahrt zum Grundstücks Flst.Nr. 1697/1 erfolgt über eine private Erschließung. Die geplante Ring- bzw. Stichstraße, die das Grundstück Flst.Nr. 1655/3 mittig durchschneidet, ist nicht mehr erforderlich. Die östliche Verlängerung der Straße Auf der Steige wurde wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sondern nach Osten versetzt ausgeführt. Ein erheblicher Teilbereich des Grundstücks Flst.Nr. 1699/1 ist, da im Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt, nicht bebaubar. Im Zuge der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sandäcker II soll diese Unstimmigkeit bereinigt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist es, die noch bestehenden Baulücken zügig zu schließen und die Ansiedlung von neuen, bzw. die bauliche Erweiterung von bestehenden Gewerbebetrieben zu fördern. 2 Planungsrechtliche Voraussetzungen Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan der als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan Bebauungsplan Sandäcker II wird für eine Maßnahme der Innenentwicklung geändert. 1
2 Der Bebauungsplan Sandäcker II 1. Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. 2(4) BauGB und unter Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Die festgesetzten zulässigen Grundflächen im zu ändernden Teilbereich betragen weniger als m². Die Änderung begründet keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten ist nicht zu erwarten. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde im Rahmen einer Begehung vom Fachbüro für Umweltfragen Dr. Maier, Maselheim durchgeführt. Dabei wurden keine streng geschützten Arten i.s. des 44 (1) BNatSchG bzw. FFH-Richtlinie 92/43 EWG Anhang IV a und b festgestellt und keine Hinweise auf das Auftreten der Feldlerche gefunden (siehe Anlage 1). Die Änderung des Bebauungsplanes mit der geplanten Nachverdichtung dient vor allem dazu, bereits erschlossene gewerbliche Flächen besser nutzbar zu machen und damit zusätzliche Flächenansprüche an anderer Stelle und weitergehende Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist gem. 13 a (2) 4. nicht erforderlich. 3 Geplante Änderungen 3.1 Zeichnerischer Teil Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes werden folgende Änderungen vorgenommen: Die bestehenden Gebäude und die bestehenden Grundstücksgrenzen werden ergänzt, die überbaubaren Grundstücksflächen und Baugrenzen entsprechend festgesetzt. Die Straßenführung der Erschließungsstraße Auf der Steige wird dem Bestand entsprechend festgesetzt, der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in diesem Bereich, an die bestehenden Grundstücksgrenzen der Straße angepasst, nach Osten erweitert. Die von der Hasengärtlestraße nach Osten abzweigende Ringstraße entfällt, da sie für die Erschließung der Grundstücke nicht mehr erforderlich ist. Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl und einer Zahl der Vollgeschosse entfällt. Das Maß der Nutzung wird über die Grundflächenzahl von 0,8 für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung in Verbindung mit der Festsetzung einer max. Traufhöhe von 7,5 m und einer max. Firsthöhe von 13,0 m ausreichend definiert. Für den östlichen Teil des Geltungsbereiches ist durch die Anhebung der für ein Gewerbegebiet bisher sehr niedrigen GRZ von 0,4, eine Nachverdichtung möglich. 2
3 Die Bauweise wird einheitlich als abweichende Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise mit einer Beschränkung der Gebäudelänge auf 70 m festgesetzt. Die bisherigen Pflanzgebote wurden wegen der veränderten Grundstücksstruktur nicht umgesetzt. Pflanzgebote werden deshalb zur Schaffung einer äußeren Eingrünung auf die Grundstücksbereiche entlang der Erschließungsstraßen beschränkt. Die Nutzungsschablonen werden den Änderungen der textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften entsprechend angepasst. 3.2 Textlicher Teil Die Rechtsgrundlagen werden den zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen angepasst. Die Festsetzungen zur der Art der Nutzung werden beibehalten, Gewerbegebiet GE gem. 8 (1) und (2) BauNVO. Die Nutzungen gem. 8 (3) 1. BauNVO sind, wie bisher, ausnahmsweise zulässig. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. 