Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom

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1 Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom * 2. Ostermair Josef, Mühlenweg 10; Teilumbau einer Maschinenhalle zu einer Pension 3. Alte Florian und Kathrin, Anbau an das bestehende Wohnhaus; Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung * 4. Rauh Armin, Zugspitzring 14; Tektur zur Errichtung einer Schleppdachgaube * 5. Germeier Katharina, Schloßbergstraße 4; Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit Garage und Stellplatz * 6. Gemeindliches Mehrzweckgebäude Schwaigerstraße 34; Einbau von Obdachlosenunterkünften * 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Haslreiter GmbH; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Alpenstraße 20 b) Apotheke im Forsthaus; Ergänzung der Außenwerbung TOP 1 * = Beschluss Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom wird genehmigt. TOP 2 Ostermair Josef, Mühlenweg 10; Teilumbau einer Maschinenhalle zu einer Pension Der Bauwerber beabsichtigt eine Teilfläche der bestehenden Maschinenhalle in eine Pension umzubauen. Im Oberschoss sind vier Zimmer mit Bad sowie ein Waschraum, ein Aufenthaltsraum und ein Flur mit einer Gesamtfläche von 140 m² vorgesehen. Im Dachgeschoß sind vier weitere Zimmer, ebenfalls mit Bad und einer Fläche von insgesamt 84 m² geplant. Westlich der Maschinenhalle sollen für die Pension zehn Kfz-Stellplätze errichtet werden. Die Zulässigkeit des gewerblichen Vorhabens ergibt sich aus 35 Absatz 4, Satz 1 Nr. 1 BauGB.

2 Beschlussvorschlag: 7:0 Die Kfz-Stellplätz sind nach der überarbeiteten Gestaltungs- und Stellplatzsatzung anzulegen und zur freien Landschaft hin mit heimischen Bäumen und Sträuchern einzugrünen. Die Erschließung ist gesichert. TOP 3 Alte Florian und Kathrin; Anbau an das bestehende Wohnhaus; Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung Der Vorsitzende hält Sachvortrag und berichtet ausführlich über diese Angelegenheit. Für den bereits ausgeführten Anbau liegt eine Baugenehmigung des Landratsamtes Ebersberg vom , Az. B vor. Diese Baugenehmigung ist mit folgender Nebenbestimmung verbunden: Bis zur Benutzung der baulichen Anlagen sind zwei Stellplätze (soweit noch nicht vorhanden) für Kraftfahrzeuge entsprechend den genehmigten Bauvorlagen herzustellen. Offene Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag herzustellen. Aufgrund von Hinweisen, dass die Stellplätze nicht anfahrbar seien, hat die Verwaltung am eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die Stellplätze fotografiert. Vor den Stellplätzen befand sich ein Tor. Außerdem erschien die befestigte Fläche nicht groß genug, damit darauf zwei Kraftfahrzeuge abgestellt werden können. Mit vom bat das gemeindliche Bauamt im Auftrag des Ersten Bürgermeisters die zuständige Stelle des Landratsamtes, dieser Sache nachzugehen und für eine baldige ordnungsgemäße Herstellung der im Baugenehmigungsbescheid geforderten Kfz-Stellplätze zu sorgen. Mit vom legte Florian Alte der Gemeinde folgenden Antrag vor: Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen auf dem Anwesen Anzing Tannenweg 28 hier: Antrag auf Reduzierung der Anzahl der Stellplätze Sehr geehrter anbei übersende ich einen Antrag auf Reduzierung der Anzahl der für den Betrieb meiner Rechtsanwaltskanzlei erforderlichen zusätzlichen Stellplätze von zwei auf einen. Ich bitte darum, dass über diesen Antrag alsbald entschieden wird. Sofern diesem Antrag stattgegeben wird, dürfte sich die Diskussion über die Größe des auf dem Anwesen Tannenweg 25 befindlichen Stellplatzes bzw. Stellplätze erübrigen. Die ausführliche Begründung, weshalb aus meiner Sicht nur ein unterdurchschnittlicher An- und Abfahrtsverkehr zu erwarten und deshalb die Anzahl von einem zusätzlichen Stellplatz ausreichend ist, entnehmt Ihr bitte dem angehängten Antrag. Was die Befahrbarkeit des Bereichs auf dem Anwesen Tannenweg 25 betrifft, so befindet sich vor dem Stellplatz, bzw. den Stellplätzen zwar ein Tor. Dieses Tor ist jedoch nicht versperrt, so dass es jederzeit von einem Besucher geöffnet und der dahinter liegende Bereich befahren werden kann. Durch das Tor soll lediglich verhindert werden, dass fremde Personen, die meine Kanzlei gerade nicht besuchen wollen, den Bereich befahren, quasi in Form einer

