Landkreis Freudenstadt Seite 4 NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 24. Februar 2015

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1 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 4 1 Bürgerfragestunde Herr Dr. Emele fragt nach dem Stand der Ansiedlung des Einkaufsmarktes und bis wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Ihn interessiert, ob es schon einen Nachnutzung für den Treff 3000 gibt. Frau Grassi antwortet, dass die Verhandlungen durch einen Personalwechsel bei EDEKA gestockt haben. Bislang gebe es noch keinen Zeitplan für die Ansiedlung.

2 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 5 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27. Januar 2015 gefassten Beschlüsse 2 Bürgermeisterin Annick Grassi teilt mit, dass aufgrund von 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 27. Januar 2015 gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden: - Dem Gemeinderat wurde die erste Planung für den Neubau eines Bauhofes vorgestellt. - Der Gemeinderat hat Objekt bezogene Kreditaufnahmen 2014 für die Maßnahmen Gemeindehaus Salzstetten, Löschwasserbehälter Salzstetten und Löschwasserbehälter Lützenhardt beschlossen. - Der Gemeinderat hat den Stellenplan für die Gemeindeverwaltung für das Jahr 2015 vorberaten und diesem zugestimmt. - Der Gemeinderat hat über eine Niederschlagung von Forderungen beraten und diese beschlossen.

3 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 6 Potentialflächen für Windkraft in Waldachtal Stand des Teilflächennutzungsplanes Windkraft des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten Vorstellung der interessierten Unternehmen: a. EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Projektentwicklung Windenergie b. JUWI Energieprojekte GmbH c. K & S Regenerative Energie GmbH & Co KG 3 Frau Grassi verweist auf die Vorlage, in der Folgendes ausgeführt ist: Zum Stand des Verfahrens für einen Teilflächennutzungsplan Windkraft des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten ist zu berichten, dass die Abwägung über die Stellungnahmen und Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden hat. Da für das weitere Verfahren (öffentliche Auslegung) aufwändige Gutachten erforderlich werden (Themen Lärm/Schallschutz, artenschutzrechtliche Gutachten, usw.) hat der Gemeindeverwaltungsverband festgelegt, den Teilflächennutzungsplan Windkraft vorläufig nicht weiter zu betreiben. Es besteht die Absicht, dann in das Verfahren wieder einzusteigen, wenn konkrete Interessenten bereit sind, diese Gutachten in Auftrag zu geben, weil diese neben den städtebaulichen Planungen auch für den jeweiligen Bauantrag erforderlich werden. Insoweit sollten Kosten für den Verband eingespart und Synergien genutzt werden. Der Planungsstand des Teilflächennutzungsplanes Windkraft ist aus den dem Gemeinderat vorliegenden Unterlagen ersichtlich. Die genannten Unternehmen interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Waldachtal beim Thema Windenergie. Der Gemeinderat hat den Wunsch geäußert, dass sich alle drei Firmen in der Gemeinderatssitzung vorstellen und ihre Überlegungen und ihr Angebot zu einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde Waldachtal dem Gemeinderat darlegen. Die genannten drei Unternehmen erhalten daher in der Gemeinderatssitzung die Möglichkeit zur Vorstellung, wobei der zeitliche Rahmen pro Unternehmen auf 20 Minuten jeweils festgelegt wird. Frau Grassi begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Volz und Frau Immel von der ENBW. Die Vertreter den EnBW stellen an Hand einer Präsentation das Unternehmen und das Projekt vor. Es wird auf die langjährige Erfahrung der EnBW als Stromerzeuger und die bereits gebauten 114 Windkraftanlagen verwiesen. Da es sich in Waldachtal um Schwachwindstandorte handelt, wird von einer Gesamtanlagenhöhe von 200 m ausgegangen. Aufgrund der größeren Entfernung zum Ort würde der Standort Spitalwald favorisiert. Wenn die ursprüngliche Größe der Fläche bleibt, wären dort voraussichtlich vier Anlagen möglich.