8 (3)2. und 3. BauNVO werden, wie bisher, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Das Maß der Nutzung wird über die Grundflächenzahl von 0,8 für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung in Verbindung mit der Festsetzung einer max. Traufhöhe von 7,5 m und einer max. Firsthöhe von 13,0 m definiert. Für den östlichen Teil des Geltungsbereiches ist durch die Anhebung der für ein Gewerbegebiet bisher sehr niedrigen GRZ von 0,4, eine Nachverdichtung möglich. Die bisherige Festsetzung einer Geschossflächenzahl und einer Zahl der Vollgeschosse entfällt. Die Bauweise wird einheitlich als abweichende Bauweise, im Sinne einer offenen Bauweise mit einer Beschränkung der Gebäudelänge auf 70 m festgesetzt. Die Festsetzung für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft wird neu in den textlichen Teil aufgenommen. Darin werden Festsetzungen zu Pflanzgeboten entlang der Erschließungsstraßen, zur Regenwasserbewirtschaftung und zum Bodenschutz zusammengefasst. Die Festsetzung zur Höhenlage der Gebäude wird dahingehend geändert, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe bei neuen Bauvorhaben max. 0,6 m über oder unter der Höhe des jeweils angrenzenden Straßenabschnittes liegen darf. 3
4 4 Flächenbilanz Fläche innerhalb des Geltungsbereiches Bebauungsplan Sandäcker II - 1. Änderung m2 100,0 % abzügl. Verkehrsflächen Abzügl. Wegebegleitgrün m² 8,2 % 810 m² 2,9 % Bauflächen netto m² 88,9 % Insgesamt zulässige Grundflächen bei GRZ 0, m² Bebauungsplan Sandäcker II 1. Änderung Begründung Aulendorf, den Gefertigt: Rudi Bucher Antonia Kasten Dipl.Ing. Freie Architekten Tannhauser Str Aulendorf 4
5 Begründung zu den Örtlichen Bauvorschriften Sandäcker II - 1. Änderung Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass für die Änderung 2 Bauliche Gestaltung der Baukörper Im rechtskräftigen Bebauungsplan Sandäcker II sind Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen getroffen. Diese werden angepasst an die geänderte Gesetzeslage und die heutigen Ansprüche der Gewerbebetriebe, teilweise in die Örtlichen Bauvorschriften Sandäcker II - 1. Änderung übernommen. Im Bebauungsplan Sandäcker II (1988) sind als Dachformen im Gewerbegebiet Flachdach, Sheddach oder Satteldach zulässig. Im Bestand wurden überwiegend Satteldächer, z.t. Flachdächer und, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Pultdächer verwirklicht. Da nur noch wenige Grundstücke unbebaut sind wird auf die Festsetzung der zulässigen Dachform wird verzichtet. Um trotz des heterogenen Erscheinungsbildes der Dachlandschaft eine gewisse Ordnung zu gewährleisten werden für die Dacheindeckung der geneigten Dächer nur rote, rotbraune und graue Farbtöne zugelassen. Da bei Neubaumaßnahmen im Plangebiet das anfallende Niederschlagswasser versickert werden muss, sind aus Gründen des Gewässerschutzes Dacheindeckungen aus unbeschichtetem Kupfer, Zink oder Blei nicht zulässig. Wie bisher sind für die Fassaden aus gestalterischen Gründen grelle Farben sowie dauerhaft glänzende und reflektierende Materialien nicht zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen sind aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen nur auf den Dachflächen zugelassen. 3 Werbeanlagen Aus städtebaulichen Gründen wird eine Vorschrift für die Gestaltung von Werbeanlagen aufgenommen. Werbeanlagen sind zukünftig nur an der Stätte der Leistung und nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen und in der Höhe auf 6,0 m über der Erdgeschossfußbodenhöhe des jeweiligen Gebäudes beschränkt. 4 Gestaltung und Nutzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke Aus städtebaulichen Gründen und aus Gründen des Nachbarschutzes werden, wie bisher, Festlegungen zu Einfriedungen getroffen. Die zulässige Höhe der Einfriedungen wird, wie bisher, auf 2,0 m begrenzt, die Materialien werden genauer definiert. Es sind Draht- oder Metallzäune, sowie geschnittene oder freiwachsende hecken zugelassen. Örtliche Bauvorschriften Sandäcker II 1. Änderung Begründung Aulendorf, den Gefertigt: Rudi Bucher Antonia Kasten Dipl.Ing. Freie Architekten Tannhauser Str Aulendorf 5
6 6
Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrBegründung vom / / /
Begründung vom 16.01.2012 / 28.02.2012 / 24.02.2017 / 28.08.2017 zum Bebauungsplan Südlich der Roßwälder Straße Gemarkung Notzingen, Flur Wellingen Planbereich Nr. 91.06 - Ergänzendes Verfahren nach 214
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.
