Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll
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- Sylvia Berg
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1 Seite: 12 Beschlussprotokoll über die Sitzung des Stadtrates Ellingen am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ellingen Bauleitplanung Solarpark Ellingen II und III ; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung vorhabensbezogener Bebauungspläne Bürgermeister Hasl begrüßte zu folgen Tagesordnungspunkten Frau Jutta Weber, Vorstand der bos.ten AG, sowie einige betroffene Grundstückseigentümer als Zuhörer. Nachdem sich der Stadtrat in seiner letzten Sitzung grundsätzlich bereit erklärt habe, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Grundstücken Fl und 666 (Ellingen II) bzw. 578, 579, 582 und 583 (Ellingen III) der Gemarkung Ellingen entlang der Bahnlinie erforderlichen Flächen auszuweisen, wäre es nunmehr erforderlich die entsprechen Bauleitplanverfahren einzuleiten. Im Folgen wur durch Frau Weber die Vorentwürfe für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der vorhabensbezogenen Bebauungspläne erläutert und Fragen seitens der Stadträte hierzu beantwortet.
2 Seite: Bauleitplanung Solarpark Ellingen II ; Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabens Solarpark Ellingen II Änderungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ellingen im Bereich des Vorhabens Solarpark Ellingen II durchzuführen. Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen II im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Sonnenenergienutzung nach 11 Abs. 2 BauNVO darzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren ( 8 Abs. 3 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, Änderungsbeschluss ortsüblich 2. Die nunmehr vorliegen Planunterlagen (Vorentwurf, Fassung v ) zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Ellingen II wer grundsätzlich gebilligt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behör und die Abstimmung mit Nachbargemein sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diese hat in der Weise zu erfolgen, dass die Planunterlagen zwei Wochen öffentlich ausgelegt wer. Auf die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen II Aufstellungsbeschluss 1. Der Stadtrat beschließt, für ein ca. 4,14 ha großes Gebiet westlich
3 Seite: 14 von Ellingen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan i.s.d. 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Als Nutzung des Bebauungsplanes Solarpark Ellingen II soll ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen wer. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl und 666 der Gemarkung Ellingen entlang der Bahnlinie. Die Verwaltung wird beauftragt, Aufstellungsbeschluss ortsüblich 2. Die vorliegen Unterlagen (Vorentwurf, Fassung vom ) zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen II wer grundsätzlich gebilligt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behör und die Abstimmung mit Nachbargemein sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diese hat in der Weise zu erfolgen, dass die Planunterlagen zwei Wochen öffentlich ausgelegt wer. Auf die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. 4. Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Beauftragung eines Planers mit der Bos.ten AG als Vorhabensträger zu. Darüber hinaus sind bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens noch die weiteren Pflichten zur Durchführung und Kostentragung zu regeln Bauleitplanung Solarpark Ellingen III ; Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabens Solarpark Ellingen III Änderungsbeschluss: 1. Der Stadtrat beschließt gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ellingen im Bereich des Vorhabens Solarpark Ellingen III durchzuführen. Vorgesehen ist mit dieser Änderung, das Gebiet des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen III im Flächen-
