Gemeinde Kirchheim a.n.
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- Heinrich Kramer
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 13. April 2015 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 6 Gemeinderäte Gemeinderätin Petra Bohnenstingl Andreas Bezner, Holger Schön, Monika Schweizer, zu TOP 12 Frau Müller, zu TOP 14 Herr Luithle Schriftführer: Andrea Fritz, Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:50 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 11. Baugesuche Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen, Flst. Nr. 5548/2, Bertha-von-Suttner-Str Errichtung eines Carports, Flst. Nr. 2132/2, Lerchenweg 1/ Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geländeaufschüttung, von 0,5 m für die Erstellung einer Stützmauer aus Natursteinen, Flst. Nr. 5553/1, Petra-Kelly-Str Abbruch des bestehenden Schornsteins, Neubau Schornsteinanlage für Kupolofen mit Entstaubungsanlage (EQ1), Flst. Nr. 720, Max-Eyth-Straße Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flst. Nr. 2291/8, Im Talhof Einbau einer Pedelec-Station in das Bahnhofsgebäude 13. Antrag zur Grundwasserentnahme, Verwendung des entnommenen Grundwassers und zur Einleitung des nicht verwendeten Grundwassers in den Neckar am Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim, Flst. Nrn /1, Gemarkung Neckarwestheim 14. Aufbau eines WLAN-Funknetzes zur Anwendung in den öffentlichen Einrichtungen 15. Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar 16. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1
2 TOP 11 Baugesuche TOP 11.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen, Flst. Nr. 5548/2, Bertha-von-Suttner-Str. 3 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt westlich des Talhofs, 1 Änderung der noch nicht rechtskräftig ist. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Abstellraum (Gerätehütte). Die Gerätehütte wird außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet. Gem. Bebauungsplan dürfen verfahrensfreie Gebäude und private Nebenanlagen (untergeordnete bauliche Anlagen), worunter auch Geräteschuppen fallen auch außerhalb des Baufensters (überbaubaren Grundstücksfläche) errichtet werden, wenn andere Festsetzungen (beispielsweise Pflanzgebote, Retentionsmulden) nicht entgegenstehen. Das Flachdach der Garage wird extensiv begrünt. Für die Geländeauffüllung von mehr als 0,50 m wäre eine Befreiung erforderlich, da gem. Bebauungsplan Auffüllungen und Abgrabungen nur bis 0,50 m Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig sind. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am Die Dachneigung und Firsthöhe stimmen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2
3 TOP 11.2 Errichtung eines Carports, Flst. Nr. 2132/2, Lerchenweg 1/1 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lüssen Bachrain Laiern, 3. Änderung. Geplant ist die Errichtung eines Carports. Da der Carport außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll, wurde Antrag auf Befreiung gestellt. Der Carport soll in Holzbauweise errichtet werden. Das Dach ist als Flachdach geplant und soll extensiv begrünt werden. Gem. Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der teilweise festgesetzten Einfahrten zulässig. Der Stauraum muss stetig frei (ohne Abschrankung) befahrbar sein. Der Carport ist einer Garage gleichzusetzen. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am In der Vergangenheit gab es auf ähnliche Anfragen im gesamten Bebauungsplangebiet immer Absagen. Eine Befreiung würde die Grundzüge der Planung berühren, und eine Änderung des Bebauungsplans nach sich ziehen. Auch der Charakter des Wohngebiets würde sich hierdurch ändern. Für den Lerchenweg muss allerding festgestellt werden, dass hier sowohl beim Anwesen Lerchenweg 1 als auch beim Anwesen Lerchenweg 4 Garagen genehmigt und gebaut wurden, obwohl diese zum Zeitpunkt der Genehmigung ebenfalls eine Befreiung erforderlich gemacht haben (auch im Blick auf das im Bebauungsplan eigentlich vorhandene Verbot, Fußwege mit Fahrzeugen zu befahren). Gemeinderat Högner ist der Ansicht, dass ein Stellplatz bzw. ein Carport an dieser Stelle sinnvoll ist und spricht sich für die Errichtung eines Carports aus. Gemeinderat Schneider regt an, den Bebauungsplan bei der nächsten Gelegenheit anzupassen. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, im bestehenden Bebauungsplan ist der Lerchenweg und der Drosselweg als Fußweg dargestellt. Die beiden Straßen sind schon sehr lange im Bestand. Es spricht viel dafür, dass im Bebauungsplan die Legende falsch aufgenommen wurde. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bei der nächsten Änderung des Bebauungsplanes werden die Fahrwege Lerchenweg und Drosselweg wieder an den Bebauungsplan angepasst. 3
