Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
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- Liane Hochberg
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1 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: (Frau Wiedau) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S) D e p u t a t i o n s v o r l a g e für die Sitzung der Deputation Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am Bebauungsplan 1290 für ein Gebiet in Bremen - Vegesack zwischen - Claus-Hinrich-Straße - Schönebecker Straße - Kücksberg Bearbeitungsstand: (Planaufstellungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB, öffentliche Auslegung) I A S a c h d a r s t e l l u n g Problem Das Plangebiet umfasst das ehemalige Sportplatzgelände an der Schönebecker Straße. Auf dem Gelände soll zukünftig Wohnungsbau ermöglicht werden. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage mit günstiger infrastruktureller Anbindung und in der Nähe zu Naherholungsgebieten für Wohnungsbau gut geeignet. Der Bebauungsplan ist erforderlich, um das Angebot an Bauflächen für Einfamilien- und Doppelhäuser in der Stadt Bremen zu erhöhen. Die Baugrundstücke sind dafür geeignet, Einzelerwerbern ohne Bauträgerbindung angeboten zu werden. Einen geltenden Bebauungsplan gibt es nicht. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt.
2 B Lösung 2 Aufstellung eines Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Zum Planinhalt wird auf den Planentwurf und die Begründung verwiesen. Zum Verfahren nach dem BauGB 1. Planaufstellungsbeschluss Es ist erforderlich einen Planaufstellungsbeschluss zu fassen. Auf die Beschlussvorschläge unter Ziff. II dieser Vorlage wird verwiesen. 2. Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer überbaubaren Grundstücksfläche von weniger als 2 ha. Um eine zeitnahe Realisierung der Planungen zu ermöglichen soll der Plan im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt werden. 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wurde am in einer öffentlichen Einwohnerversammlung des Ortsamtes Vegesack über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. 3.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Es wurden jeweils Fragen der Bürger zu der beabsichtigten Planung beantwortet und Anregungen entgegengenommen, die Gegenstand eingehender Prüfung bei der weiteren Planaufstellung wurden. Seitens der Anwohner der Claus-Hinrich-Straße und der Schönebecker Straße bestand insbesondere zur Erschließung des neuen Wohngebietes und den damit möglichen verbundenen Erschließungskosten Erörterungsbedarf. Die vorhandenen Straßen werden nicht verändert; es fallen somit für die Anwohner auch keine Erschließungskosten an. Das Protokoll der Einwohnerversammlung vom ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Anlässlich der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind keine schriftlichen Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. 4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gemäß 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgen 5. Städtebaulicher Vertrag Mit dem Investor soll gemäß 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der u. a. weitergehende Regelungen im Zusammenhang mit den Planungen und deren Umsetzung vorsieht. Dieser wird der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr Stadtentwicklung und Energie vor der endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
3 3 6. Anpassung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan soll aufgrund der abweichenden Darstellung gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. C D D1 D2 E F G Umweltprüfung / Umweltbericht Von einem förmlichen Umweltbericht soll gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Unabhängig hiervon werden die relevanten Auswirkungen auf die Umwelt gemäß 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Auf Punkt D der Begründung wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen, Gender Prüfung Finanzielle Auswirkungen Bei der Realisierung der Planung entstehen der Stadtgemeinde Bremen keine Kosten. Der Erschließungsträger übernimmt aufgrund eines städtebaulichen Vertrages die Verpflichtung, die Erschließung des Plangebietes sowie die Anlage der privaten Stichwege auf eigene Kosten zu verwirklichen und die Kosten für Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen zu tragen. Gender Prüfung Das neue Quartier soll für Frauen und Männer gleichermaßen ein attraktiver Ort zum Wohnen werden. Die Nutzungen richten sich daher gleichberechtigt an beide Geschlechter. Energetische Aspekte Die städtebauliche Konzeption des Plangebietes ermöglicht die Nutzung der Solarenergie für die neuen Einfamilienhäuser. Zudem besteht die Möglichkeit, geo-thermische Anlagen für die Gebäudeheizungen zu nutzen. Die Grundstücke für die freistehenden Einzelhäuser sollen bauträgerfrei veräußert werden, die Doppelhäuser hingegen wird der Erschließungsträger von Beginn an mit einem Zusatzpaket KfW 70 als Sonderwunsch zum Selbstkostenpreis anbieten. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzeption ist darauf angelegt, dass bis zu fünf Wohneinheiten eine gemeinsame private Erschließungsstraße nutzen. Dies erhöht die soziale Kontrolle und trägt somit zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Barrierefreiheit Alle Gebäude müssen entsprechend der Regelungen der Landesbauordnung über mindestens ein barrierefreies Geschoss verfügen. Die Gestaltung der privaten Stichwege ist barrierefrei ohne Hochborde möglich.
4 H Abstimmungen 4 Der Beirat des Ortsamtes Vegesack hat in seiner Sitzung vom folgenden Beschluss gefasst: Der Beirat Vegesack nimmt die Ausführungen zum Entwurf des Bebauungsplanes 1290 Wohnbebauung auf dem ehemaligen Sportplatz an der Schönebecker Straße zur Kenntnis. Dem Ortsamt Vegesack wurde eine Ausfertigung der Deputationsvorlage übersandt. II Beschlussvorschläge 1. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie fasst den Beschluss, dass für das im Planentwurf (Bearbeitungsstand: ) bezeichnete Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Claus- Hinrich-Straße, Schönebecker Straße, und Kücksberg ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1290). 2. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie fasst den Beschluss, dass der Bebauungsplan 1290 für ein Gebiet in Bremen- Vegesack zwischen Claus-Hinrich-Straße, Schönebecker Straße, und Kücksberg im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellt werden soll. 3. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes 1290 für ein Gebiet in Bremen- Vegesack zwischen Claus-Hinrich-Straße, Schönebecker Straße, und Kücksberg, Bearbeitungsstand: , einschließlich Begründung zu. 4. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie fasst den Beschluss, dass der Entwurf des Bebauungsplanes 1290 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Claus-Hinrich-Straße, Schönebecker Straße, und Kücksberg, Bearbeitungsstand: , einschließlich Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist. Anlagen - Begründung - Niederschrift der Einwohnerversammlung vom Planentwurf (Bearbeitungsstand: )
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Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am
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