Gemeinde Gessertshausen Niederschrift
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- Falko Stein
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1 Gemeinde Gessertshausen Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses Gessertshausen Datum: 19. Juli 2016 Ort: Schriftführer/in: im großen Sitzungssaal des Rathauses Gessertshausen Lutz Karlheinz Zahl der geladenen Mitglieder: 9 Zahl der Anwesenden: 8 Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeisterin Claudia Schuster die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. ÖFFENTLICHER TEIL 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom öffentlicher Teil Die Niederschrift über die Sitzung vom öffentlicher Teil wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 5 für / 0 gegen 2. Bauvorhaben 2.1 Terrassenüberdachung an einer bestehender Doppelhaushälfte auf Flur-Nr. 487/45 Gem. Margertshausen, Schlehenweg 10 Vom Bebauungsplan Nr. 18 Heidestraße,1. Änderung sind folgende Befreiungen erforderlich: - Kleinformatige Dachplatten sind vorgeschrieben - Dachneigung abweichend vom Hauptdach 6 für / 0 gegen
2 2.2 Antrag auf isolierte Befreiung für eine Terrassenüberdachung an einer bestehenden Doppelhaushälfte auf Flur-Nr. 296/41 Gem. Gessertshausen, Mitterfeld 19 Vom Bebauungsplan Nr. 30 Am Mitterfeld sind folgende Befreiungen erforderlich: - Dachneigung 4 Grad (zulässig: Grad) - Glasdach (nur Dachziegel zugelassen) - Überschreitung der Baugrenze 2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Flur-Nr. 361/22 Gem. Wollishausen, Iselerstr. 6a Vom Bebauungsplan Kohlstatt 4. Änderung sind folgende Befreiungen erforderlich: - Dachneigung 37 Grad (zulässig: Grad) - Firsthöhe 7,55 m (zulässig 6,50 m) - Wandhöhe Außerdem benötigt das Vorhaben eine Ausnahme für die Errichtung einer Stützwand an der Südwestecke des Grundstücks von max. 1 m auslaufend auf 0. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind vier Stellplätze nachzuweisen. Im Bauantrag ausgewiesen ist eine Doppelgarage mit jeweils einem Stauraum davor. Jeder Wohneinheit ist jeweils ein Garagenstellplatz sowie der Stauraum davor zuzuordnen. Mit dieser Auflage wir das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt. 2.4 Neubau von 6 Eigentumswohnungen auf Flur-Nr. 151 Gem. Gessertshausen, Hauptstr. 5a 2.5 Neubau von 6 Doppelhäusern auf Flur-Nr. 148/2 Gem. Gessertshausen, an der Gartenstr. Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert; das Vorhaben wird zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Mit dem Antragsteller ist abzuklären, ob eine alternative Zufahrt denkbar wäre. 7 für / 1 gegen
3 2.6 Neubau von 2 Doppelhäusern auf Flur-Nr. 150/6 Gem. Gessertshausen, Hauptstr. 7 Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert; das Vorhaben wird zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Mit dem Antragsteller ist abzuklären, ob eine alternative Zufahrt denkbar wäre. 7 für / 1 gegen 2.7 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Flur-Nrn. 6/9 und 6/52 Gem. Deubach, Schloßstr. 30 Vom Bebauungsplan Nr. 37 Östlich des Dullbachs sind folgende Befreiungen erforderlich: - Zwei Vollgeschoße + Dach (zulässig I + D) - Dachneigung 21 Grad (zulässig Grad) - Überschreitung der zulässigen Traufhöhe auf 6,25 m (zulässig 4,20 m) - Carport außerhalb der festgesetzten Baufläche mit Flachdach Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt mit der Auflage, dass auf dem Carport anstatt des vorgeschriebenen Satteldachs eine Dachbegrünung aufzubringen ist. 2.8 Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Reihenhäusern auf Flur-Nr. 297/4 Gem. Deubach, Herm.