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1 Seite: 64 Beschlussprotokoll über die Sitzung des Stadtrates Ellingen am Donnerstag, dem 19. Oktober 2017, Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Ellingen

2 Seite: 65 Öffentliche Sitzung Antrag zur Geschäftsordnung; Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt StR Eißenberger, Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten Verkauf einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus dem Karlshof-Areal in der öffentlichen Sitzung zu behandeln, nachdem es sich um eine Grundsatzentscheidung zum jetzigen Zeitpunkt handeln würde und keine schutzwürdigen Belange Dritter betroffen wären. Entsprechend dem Antrag von StR Eißenberger zur Geschäftsordnung beschließt der Stadtrat, Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten Verkauf einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus dem Karlshof- Areal in der öffentlichen Sitzung nach dem Punkt Bekanntgaben /Sonstiges zu behandeln Haushaltssatzung, Haushaltplan und Wirtschaftsplan 2017 der Sankt Elisabeth Hospitalstiftung; Durch Vorsitzen wurde auf die Sitzung des Finanzausschusses bzgl. der Haushaltsberatungen verwiesen. Nach vorliegen Zahlen würde sich für das laufende Jahr 2017 ein Überschuss in Höhe von rd ,- im Bereich des Ambulanten Pflegedienstes und ein Überschuss im Heimbetrieb in Höhe von rd ,- abzeichnen. Im kameralen Teil werde von einer Rückführung zu Rücklagen in Höhe von rd ,- (voraussichtlicher Stand der Rücklagen insgesamt Ende 2017 rd ,- ) ausgegangen

3 Seite: Fortsetzung; Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssatzung der St. Elisabeth Hospitalstiftung Ellingen für das Jahr 2017 in der vorliegen Fassung mit Haushalts- und Wirtschaftsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses Bauleitplanung Wohnbaugebiet Windhofplateau West, Ellingen Aufstellung des Bebauungsplans Windhofplateau West Bebauungsplan nach 13 b BauGB Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB) 16 0 Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Zu eingegangenen Stellungnahmen mit darin vorgetragenen Einwän und Beken beschließt der Stadtrat wie folgt: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Untere Naturschutzbehörde Der 13b bezieht sich auf die konkrete Ausweisung von Bebauungsplänen. Die Vorgabe zur Einbeziehung von Flächen im Flächennutzungsplan oder Vorüberlegungen zur zukünftigen Verkehrserschließung und Entwässerung ist im Gesetzestext des 13b BauGB nicht verankert.

4 Seite: Fortsetzung; Für die Aufstellung weiterer Bebauungspläne liegen derzeit keine Entscheidungen der Stadt Ellingen vor. Die zulässige Grundfläche im Sinne des 13a Abs. 1 BauGB ist anhand des vorliegen Bebauungsplans zu ermitteln. Die nach dem 13b BauGB zulässige Grundfläche von m² wird durch vorliegen Bebauungsplan um das 1,5 fache unterschritten. Am Verfahren nach 13b wird festgehalten. Die im begonnenen Regelverfahren erstellte sap wird der Unteren Naturschutzbehörde zur Information zur Verfügung gestellt. Die Anwendbarkeit des 13b kann sicherlich nicht voraussetzen, dass es sich nur um in sich abgeschlossene, eng abgegrenzte Baugebiete ohne spätere Anbindungsmöglichkeit handeln darf. Dies würde letztendlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung widersprechen und aufgrund der dann erforderlichen zusätzlichen Anbindungen an die Infrastruktur dem sparsamen Umgang mit der Ressource Bo zuwider laufen. Die Vorgabe zur Einbeziehung von Flächen im Flächennutzungsplan oder Vorüberlegungen zur zukünftigen Verkehrserschließung und Entwässerung ist im Gesetzestext nicht verankert. Der vorliegende Bebauungsplan hat ein in jeder Hinsicht eigenständiges Entwicklungskonzept, das unabhängig von weiteren Bauabschnitten ist. Mit dem 13b hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und ohne naturschutzrechtlichen Ausgleich aufzustellen Der vorliegende Bebauungsplan entspricht in jeder Hinsicht Vorgaben des 13b (dringender Bedarf, < m² Grundfläche, Anschluss an bestehende Wohnbebauung). In der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde wur lediglich fachliche Hinweise vorgetragen. Die fachlichen Hinweise beziehen sich darauf, dass eine Aufteilung in der Art vorgenommen wurde, dass die Stadt Ellingen Vorteil des 13b BauGB nutzen kann.

5 Seite: Fortsetzung; Dass eine Aufteilung in diese Art vorgenommen wurde, um die Vorteile des 13b zu nutzen, ist unzutreffend, da das B-Plan-Verfahren mit der gleichen Größe des Geltungsbereiches bereits seit dem (siehe Aufstellungsbeschluss) betrieben wird und die Ausnutzung der zulässigen Grundfläche des 13b BauGB eine weitaus größeren Geltungsbereich zulassen würde. Der Umfang der jetzigen Planung wurde in Abwägung mit der Nachfrage nach Baugrundstücken, der Verfügbarkeit der benötigten Grundstücksflächen und der Anbindungsmöglichkeit an vorhane Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal) bewusst gewählt. Unter Ausnutzung der Vorgaben des 13b Bau GB wäre die 1,5 -fache Größe des Geltungsbereiches möglich. An der Aufstellung des vorliegen Bebauungsplanes nach 13b BauGB wird festgehalten Kreisbaumeister Eine Fernwirkung liegt nur im geringen Umfang vor. Der geplante Grüngürtel trägt zusätzlich zur Verringerung der Einsehbarkeit bei. Den Bauwerbern soll ein größtmögliches Maß an baulicher Gestaltung zur Verfügung stehen. Nachdem in bisherigen Bauabschnitten ein Dachüberstand an der Traufe mit 0,75 m zulässig war, wird an der Festsetzung festgehalten. Technische Wasserwirtschaft Fachliche Informationen und Empfehlungen wer zur Kenntnis genommen.

