1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom *

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1 Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom * 2. Einbau von 2 Wohnungen in das Anwesen Frotzhofen, Kirchenweg 8 * 3. Zugspitzring 14; Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube in die bestehende Doppelhaushälfte * 4. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Eichenweg 4 * 5. Vodermeier Josef, Garkofen 3; Aufstellung eines mobilen Hühnerstalles (Hühnermobil) 6. Froschkern 3; Anbau eines Apartments * 7. Umnutzung einer Wohnfläche in eine Großtagespflege für Kinder im Anwesen Högerstraße 21 * 8. Abbruch eines Rinderstalles und Abbruch, Wiedererrichtung und Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude in 9 Wohnungen sowie Errichtung von vier offenen Kleingaragen * 9. Hertergrube 13; Einbau von Dachfenstern; Antrag auf eine isolierte Befreiung * 10. Zugspitzring 32; Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung sowie Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 31, Zugspitzring 11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück Kaiserweg 26 b) Achte Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Forstinning und Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets Forstinning-Moos c) Verschiedene Wortmeldungen * = Beschluss... TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom wird genehmigt.

2 TOP 2 Einbau von 2 Wohnungen in das Anwesen Frotzhofen, Kirchenweg 8 Von der Antragstellerin wird der Einbau von zwei Wohnungen in das vormals landwirtschaftlich genutzte Gebäude beantragt. Eine Wohnung mit einer Größe von 54 m² soll in das Erdgeschoß eingebaut werden. Eine weitere Wohnung mit einer Größe von 71,5 m² soll sich jeweils über einen Teil des Obergeschoßes und des Dachgeschoßes erstrecken. Der Zugang zu dieser Wohnung soll über eine Außentreppe sichergestellt werden. Für die beiden Wohnungen ist außerdem ein zusätzlicher Kamin vorgesehen. Die Wohnung im Erdgeschoß soll einen Lagerraum unter dem Treppenpodest der Außentreppe erhalten. Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Vorhaben soll im Innenbereich ausgeführt werden. Das Grundstück ist im geltenden Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. TOP 3 Zugspitzring 14; Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube in die bestehende Doppelhaushälfte Im Rahmen dieser Bauvoranfrage ist zu klären, ob dem Einbau einer Dachgaube zugestimmt werden kann. Das Grundstück der Antragsteller liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 31 Zugspitzring ( Anzing Nordwest, Oberfeld, Fl.Nr. 805 und andere ). Dieser Bebauungsplan trifft unter der Festsetzung B 4.2 folgende Regelung: Dachgauben sind nur bei einer Dachneigung von zulässig. Das Wohnhaus der Antragsteller hat eine Dachneigung von 32. Der technische Sachbearbeiter des Bauamtes im Landratsamt Ebersberg hat Zweifel an der städtebaulichen Vertretbarkeit und empfiehlt dem Antragsteller diese mit einem begründeten Befreiungsantrag darzulegen. Die Begründung der Antragsteller ging bei der Gemeinde Anzing am ein. Aufgrund der Größe der gewünschten Gaube könnte der Eindruck eines dritten Stockwerks entstehen, was städtebaulich nicht gewünscht ist. Der Bebauungsplan trifft keine Aussage zur maximalen Größe von Gauben, stellt jedoch zu Seitengiebeln fest, dass diese untergeordnet sein müssen. Im Baugebiet Zugspitzring sind bisher lediglich Seitengiebel, jedoch keine Dachgauben vorhanden. Über diese Angelegenheit wird beraten. Für die geplante Dachgaube kann das gemeindliche Einvernehmen aus städtebaulichen Gründen nicht in Aussicht gestellt werden. Dem Bauwerber ist zu empfehlen eine Dachgaube mit Satteldach, ähnlich einem Seitengiebel, oder zwei einzelne Dachgauben zu errichten.

