Öffentliche Niederschrift
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- Franka Schuler
- vor 7 Jahren
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1 Gemeinde Dietramszell Öffentliche Niederschrift Sitzung des Bauausschusses Sitzungstermin: Dienstag, Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses Anwesend Vorsitzende/Vorsitzender Gröbmaier Leni Mitglieder Bauhof Waltraud Burger Leonhard Huber Anton Häsch Georg Kanzler Johann Kranz Thomas Regul Barbara Rothbauer Josef Seite: 1/10
2 T a g e s o r d n u n g: 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften 2. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte 3. Bauanträge 3.1. Wolf Hans, Schönegg Errichtung einer Stellplatzüberdachung für LKW und Baumaschinen auf Fl.Nr. 759/3, Gmkg. Dietramszell 3.2. Huber Monika und Robert, Wolfratshausen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1357/2, Gmkg. Manhartshofen 3.3. Stoeckle Andreas, Linden Teilumnutzung des Bestands, Ersatzbau für eine Remise mit einer Wohneinheit, sowie Errichtung eines Nebengebäudes samt Schafstall auf Fl.Nr. 27, Gmkg. Linden 3.4. Schwaiger Johann und Christa, Hechenberg Abbruch des alten Teils eines Zweifamilienwohnhauses und Neuerrichtung eines erweiterten Ersatzbaus mit Keller auf Fl.Nr. 975, Gmkg. Hechenberg 3.5. Magerl Claudia und Florian, Berg Neubau eines Wohnhauses (2 WE) mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 68/7, Gmkg. Ascholding 3.6. Jaud Johanna und Rupert, Lochen Vorbescheid: Ausbau des Dachgeschosses am bestehenden Nebengebäude auf Fl.Nr. 792/4, Gmkg. Linden 3.7. Gröbmair Hubert, Lenggries Abbruch des Obergeschosses und des Dachgeschosses des ehemaligen Wohnteils des Bauernhauses und Wiederaufbau auf Fl.Nr. 661/10, Gmkg. Linden hier: Gebäudehöhenänderung 4. Gemeinde Sauerlach: 1. Änderung der Klarstellungssatzung in Kombination mit einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Großeichenhausen Verfahren nach 3 Abs. 2 / 4 Abs. 2 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde Seite: 2/10
3 5. Antrag auf Zaunverlegung auf Fl.Nr. 821, Gmkg. Ascholding 6. Sonstiges Seite: 3/10
4 P r o t o k o l l: Bgm. Gröbmaier eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es besteht Einverständnis mit der Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung bittet Frau Bürgermeister Gröbmaier um Zustimmung, dass der Antrag der Ascholdinger Burschen zur Maibaum-Standortverlegung zum Kirchplatz in die Tagesordnung aufgenommen wird. 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften Der BA stimmt der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom zu. In TOP 5: Skaterpark Dietramszell, muss der Beschluss wie folgt ergänzt werden: Es ist eine Kostenschätzung vorzulegen. 2. Wegfall des Geheimhaltungsgrundes nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte Es wurden keine Themen behandelt. 3. Bauanträge 3.1. Wolf Hans, Schönegg Errichtung einer Stellplatzüberdachung für LKW und Baumaschinen auf Fl.Nr. 759/3, Gmkg. Dietramszell Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Dietramszell Nr. 7 Am Sonnbichl und ist nach 30 BauGB zu beurteilen. Die bereits bestehende Stellplatzüberdachung für LKW und Baumaschinen wurde ohne Baugenehmigung außerhalb der dafür festgesetzten Flächen errichtet. Auf dem Grundstück wurden keine zusätzlichen Flächen für Nebenanlagen ausgewiesen. Ü- berdachte Stellplätze sind gemäß Bebauungsplan unzulässig. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist die Stellplatzüberdachung nicht genehmigungsfähig, da sie gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstößt. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist die Stellplatzüberdachung ebenfalls nicht genehmigungsfähig, da die Nebenanlage mit einer Länge von 15,80 entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit einem Grenzabstand von nur 20 cm errichtet wurde. Gemäß BayBO dürfen maximal 9 m einer Grundstücksgrenze mit einer Grenzbebauung versehen werden. Im Bebauungsplan ist hierzu keine Ausnahme geregelt. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde berührt. Seite: 4/10
