GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.
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- Eduard Beutel
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1 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: ; Datum: a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst Sachverhalt Im Zuge der Rückbauarbeiten im Kernkraftwerk Neckarwestheim soll eine bestehende Pflasterfläche als Betonfläche ertüchtigt werden. Die Fläche soll als Pufferlager dienen. Für das Baugrundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Das Vorhaben ist daher nach 35 BauGB grundsätzlich einvernehmenspflichtig. Aufgrund der Tatsache, dass eine bestehende Fläche lediglich ertüchtigt wird, sind die baurechtlichen Belange der Gemeinde nicht berührt. 2. Rechtsgrundlagen BauGB, BauNVO Seite 1 von 4
2 3. Lageplan 4. Beschlussantrag Das Einvernehmen zum Rückbau einer bestehenden Pflasterfläche und Herstellung einer Pufferlagerfläche im Kernkraftwerk Neckarwestheim auf Flurstück 2330 wird erteilt. b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Grabenstr. 11, Flst. 254/1 1. Sachverhalt In der Grabenstraße 11 auf Flurstück 254/1 ist der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Für das Baugrundstück gilt der Bebauungsplan Hinterhof aus dem Jahre Es handelt sich dabei nicht um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des BauGB bzw. der BauNVO. Das Vorhaben ist daher nach 34 BauGB zu Seite 2 von 4
3 behandeln und somit grundsätzlich einvernehmenspflichtig. Außerdem sind die festgelegten Bauverbote zu beachten. Dies ist bei der vorgelegten Planung der Fall. Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein eingeschossiges Wohnhaus. Das Untergeschoss ist von der Grabenstraße her ebenerdig erschlossen. In ihm ist die Garage integriert. 2. Rechtsgrundlagen BauGB, BauNVO 3. Lageplan 4. Beschlussantrag Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Grabenstraße auf Flurstück 254/1 wird erteilt. c) Garagenneubau, Silvanerweg 10, Flst Sachverhalt Am 1. August 2012 wurde im Kenntnisgabeverfahren die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Silvanerweg 10 beantragt. In diesem Zusammenhang wurde ein Befreiungsantrag bezüglich der Garagenbreite mit eingereicht. Für das Baugrundstück ist der Bebauungsplan Neusatz aus dem Jahre 1997 Seite 3 von 4
4 einschlägig. Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze für Garagenflächen im Südosten des Baugrundstückes festgelegt. Im damals eingereichten Befreiungsantrag sollte die geplante Garage diese Baugrenze auf voller Länge um ca. 0,8 m überschreiten. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt. Aufgrund der Tatsache, dass die Garage, insofern das Baufenster eingehalten wird, nur sehr schwer mit einem größeren PKW zugefahren werden kann und keinen Platz für Abstellflächen mehr bietet, hat der Bauherr erneut eine Befreiung von der festgelegten Baugrenze beantragt. Im aktuell vorliegenden Antrag wird eine Überschreitung der Baugrenze von ca. 0,45 m geplant. Bei der Einhaltung der Baugrenze würde die Garage ein Innenmaß von rund 2,65 m aufweisen. Die Mindeststellplatzbreite lässt sich aus der Garagenverordnung Baden- Württemberg mit 2,5 m ableiten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Neusatz wurden bisher keine vergleichbaren Sachverhalte behandelt. 2. Rechtsgrundlagen BauGB, BauNVO 3. Lageplan 4. Beschlussantrag Dem oben genannten Befreiungsantrag zur Überschreitung der südlichen Baugrenze des Garagenbaufensters um ca. 45 cm wird zugestellt. Seite 4 von 4