3 Die Planskizzen für diese Bauvoranfrage wurden von einem GR-Mitglied erstellt. Der Vorsitzende wird prüfen, ob in vergleichbaren Fällen eine persönliche Betroffenheit des Ausschussmitglieds vorliegt. Aufgrund einer persönlichen Beteiligung des Ersten Bürgermeisters übernimmt der Schriftführer für die Dauer des folgenden Beratungsgegenstands den Vorsitz. TOP 4 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Eichenweg 4 Das Landratsamt Ebersberg genehmigte das bestehende Einfamilienwohnhaus mit Bescheid Nr. B vom Nun soll westlich des Wohnhauses und südlich der Garage eine 5,37 m x 4,11 m große Terrassenüberdachung angebaut werden, die aufgrund ihrer Ausmaße genehmigungspflichtig ist. Das Vorhaben überschreitet auch das im Bebauungsplan festgelegte Baufenster. Beschluss: 6:0 Dem Vorhaben wird zugestimmt. Mit der beantragten Befreiung besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. TOP 5 Garkofen 3; Aufstellung eines mobilen Hühnerstalles (Hühnermobil) Der Antragsteller plant auf einer Teilfläche seines m² großen Flurstücks Nr südlich von Garkofen einen mobilen Hühnerstall mit einer Grundfläche von 37,8 m² aufzustellen. Das sogenannte Hühnermobil soll nach jeweils 14 Tagen einen anderen Standort erhalten. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Beschreibung des Herstellers verwiesen. Beschlussvorschlag: 7:0 Dem Vorhaben, das im Außenbereich ausgeführt werden soll, wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Flurstück Nr der Gemarkung Anzing grenzt an den Neufarner Rödlwiesenweg mit der Flurstücks Nummer 1988 an, der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet ist. Innerhalb des Grundstücks, auf dem der mobile Hühnerstall aufgestellt werden soll, befinden sich die Hochdruckgasleitung Finsing - Wolfersberg und zwei Begleitkabel. Netzbetreiber ist die bayernnets GmbH.

4 TOP 6 Froschkern 3; Anbau eines Apartments Am stimmte der Bauausschuss dem Anbau eines Wintergartens an der Westseite des Wohnhauses zu. Das Landratsamt genehmigte das Vorhaben mit Bescheid Nr. B vom Anstatt des ursprünglich geplanten Wintergartens soll nun an gleicher Stelle ein Apartment mit einer Fläche von 55 m² entstehen. Für die geplante Nutzung wird ein zusätzlicher Kfz-Stellplatz in der Tiefgarage nachgewiesen. Über diese Angelegenheit wird beraten. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Anbau an das Wohnhaus bereits erstellt ist. Mit dem Wintergarten sollte ursprünglich nur eine Wohnung erweitert werden. Nun entsteht jedoch eine zusätzliche Wohnung. Ein GR-Mitglied schlägt vor, den zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes zu einer Sitzung des Bauausschusses einzuladen, damit Möglichkeiten gefunden werden, die dem baulichen Wildwuchs auf dem Grundstück Einhalt gebieten. Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da entgegen den ursprünglichen Plänen zur Errichtung eines Wintergartens nun eine zusätzliche Wohnung erstellt werden soll. TOP 7 Högerstraße 21; Umnutzung einer Wohnfläche in eine Großtagespflege für Kinder Im Rahmen dieses Antrags wird eine Nutzungsänderung für das Erdgeschoß des Wohnhauses Högerstraße 21 in eine sogenannte Großtagespflege für Kinder beantragt. Die Pflege der Kinder erfolgt durch Tagesmütter. Die ursprünglichen Wohnräume sollen zu zwei Gruppenund Schlafräumen, einen weiteren Schlafraum und ein Büro umgenutzt werden. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 79,55 m². Für das Vorhaben werden sechs Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Dem Vorhaben wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Nutzungsänderung soll im Innenbereich ausgeführt werden. Das Grundstück der Antragsteller liegt im Dorfgebiet.