2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die
MehrZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan
MehrAusschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrBORNHEIM. Bebauungsplan Steinsteggewanne 3. Änderung nach 13a BauGB TEIL 3. Begründung zur 3. Änderung. Pröll Architekten, Karlsruhe
BORNHEIM Bebauungsplan Steinsteggewanne 3. Änderung nach 13a BauGB TEIL 3 zur 3. Änderung GEMEINDE BORNHEIM Seite - 1 - Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.0 ANLASS DER PLANUNGSÄNDERUNG 1 2.0
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrStadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt
Stadt Mellrichstadt Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt Landkreis Rhön-Grabfeld Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Entwurf (Stand: 08.04.2016) 1. Allgemeines
MehrBebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung
Stadt Markgröningen Kreis Ludwigsburg Begründung zum Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften ENTWURF Stand 28.01.2016 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrGEMEINDE HAMBRÜCKEN. 05 Begründung ENTWURF. zur. 6. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften. Bastwald. Entwurf
GEMEINDE HAMBRÜCKEN 05 Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Bastwald Entwurf 6. Änderung B-Plan samt örtlicher Bauvorschriften Bastwald - Begründung Impressum 6.
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrS c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West
S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrDer Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.
MehrDer Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrBebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -
Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung
ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes "Färberstraße" Stadt Schwarzenbach a.d. Saale. Stadt Schwarzenbach a.d. Saale
VORHABEN 1. Änderung des Bebauungsplanes "Färberstraße" VORHABENSTRÄGER Stadt Schwarzenbach a.d. Saale LANDKREIS Hof BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF VOM 15.12.2015 VORHABENSTRÄGER: Stadt Schwarzenbach a.d. Saale
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrBebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung
1 1. Ausgangssituation Am 28. Mai 1979 wurde die Urfassung des Bebauungsplanes 10.22/00 Wässigertal als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurden die Festsetzungen jedoch erst mit der (rückwirkenden)
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrUtting Lkr. Landsberg a. Lech
Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen
MehrGEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
MehrBebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung Stadt Pfungstadt Stadtplanung Stand: Entwurf gem. 13 (2) BauGB Fassung: Januar 2014 Inhaltsverzeichnis: I BEGRÜNDUNG...3 1. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT...3
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 17
BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG
MehrBEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1
GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 8 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrBebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
Mehr2. ÄNDERUNG. BEBAUUNGSPLAN Nr. 4 A. Zwischen Nossener Strasse und Birkenhainer Weg. in Wilsdruff. Begründung
2. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN Nr. 4 A Zwischen Nossener Strasse und Birkenhainer Weg in Wilsdruff Begründung 16.04.2017 1. Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Nr. 4 A Zwischen
MehrNeuer Markt 2. Änderung"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Neuer Markt 2. Änderung" (Nr. Z A / 2015) im Zentralbereich, Gemarkung Villingen vom 27.11.2014 Der Stadt Villingen-Schwenningen
MehrBegründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße
Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrBebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Ortsteil Flehingen Bebauungsplan "Wohnanlage Bahnhofstraße", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Entwurf 29.09.2016 Begründung Pröll - Miltner GmbH Am Storrenacker
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrBEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
MehrBebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
Mehr05 Begründung. Hinter der Kirche. zur. 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften
05 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Impressum 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung
Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrÄnderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrGEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG. nach 13a BauGB
GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN OBERE HÖCHSTEN 1. ÄNDERUNG nach 13a BauGB BEGRÜNDUNGEN zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften Unterlagen für
MehrOrtsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.
MehrBegründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh
Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
Mehrzur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Dorfwiese, Vorderer und hinterer Schloßacker, Stadt Kraichtal, Stadtteil Neuenbürg
Begründung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Dorfwiese, Vorderer und hinterer Schloßacker, Stadt Kraichtal, Stadtteil Neuenbürg I. Anlass der Bebauungsplan-Neuaufstellung Ziel und Zweck der Planung
Mehr