45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
|
|
- Silke Schuster
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg, Artur - Landgraf - Str. 74 Begründung zum Plan vom Stand:
3 1. Anlass der Planung Das Grundstück mit der Fl.Nr. 3719/1, Artur-Landgraf-Str. 74, befand sich bis vor kurzem im Eigentum des Freistaates Bayern und wurde von diesem veräußert. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 42B/43D/45B für diesen Bereich ist das Grundstück als "Öffentliche Sonderfläche - Forstamt West" ausgewiesen. Der neue Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 3719/1, Artur-Landgraf-Str. 74, stellt mit Schreiben vom einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42B/43D/45B. Er beantragt die Änderung der Art der baulichen Nutzung von "Fläche für Gemeinbedarf - Verwaltung" in "Wohnbaufläche" gemäß BauNVO. 2. Lage des Planungsgebietes Das Planungsgebiet liegt im Berggebiet Bambergs an der Ecke Artur-Landgraf-Straße, Würzburger Straße, Fritz-Bayerlein-Weg. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1931 m². Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch die Artur-Landgraf-Straße, im Osten durch die Würzburger Straße, im Süden durch den Fritz-Bayerlein-Weg und im Westen durch die Fl.Nr. 3720/24 und 3719/2. 3. Bestehendes Planungsrecht Für das Planungsgebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 42B/43D/45B, er weist das Gebiet als "Öffentliche Sonderfläche (Forstamt West)" aus. Im Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg ist das Planungsgebiet als "Fläche für Gemeinbedarf - Verwaltung" dargestellt, an welches westlich Wohnbaufläche angrenzt. Das Plangebiet liegt sowohl außerhalb des Weltkulturerbes als auch außerhalb des Denkmalschutzbereiches. 4. Erläuterung der Planung Die Planung sieht vor, dass auf dem Grundstück insgesamt acht bis neun Wohnungen geschaffen werden durch folgende Baumaßnahmen : Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück bleibt im Wesentlichen erhalten. Nach entsprechenden Sanierungs- und Modernisierungs-, Energieeinsparungsmaßnahmen und der Erneuerung des Dachgeschosses entstehen hier drei neue Wohnungen. Im neu geplanten Gebäude sollen fünf bis sechs Wohnungen entstehen. Die fußläufige Erschließung erfolgt von der Artur-Landgraf-Straße und von der Würzburger Straße. Die Stellplätze und Garagen werden von der Artur-Landgraf-Straße aus angefahren. Im neu ausgewiesenen Baugebiet "Allgemeines Wohngebiet" wird die Errichtung von zwei Wohnhäusern ermöglicht, mit Erdgeschoss, Obergeschoss und ausbaubarem Dachgeschoss ( II + D ). Die Dächer sind als Satteldächer zulässig mit einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad. Durch die Neuordnung der Baurechte ist eine Bebauung gesichert, die dem Einzelhauscharakter der Umgebung entspricht. Die Planung kann daher aus städtebaulicher Sicht befürwortet werden, auch im Sinne der Schaffung von Wohnraum bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden durch Nachverdichtung bereits ausgewiesener Bauflächen. Stand Seite 2 von 4
4 5. Stellplätze und Garagen Die Stellplätze für die bisherige Nutzung des Grundstückes sind im nördlichen Grundstücksbereich entlang der Artur-Landgraf-Straße angeordnet. Diese Anordnung bleibt in den Grundzügen bestehen. Im Einvernehmen mit dem Stadtplanungsamt werden jedoch in der nordwestlichen Ecke des Grundstücks vier Stellplätze als Garagen mit begrünten Flachdächern ausgeführt. Die restlichen fünf Stellplätze werden wie bisher als offene Stellplätze mit versickerungsfähigem Belag gestaltet, so dass in diesem Bereich der Blick auf die begrünte Hangfläche des Grundstücks nicht beeinträchtigt wird. 6. Erschließung Die bestehende Erschließung des Planungsbereiches ist auch für die geplante neue Nutzung geeignet und ausreichend. 7. Grünplanung Die grünordnerischen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Gebiet liegt nicht im Bereich einer Biotop- oder Artenschutzkartierung. Einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42B/43D/45B im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB wurde von der Unteren Naturschutzbehörde zugestimmt. Ebenso wurde zugestimmt, dass auf die Erstellung eines Umweltberichtes und auf die Anwendung der Eingriffsregelung verzichtet werden kann, wenn folgende grünordnerischen Maßnahmen zur Ausführung kommen : Der Baumbestand auf dem Grundstück ist gemäß Baumschutzverordnung aufzunehmen. Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, sind in dem Bereich der nicht überbaut wird, zu erhalten. Für Bäume im Bereich der Flächen, die überbaut werden, sind Ersatzpflanzungen in gleicher Anzahl vorzunehmen : als standortheimische Laubbäume, 3 x verschult, Stammumfang mind. 16 cm. Die genaue Lage ist im Rahmen der Erstellung eines Freiflächen-Gestaltungsplanes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Dieser Freiflächen-Gestaltungsplan ist zur bauaufsichtlichen Genehmigung oder zum Genehmigungs-Freistellungsverfahren vom Bauherrn vorzulegen, ebenso wie der Antrag für eine Fällgenehmigung für die Bäume im Bereich der Flächen, die überbaut werden. 8. Änderung im vereinfachten Verfahren Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die geplante Nutzung als Wohnbaufläche stellt gegenüber der bisherigen Ausweisung als "Fläche für Verwaltung" keine Mehrbelastung für die Umwelt dar. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erkennbar ( Rücksprache mit dem Umweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde ist erfolgt). Die Flächen für die neue zulässige Bebauung wurden zudem gegenüber der bisher zugelassenen Bebaubarkeit des Grundstückes deutlich reduziert. Stand Seite 3 von 4
5 Da außerdem keine Vorhaben vorbereitet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird das vereinfachte Verfahren gemäß 13 BauGB angewandt. Es wird daher auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB verzichtet und von der Durchführung einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Bamberg, den Stadtplanungsamt (Harald Lang) (E.O. Weber) Stand Seite 4 von 4
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein
Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,
HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145
HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal
121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
- beglaubigte Abschrift -
- beglaubigte Abschrift - Stadt Walsrode 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 Hinter Pannings Busch I Benzen mit Örtlichen Bauvorschriften - Satzung - PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG Auf Grund der 1 Abs. 3
Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll
Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------
WOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702
Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO
2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 107/22 und 107/23 Lage: Die Grundstücke befinden sich am Anfang des Bereichs Ausbau der Gemeinde Wendisch Rietz, nördlich
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart
Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener
BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -
1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung
Bauanträge und Bauvoranfragen
Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren
Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.
F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der
Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt,
Markt Glonn. Niederschrift. Sitzung des Hauptausschusses Glonn. über die. Datum: 29. November :45 Uhr - 19:30 Uhr
Markt Glonn Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses Glonn Datum: 29. November 2016 Uhrzeit: Ort: Schriftführer/in: 18:45 Uhr - 19:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Glonn Reinhard
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012
Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;
Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister
Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg Teil A: Begründung -Vorentwurf- Stand: 04.05.2015 Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg, 2. Änderung 1 Inhalt
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),
Baumschutzsatzung. Vorbemerkung
Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes
64-6 Baumschutzverordnung im Stadtgebiet Fürth
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung- BSchV) vom 27. März 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2015 (Stadtzeitung Nr. 7 vom 10. April 2002)
Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
Krailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
Melben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 20.04.2015 a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. 2330 1.
1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
Stadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung
Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -
Gemeinde Anzing Seite 58 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
Gemeinde Anzing Seite 58 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 23.12.2014 2. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport
Vortrag am
Vortrag am 20.01.2010 Abgrenzung Sanierungsgebiet - im Süden: Grenze Bahnfläche - Im Osten bis Landauer Str. 11 und Obere Hauptstraße einschließlich Liegenschaften Ägyptenpfad - Im Norden zwischen Stangenbrunneng.