5 TOP 8 Abbruch eines Rinderstalles und Abbruch, Wiedererrichtung und Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude in 9 Wohnungen sowie Errichtung von vier offenen Kleingaragen Für das Vorhaben liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid des Landratsamtes Ebersberg vom , Az. V vor. Darin wird festgestellt: 1. Die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnungen (Variante A) ist planungsrechtliche zulässig. 2. Die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Wohnungen und die Nutzungsänderung des Wohnhauses in Büro- und Praxisräume (Variante B) ist planungsrechtlich zulässig. 3. Der Abbruch des Rinderstalles (Variante A und B) ist planungsrechtlich zulässig. 4. Die Lage der antragsgegenständlichen Gebäudeteile ist entsprechend der beiliegenden Lageplanzeichnung vom November 2014 zulässig. Nach den aktuellen Planunterlagen sollen 9 Wohnungen mit Flächen zwischen 49,82 m² und 135,78 m² entstehen. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Gesamtwohnfläche von 727,49 m². Die neu errichteten Gebäude sollen entsprechend dem Baubestand eine Dachneigung von 27,5 und Firsthöhen von 10,64 m erhalten. Für das Vorhaben werden 22 Kfz-Stellplätze nachgewiesen, davon werden fünf Stück für die vorhandenen Wohnungen angerechnet. Es werden 11 offene Kleingaragen und 11 weitere offene Stellplätze errichtet. Der Bauherr beantragt eine Abweichung von den Vorschriften der Abstandsflächenregelung des Artikels 6 der BayBO. Das vorhandene Gebäude hält die erforderlichen Abstandsflächen auf der Süd-, Ost- und Westseite ein. Die Nordseite mit einer Länge von ca. 40,50 m ist zwischen 4,40 m und 5,08 m von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt und hält bei dem nicht ebeneren Gelände mit einer Gebäudehöhe von 7,03 m bis 7,55 m die erforderlichen Abstandsflächen von 1 H nicht ein. Die nach der BayBO erforderliche Abstandsfläche überschreitet die nördliche Grundstücksgrenze mit einer Tiefe von 2,47 m bis 2,63 m. Im genehmigten Vorbescheid ist eine Überschreitung der nördlichen Grundstücksfläche mit der Abstandfläche des Hauptgebäudes bis zu einer Tiefe von 2,80 m zugelassen. Auf dem nördlichen Nachbargrundstück ist 2004 ein Geschäftshaus errichtet worden. Dabei wurden bei der Belichtung und Belüftung des Gebäudes die südlich angrenzenden Gebäude auf dem Grundstück berücksichtigt. Beschluss: 6:0 Dem Vorhaben wird zugestimmt. Mit der beantragten Abweichung besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Ein GR-Mitglied war beim vorangegangenen Beratungspunkt persönlich beteiligt.

6 TOP 9 Hertergrube 13; Einbau von Dachfenstern; Antrag auf eine isolierte Befreiung Die Antragsteller beabsichtigen den Austausch von vier Dachflächenfenstern. Mit dem geplanten Austausch von vier Dachflächenfenstern sollen das zulässige Rohbaueinzelmaß vom 1 m² und die zulässige Gesamtlänge von 20 vom Hundert der Dachlänge überschritten werden. Eines von den vier Dachflächenfenstern weicht in Format und in der Höhengleichheit von den anderen ab. Dieses Fenster ist etwas kleiner und soll über dem Treppenhaus im Dach eine etwas Höhere Position erhalten. Das Scheiben-Lichtmaß der drei größeren Fenster soll 97,3 cm x 141,7 cm bzw. 1,37 m² betragen. Das Scheiben-Lichtmaß des kleineren Fensters, das etwas höher eingebaut werden soll, ist mit einer Größe von 49,3 cm x 99,5 cm (0,59 m²) vorgesehen. Die Position und Größe des kleineren Fensters über dem Treppenhaus bleibt unverändert, hier wird lediglich die Qualität des Fensters verbessert. Der Abstand zur Kommunwand bleibt damit größer als 1,25 m. Der Bebauungsplan für das Baugebiet zwischen der Park- und Gutenbergstraße (Hertergrube) trifft hierzu folgende Regelungen: "Dachflächenfenster sind bis zu einer Rohbaueinzelgröße von 1,00 m² und einer Gesamtlänge von 20 v. Hundert der Dachlänge zulässig. Mehrere Dachflächenfenster sind im gleichen Format und höhengleich in die Dachfläche einzufügen." Von dieser Vorschrift kann in begründeten Fällen von der Gemeinde befreit werden. Dabei dürfen weder städtebauliche, noch nachbarliche Belange beeinträchtigt werden. Dies ist hier der Fall. Die von den Antragstellern beantragte isolierte Befreiung von der Festsetzung B 2.1 ist zu erteilen. TOP 10 Zugspitzring 32; Anbau einer Terrassenüberdachung mit Verglasung sowie Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 31, Zugspitzring Mit dieser Angelegenheit befasste sich der Bauausschuss erstmals in seiner Sitzung vom Im Rahmen einer Voranfrage ist die Zulässigkeit eines 4 m x 3 m großen Anbaus an der Westseite des Wohnhauses zu prüfen, der als Windschutz dienen soll. Der Bauausschuss fasste hierzu in seiner vorgenannten Sitzung folgende Beschlüsse: Beschluss: Dem Vorhaben wird unter der Voraussetzung grundsätzlich zugestimmt, dass eine Bebauungsplanänderung durchgeführt wird.