3 mentalen Hürde. Insofern ist diese Situation m.e. mit einem unversperrten Garagentor zu vergleichen. Und für den Fall, dass ich eine zusätzliche Garage zur Verfügung stellen könnte, würde ich meiner Stellplatzpflicht sicherlich nachkommen. Den Antrag auf Reduzierung der Anzahl der zu errichtenden Stellplätze versende ich gleichlautend an das Landratsamt Ebersberg, um eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde herbeizuführen (siehe weitere in Kopie). Solltet Ihr zu diesem Antrag oder zu den im Antrag geschilderten Tatsachen Fragen oder Anmerkungen haben, stehe ich selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Am legten die Antragsteller einen Antrag auf eine isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften der gemeindlichen Stellplatz- und Gestaltungssatzung vor. Beantragt wird eine Reduzierung der zu errichtenden Kfz-Stellplätze von zwei auf nur einen zusätzlichen Stellplatz. Bei einer nochmaligen Durchsicht der Grunddienstbarkeit für die Kfz-Stellplätze fiel folgende Reglung auf Seite 5 vor dem Abschnitt III auf. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Fl.Nr. 146/41 wird von den Beteiligten ausdrücklich nicht gewünscht. Es besteht deshalb die Sorge, dass bei einem Verkauf des Grundstücks die Stellplätze nicht gesichert sind, obwohl auch für den Freistaat Bayern eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Seite 5) bestellt ist. Es bestehen nur geringe Aussichten eine Änderung der Grunddienstbarkeit herbeiführen zu können. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese Angelegenheit nicht weiterzuverfolgen und im Gegenzug weiterhin auf die Errichtung von zwei frei anfahrbaren und normgerechten Kfz-Stellplätzen zu fordern. Im Hinblick auf die Parkplatzknappheit im Bereich des Umfelds kann auf die geforderten Stellplätze nicht verzichtet werden. Nachdem die Stellplätze nicht ausdrücklich den Besuchern der Anwaltspraxis dienen, haben die Antragsteller die Möglichkeit dort ihre eigenen Kraftfahrzeuge abzustellen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Stellplatzsituation zu leisten. Über diese Angelegenheit wird ausführlich beraten. Beschluss: mit 3:4 Stimmen abgelehnt. Der Antrag auf Erteilung einer isolierten Abweichung wird abgelehnt. Die geforderten Kfz-Stellplätze sind entsprechend der vorliegenden Genehmigung zu erstellen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Ebersberg wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Stellplätze entsprechend den zu beachtenden Vorschriften zeitnah errichtet werden. Beschluss: 6:1 Die Gemeinde stimmt der Reduzierung der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze auf einen Stellplatz unter der Maßgabe zu, dass das vorhandene Tor vor den befestigten Flächen dauerhaft entfernt wird. Die beantragte isolierte Abweichung ist zu erteilen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die vorhandene Grunddienstbarkeit so abändern zu lassen, dass diese nicht nur für sie, sondern auch für ihre Rechtsnachfolger gilt. TOP 4