-Löns-Str. 23 Das Vorhaben liegt am Ortsrand von Deubach in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet. Die gewünschte massive Bebauung des Grundstücks erreicht eine Grundflächenzahl von 0,69. Die umgebende Bebauung ist dagegen sehr aufgelockert mit einer GRZ von bis zu 0,25. Die notwendigen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind nicht nachgewiesen, die Abstandsflächen sind nicht eingehalten. Der betroffene Nachbar hat die Bauvorlagen nicht unterschrieben. Das Vorhaben fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein. Das gemeindliche Einvernehmen wird einem formellen Bauantrag daher nicht erteilt. 2.9 Neubau einer Lagerhalle mit Büro, überdachter Box, Außenlagerfläche auf den Flur-Nrn. 339 und 340 Gem. Wollishausen, Dietkircher Berg Durch die 7.Änderung des Flächennutzungsplans wurde das Baugelände als Lagerfläche für Humus, Sand, Kies, Ziegel und Betonabbruch ausgewiesen. Die Erschließung ist teilweise gesichert, der Nachweis der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung fehlt im Bauantrag. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks hat Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Eingrünungsmaßnahmen und der Verkehrserschließung vorgetragen. Diese werden dem Landratsamt Augsburg vorgelegt, damit die Bedenken im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahrens ggf. Berücksichtigung finden.
4 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter dem Vorbehalt, dass die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nachgewiesen wird Nutzungsänderung eines Schweinestalles zum Stall für Pensionspferdehaltung und Erstellung eines Reitplatzes auf Flur-Nr. 1 Gem. Wollishausen, Mühlenweg Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nr. 55/4 Gem. Margertshausen, Bergstr. 21 b 2.12 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flur-Nr. 517/1 Gem. Gessertshausen, Schulstr. 36 Vom Bebauungsplan Nr. 7 Am Steineberg sind folgende Befreiungen erforderlich: - Überschreitung der Baugrenze - Entstehung eines Vollgeschoßes im Dachgeschoß - Kniestock 0,57 m - Dachneigung 38 Grad (zulässig Grad) - Drehung der Firstrichtung Zum Vorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage eingereicht. Die beinhalteten Befreiungen wurden dem Antragsteller in Aussicht gestellt Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf Flur-Nr. 487/36 Gem. Margertshausen, Ligusterweg 1 Vom Bebauungsplan Nr. 18 Heidestraße, 1.Änderung sind folgende Befreiungen erforderlich: - Höhenlage des Gebäudes bis zu 1,5 m über der angrenzenden Erschließungsstraße (zulässig 0,15 m) - Drehung der Firstrichtung um 45 Grad - Dachüberstand 0,40 m am Ortgang und 0,70 m an der Traufe (zulässig 0,30 m / 0,50 m) Das gemeindliche Einvernehmen wird verweigert; der beantragten Drehung der Firstrichtung um 45 Grad wird nicht zugestimmt. Das Gebäude darf mit der Oberkante des fertigen Fußbodens Erdgeschoß max. 0,30 m über den höchsten Punkt des angrenzenden Geländes errichtet werden. Die Überschreitung der zulässigen Dachüberstände wird ebenfalls abgelehnt.
5 2.14 Neubau von zwei hintereinanderliegenden Grenzgaragen auf Flur-Nr. 297/11 Gem. Deubach, Waldstr. 7 Vom Bebauungsplan Nr. 14 Lilienstraße sind folgende Befreiungen erforderlich: - Errichtung außerhalb der Baugrenze - Wandhöhe 3 m Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben für eine Grenzbebauung sind eingehalten. 3. Anbringung von Spielgeräten vor dem Bürgerhaus Döpshofen Die im Bürgerhaus untergebrachten Krabbelgruppen haben die Aufstellung von Spielgeräten in der Grünfläche bei den Parkplätzen beantragt. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, welche Geräte ggf. unter Berücksichtigung der vorhandenen Platzverhältnisse aufgestellt werden könnten. Der mögliche Bau einer behindertengerechten Zugangsrampe ist dabei zu berücksichtigen.
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