Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015

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1 Gemeinde Scheeßel Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer Beschlussvorlage Nr. 59/2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge HoTiPlaUmA VA Sitzungstermin Abstimmungsergebnis Ja Nein Enthaltung Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 Gartenstraße - Überschreitung der Baugrenze beim geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück "Gartenstraße 17", Scheeßel Beschlussempfehlung Der Ausschuss für Hoch- und Tiefbau, Planung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Befreiungsantrag vom auf Überschreitung der Baugrenze im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 "Gartenstraße", Scheeßel, beim Anbau an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gartenstraße 17 bis auf maximal 3 m zur Straßengrenze zuzustimmen. Sachverhalt und Begründung Der Antragsteller plant einen Anbau an sein Einfamilienhaus auf dem Grundstück Gartenstraße 17 (Flurstück 52/9, Flur 12, Gemarkung Scheeßel) in Scheeßel. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen eingeschossigen altersgerechten Anbau von ca m² Grundfläche an der Vorderseite des Hauses. Damit wird die im betroffenen Bebauungsplan Nr. 4 Gartenstraße, Scheeßel, festgesetzte Baugrenze entlang der Straße erheblich überschritten, weshalb der Antragsteller die Erteilung einer Befreiung von der Festsetzung des B- Plans beantragt. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die maßgebliche Baugrenze ist aus dem als Anlage 2 beigefügten Auszug aus dem betroffenen Bebauungsplan Nr. 4 ersichtlich. Gem. 31 Abs. 2 des BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder Seite 1 von 8

2 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Über die Befreiung entscheidet der Landkreis Rotenburg als untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. Als Begründung für die notwendige Überschreitung der Baugrenze wird angeführt, dass ein alters- und behindertengerechter Um- und Anbau des Wohnhauses gewünscht wird aufgrund der Erkrankung der Ehefrau und ggfs. Aufnahme eines pflegebedürftigen Elternteils. Die Anordnung des Anbaus an der Vorderseite des Hauses wäre nach Ansicht des Antragstellers vom baulichen Aufwand und den damit verbundenen Kosten am sinnvollsten. Abgesehen von diesen persönlichen Gründen ist die versetzte Anordnung der Baugrenze südlich der Gartenstraße im betroffenen B-Plan aus heutiger Sicht recht ungewöhnlich. Sie tritt gegenüber dem linken (rd. 4,30 m) und dem rechten (rd. 3,50 m) Nachbarn erheblich zurück (rd. 9 m), offenbar hat man sich seinerzeit an den bereits vorhandenen baulichen Bestand orientiert (siehe Anlage 3 mit Darstellung der Abstände der Gebäude zur Straße). Aus Sicht der Verwaltung ist ein einheitlicher Abstand der Baugrenze im gesamten Straßenverlauf sinnvoll; deshalb bestehen gegen die beantragte Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze bis zu 3,00 m von der Straßengrundstücksgrenze keine Bedenken. Eine Präzedenzwirkung auf andere Grundstücke ist zwar möglich, jedoch aufgrund der wenigen gleic h- gelagerten Fälle in der Straße hinnehmbar. Die Grundzüge der Planung werden durch die Überschreitung nicht berührt. Die Abweichung erscheint zudem städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Der Landkreis Rotenburg hat signalisiert, die beantragte Befreiung aussprechen zu wollen, sofern die Gemeinde zustimmt. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Zustimmung. Im Auftrag Dittmer-Scheele S. Meyer Seite 2 von 8

3 Anlage 1, Seite 1: Antrag Seite 3 von 8

4 Anlage 1, Seite 2: Antragsbegründung Seite 4 von 8

5 Anlage 1, Seite 3: Lageplan und Ansicht zum Antrag Seite 5 von 8

6 Anlage 1, Seite 4: Grundriss zum Antrag Seite 6 von 8

7 Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 4 Gartenstraße, Scheeßel Seite 7 von 8

8 Anlage 3: Aktueller Lageplan mit Gebäudeabständen zur Straße Seite 8 von 8

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