4 Rauh Armin, Zugspitzring 14; Tektur zur Errichtung einer Schleppdachgaube Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben in seiner Sitzung vom zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Bei der technischen Prüfung des Bauantrags wurde festgestellt, dass die geplante Gaube aufgrund der Größe abstandflächenpflichtig ist und deshalb einer Befreiung bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe bedarf. Der Bebauungsplan schreibt für das Haus des Antragstellers eine maximale Wandhöhe von 6,00 m vor. Auf Anraten des Landratsamtes hat der Antragsteller am einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Beschluss: 6.0 Dem Tekturplan zur Errichtung einer Schleppdachgaube wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Das Vorhaben soll innerhalb des Bebauungsplans Nr. 31 Anzing Nordwest, Oberfeld Fl.Nr. 805 und andere in der Fassung der ersten Änderung, rechtskräftig seit , ausgeführt werden. Mit der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Wandhöhe besteht Einverständnis. Der erforderlichen Befreiung wird zugestimmt. TOP 5 Germeier Katharina, Schloßbergstraße 4; Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit Garage und Stellplatz Im Rahmen dieses Antrags ist die Zulässigkeit der Errichtung eines 11,00 m x 8,50 m großen Wohngebäudes mit Garage zu prüfen. Zum Antrag wird folgende Frage gestellt: Kann das geplante Wohngebäude mit Garage in der in Grundriss und Ansicht dargestellten Größe, Form, Nutzung und Situierung errichtet werden? Das Grundstück soll später geteilt werden. Die Baumbepflanzung im nordöstlichen Teil des Grundstücks soll erhalten bleiben. Das an der Staatstraße liegende Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet eingetragen. Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger ist für einen Gehweg eine Grundstücksteilfläche mit einer angemessenen Breite an die Gemeinde abzutreten. Der Bestand und künftige Erweiterungsmöglichkeiten des gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs Bachmayer dürfen durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden. Zur Sicherheit der Fußgänger ist im Bereich des Grundstücks der Antragstellerin (bebaute südliche Teilfläche des Anwesens Schloßbergstraße 4) ein Gehweg zu errichten. Für die Errichtung eines Gehwegs ist zu gegebener Zeit von der Antragstellerin an die Gemeinde eine ausreichend große Grundstücksteilfläche abzutreten. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, zu gegebener Zeit mit der Grundstückseigentümerin zu verhandeln.

5 Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an die bestehende Wasserleitung der Wasserversorgung Anzing-Forstinning. Das Abwasser ist über die Kanalisation des gku VE München-Ost zu entsorgen. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße. TOP 6 Gemeindliches Mehrzweckgebäude Schwaigerstraße 34; Einbau von Obdachlosenunterkünften Die Gemeinde plant nach einem Umbau der vormaligen Mehrzweckräume in Obdachlosenunterkünfte dort bei Bedarf auch anerkannte Asylbewerber aus Anzing unterzubringen. Gegenüber den im Jahr 1983 genehmigten Nutzungen werden an die künftige Nutzung andere öffentlich-rechtlichen Anforderungen gestellt. Nach den einschlägigen Regelungen der Bayerischen Bauordnung ist für die geplante Nutzung eine Baugenehmigung erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt eine Baugenehmigung einzuholen. TOP 7 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben a) Haselreiter GmbH; Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Alpenstraße 20 Der Bauantrag wurde mit Schreiben vom zurückgenommen, weil die erforderlichen Abstandflächen nicht nachgewiesen werden konnten. b) Apotheke im Forsthaus, Ergänzung der Außenwerbung Mit Schreiben vom teilt die Apothekerin Bianca Klein mit, dass die vorhandene Werbung zur besseren Wahrnehmung durch ein sogenanntes Apotheken A, das nachts beleuchtet werden kann, zu ergänzen ist. Der Erste Bürgermeister hat der Ergänzung der Außenwerbung zugestimmt. Der Bauausschuss nimmt dies zur Kenntnis und ist damit einverstanden.

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