öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom Seite 5
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- Charlotte Kästner
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1 Seite 5 Öffentlicher Teil Top 1 Bauanträge/-voranfragen Top 1.1 Ruppert Markus u. Diana, Bad Grönenbach Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Garage Fl.Nr. 727/15, TF Fl.Nr. 726/60, Gemarkung Bad Grönenbach (Richard-Wagner-Str.) Der Bau- und Umweltausschuss hat am einer Bauvoranfrage für die bestehende Baulücke im Bebauungsplangebiet Nördlich der Ziegelberger Straße I zugestimmt. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Errichtung des geplanten 1 1 / 2 -geschossigen Gebäudes mit erhöhtem Kniestock und Baugrenzenüberschreitung wurde in Aussicht gestellt. Abweichend davon erfolgt im Bauantrag keine Grenzbebauung, da der geplante Dachausbau des Nebengebäudes als Grenzbau nicht realisierbar war. Vom Bauherrn bestehen z.z. Überlegungen, den Dachvorsprung zu verlängern und an die Traufe der Garage anzuschließen. Sollte dies verwirklicht werden, sieht der Bau- und Umweltausschuss eine gestalterische Verbesserung. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag von Markus und Diana Ruppert zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Garage auf Fl.Nr. 727/15, TF Fl.Nr. 726/60 der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nördlich Ziegelberger Straße I werden erteilt. Ja-Stimmen: 6 (ohne Herrn Alfred Dorn - 49 GO) Top 1.2 Eichele Peter, Bad Grönenbach Bauvoranfrage zur Errichtung einer Werbetafel Fl.Nr. 623, Gemarkung Bad Grönenbach (Obere Mühle) Diese Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom bereits behandelt. An der Ostseite der landwirtschaftlichen Halle im Bereich des Anwesens Klingler (Obere Mühle) ist im planungsrechtlichen Außenbereich die Anbringung einer ca. 3,00 x 0,75 m großen Werbeanlage geplant. Eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wurde angesichts der nicht geklärten Rechtslage zurückgestellt. Gemäß BayBO sind auch im Außenbereich Werbeanlagen bis zu einer Größe von einem Quadratmeter genehmigungsfrei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass viele kleine Werbeanlagen mit jeweils 1m² entstehen können. Werbeanlagen werden hier zusammengefasst, um einer Verunstaltung entgegen zu wirken. Der Erlass einer Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen im Außenbereich ist aus rechtlichen Gründen nicht zu empfehlen. Für den Innenbereich ist dies zu überlegen, jedoch kann dies im Bedarfsfall bei Vorliegen konkreter Planungen noch erfolgen,
2 Seite 6 ggf. ist zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. Beispiel hierfür ist die Gemeinde Woringen, welche im Innenbereich einer überdimensionierten an einer Hauswand angebrachten Werbeanlage nicht zugestimmt hat. Marktgemeinderat Angerer sieht kein Problem für den Fall der Eigenwerbung des Eigentümers. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht gegeben. Bei Zustimmung würde ein Präzedenzfall für nachfolgende Anträge geschaffen. Marktgemeinderat Wolfgang Dorn sieht Probleme nur bei der Realisierung freistehender Werbeanlagen. Nach Auffassung von Marktgemeinderat Schwarz sollte die Außenwerbung über eine Größenbeschränkung überschaubar bleiben. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage von Peter Eichele zur Errichtung einer Werbetafel auf Fl.Nr. 623 der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 5 dafür: Wolfgang Dorn, Markus Schwarz Der Antrag ist damit abgelehnt. Top 1.3 Klingler Manfred, Bad Grönenbach Bauvoranfrage zur Errichtung von max. 2 Werbetafeln an bestehende Halle Fl.Nr. 623, Gemarkung Bad Grönenbach (Obere Mühle) Diese Bauvoranfrage steht in enger Beziehung zur Bauvoranfrage von Herrn Eichele. Herr Klingler teilt mit, dass er der Anbringung von maximal 2 Werbetafeln an der Ostseite seiner Maschinenhalle mit einer Größe von ca. 3,00 x 0,75 m durch Herrn Eichele zustimmt. Herr Klingler versichert, dass er einer weiteren Bewerbung seiner Außenwand nicht zustimmen wird. Auch in diesem Fall handelt es sich nicht um Eigenwerbung, sondern um Fremdwerbung. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung von maximal 2 Werbetafeln an bestehende Halle auf Fl.Nr. 623 der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 5 dafür: Wolfgang Dorn, Markus Schwarz Der Antrag ist damit abgelehnt.
