Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

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2 I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 2/7

3 B. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : 5,00 3,00 50 Ga WA 1 Wo ll GR 81 WH 6,00 St-02 St-03 Ga St-01 WA 2 Wo 3,00 6,00 1,00 ll GR 136 WH 6,00 251/ ,83 m 2 Bebauungsplan. m 1:1000 Der Veranlasser: Herr Jörg Nussberger / Schäftlarner Weg 32 in Icking 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 3/7

4 II. ZEICHENERKLÄRUNG A. Für Festsetzungen: WA 2 Wo Allgemeines Wohngebiet Max. zulässige Wohneinheiten z.b. 2 Wohneinheiten Grenze des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Baugrenze GR 136 ll WH 6,00 Max. u berbaubare Bruttogrundfläche z.b. 136,00 m² Zwei Vollgeschosse sind als Höchstgrenze zulässig. Über der Decke des 2. Vollgeschosses wird nur eine Fußpfette mit max. 30 cm zugelassen. Max. Wandhöhe, z.b. 6,00 m (talseitig) Geländefixpunkt zur Bestimmung der Wandhöhe Ga+N St-01 Flächen für Garagen und Nebengebäude z.b. 50,00 m² Flächen für Stellplätze z.b. 2,50 x 5,00 m B. Für Hinweise: Bestehende Grundstücksgrenzen Bestehende Haupt und Nebengebäude Verkehrsflächen / Zufahrten 251/5 Flurstücksnummer 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 4/7

5 III. WEITERE FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Die Nutzung wird gemäß 4 BauNVO wie folgt festgelegt: WA Allgemeines Wohngebiet 2. Maß DER BAULICHEN NUTZUNG 2.1. Hauptgebäude Allgemeines: Festgesetzt werden soll auf dem Grundstück Fl-Nr. 251/5 mit einer Gesamtfläche von ca m² eine maximale GRZ von 0,12, d.h. eine Gesamtbaufläche im Ausmaß von max. 217 m². Die Gesamtbaufläche gilt für zwei zweigeschossige (II) Hauptgebäude mit als Wohnraum nutzbarem Dachgeschoss. Der First verläuft über die lange Gebäudeseite lediglich bei einem nahezu quadratischen Grundriss ist die Firstrichtung frei zu wählen. Das Baufenster Hauptgebäude (blau gestrichelte Linie) hält einen Grenzabstand von mind. 3,00 m zur Grundstücksgrenze ein. Gebäude 1 Bestand: besitzt eine Baufläche im Ausmaß von ca. 136 m², max. 2 Wohneinheiten und eine maximale Wandhöhe von 6,00 m (gemessen ab Schnittpunkt Geländeoberkante mit talseitiger Außenwand/Dach). Gebäude 2 Neubau: wird mit einer Baufläche im Ausmaß von ca. 81 m² und 1 Wohneinheit neu errichtet sowie eine maximale Wandhöhe von 6,00 m (gemessen ab Bezugspunkt Straße). Die Abstandsflächen sind gemäß Art. 6 ByBO einzuhalten Garagen, Carports, Stellplätze und Nebengebäude Allgemeines: Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Garagen, Carports und Nebengebäude sind innerhalb der Baufenster Garagen (rot gestrichelte Linie) mit einen Grenzabstand von mind. 0,50 m, einer maximalen Wandhöhe von 3,00 m zulässig. Vor allen Garagen und Carports ist zur Straße hin eine Aufstellfläche von mind. 5,00 m Tiefe einzuhalten. zu Gebäude 1 Bestand: Die bestehende Garage im nördliche Grundstücksteil wird entfernt. Stattdessen werden im Anbau an das bestehende Gebäude eine Doppelgarage sowie 2 Stellplätze neu ausgewiesen. zu Gebäude 2 Neubau: Für den Neubau wird eine Einzelgarage neben dem Hauptgebäude und ein Stellplatz neben der Zufahrt zum Bestandsgebäude neu ausgewiesen. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 5/7

6 2.3. Erschließung durch Wege, Kanal und Wasser zu Gebäude 1 Bestand: Die Zufahrt und Erschließung erfolgt über den Tulpenweg. zu Gebäude 2 Neubau: Die Zufahrt und Erschließung erfolgt über den Tulpenweg. Regenwasser wird aufgrund der Höhenlage und des zu geringen Querschnitts des Regenwasserkanals im Tulpenweg nur im Süden über den bestehenden Revisionsschacht auf der Fl.Nr. 251/5 abgeleitet Dachgauben und Quergiebel Pro Dachfläche ist je eine Dachgaube bzw. ein Quergiebel mit max. 1/3 der Gebäudelänge zulässig. Der Hauptfirst muss mind. 50 cm höher liegen als der First der Dachgaube / des Quergiebels Übrige Festsetzungen Im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom IV. BEGRÜNDUNG Im Zuge der politischen Vorgaben der Regierung zur Nachverdichtung des Innenraums, um einer ausufernden Bauleitplanung in die freie Landschaft entgegen zu wirken, soll das übergroße Grundstück Fl-Nr. 251/5 mit einem weiteren Gebäude bebaut werden. Diese Einbindung in die umliegende Bebauung in Baumasse und Nutzung als WA führt zu einem sparsameren Umgang mit Grund und Boden. Die vorhandenen öffentliche Erschließungen wie Wege, Kanal und Wasser können ohne großen Aufwand von der neuen Bebauung mit genutzt werden. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 6/7

7 V. VERFAHRENSVERMERKE 1. Im Zuge der Bürgerbeteiligung vom wurden Einwände gegen die Bebauungsplanänderung erhoben und bei der Gemeinde Breitbrunn am Chiemsee eingereicht und von dieser abgewogen. 2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am gebilligt. 3. Zu dem Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 BauGB in der Zeit vom beteiligt. 4. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom wurde mit der Begru ndung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom öffentlich ausgelegt. 5. Die Gemeinde Breitbrunn am Chiemsee hat mit Beschluss des Gemeinderates vom die vereinfachte Änderung in der Fassung vom des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Ausgefertigt: Breitbrunn am Chiemsee, 1. Bu rgermeister Anton Baumgartner (Siegel) Der Satzungsbeschluss zur 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom in der Fassung vom wurde am gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsu blich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Breitbrunn am Chiemsee, 1. Bu rgermeister Anton Baumgartner Gemeinde Breitbrunn a. Chiemsee (Siegel) 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu vom Seite 7/7

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