6 Seite: Fortsetzung; Regierung von Mittelfranken Die fachlichen Hinweise wer zur Kenntnis genommen. Der 13b BauGB bezieht sich auf einen konkreten Bebauungsplan. Die Anwendbarkeit des 13b kann sicherlich nicht voraussetzen, dass es sich nur um in sich abgeschlossene, eng abgegrenzte Baugebiete ohne spätere Anbindungsmöglichkeit handeln darf. Dies würde letztendlich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung widersprechen und aufgrund der dann erforderlichen zusätzlichen Anbindungen an die Infrastruktur dem sparsamen Umgang mit der Ressource Bo zuwider laufen. Eine Vorgabe zur Einbeziehung von Flächen im Flächennutzungsplan oder Vorüberlegungen zur zukünftigen Verkehrserschließung und Entwässerung ist im Gesetzestext des 13bBauGB nicht verankert. Der vorliegende Bebauungsplan wurde aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Daher kann eine landschafts-zersiedelnde Tenz nicht vorliegen. Ganz im Gegensatz arrondiert der Bebauungsplan Rand der baulichen Entwicklung des Windhofareals. Im Westen schließt er an das bestehende Baugebiet "Am Rauschenberg" im Nor an "Windhof" und im Osten an das Baugebiet "Windhofplateau Ost II" an. Das eine Aufteilung in der Art vorgenommen wurde, damit man die Vorteile des 13b hat, ist unzutreffend, da das B-Plan-Verfahren mit der gleichen Größe des Geltungsbereiches bereits seit dem (siehe Aufstellungsbeschluss) betrieben wird und die Ausnutzung der zulässigen Grundfläche des 13 b BauGB eine weitaus größeren Geltungsbereich zulassen würde. Der Umfang der jetzigen Planung wurde in Abwägung mit der Nachfrage nach Baugrundstücken, der Verfügbarkeit der benötigten Grundstücksflächen und der Anbindungsmöglichkeit an vorhane Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal) bewusst gewählt.

7 Seite: Fortsetzung; Wasserwirtschaftsamt Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen wer zur Kenntnis genommen. Bayerischer Bauernverband Fachliche Hinweise wer zur Kenntnis genommen. Die Zufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken wer sowohl während der Erschließungsphase als auch im Anschluss gewährleistet. Sollten Entwässerungseinrichtungen wie z. B. Dränagen angetroffen wer, wer diese an das RW-Kanalnetz umgebun. Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Hinweise wer zur Kenntnis genommen. Main-Donau Netzgesellschaft Fachliche Informationen wer zur Kenntnis genommen. Deutsche Telekom Technik GmbH Fachliche Informationen wer zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, Beteiligten das Ergebnis der Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen im Rahmen der Beteiligung mitzuteilen.

8 Seite: Fortsetzung; Satzungsbeschluss 16 0 Der Stadtrat beschließt Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Windhofplateau West (Bebauungsplan nach 13b BauGB) der Stadt Ellingen sowie der Begründung in der Fassung vom als Satzung Bauanträge; Kestin u. Jürgen Neuner, Errichtung eines Einfamilienhauses Raiffeisenstr. 18 mit Doppelgarage und Abstellraum, Gunzenhausen in Hörlbach 48, Ellingen Gmkg. Massenbach, Fl.- 132/6 Der Stadtrat stimmt einer Befreiung von Festsetzungen des Baubauungsplanes Gansberg II, Hörlbach, in Bezug auf die Ausführung eines Kniestocks mit 75 cm (anstatt 50 cm) zu. Zudem wird das Kellergeschoss ausnahmsweise als weiteres Vollgeschoss zugelassen, da die natürlichen Geländeverhältnisse dies gebieten. Das Gemeindliche Einvernehmen wird erteilt Bekanntgaben/Sonstiges; Flurumgang Ellingen 2017; Auf Flurumgang in Ellingen am wurde hingewiesen.

9 Seite: Grundstücksangelegenheiten; Verkauf einer landwirtschaftlichen Teilfläche aus dem Karlshofareal Der Vorsitzende führte aus, dass in der Stadtratssitzung vom 27. Juli 2017 bedingt durch ein vorliegendes Kaufangebot für landwirtschaftliche Flächen durch 3. Bürgermeister Rabenstein angeregt wor sei, sich angesichts des derzeitigen Preisniveaus nochmals mit der Frage des Verkaufs von Flächen aus dem Karlshofareal zu befassen. Zuletzt habe sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 23. März 2016 mehrheitlich gegen einen Verkauf entschie. Durch StR Eißenberger wurde die Auffassung vertreten, dass derzeit keine Not bestehe, entsprechende Flächen zu veräußern. Hier sollt längerfristig gedacht wer, wenn evtl. seitens der Stadt Tauschflächen benötigt wür, u.u. beim Bau einer Umgehungsstraße. In der anschließen Diskussion wurde insbesondere die Frage der Notwendigkeit eines Verkaufs auch von Teilflächen erörtert, ebenso das Bestreben, die Bereitschaft der Käufer bzw. Wert der Flächen in Erfahrung zu bringen, wobei sich hieraus möglicherweise ein Zwang ergeben könnte, die Flächen dann auch tatsächlich zu verkaufen. Der Stadtrat Beschließt, Beschluss vom 23. März 2016 in Bezug auf einen Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen aus dem Karlshof-Areal nicht aufzuheben.

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