4 Seite: 15 nutzungsplan als Sondergebiet Sonnenenergienutzung nach 11 Abs. 2 BauNVO darzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren ( 8 Abs. 3 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, Änderungsbeschluss ortsüblich 2. Die nunmehr vorliegen Planunterlagen (Vorentwurf, Fassung v ) zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Solarpark Ellingen III wer grundsätzlich gebilligt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behör und die Abstimmung mit Nachbargemein sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diese hat in der Weise zu erfolgen, dass die Planunterlagen zwei Wochen öffentlich ausgelegt wer. Auf die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen III Aufstellungsbeschluss 1. Der Stadtrat beschließt, für ein ca. 5,83 ha großes Gebiet südwestlich von Ellingen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan i.s.d. 30 Abs. 2 BauGB aufzustellen. Als Nutzung des Bebauungsplanes Solarpark Ellingen III soll ein Sondergebiet für eine Freiflächen- Photovoltaikanlage ausgewiesen wer. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.- 578, 579, 582 und 583 der Gemarkung Ellingen entlang der Bahnlinie. Die Verwaltung wird beauftragt, Aufstellungsbeschluss ortsüblich 2. Die nunmehr vorliegen Unterlagen (Vorentwurf, Fassung v ) zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Solarpark Ellingen III wer grundsätzlich gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behör und die Abstimmung mit Nachbargemein sowie die
5 Seite: 16 frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diese hat in der Weise zu erfolgen, dass die Planunterlagen zwei Wochen öffentlich ausgelegt wer. Auf die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. 3. Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur Beauftragung eines Planers mit der Bos.ten AG als Vorhabensträger zu. Darüber hinaus sind bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens noch die weiteren Pflichten zur Durchführung und Kostentragung zu regeln Erschließung Wohnbaugebiet Karlshof-Süd ; Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Ingenieur Neufanger vom Büro VNI. Herr Neufanger erläutert die zwischenzeitlich erarbeitete Planung zur Erschließung des Wohnbaugebietes Karlshof-Süd insbesondere im Hinblick auf die Flächenanteile der Grün-, Straßen- und Wohnbauflächen, der Straßenraumgestaltung, der Erschließung mit Abwasserund Wasserversorgungsleitungen und der Regenwasserableitungen. Ebenso wur durch das Ing.Büro auftretende Fragen der Stadträte zur Notwendigkeit und Größe der Grünflächen und des Regenausgleichsbeckens, zu Mehrkosten für eine anderweitige Straßenrandstreifenausführung (Grünstreifen oder Schotterrasen) und zur möglichen Gestaltung der öffentlichen Grünfläche abschließend beantwortet. Beschluss: 1. Der Stadtrat stimmt der vom Ing.-Büro VNI erarbeiteten Planung für die Erschließung des Wohnbaugebietes Karlshof-Süd zu. 2. Der Stadtrat beschließt, das Ing.-Büro VNI mit der beschränkten Ausschreibungen der Erschließungsarbeiten für das Wohnbaugebiet Karlshof-Süd zu beauftragen. Der Bauausschuss wird ermächtigt, die zu beteiligten Firmen für die beschränkte Ausschreibung festzulegen.
6 Seite: Anschaffung eines gebrauchten (Mini-) Baggers für Bauhof; Beschluss Der Stadtrat beschließt die Anschaffung eines gebrauchten Baggers (Takeuchi TB 135) für Bauhof der Stadt Ellingen von der Fa. TL Nutzfahrzeuge Gmbh & Co KG, Röttenbach, zu einem Angebotspreis von ,- /netto (= /brutto). Zusätzlich sollen für dieses Arbeitsgerät für Rohrgrabenarbeiten ein 30 cm breiter Baggerlöffel und Ersatzketten beschafft wer Bauanträge; Beschluss: Gegen das Vorhaben wer keine Einwände erhoben; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Eineder Sonja Eineder-Müller Nadine Zollmühle 1 Ellingen Erweiterung der bestehen Lager- und Gerätehalle Fl.- 865, Gmkg. Ellingen Bekanntgaben/Sonstiges; Durch Stadtrat Eißenberger wurde gefordert, dass das Planungskonzept zum Ausbau der Karlshofer Straße (mit Kreisverkehr im Einmündungsbereich der Baugebiete am Windhofplateau und Rennfeld) nochmals im Stadtrat behandelt wird. Dies wurde für die nächste Sitzung zugesichert.
7 Seite: Fortsetzung; Zum Einsatz des neuen Schleppers im Winterdienst wurde ausgeführt, dass aufgrund einer Vorgabe des Gemeindeunfallversicherungsverbandes noch eine Klärung der straßenverkehrsrechtlichen Zulässigkeit für Schlepper mit Räumschild herbeigeführt wer muss.
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