4 TOP 11.3 Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geländeaufschüttung, von 0,5 m für die Erstellung einer Stützmauer aus Natursteinen, Flst. Nr. 5553/1, Petra- Kelly-Str. 8 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Bachrain II - Abschnitt westlich des Talhofes, 1. Änderung der noch nicht rechtskräftig ist. Das Vorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt. Dort wurde über den Antrag auf Befreiung für die Aufschüttungen und Abgrabungen und den Bau einer Stützmauer aus Beton beraten. Hier wurde folgender Beschluss gefasst: Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Maßgabe, die Stützmauer bis max. 0,50 m Höhe zu errichten. Das verbleibende Gelände soll mit einer bebauungsplankonformen Auffüllung entsprechend angeböscht werden. Der Antragsteller hat den Antrag zurückgenommen und stellt nun erneut einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Geländeauffüllung. Das Gelände soll jetzt mit einer Stützmauer aus Natursteinen (wie im Bebauungsplan festgelegt) abgefangen werden. Die Höhe der Stützmauer beträgt ca. 1 Meter. Gem. Bebauungsplan Ziff. 3.4 sind Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis 0,50 Meter Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Stützmauern sind nur zulässig, wenn sie aus Bruchsteinmauern aus Natursteinquadern hergestellt werden. Ähnliche Geländeauffüllungen wurden im Baugebiet bereits zugelassen. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt und endet am Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Schneider) der Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4
5 TOP 11.4 Abbruch des bestehenden Schornsteins, Neubau Schornsteinanlage für Kupolofen mit Entstaubungsanlage (EQ1), Flst. Nr. 720, Max-Eyth-Straße 1 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Verlängerte Wilhelmstraße und Ehewiesen, 2. Änderung. Geplant ist der Abbruch des bestehenden Schornsteins und der Neubau einer Schornsteinanlage für Kupolofen Entstaubungsanlage (EQ1) für die Gießerei. Das Regierungspräsidium-Immissionsschutz hat einen höheren Kamin verlangt. Es handelt sich um einen Kamin für die Abluft der Entstaubungsanlage. Die Abluft eines Ventilators entweicht durch diesen Kamin. Der Kamin steht auf einem Stahlbetonfundament und hat eine Gesamthöhe von 26,30 m. Die Nachbaranhörung wurde durchgeführt und endet am Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen, unter Maßgabe erteilt, dass Lichtreflexe zu vermeiden sind und die Höhe des Schornsteines entsprechend der technischen Notwendigkeit unter der Beachtung der Luftqualität errichtet wird. 5
6 TOP 11.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flst. Nr. 2291/8, Im Talhof 6 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II, Abschnitt Talhof. Der Bauantrag wurde kurzfristig am eingereicht. Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Carport und Garage. Die Terrasse überschreitet das Baufenster. Gem. Bebauungsplan darf das Baufenster mit Anund Vorbauten (vergleichbar Wintergarten, überdachter Freisitz, Erker bis zu 3.00 m überschritten werden. Garage und Carport ragen in das Pflanzgebot hinein. Gem. Bebauungsplan dürfen An- und Vorbauten sowie verfahrensfreie Gebäude nicht in festgesetzten Grünflächen oder mit Pflanzgebot bzw. Pflanzbindung belegten Flächen errichtet werden. In jedem Fall muss zur öffentlichen Verkehrsfläche ein Abstand von mind. 2,5 m eingehalten werden. Garagen, überdachte Stellplätze und offene Stellplätze sind gem. Ziff innerhalb der im Plan festgesetzten Flächen (Ga/Cp) oder innerhalb der Baufenster zu errichten bzw. anzulegen. Die Firsthöhe und Dachneigung entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Aus Sicht der Verwaltung kann jedoch der Bebauung des Pflanzgebotes mit Garage und Carport nicht zugestimmt werden. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Dem Neubau eines Einfamilienhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung der Bebauung des Pflanzgebotes mit Garage und Carport kann nicht zugestimmt werden. Die Bebauung muss vom Grundstücksstreifen abrücken. 6