>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<
GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung
G e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
BEGRÜNDUNG. erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB 19.12.2014 gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB GEMEINDE EBERGÖTZEN
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach
Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach Vom 2. Februar 1989 Die Stadt Kulmbach erlässt aufgrund von Art. 91 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 sowie Art. 89 Abs. 1 Nr. 10 der Bayerischen Bauordnung
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand
Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB
Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/637 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 199 der Abgeordneten Axel Vogel und Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/466
STADT BAD AROLSEN. Landkreis Waldeck-Frankenberg. Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Mengeringhausen Nr. 39. Plangebiet BPl. Nr.
STADT BAD AROLSEN Landkreis Waldeck-Frankenberg Begründung gemäß 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Mengeringhausen Nr. 39 "Ehemalige Standortverwaltung" Stand April 2013 Plangebiet BPl. Nr. 39 "Ehemalige
Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001
Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Festlegung
Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten
Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Grüne Höfe Neue Fassaden Informationen und Fördermöglichkeiten Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches
Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von
O R T S S A T Z U N G. der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld"
64.30-1 O R T S S A T Z U N G der Stadt Neunkirchen (Saar) über Örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Stockfeld" in der Fassung der Änderungssatzungen vom 15.11.1983 und 16.12.1987
Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Radolfzell (nachfolgend Stadt genannt), vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Staab, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell und die HESTA Beteiligungs GmbH (nachfolgend
Stadt Witten. Himmelohstraße/Hörder Straße
Stadt Witten Lage: Das Grundstück liegt in grüner Randlage und trotzdem verkehrsgünstig am westlichen Ortseingangsbereich des Stadtteils Stockum und wird im Norden und Westen durch Wohnbebauung und im
BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"
GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE
Niederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr
Niederschrift Gremien öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, 21.05.2015 Ort/Raum Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr Sitzungsende 21:10 Uhr Die Sitzung war
Gemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013
DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.
Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.
Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
Die Stadt Eberswalde ist Ihre Baugenehmigungsbehörde Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, die Stadt Eberswalde nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO) wahr
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer
Bürgerinformation zum Start der Altstadtsanierung in Leer am 20.7.2015, 19.00 Uhr, Festsaal des Rathauses-Altbau BauBeCon Sanierungsträger GmbH Klaus von Ohlen, Vertriebsleiter Folie 1 23. Juli 2015 Folie
Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Frauenstraße Neue Straße - Schlegelgasse
Anlage 4 zu GD 294/11 Planbereich Plan Nr. 110 10.1 91 Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Frauenstraße Neue Straße - Schlegelgasse Ulm, 01.09.2011 Bearbeitung: Gez.: Erwin Zint Büro
Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396
Tagesordnung. 2. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom
Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften; 1.1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 26.01.2016 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Fremdenverkehrs-
1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach
Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-
1. Betreff: Bebauungsplan "Rudolph-Roth-Straße" - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Stadtplanung, Natur und Umwelt Sitzung am Aktenzeichen: 621.41 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Claudio Uptmoor, Susanne Bischofberger
Stadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3
Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner
Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen
Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur
Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe
Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe 2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe... 3 Abstandflächen ( 6 BauO NRW)... 3 Abweichungen ( 73 BauO NRW)... 3 Arbeitsstätten...
Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen
Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 51 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Anwesend
Technischer Ausschuss öffentlich. Gemeinderat öffentlich
BU Nr. 077/2015 Bebauungsplanänderung "Saffrichhof 1. Änderung" Sachstand, Planungskostenvertrag, Beauftragungen Gremium am Technischer Ausschuss 07.05.2015 öffentlich Gemeinderat 21.05.2015 öffentlich
Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon
über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr
N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder
Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen:
Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen: Ist rechtsicheres Planen noch möglich? Claudia Warnecke Technische Beigeordnete der Stadt Paderborn STADTPLANUNGSAMT PADERBORN Stadtentwicklung Verkehrsplanung
Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014
Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,
AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
Bebauungsplan BU Nr. 4/4. Änderung Broichstraße, Stadtteil Buir BEGRÜNDUNG SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1
SATZUNG: ANLAGE 4 S. 1 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 Bisheriges Verfahren 1.2 Geltungsbereich 1.3 Situation 1.4 Flächennutzungsplan/Bebauungsplan 2. Ziel und Zweck der Planung 2.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung
Satzung. 1 Geltungsbereich
Az.: 610-17/ di/sm Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August 1998 zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB
Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung
Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22
Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22 Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße 44 10789 Berlin