Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. am um 18.

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1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am um Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Norbert Horn, Tatjana Lindemann, Werner Most, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karl Riegel, Thomas Zieger 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Melanie Horn, Anne Wicke Dominic Sievert als Protokollführer Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 8 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: Frank Baumann nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -- als Urkundspersonen wurden ernannt: Norbert Horn, Thomas Zieger Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1-

2 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. TA14/2014 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren der Bauherren Miriam und Davide Scorsone auf Umbau und Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück, Flst-Nr. 3320/14, Marienstraße 83, OT Oberhausen Beratung: Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt und merkt an, dass die Antragsteller auf dem 875 m² großen Grundstück, Marienstraße 83, Flst.-Nr. 3320/14 die Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses durch die Aufstockung im Bereich der Dachterrasse beabsichtigen. Lageplan -2-

3 Auf dem Grundstück Flurstück 3320/14 befinden sich zwei Wohnhäuser. Im vorliegenden Antrag handelt es sich um die Erweiterung des vorderen Einfamilienhauses Marienstraße 83. Die Grundmaße betragen 9,17 m x 8,95 m. Die Traufwandhöhe beträgt 5,22 m und die Firsthöhe des Satteldaches 9,35 m. Der Eingang befindet sich rückwärtig im Hofbereich in Form eines Erkers mit einer Breite von 3 m, einer Länge von 3,66 m und einer Traufhöhe von 2,72 m. Darüber befindet sich im Obergeschoss derzeit eine Dachterrasse. Hier soll ein Arbeitszimmer entstehen. Geplant ist hierfür der Bau einer Gaube. Die Traufhöhe erhöht sich durch die Aufstockung um 2,47 m auf insgesamt 5,19 m. Die Firsthöhe im Bereich der Gaube beträgt 6,84 m. Erdgeschoss -3-

4 Obergeschoss -4-

5 Spitzboden Schnitte -5-

6 Ansichten -6-

7 Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich somit nach 34 BauGB. Das Vorhaben ist somit zulässig, wenn es sich nach Art und Maß und die Fläche, die überbaut werden soll in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die zulässige Art der Nutzung in diesem Bereich der Marienstraße entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach 4 BauNVO. Diese Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Wohngebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. In der näheren Umgebung des Bauvorhabens sind sowohl Wohngebäude als auch Schank- und Speisewirtschaften, kulturelle, soziale und gesundheitliche Einrichtungen sowie nicht störende Handwerksbetriebe vorhanden. Die vorgesehene Wohnerweiterung fügt sich somit nach 34 BauGB in die nähere Umgebung ein. Das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich aus der Größe der bereits in der Umgebung vorhandenen Bebauung. Durch die vorgesehene Erweiterung des Wohnhauses um ca. 9,35 m² wird das Gesamtmaß der vorhandenen Bebauung nicht überschritten und fügt sich somit nach 34 BauGB ein. Im Hinblick auf die zu überbauende Fläche spielt in Bezug auf das Einfügen insbesondere die Bautiefe eine Rolle. Die Bautiefe des bestehenden Wohnhauses beträgt ca. 10,90 m, mit Erker ca. 13,80 m. Auch auf den Nachbargrundstücken ist eine ähnlich tiefe Bebauung vorhanden. Die geplante Aufstockung des Wohnhauses befindet sich somit im Rahmen der Zulässigkeit. Die Angrenzerbenachrichtigung wurde am eingeleitet, nachdem die Bescheinigung der Vollständigkeit der Unterlagen durch die Baurechtsbehörde mittlerweile vorliegt. Derzeit sind noch keine Einwendungen eingegangen. Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderätin Lindemann (CDU) kann die Zustimmung der CDU-Fraktion zum vorgelegten Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung erteilen. Gemeinderat Riegel (FÖDL) stimmt ebenfalls zu und erteilt dem Bauantrag der Bauherren Miriam und Davide Scorsone auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Marienstraße 83, FlSt.Nr. 3320/14 nach den 34, 36 BauGB das Einvernehmen der FÖDL-Fraktion. Gemeinderat Horn (SPD) stimmt zu. Gemeinderat Nagel (FW) hat ebenfalls keine Einwendungen und erteilt abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion. -7-

8 Beschluss: Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Bauantrag der Bauherren Miriam und Davide Scorsone auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Marienstraße 83, FlSt.Nr. 3320/14 nach den 34, 36 BauGB sein Einvernehmen. -8-

9 Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. TA15/2014 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Antrag der Bauherren Ralf und Nicole Zieger auf Ausnahme in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Lessingstraße 16, FlSt.Nr. 2660/4, OT Rheinhausen Beratung: Bürgermeister Büchner geht auf die Sitzungsvorlage ein. Er merkt an, dass die Antragsteller auf dem 268 m² großen Grundstück, Lessingstraße 16, Flst.-Nr. 2660/4 den Neubau eines Wohnhauses als Reihenendhaus beabsichtigen. Der Antrag wurde im Kenntnisgabeverfahren eingereicht und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schanzengraben. In Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze wird eine Ausnahme beantragt. Lageplan -9-

10 Das geplante Reihenendhaus hat eine Grundfläche von ca. 72 m². Die Grundmaße betragen 12,00 m x 5,98 m. Die Traufwandhöhe beträgt 6,00 m. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit 40 Grad Neigung und eine Firsthöhe von 11,05 m. Im Erdgeschoss entsteht zum rückwärtigen Grundstücksbereich eine Terrasse und im Obergeschoss ein Balkon. Erdgeschoss -10-

11 Obergeschoss -11-

12 Dachgeschoss -12-

13 Schnitt -13-

14 Rechtliche Würdigung Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach 30, 31 BauGB. Nach 31 Abs. 1 BauGB können von den Festsetzungen des Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Nach 23 Abs. 3 BauNVO gehören hierzu die Überschreitung von Baugrenzen mit Gebäudeteilen im geringfügigen Ausmaß. In Anlehnung an 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO werden Gebäudeteile im geringfügigen Ausmaß wie folgt beschrieben: Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,50 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben. Der geplante Balkon hat eine Breite von 5,00 m und überschreitet in seiner Tiefe von 1,50 m die Baugrenze. Er ist somit als Ausnahme nach 31 Abs. 1 BauGB zulässig. Die Angrenzerbenachrichtigung wurde durchgeführt. Die Frist läuft noch bis zum Bisher liegen keine Einwendungen vor. Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderat Prestel (CDU) kann dem Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung folgen und erteilt dem Antrag der Bauherren Ralf und Nicole Zieger auf Ausnahme in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Lessingstraße 16, FlSt.Nr. 2660/4 nach den 31 Abs. 1, 36 BauGB sein Einvernehmen. Gemeinderat Zieger (FÖDL) stimmt ebenfalls zu. Gemeinderat Horn (SPD) erteilt die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Gemeinderat Nagel (FW) kann abschließend ebenfalls zustimmen. -14-

15 Beschluss: Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Antrag der Bauherren Ralf und Nicole Zieger auf Ausnahme in Bezug auf die Überschreitung der Baugrenze auf dem Grundstück Lessingstraße 16, FlSt.Nr. 2660/4 nach den 31 Abs. 1, 36 BauGB sein Einvernehmen. -15-

16 Hinweis: Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des Protokolls. Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Technische Ausschuss: -16-

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