Tagesordnung. 2. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom
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- Michael Günther
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1 Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschriften; 1.1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Fremdenverkehrs- und Veranstaltungsausschusssitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung vom Bauanträge; 3.1 Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum Anbau eines Nebenraumes und Garagen an das bestehende Wohnhaus durch den Bauwerber Emre Gül, Metten, auf dem Grundstück Donaustraße 16, Flur-Nr. 17 der Gemarkung Metten 3.2 Antrag auf Genehmigung zur Wohnhausrenovierung und Anbau für das bestehende Wohngebäude durch den Bauwerber Helmut Keller, Winzer, auf dem Grundstück Egger Straße 20, Teilfläche Flur-Nr. 159/1 der Gemarkung Metten 3.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung wegen Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen durch den Bauwerber Horst Klingsohr, Bernried auf dem Grundstück Donaustraße 62, Flur-Nr. 359 der Gemarkung Metten 4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet großflächiger Einzelhandel in Metten durch Deckblatt Nr Behandlung der Bedenken und Anregungen nach 3 Abs. 2 und 4 BauGB 4.2 Satzungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB; 5. Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Sandgrube Nord (Deckblatt Nr. 2) wegen Erhöhung der bisher zulässigen Anzahl der Wohneinheiten 5.1 Änderungs- und Billigungsbeschluss 5.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung und Fachstellenbeteiligung 5.3 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages 6. Feuerwehrgerätehaus Metten; Beratung und Beschlussfassung über den möglichen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, über mögliche Standorte und über den möglichen Zeitplan zur Umsetzung 7. Neubeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Metten Information über den derzeitigen Sachstand und die geplante weitere Vorgehensweise 8. Klostervorplatz; Beratung und Beschlussfassung über die vorgestellten Varianten zur Neugestaltung 9. Wasserversorgung Metten Vergabe des Planungsauftrages für den Neubau der Wasserleitung Untermettenwald Deggendorfer Straße und Beschluss über die Ausschreibung 10.Bekanntgaben und Anfragen 1
2 Zu Beginn der Sitzung begrüßt der Erste Bürgermeister Erhard Radlmaier die anwesenden Damen und Herren des Marktgemeinderates, die Presse sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß geladen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. 1. Genehmigung der Niederschriften; 1.1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom MGR Gerald Eckmeier erläutert, dass in den TOP 6 und 7 nicht Gerhard Lohmer, sondern Gerald Eckmeier kurzzeitig den Saal verlassen hat. Dies ist zu berichtigen. Die Niederschrift über die öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom wird genehmigt. 1.2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Fremdenverkehrs- und Veranstaltungsausschusssitzung vom Die Niederschrift über die öffentliche Fremdenverkehrs- und Veranstaltungsausschusssitzung vom wird genehmigt. 2. Bekanntgabe von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung vom Geschäftsleiter Augustin gibt folgende Beschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt: Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat vom Inhalt des Vertragsentwurfes Kenntnis erhalten. Es werden keine Einwände erhoben. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Planzeichnungsberechtigten mit der Planung des Ballfangzaunes und der Aufschüttung zu beauftragen. Die Arbeiten sind nach Erteilung der Baugenehmigung auszuschreiben und zu vergeben. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Marktgemeinderatssitzung vom wird genehmigt. 3. Bauanträge; 3.1 Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum Anbau eines Nebenraumes und Garagen an das bestehende Wohnhaus durch den Bauwerber Emre Gül, Metten, auf dem Grundstück Donaustraße 16, Flur-Nr. 17 der Gemarkung Metten 2
3 Der Marktgemeinderat des Marktes Metten erteilt dem Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zum Anbau eines Nebenraumes und Garagen an das bestehende Wohnhaus, auf dem Grundstück Donaustraße 16, Flur-Nr. 17 der Gemarkung Metten sein Einvernehmen. 