7 TOP 12 Einbau einer Pedelec-Station in das Bahnhofsgebäude - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Architektin Müller. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Entsprechend den früheren Beschlüssen des Gemeinderats und der entsprechenden Förderzusage durch die Region Stuttgart soll in das frisch von der Gemeinde erworbene Bahnhofsgebäude eine Station zum Abstellen und Verleihen von Pedelec s eingerichtet werden. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar gehört hier zur Reihe der Modellkommunen, die sich zu Beginn dieses Projektes an der Maßnahme beteiligen. Üblicherweise ist für die Umsetzung der Maßnahme der Neubau der entsprechenden Station erforderlich, durch die Unterbringung im bestehenden Bahnhofsgebäude kann auf diesen (evtl. kostspieligen) Neubau verzichtet werden. Da es sich bei dem Projekt, für das die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt sind, eigentlich um ein Projekt des Jahres 2014 handelt, sollte die Realisierung der Maßnahme schnellstmöglich, idealerweise noch passend für einen Start zumindest während der Fahrradsaison, erreicht werden. Frau Gabriele Müller als beauftragte Architektin hat sich deshalb intensiv mit dem Gebäude insgesamt und der Pedelec-Station bzw. den möglichem Kiosk im besonderen beschäftigt den Entwurf für eine mögliche Gestaltung des Erdgeschosses finden Sie in der Anlage 1 beigefügt. Da es sich beim Einbau der Pedelec-Station in das bestehende, bisher ebenfalls gewerblich genutzte Gebäude um einen verfahrensfreien, im Wesentlichen inneren Umbau handelt, ist für die Durchführung dieser Maßnahme das Vorliegen einer Baugenehmigung nicht erforderlich. Anhand der Anlage 1 erläutert Frau Müller sehr ausführlich die Planungen für den Einbau einer Pedelec Station in das Erdgeschoss des Bahnhofsgebäudes. Es werden 8 Pedelec Stationen vorhanden sein die vermietbar sind. Der Zugang erfolgt über die Bahnhofstraße. Desweiteren stehen rund 10 Plätze zur Verfügung um E-Bikes abzustellen. Außerdem stehen Spinte zur Verfügung. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Das Projekt wird entsprechend der bisherigen Beschlussfassung des Gemeinderats zur Ausführung freigegeben. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Müller und verabschiedet sie. - 7
8 TOP 13 Antrag zur Grundwasserentnahme, Verwendung des entnommenen Grundwassers und zur Einleitung des nicht verwendeten Grundwassers in den Neckar am Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim, Flst. Nrn /1, Gemarkung Neckarwestheim Herr Bezner erläutert den Sachverhalt. Herr Bezner teilt mit, das Büro Smolczyk und Partner wurde am von der Verwaltung beauftragt, Stellung zu dem Antrag auf die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis vom zur Grundwasserentnahme, Verwendung des Grundwassers und Wiedereinleitung des Grundwassers in den Neckar zu nehmen. Das Büro ist zu dem Ergebnis gekommen, es handelt sich um die Verlängerung einer bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis. Aufgrund der Berechnungen des Grundwasserströmungsmodells des Ingenieurbüro Dr. Heinrich Jäckli AG liegt der Brunnen Fronberg III außerhalb des Entnahmebereichs der Brunnen des KKW Neckarwestheim. Der Brunnen Fronberg III wurde in die Berechnungen mit einbezogen und es wurde keine Einflussnahme nachgewiesen. Nach kurzer Aussprache ergeht bei zwei Enthaltungen (Gemeinderat Deisinger und Gemeinderätin Schemminger) der Dem Antrag zur Grundwasserentnahme der Gemeinde Neckarwestheim kann zugestimmt werden. 8