5 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 10/2015 Bebauungsplan Blumenstraße: Abschluss eines Planvertrages nach HOAI AZ: Datum: Bisherige Sitzungen Datum Gremium Entscheidung GR/nö GR TA/nö Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Blumenstraße (ehemaliges Bauhofareal) Abschluss eines Planvertrages nach HOAI (Vertagt auf den TA/nö) Abschluss eines Planvertrages nach HOAI 1. Sachverhalt Das Areal des ehemaligen Bauhofes in der Blumenstraße soll zum Zwecke der Nachnutzung überplant werden. Aus diesem Grund wurde am der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Blumenstraße gefasst. Das Ingenieurbüro Manfred Dietz aus Gemmrigheim hat bereits Voruntersuchungen in dieser Sache durchgeführt. Um die Planungen weiterzuführen, ist der Abschluss eines Vertrages nach HOAI nötig. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde gefertigt. Die HOAI in ihrer aktuellen Fassung sieht für die Einstufung des Vertrages drei Zonen vor. Der Vertragsentwurf wurde in die Zone II eingestuft. Diese Zone ist für Planungsaufgaben mit durchschnittlichen Anforderungen vorgesehen. Des Weiteren sind sämtliche Aufgaben, mit Ausnahme der Erarbeitung des Vorentwurfs, aus dem Leistungsbild zur Beauftragung vorgesehen. Der Vorentwurf ist über die besonderen Leistungen, welche pauschal vergütet werden, mit abgedeckt. Insgesamt entspricht dies einer Honorierung von 90 Prozent. 2. Rechtsgrundlagen HOAI 3. Finanzierung Im aktuellen Haushalt der Gemeinde Gemmrigheim sind für allgemeine Seite 1 von 2
6 Bauleitplanung eingestellt. 4. Beschlussantrag Dem Abschluss eines Planvertrages nach HOAI zur Weiterführung der notwendigen Planungen zum Bebauungsplan Blumenstraße in Zone II bei 100 Prozent nach HOAI mit dem Ingenieurbüro Manfred Dietz aus Gemmrigheim wird zugestimmt. Seite 2 von 2
7 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 11/2015 Bebauungsplan Häfner II: Abschluss eines Planvertrages nach HOAI AZ: Datum: Bisherige Sitzungen Datum Gremium Entscheidung GR/nö Abstimmung der Vorgehensweise GR GR TA/nö Änderung und Erweiterung der bestehenden Planung / (Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre für das Plangebiet) Abschluss eines Planvertrages nach HOAI (Vertagt auf den TA/nö) Abschluss eines Planvertrages nach HOAI 1. Sachverhalt Der Bebauungsplan Häfner II soll geändert werden. Hauptaugenmerk soll hierbei auf bessere Grundstückszuschnitte und Zufahrbarkeit der Anliegergrundstücke bzw. die optimalere Ausnutzung der öffentlichen Flächen gelegt werden. Zu diesem Zweck wurde am der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Häfner II gefasst. Das Ingenieurbüro Manfred Dietz aus Gemmrigheim hat bereits Voruntersuchungen in dieser Sache durchgeführt. Um die Planungen weiterzuführen, ist der Abschluss eines Vertrages nach HOAI nötig. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde gefertigt. Die HOAI in ihrer aktuellen Fassung sieht für die Einstufung des Vertrages drei Zonen vor. Der Vertragsentwurf wurde aufgrund der sehr schwierigen Topografie in die Zone II Mitte eingestuft. Die Zone II ist für Planungsaufgaben mit durchschnittlichen Anforderungen vorgesehen. Aufgrund der bereits erwähnten schwierigen Topografie wurde auf diese Zone ein Aufschlag um 50 Prozent gewährt. Des Weiteren sind sämtliche Aufgaben, mit Ausnahme der Erarbeitung des Vorentwurfs, aus dem Leistungsbild zur Beauftragung vorgesehen. Der Vorentwurf ist über die besonderen Leistungen, welche pauschal vergütet werden, mit abgedeckt. Insgesamt entspricht dies einer Honorierung von 90 Prozent.
8 2. Rechtsgrundlagen HOAI 3. Finanzierung Im aktuellen Haushalt der Gemeinde Gemmrigheim sind für allgemeine Bauleitplanung eingestellt. 4. Beschlussantrag Dem Abschluss eines Planvertrages nach HOAI zur Weiterführung der notwendigen Planungen zum Bebauungsplan Häfner II in Zone II Mitte bei 100 Prozent nach HOAI mit dem Ingenieurbüro Manfred Dietz aus Gemmrigheim wird zugestimmt.
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