7 Beschluss: Das weitere Vorgehen ist mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen. Mit Schreiben vom gab die Gemeinde Anzing den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit zu den Änderungswünschen unverbindlich Stellung zu nehmen. Anhand der Rückmeldungen und der geführten Gespräche ergibt sich, dass dem Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück grundsätzlich zugestimmt wird. Von den Beteiligten wurden keine eigenen Bauwünsche geltend gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass sie nicht bereit sind, Kosten für eine Bebauungsplanänderung zu übernehmen. Beschlussvorschlag: 7:0 Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet Zugspitzring einzuleiten. Durch die Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für einen weiteren Anbau an die Doppelhaushälfte Zugspitzring 32 geschaffen werden. Die Verfahrenskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen. TOP 11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Carport auf dem Grundstück Kaiserweg 26 Am stimmte der Bauausschuss dem Vorhaben zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Am ging der Bauantrag beim Landratsamt Ebersberg ein. Am fasste der Gemeinderat folgenden ergänzenden Beschluss: Der Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung C 5, letzter Satz, wonach Abgrabungen und Aufschüttungen nur bis zu 20 cm zugelassen sind, wird zugestimmt. Mit Schreiben vom beantragte der planende Architekt zusätzliche Befreiungen: 1. Abgrabungen und Aufschüttungen: Durch die vorhandene Hanglage und die im Bebauungsplan vorgegebenen Höhenkoten ist eine Aufschüttung des Baugrundstücks unumgänglich. 2. Wandhöhe der Garage: Durch die Angabe einer Höhenkote kann die maximal zulässige Wandhöhe für die Garage nicht eingehalten werden. Nach der vorgelegten Berechnung ist eine Wandhöhe von 3,80 m erforderlich. Hierüber wurde vom Gemeinderat bereits am gleichen Tag beraten. Nachdem über die beantragte Befreiung keine Einigung erzielt werden konnte, stellte der Gemeinderat folgendes fest:

8 Über die beantragte Befreiung ist in der Sitzung des Bauausschusses am zu beraten. Vom Planer ist eine Plandarstellung vorzulegen. Es wird angeregt, die Regelungen mit den Höhenangaben mit dem Landratsamt Ebersberg zu besprechen und eventuelle Unstimmigkeiten zu beheben. Nach der vorangegangenen Sitzung sprach der beauftragte Architekt erneut beim Ersten Bürgermeister vor und erläuterte diesem die erforderlichen Höhenfestsetzungen des Bauwerks. Am ging bei der Gemeinde die Baugenehmigung des Landratsamtes vom ein. Diese beinhaltet unter anderem folgende Befreiung: 2) Ausführung von Aufschütthöhen bis 0,95 m (zulässig: 0,20 m). Der Vorsitzende erläutert die Höhenfestsetzung des Bauvorhabens und stellt fest, dass diese nicht zu beanstanden ist. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden. b) Achte Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Forstinning und Aufstellung eines Bebauungsplans zur Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets Forstinning-Moos Mit Schreiben vom informiert die Gemeinde Forstinning über die geplante Bauleitplanung und gibt der Gemeinde Anzing Gelegenheit Stellung zu nehmen. Der Vorsitzende erläutert die Planungsvorhaben anhand von Plandarstellungen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. c) Verschiedene Wortmeldungen Aufgrund von Wortmeldungen berichtet der Vorsitzende ausführlich über die Errichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten Arche Noah. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs ist das Obergeschoß der geplanten Krippe bereits jetzt auszubauen. Ein GR-Mitglied verlässt den Sitzungssaal. Der Vorsitzende berichtet ausführlich über den aktuellen Baustand des Gemeindehauses und der Pflegeeinrichtung, die in wenigen Tagen ihrer Bestimmung übergeben werden können.

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