Stadt Marktheidenfeld
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- Günter Baumgartner
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1 N i e d e r s c h r i f t über die 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Marktheidenfeld vom , Uhr. Vorsitzende: Schriftführerin: Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder Angest. Hollensteiner Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Mit der vorgelegten Tagesordnung besteht Einverständnis. Zahl der Ausschussmitglieder: 11 Anwesend sind: Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder, 3. Bürgermeister Harth sowie die Stadträte Adam, Buczko, Carl, Hamberger, Hörnig Joachim, Keller, Menig Christian, Oswald und Reidelbach (in Vertretung für Stadtrat Rauh). Der Ausschuss ist somit beschlussfähig. Von der Verwaltung sind anwesend: Elmar Kirchner und Heinz Matschiner. Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung wird wie folgt beraten und beschlossen: Öffentliche Sitzung 47
2 60 Informationen; Außenwerbeanlagen Kreuzbergstraße/Äußerer Ring Die vom Bau- und Umweltausschuss abgelehnten Außenwerbeanlagen in der Kreuzbergstraße 14 und am Äußeren Ring 57 werden sehr wahrscheinlich vom Landratsamt Main-Spessart genehmigt. Mit Schreiben vom teilte das Landratsamt mit, dass die Stadt entweder das erforderliche Einvernehmen erteilt oder anderenfalls das Landratsamt das Einvernehmen durch Erteilung der Baugenehmigung ersetzen wird. Eine Notwendigkeit zur Änderung der derzeitigen Beschlusslage wird nicht gesehen, die Gründe für die Ablehnung durch die Stadt wurden dem Landratsamt nochmals durch Übersendung der entsprechenden Beschlussbuchauszüge mitgeteilt. 61 Errichtung eines Geräteraums, eines Fahrradunterstellraums, eines Carports und eines Gartenhauses; (Eugen-Büttner-Straße 10) Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Birken III (WA) gelegen. Für die bereits errichteten Nebengebäude soll auf Veranlassung des Landratsamtes mittels dieses Bauantrags die Genehmigungsfähigkeit überprüft werden. o Carport Der Carport Richtung Straße überschreitet die Baugrenze um ca. 2,50 m. Carports außerhalb der Baugrenze sind als Ausnahme im Bebauungsplan vorgesehen, entsprechende Bezugsfälle sind im Baugebiet vorhanden, die Zustimmung zum Carport im Wege der Ausnahme wird deshalb empfohlen. o Fahrradunterstellraum Das Nebengebäude steht komplett außerhalb der Baugrenze und grenzt auch an die Straße an. Eine Zustimmung mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht empfohlen. o Überdachter Freisitz Der überdachte Freisitz liegt komplett außerhalb der Baugrenze auf der Grundstücksgrenze zum südwestlichen Nachbarn. Eine Zustimmung mit Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze wird aufgrund der reinen Dachkonstruktion und der Zustimmung des betroffenen Nachbars empfohlen. o Gartenhaus Das Gartenhaus liegt komplett außerhalb der Baugrenze im rückwärtigen Grundstücksbereich. Eine Zustimmung mit Befreiung für die Überschreitung 48
3 der Baugrenze für ein nur 2 m x 2,50 m großes Gartenhaus wird empfohlen. o Geräteraum Der Geräteraum überschreitet die rückwärtige Baugrenze um ca. 3 m. Der betroffene Nachbar hat den Bauantrag nicht unterschrieben, eine Grenzbebauung über die Baugrenze hinaus beeinträchtigt auch objektiv seine Interessen. Es wird deshalb empfohlen, dem Geräteraum nur innerhalb der Baugrenze zuzustimmen, d. h. die Überschreitung von 3 m ist zurückzubauen. Baurat Kirchner legt dar, dass der Bauherr sich über sämtliche Vorgaben, sei es den Bebauungsplan oder die Bayerische Bauordnung hinweggesetzt habe, was insbesondere aufgrund der tangierten nachbarschützenden Vorschriften nicht hingenommen werden könne. Die Vorsitzende stellt fest, dass von fünf Nebengebäuden drei ermöglicht werden und eines im Umfang reduziert werden müsse. Nur ein Gebäude müsse rückgebaut werden. Die Stadträte Adam und Hamberger schließen sich der Auffassung von Baurat Kirchner an und stellen fest, dass man sich hier lediglich auf einen Kompromiss einlasse. 1. Dem Carport wird als vorgesehene Ausnahme im Bebauungsplan zugestimmt. 2. Dem Fahrradunterstellraum wird nicht zugestimmt. 3. Dem überdachten Freisitz wird mit Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt. 4. Dem Gartenhaus wird mit Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze zugestimmt. 5. Dem Geräteraum wird lediglich innerhalb der Baugrenze zugestimmt, die Überschreitung von 3 m ist zurückzubauen. 49
4 62 Errichtung einer Gaube und Einbau eines Wohnraums im Dachgeschoss; (Baumhofstraße 107) Im Zusammenhang bebauter Ortsteile gelegen. Das Dach des Bestandsgebäudes soll zu einem Wohnraum ausgebaut und hierzu eine Gaube auf der straßenabgewandten Seite eingebaut werden. Städtische Belang sind nicht berührt, die Zustimmung wird empfohlen. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 63 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; (Stadtteil Altfeld, Holzwiese 17) Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Hirtengärten IV, 1. Änderung und Neufassung (WA) gelegen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze mit dem Flachdachvorbau um ca. 50 cm, durch die Nichteinhaltung der Firstrichtung sowie durch die Dachfarbe Dunkelgrau statt wie vorgeschrieben Rot/Rotbraun. Es wird empfohlen, dem Bauantrag einschließlich der erforderlichen Befreiungen zuzustimmen, da die Überschreitung der Baugrenze mit dem Flachdachvorbau geringfügig ist, die Änderung der Firstrichtung durch das sehr schmale Grundstück nebst Aufgabe der Doppelhausbebauung durch die 1. Änderung dieses Bebauungsplanes begründet ist und für die abweichende Dachfarbe schon zahlreiche Bezugsfälle in diesem Baugebiet bestehen. Stadtrat Adam erklärt, dass der Wechsel der Firstrichtung aus der Änderung des Bebauungsplanes resultiert und somit auf die Stadt zurückzuführen sei und somit auch bei anderen künftigen Bauvorhaben in diesem Bereich der Firstwechsel ermöglicht werden soll. Dem Bauvorhaben wird mit Befreiungen bezüglich der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze um 50 cm, bezüglich der Dachfarbe sowie bezüglich der Änderung der Firstrichtung zugestimmt. 50
5 Die Vorsitzende beendet die Sitzung um Uhr. Schmidt-Neder Vorsitzende Hollensteiner Schriftführerin 51
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