3.2 Antrag auf Genehmigung zur Wohnhausrenovierung und Anbau für das bestehende Wohngebäude durch den Bauwerber Helmut Keller, Winzer, auf dem Grundstück Egger Straße 20, Teilfläche Flur-Nr. 159/1 der Gemarkung Metten Der Marktgemeinderat des Marktes Metten erteilt dem Antrag auf Genehmigung zur Wohnhausrenovierung und Anbau für das bestehende Wohngebäude, auf dem Grundstück Egger Straße 20, Teilfläche Flur-Nr. 159/1 der Gemarkung Metten sein Einvernehmen. Es wird festgestellt, dass das Anwesen Egger Straße 20 nicht für einen Anschluss an den gemeindlichen Abwasserkanal vorgesehen ist. Ein Nachweis, dass das Abwasser ordnungsgemäß über die bestehende Hauskläranlage gereinigt wird, ist noch vorzulegen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbehörde Nachweise über Leitungsrechte (Wasserversorgung) und Geh-/Fahrtrechte vorzulegen sind. 3.3 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung wegen Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen durch den Bauwerber Horst Klingsohr, Bernried auf dem Grundstück Donaustraße 62, Flur-Nr. 359 der Gemarkung Metten Der Marktgemeinderat des Marktes Metten erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung wegen Einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen durch den Bauwerber Horst Klingsohr, Bernried, auf dem Grundstück Donaustraße 62, Flur-Nr. 359 der Gemarkung Metten sein Einvernehmen. 4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet großflächiger Einzelhandel in Metten durch Deckblatt Nr Behandlung der Bedenken und Anregungen nach 3 Abs. 2 und 4 BauGB 4.2 Satzungsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Bekanntmachung nach 10 Abs. 3 BauGB; 3
4 1. Zu den während der vorzeitigen öffentlichen Auslegung und Fachstellenanhörung der Träger öffentlicher Belange eingebrachten Bedenken und Anregungen wird wie folgt Stellung genommen: a) Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf, Bautechnische Abteilung vom : Schreiben vom Es bestehen keine Bedenken und Anregungen der Stellungnahme der bautechnischen Abteilung des Landratsamtes Deggendorf Kenntnis erhalten. Es wird festgestellt, dass keine Bedenken bestehen. b) Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf, Untere Naturschutzbehörde vom : Schreiben/Mail vom :, Der vorliegende Bebauungsplan bzw. die erforderlich gewordene Änderung zeigt wieder auf, dass oft bei gewerblichen Bauvorhaben die Grundstücksgröße für das Bauprojekt zu klein erworben bzw. erforderliche Infrastruktureinrichtungen (wie Regenrückhaltebecken, Parkplätze, Lagerflächen etc.) erst zu klein bemessen wurden und dann auf Kosten der Grünordnungsmaßnahmen später den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden müssen. Damit werden dann die Mindestanforderungen an den grünordnerischen Maßnahmen, die dazu dienen sollen, die massiven gewerblichen Baukörper in einem Mindestmaß grünordnerisch in die umgebende Landschaft (hier am Ortsrand) einzubinden, unterschritten. Dies führt zu unschönen Ortsrandsituationen. der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und der Landschaftspflege des Landratsamtes Deggendorf Kenntnis erhalten. Er stellt fest, dass aufgrund der beengten Verhältnisse keine intensiveren Begrünungsmaßnahmen möglich sind. Die Planung der Bebauungsplanänderung wurde im Vorfeld abgestimmt. Die grünordnerischen Maßnahmen (Eingrünungsmaßnahmen im Süden) werden durch das Deckblatt - den Umständen entsprechend - ergänzt und optimiert. Unabhängig davon wurde die Bebauungsplanänderung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt. Weitere Anmerkungen sind nicht mehr veranlasst. Mit freundlichen Grüßen G.Ehrl 4
5 c) Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf, Fachstelle Wasserwirtschaft vom : Schreiben vom , Die Abweichungen zur Stellungnahme vom sind unrelevant. der Stellungnahme der Fachstelle Wasserwirtschaft des Landratsamtes Deggendorf Kenntnis erhalten. Es wird festgestellt, dass keine Bedenken bestehen. d) Stellungnahme des Landratsamtes Deggendorf, Fachstelle Immissionsschutz vom : Schreiben vom , Die Planung (insbesondere die Verlegungen bzw. die Errichtung zusätzlicher Kühlaggregate) wird zur Kenntnis genommen; prüfbare, fachlich relevante Sachverhalte/Unterlagen/Angaben wurden nicht vorgelegt. Inwieweit die Ausführungen zu den Kühlaggregaten mit dem Genehmigungsstand vereinbar ist (Lageverschiebung bringt nach Osten keine Verschlechterung; die zusätzlichen Dachaggregate sind sehr leise; im Süden sind keine Immissionsorte zu berücksichtigen) ist auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen nicht prüfbar; eine Abstimmung hierzu ist nicht erfolgt. der Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz Kenntnis erhalten. Es wird festgestellt fest, dass die Fachstelle Immissionsschutz keine Bedenken äußert, sondern lediglich einen Hinweis gibt. Nach Einschätzung der Immissionsschutz- Gutachterin ergibt sich durch die Lageverschiebung und zusätzlichen Dachaggregate gegenüber der Annahme im rechtskräftigen Bebauungsplan keine Verschlechterung, sondern vermutlich sogar eine Verbesserung (abschirmende Wirkung des Gebäudes auf im Norden liegende Immissionsorte). Im Übrigen ist der Schallleistungspegel der Baugenehmigung einzuhalten. Sowohl bezogen auf den ursprünglichen, als auch auf den neuen Standort der Aggregate. Der Standort der Aggregate ist im Bebauungsplan nicht fixiert, dies ist kein Inhalt der Bauleitplanung. e) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom : Stellungnahme vom Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet großflächiger Einzelhandel durch das Deckblatt Nr. 1 keine Einwände der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf Kenntnis erhalten. Es wird festgestellt, dass keine Einwände bestehen. 