9 TOP 14 Aufbau eines WLAN-Funknetzes zur Anwendung in den öffentlichen Einrichtungen - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Luithle. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Bereits in einer früheren Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses hat die Verwaltung darüber informiert, dass es immer schwieriger wird, in den Außenstellen der Gemeinde eine sinnvolle Internet- bzw. Netzwerkverbindung anzubieten, da die auf normalem Wege erreichbaren Kabelkapazitäten zwischen Rathaus und den jeweiligen Außenstellen nicht die Leistungsfähigkeit haben, die erforderlich ist, um die Außenstellen an das Rathaus und damit beispielsweise auch an Anwendungen des Rechenzentrums anzuschließen. Als Überlegung wurde damals vorgestellt, die Außenstellen über eine WLAN-Richtfunkstrecke an das Rathaus anzubinden, was durch die Mitglieder des Verwaltungs- und Bauausschusses als durchaus skeptisch betrachtet wurde. Die Verwaltung wurde deshalb gebeten, auch Kosten für eine technisch adäquate Festnetzanbindung zu ermitteln, was zwischenzeitlich geschehen ist. Technisch möglich wäre eine Anbindung über das Netz der Deutschen Telekom, andere Anbieter können entweder keine Kapazitäten zur Verfügung stellen bzw. haben kein Angebot abgegeben. Angebunden werden müssten der Bauhof, die Sporthalle/Schule, die Gemeindehalle sowie die beiden Kinderhäuser Klex und Arche. Hierbei würden einmalige Einrichtungskosten in Höhe von Euro für alle Einrichtungen insgesamt entstehen. Die laufenden monatlichen Kosten betragen bei einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren für alle fünf Einrichtungen 2.158,65 Euro, die jährlichen Kosten betragen somit rund Euro. Bei einer Anbindung über eine WLAN-Richtfunkstrecke entstehen in etwa vergleichbare einmalige Einrichtungskosten, dauerhafte Betriebskosten entstehen lediglich durch die äußerst überschaubare Menge an benötigtem Betriebsstrom. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass die technische Lösung eines WLAN- Funknetzrichtwertes natürlich Ängste und Sorgen auslöst und deshalb das Thema in der öffentlichen Sitzung zur Diskussion steht. Es ist kein ab sonderbarer Weg, sonder es ist heutzutage normaler Standard. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 2) erläutert Herr Luithle den Aufbau eines WLAN-Funknetzes und geht auf die Synergien ein. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, die privaten angebrachten Router oder die Fritzbox liegen mit ihren Strahlen unter dem Richtfunkwert und werden in der Praxis kaum mehr wahrgenommen. Herr Luithle teilt mit, die Übertragung ist sehr stark. Man kann mit diesem Funkrichtnetz 400 MB pro Sekunde übertragen. Bei einer internen Kabelverbindung ist diese Schnelligkeit nicht möglich. 9
10 Gemeinderat Högner ist der Ansicht, die WLAN-Funkvernetzung ist aus Kostengründen eine gute Investition. Er fragt nach, ob die Firma ZEAG bereits zugestimmt hat eine Richtfunkantenne am Häusle anzubringen. Dies wird von Bürgermeister Seibold bestätigt. Es liegt bereits eine schriftliche Zusage für eine kostenlose Anbringung vor. Gemeinderat Deisinger fragt nach, ob damit dann auch die Probleme in der Bücherei mit abgedeckt sind. Dies bestätigt Bürgermeister Seibold. Zuletzt wurde ein Serveraustausch vorgenommen und es gab daraufhin technische Probleme, die aber nicht an der Firma Luithle liegen, sondern am kommunalen Rechenzentrum. Auch bei der Bücherei könnte eine Anbindung realisiert werden. Herr Luithle weist darauf hin, die Richtfunkantenne muss nicht am Gebäude angebracht werden, sie kann nötig hinter einem Fenster befestigt sein. Nach intensiver Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Deisinger) der Dem Aufbau eines WLAN-Funknetzes zur Anbindung der öffentlichen Einrichtungen wird zugestimmt. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Luithle und verabschiedet ihn. - 10
11 TOP 15 Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar Bei Veranstaltungen in der Bücherei ging folgende Spende ein: 207,90 - Lesungen Judith Kubitscheck und Timo Berlin. Die Spende wird für Neuerwerbungen der Bücherei verwendet. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Der Annahme der Spende wird zugestimmt. 11
12 TOP 16 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen nicht vor. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 12
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