3 Seite 7 Top 1.4 Schwarz Martin, Rothenstein Bauvoranfrage zur Errichtung eines Milchviehstalles für 120 Milchkühe mit Fahrsilo und Güllegrube, Fl.Nr. 901, Gemarkung Bad Grönenbach (Rothenstein) Südlich der bestehenden Hofstelle Schwarz ist ein ca. 50 x 30 m großer Milchviehstall für 120 Milchkühe mit Fahrsilo und Güllegrube geplant. Die geplanten Erweiterungen befinden sich zwischen dem öffentlichen Feld- und Waldweg im Westen und dem Wald im Osten. Das Vorhaben ist gemäß 35 BauGB privilegiert im Außenbereich. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht steht dem gewählten Standort nichts entgegen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag von Martin Schwarz zur Errichtung eines Milchviehstalles für 120 Milchkühe mit Fahrsilo und Güllegrube auf Fl.Nr. 901 der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Zum nachfolgenden Bauantrag kann das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Standort in Aussicht gestellt werden. Top 1.5 Hofmeister Georg, Greit Bauantrag zum Neubau eines Stahlbetonbehälters ohne Deckel (Durchmesser 14 m) Fl.Nr. 1049, 1050, Gemarkung Bad Grönenbach (Greit) In einem Abstand von 3 m zum befestigten Fahrbahnrand der Gemeindeverbindungsstraße Greit Manneberg Au soll ein Stahlbetonbehälter mit einem Durchmesser von 14 m errichtet werden. Östlich schließen sich ein größerer und ein kleinerer Güllebehälter an. Geländebedingt hat der geplante Behälter nach Norden zur Straße hin eine geringere Ansichtshöhe als südlich. Der Abfüllplatz wird südlich des Behälters angelegt. Das Gremium ist einhellig der Auffassung, dass diesem landwirtschaftlichen Zweckbau zugestimmt werden kann. Der Mindestabstand von 3 m zur Straße erfordert, dass infolge der Baumaßnahme der Zustand des Straßenkörpers zu prüfen ist. Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten ist daher eine Beweissicherung erforderlich. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag von Georg Hofmeister zum Neubau eines Stahlbetonbehälters ohne Deckel (Durchmesser 14 m) auf den Fl.Nr. 1049, 1050 (Eingang: ) zu. Vor Inangriffnahme der Baumaßnahme ist ein Beweissicherungsverfahren zur Sicherung des Straßenkörpers durchzuführen.
4 Seite 8 Top 1.6 Laminet Ludwig, Ziegelberg Antrag auf Verfüllung Fl.Nr. 1606, Gemarkung Bad Grönenbach (Ziegelberg, Weiherstr. 27) An der östlichen Grenze von Fl.Nr zum öffentlichen Weg Fl.Nr. 1603/2 wurde auf einer Fläche von ca m² eine maximal ca. 2,70 m hohe Geländeverfüllung mit humosem Material aus Baumaßnahmen der näheren Umgebung vorgenommen. Das Gremium missbilligt einhellig die Durchführung der genehmigungspflichtigen Maßnahme mit Schaffung von vollendeten Tatsachen. Über die Zusammensetzung des Materials bestehen keine Erkenntnisse. Somit wird der nachträgliche Nachweis der Grundwasserverträglichkeit des Materials (Z-0) gefordert. Die Beprobung soll im Beisein eines gemeindlichen Vertreters erfolgen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag von Ludwig Laminet auf Verfüllung im Bereich Fl.Nr der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) unter der Voraussetzung zu, dass eine nachträgliche Beprobung auf Unbedenklichkeit des Materials (Z-0) im Beisein eines gemeindlichen Vertreters durchgeführt wird. Top 1.7 Mayr Jürgen u. Carmen, Zell Bauantrag zum Anbau einer Doppelgarage im EG, Wohnungserweiterung im OG, Anbau einer Schleppgaube und Balkon an Bestand Fl.Nr. 8/8, Gemarkung Zell (Zell, Dießlingser Str. 4) Das Wohnhaus Dießlingser Straße 4 soll in östliche Richtung durch einen Anbau (Wiederkehr) erweitert werden. Der geplante Wiederkehr wird im Erdgeschoss als Doppelgarage genutzt. Im Obergeschoss wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Es erfolgt eine Anpassung an das in Richtung Osten ansteigende Gelände. Gleichzeitig soll an der Westseite des Bestandes eine Schleppgaube sowie ein Balkon angebaut werden. Der Wiederkehr erreicht mit seiner Höhe in etwa den Bestand. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag von Jürgen und Carmen Mayr zum Anbau einer Doppelgarage im Erdgeschoss, Wohnungserweiterung im Obergeschoss sowie Anbau einer Schleppgaube und Balkon an Bestand auf Fl.Nr. 8/8 der Gemarkung Zell (Eingang: ) zu.