4 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 7-2- Herr Volz schlägt vor, das Thema Zulässigkeit der Anlagen im Landschaftsschutzgebiet über den Betreiber zu klären und nicht die Fläche schon im Flächennutzungsplanverfahren zu verkleinern. Im Bereich Hagenbuch könnten voraussichtlich zwei Anlagen realisiert werden. Soweit möglich werden örtliche Unternehmen bei der Umsetzung beteiligt. Eine finanzielle Beteiligung der Bürger und damit eine Wertschöpfung ist über verschiedene Modelle möglich. Gemeinderat Schedler fragt nach dem voraussichtlichen Ertrag der Anlagen. Herr Volz antwortet, dass noch kein Ertragsgutachten erstellt wurde. Als Datengrundlage würde die Anlage in Schopfloch herangezogen. Gemeinderat Dr. Gerhard fragt nach, ob die EnBW ein Gesamtkonzept für Kommunen unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer Energien anbietet. Herr Volz antwortet, dass die EnBW dazu in der Lage ist, wenn dies von der Kommune nachgefragt würde. Er hält es für fraglich, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Energieautarke Kommune anzustreben. Hierfür seien hohe Investitionen erforderlich. Bei den erneuerbaren Energien sei die Windenergie derzeit die wirtschaftlichste Lösung. Frau Bürgermeisterin Grassi begrüßt Frau Pierau von der Firma JUWI. Frau Pierau stellt das Unternehmen und das Projekt mit Hilfe einer Präsentation dar. Die Firma JUWI ist seit 20 Jahren im Bereich erneuerbare Energien tätig und hat inzwischen 800 Windkraftanlagen realisiert. Zwischenzeitlich sind die MVV bei der Firma JUWI beteiligt. Über den Partner Naturstrom kann ein Bürgertarif für die Stromversorgung angeboten werden. Örtliche Firmen werden bei den Ausschreibungen mit einbezogen. Eine Beteiligung der Bürger an den Anlagen ist über verschiedene Modelle möglich. Die Anlagen werden bei Interesse zum Beispiel von Gemeinden oder Stadtwerken auch verkauft. Es seien Anlagen mit einer Nabenhöhe von 140 m geplant. Die eigenen Windkarten und der Windatlas machten unterschiedliche Aussagen über die Eignung der beiden Standorte. Es würden zuerst Windmessungen vorgenommen und wenn die Standorte sich positiv darstellen würde weitergeplant und die erforderlichen Gutachten erstellt. Frau Bürgermeisterin Grassi begrüßt Herrn Keller und Herrn Spengler von der Firma K&S. Herr Keller stellt die Firma und das Projekt an Hand einer Präsentation dar. Die Firma hat eine langjährige Erfahrung beim Bau von Windkraftanlagen. Die entsprechenden Referenzprojekte werden dargestellt. Bei Ausschreibungen werden örtliche Firmen einbezogen. Bei beiden möglichen Standorten wären voraussichtlich jeweils drei Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m möglich. Die Firma ist grundsätzlich daran interessiert, die Anlagen selbst zu behalten. Wenn dies gewünscht wird, wäre auch eine Beteiligung der Bürger an den Anlagen möglich. Es könnte damit aber auch gewartet werden, bis die Anlagen ein Jahr in Betrieb waren, da erst dann der Ertrag wirklich klar ist. Frau Grassi bedankt sich bei den Vertretern der drei Unternehmen für die Vorstellungen. Über das Thema Windkraft soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.

5 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 8 Bebauungsplan Parkplatz Schafhofäcker / Röt in Lützenhardt/Tumlingen Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen Entwurfsbeschluss Satzungsbeschluss Bürgermeisterin Frau Grassi verweist auf die Vorlage, in der Folgendes ausgeführt ist: 4 Innerhalb des Baugebiets Schafhofäcker im südöstlichen Teil der Ortslage von Lützenhardt befinden sich sowohl Wohnbebauung als auch Anlagen und Einrichtungen für die Beherbergung und den Kurbetrieb. Dies führt häufig zu Problemen bezüglich der Parkierung im Bereich der Gerhard-Sonnenberg-Straße und der Schellenbergstraße. Die Gemeinde Waldachtal ist deshalb bestrebt, weitere Flächen für öffentliche Stellplätze im Umfeld des Baugebiets zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes am südlichen Ostrand ist bereit, weitere Stellplätze auf seinem eigenen Grundstück zu errichten und diese auch als öffentliche Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Da das Plangebiet bisher im nicht überplanten Außenbereich liegt, wird die Durchführung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren Parkplatz Schafhofäcker/Röt durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 08. Dezember 2014 bis 15. Januar 2015 durchgeführt. Über die eingegangenen Stellungnahmen ist nun zu beraten, diese sind vom Gemeinderat zu prüfen und untereinander gerecht abzuwägen. Vom Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten wurden entsprechende Abwägungsvorschläge erarbeitet, diese sind dem Protokoll angefügt. Die Stellungnahmen sind nun zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange sind gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen. Weiterhin sollte der vorliegende Bebauungsplanentwurf und die dazu gehörigen Unterlagen gebilligt und beschlossen werden. Im Anschluss schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan gemäß 10 Baugesetzbuch als Satzung zu beschließen, ebenso die örtlichen Bauvorschriften gemäß 74 Landesbauordnung. Nach Beratung fasst der Gemeinderat Waldachtal folgende einstimmigen Beschlüsse: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des Entwurfs zum Bebauungsplan Parkplatz Schafhofäcker/ Röt in Waldachtal-Tumlingen in der Zeit vom bis eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge, welche diesem Protokoll angefügt sind, werden im Gesamten bestätigt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Parkplatz Schafhofäcker/Röt vom wird beschlossen. 3. Die nachstehende Satzung über den Bebauungsplan und über die örtlichen Bauvorschriften vom wird beschlossen:

6 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 9-2- Gemeinde Waldachtal Landkreis Freudenstadt Satzung der Gemeinde Waldachtal über a) den Bebauungsplan Parkplatz Schafhofäcker/Röt, in Waldachtal-Tumlingen (Anschluss Ortslage Lützenhardt) b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Der Gemeinderat Waldachtal hat am in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Parkplatz Schafhofäcker/Röt in Waldachtal-Tumlingen als Satzung beschlossen. Gesetzliche Grundlagen dafür sind 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom (BGBl. I S. 1748) sowie 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom (GBl. S. 389) in Verbindung mit 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBl. S. 55). 1 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Übersichtslageplan vom maßgebend. 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan besteht aus: 1 a) dem Lageplan vom , Maßstab 1 : 500 b) dem Übersichtslageplan vom , Maßstab 1 : 2500 c) den planungsrechtlichen Festsetzungen vom den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen vom Beigefügt ist eine Begründung vom Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO handelt, wer aufgrund von 74 LBO ergangenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. 4 Inkrafttreten Dieser Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft ( 10 Absatz 3 BauGB). Waldachtal, den 24. Februar 2015 Annick Grassi Bürgermeisterin

7 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 10 Gemeinschaftsschule Schopfloch - Besetzung des gemeinsamen Ausschusses nach 7 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Schopfloch und Waldachtal über die Einrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsschule 5 Frau Grassi verweist auf die Vorlage, in der Folgendes ausgeführt ist: Zwischen den Gemeinden Schopfloch und Waldachtal besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (mit 1. Änderung) über die Einrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsschule Schopfloch. In 7 dieser Vereinbarung ist geregelt, dass ein gemeinsamer Ausschuss (Schulausschuss) eingerichtet wird. Zu Vorberatungen der Entscheidungen der Schulträgergemeinde wird dieser gemeinsame Schulausschuss gebildet. Dem Ausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder/-innen folgende Personen an: - der/die Bürgermeister/-in der Gemeinde Schopfloch - der/die Bürgermeister/-in der Gemeinde Waldachtal - je zwei Mitglieder/-innen der Gemeinderäte von Schopfloch und Waldachtal Die zwei Mitglieder/-innen des Gemeinderats Waldachtal sollen im Gemeinderat vorgeschlagen und bestimmt bzw. gewählt werden. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass dem gemeinsamen Ausschuss als beratende Mitglieder/-innen folgende Personen angehören: - der/die Schulleiter/-in der Gemeinschaftsschule und - je ein/eine Elternvertreter/-in aus den Mitgliedsgemeinden Schließlich ist in 7 noch geregelt, dass die Gemeinde Waldachtal das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden dieses Gremiums hat. Die Verwaltung schlägt vor, dass Vorsitzende des gemeinsamen Ausschusses Bürgermeisterin Frau Annick Grassi sein soll und insoweit vorgeschlagen wird. Frau Grassi gibt bekannt, dass die erste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses am um Uhr in Schopfloch stattfinden wird. Die weiteren Termine werden dann voraussichtlich in Waldachtal sein. Der Ausschuss soll nach Bedarf - jedoch mindestens einmal im Jahr - tagen. Gemeinderat Dr. Gerhard schlägt Herrn Schittenhelm als Ausschussmitglied vor. Frau Freudenberg und Frau Zink-Jakobeit melden ebenfalls Interesse an. Es wird im Wege der Einigung einstimmig folgende Besetzung des Ausschusses gewählt: Mitglieder: Stellvertreter für beide: Frau Andrea Freudenberg und Frau Katrin Zink-Jakobeit Herr Thomas Schittenhelm

8 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 11 Bekanntgaben und Verschiedenes 6 Bürgermeisterin Frau Grassi gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des Gemeinderates auf den 24. März 2015 verschoben wurde. Frau Grassi erinnert an die nichtöffentliche Klausurtagung am 14. März 2015.

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