2. Der Marktgemeinderat des Marktes Metten beschließt die vom Architekturbüro Garnhartner + Schober + Spörl, Deggendorf, gefertigte Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet großflächiger Einzelhandel durch Deckblatt Nr. 1, bestehend aus textlichen und planerischen Festsetzungen sowie die Begründung hierzu in der Fassung vom als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet großflächiger Einzelhandel durch Deckblatt Nr. 1 nach 10 Abs. 3 öffentlich bekanntzumachen. 5
6 5. Vollzug des BauGB; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Sandgrube Nord (Deckblatt Nr. 2) wegen Erhöhung der bisher zulässigen Anzahl der Wohneinheiten 5.1 Änderungs- und Billigungsbeschluss 5.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung und Fachstellenbeteiligung 5.3 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages 1. Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat vom Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Sandgrube Nord, gefertigt von Landschaftsarchitektin Corinna Kiendl, Metten, in der Fassung vom Kenntnis erhalten. Der Entwurf in der Fassung vom wird gebilligt. Der Entwurf der Änderung erhält die Bezeichnung Deckblatt Nr. 2. Durch eine allgemeingültige Regelung im Deckblatt soll ermöglich werden, dass eine zusätzliche Wohnung in allen, überwiegend bereits vorhandenen Baukörpern vorgesehen werden kann. Eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Wohnflächen kann damit erreicht werden. Zum sorgsamen Umgang mit Grund und Boden wird hierdurch ein kleiner Beitrag geleistet. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn 542/23, 542/66, 542/18 und 542/19 der Gemarkung Metten. Die Erschließung ist vorhanden, Änderungen sind nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Es ist vorgesehen, das vereinfachte Verfahren nach 13 in Verbindung mit 3 Abs. 2 und 4 BauGB durchzuführen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht notwendig. Als Fachbehörde werden lediglich die bautechnische Abteilung des Landratsamtes Deggendorf, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Immissionsschutzbehörde, die Fachstelle Wasserwirtschaft, und das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf beteiligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB zeitgleich mit der eingeschränkten Fachstellenbeteiligung nach 4 BauGB durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Wilhelm Sigl, Metten, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. 6. Feuerwehrgerätehaus Metten; Beratung und Beschlussfassung über den möglichen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, über mögliche Standorte und über den möglichen Zeitplan zur Umsetzung 15: 0 Beschluss: Der Marktgemeinderat des Marktes Metten beschließt, dass für die Feuerwehr Metten ein neues Feuerwehrhaus errichtet werden soll. In der nächsten Sitzung ist ein Beschluss über die möglichen Standorte für das Feuerwehrhaus zu fassen. 6
7 7. Neubeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Metten Information über den derzeitigen Sachstand und die geplante weitere Vorgehensweise 15 : 0 Kenntnisnahme: Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat vom Sachstand bezüglich der Neubeschaffung einer Drehleiter und die Vorgehensweise hierzu sowie über die Vorgehensweise zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes Kenntnis erhalten. Einwände werden nicht erhoben. 8. Klostervorplatz; Beratung und Beschlussfassung über die vorgestellten Varianten zur Neugestaltung Der Marktgemeinderat des Marktes Metten beschließt, dass die Planung für die Gestaltung des Klostervorplatzes derzeit nicht weiterverfolgt wird. Es ist abzuwarten, ob die Ansiedlung der Technischen Hochschule Deggendorf im angrenzenden Klostergebäude erfolgt. 9. Wasserversorgung Metten Vergabe des Planungsauftrages für den Neubau der Wasserleitung Untermettenwald Deggendorfer Straße und Beschluss über die Ausschreibung Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Planungsauftrag für den Wasserleitungsneubau Untermettenwald Deggendorfer Straße an die Sehlhoff GmbH, Straubing, gemäß die vorliegenden Honorarangebot ( 43 i.v.m. Anlage 12.1 Honorarzone II HOAI) vergeben wird. Die Ausschreibung für den Wasserleitungsneubau kann durch die Sehlhoff GmbH veranlasst werden. Radlmaier Erster Bürgermeister Augustin Geschäftsleiter 7
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