5 Seite 9 Top 1.8 Hösle/Eckert, Dietmannsried - Haslach Bauvoranfrage zum Neubau eines Naturstammhauses mit Carport Fl.Nr. 2042, Gemarkung Bad Grönenbach (Ittelsburg, Dorfstr.) Die Bebauung dieser Baulücke am östlichen Ortsrand von Ittelsburg war bereits im Jahr 2007 Gegenstand einer Bauvoranfrage. Besonderheit dieses Grundstücks ist der Steilhangbereich an der Westseite zur Dorfstraße hin. Im mittleren Bereich befindet sich eine Einebnung bevor ein erneuter Geländeanstieg in Richtung Osten erfolgt. Die Bauherren planen im Bereich der Verebnung die Errichtung eines ca. 12,5 x 10,00 m großen eingeschossigen Naturstammhauses mit Satteldach (Blockhausbauweise). Dies ist aus gestalterischen Gründen problematisch. Die Blockhausbauweise fügt sich nicht in den Zusammenhang der näheren Umgebung ein. Die Erschließung soll aus Richtung Süden durch Absicherung entsprechender Fahrtrechte über Privatgrund erfolgen. Hauptgebäude und Garage sollen im ebenen Grundstücksteil realisiert werden. Das Gremium ist einhellig der Auffassung, dass die Bebauung dieses Grundstücks nur entsprechend den Vorgaben des Bauausschusses vom bzw. des Bescheides des Landratsamtes Unterallgäu vom erfolgen kann. Dies bedeutet unter anderem, dass sich die östliche Gebäudegrenze an die Abgrenzung im Flächennutzungsplan zu halten hat (das Wohnhaus ist soweit nach Westen zu verschieben, dass die östliche Außenwand maximal 35 m von der Straßenkante entfernt liegt). Die Zufahrt muss von der Dorfstraße erfolgen, hier bietet sich der Bau einer Garage in den Hang mit darüber liegendem Wohnhaus an. Die Ver- und Entsorgung erfolgt ausschließlich über die Dorfstraße. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage von Rainer Eckert und Simone Hösle zum Neubau eines Naturstammhauses mit Carport in Ittelsburg auf Fl.Nr der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 7 Der Antrag ist damit abgelehnt. Top 1.9 Reisacher Philipp, Haitzen Bauantrag zum Neubau einer Sägewerkshalle Fl.Nr. 430, Gemarkung Zell (Haitzen) Am südöstlichen Rand des Weilers Haitzen soll im Anschluss an den bestehenden Holzlagerplatz eine ca. 30 x 12 m große Sägewerkshalle u.a. für die Lagerung von Holzschnitzeln errichtet werden. Geplant ist ein grauweißes Stahltrapezblechgebäude mit einer Firsthöhe von ca. 11,50 m. Die Traufhöhe liegt bei ca. 9 m. Die Giebel an den Schmalseiten sind offen. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung Norden über den bestehenden Lagerplatz. Die Lage der Lagerhalle richtet sich nach den Geländeverhältnissen und dem Erfordernis der Durchlüftung. Das Gremium ist einhellig der Auffassung, dass eine entsprechende Einbindung in die Landschaft durch Pflanzmaßnahmen erfolgen muss. Es wird angeregt, dass seitens des Bauherrn nochmals geprüft wird, ob für die geplante Nutzung ein Holzgebäude realisiert werden könnte.
6 Seite 10 Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag von Philipp Reisacher zum Neubau einer Sägewerkshalle auf Fl.Nr. 430 der Gemarkung Zell in Haitzen (Eingang: ) unter der Auflage zu, dass in Richtung Süden bzw. Südwesten eine entsprechende intensive Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen erfolgt. Gleichzeitig wird angeregt, dass der Bauherr prüft, ob anstatt eines Trapezblechgebäudes ein Holzgebäude errichtet werden kann. Dieser Top wurde erst während der Sitzung auf die Tagesordnung genommen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Top 1.10 Mendes Augenoptik, Memmingen Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage Fl.Nr. 65, Gemarkung Bad Grönenbach (Marktstraße 4) An der Westfassade des neuen Ärztehauses in der Marktstraße soll für die Werbung des Augenoptikers im Erdgeschoss eine 4,15 x 0,49 m große Werbeanlage mit teilweise beleuchteten Einzelbuchstaben angebracht werden. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag der Mendes Augenoptik zur Errichtung einer Werbeanlage an der Westseite des Anwesens Marktstraße 4 auf Fl.Nr. 65 der Gemarkung Bad Grönenbach (Eingang: ) zu. Dieser Top wurde erst während der Sitzung auf die Tagesordnung genommen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.
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