5 Ortsgestaltungssatzung: Eine Prüfung hierzu erfolgt aufgrund der baurechtlichen Beurteilung nicht. Während der Ortsbesichtigung teilte der Grundstücksnachbar, Herr Hans Häsch, mit, dass er Garagen auf seinem Grund bauen möchte. Frau Bürgermeister Gröbmaier stellte fest, dass dafür eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei. Es ist von den Bauwerbern zu überlegen, ob ein gemeinsamer Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes eingereicht wird. Frau Bürgermeister Gröbmaier schlug vor, auch die anderen Nachbarn nach eventuellen Bauplanungen zu befragen, um dann alle Änderungswünsche im Bebauungsplan zu berücksichtigen. Dem Bauantrag von Hans Wolf zur Errichtung einer Stellplatzüberdachung für LKW und Baumaschinen wird aus o. g. Gründen nicht zugestimmt. Es wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes eingereicht und in der nächsten GR-Sitzung behandelt Huber Monika und Robert, Wolfratshausen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1357/2, Gmkg. Manhartshofen Das Vorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteils Einöd und ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße 10,81 x 9,95 m, somit 107,55 m² Grundfläche. Bei einer Grundstücksgröße von 900m² und einer Bruttogrundfläche von 107,55 m² beträgt die Grundflächenzahl 0,11. Es wurden ausreichend Stellplätze (2 Stück) nachgewiesen. Aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung genehmigungsfähig. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde nicht berührt. Ortsgestaltungssatzung: Es wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper nicht eindeutig der vorgegebenen Form der Baukörper wie in Punkt 3 der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dietramszell entspricht. Aufgrund der Hanglage wäre der etwas verkürzte Baukörper erforderlich, da andernfalls große Aufschüttungen und Geländeveränderungen notwendig wären. Es ergab sich eine Diskussion wegen der Grundstückslage und es wurde der Vorschlag gemacht, das Gebäude leicht in südwestlicher Richtung zu drehen. Auch die quadratische Form des Gebäudes wurde beanstandet. Aufgrund der besonderen Situation, in der sich die Bauwerber befinden, stellte Frau Bürgermeister Gröbmaier die Nichtöffentlichkeit her. Nach dem die Öffentlichkeit wieder hergestellt war, wurde beschlossen: Seite: 5/10
6 Dem Bauantrag von Monika und Robert Huber zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen beinhaltet die erforderlichen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung. Die sonstigen Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten. 6:3 angenommen 3.3. Stoeckle Andreas, Linden Teilumnutzung des Bestands, Ersatzbau für eine Remise mit einer Wohneinheit, sowie Errichtung eines Nebengebäudes samt Schafstall auf Fl.Nr. 27, Gmkg. Linden Das Vorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Linden und ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Im Bestand sind nur geringfügige Raumanpassungen geplant. Anstelle der bestehenden Remise soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die Grundfläche der bestehenden Remise beträgt 129,02 m². Der Ersatzbau für eine weitere Wohneinheit hat die Maße 11,07 m x 7,50 m, somit eine Grundfläche von 83,02 m². Es wurden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Das Nebengebäudes mit den Maßen 9,06 m x 7,00 m beinhaltet eine landwirtschaftliche Garage, sowie einen 19,16 m² großen Schafstall. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung genehmigungsfähig. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung ebenfalls genehmigungsfähig. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde nicht berührt. Ortsgestaltungssatzung: Es ist eine Abweichung von Punkt 5.1 erforderlich. Die Dachneigung beträgt 28. Dies ergibt sich aus dem Anschluss an das bestehende Gebäude. Im geplanten Anbau ist im Dachgeschoss ein rundes Fenster vorgesehen. Dies entspricht nicht der Vorgabe aus Punkt 12. Hier wird für Fenster ein stehendes Rechteckformat gefordert. Dem Bauantrag von Andreas Stoeckle zur Teilumnutzung des Bestands, Ersatzbau für eine Remise mit einer Wohneinheit sowie Errichtung eines Nebengebäudes samt Schafstall auf Fl. Nr. 27, Gmkg. Linden wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: die in der Planung vorgesehen Dreieck-Fenster und das runde Fenster im Dachgeschoss entfallen. Es sind rechteckige Fenster zu planen. Die Dachneigung des Nebengebäudes soll 20 betragen. Das gemeindliche Einvernehmen beinhaltet die erforderlichen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung. Die sonstigen Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten. Seite: 6/10
7 3.4. Schwaiger Johann und Christa, Hechenberg Abbruch des alten Teils eines Zweifamilienwohnhauses und Neuerrichtung eines erweiterten Ersatzbaus mit Keller auf Fl.Nr. 975, Gmkg. Hechenberg Das Vorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteils und ist nach 34 BauGB zu beurteilen. Der geplante Ersatzbau hat die Maße 11,50 x 9,95 m, somit 114,42 m² Grundfläche und ist 3,28 m länger als der bisherige Bestand. Es wurden ausreichend Stellplätze nachgewiesen. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung genehmigungsfähig. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung ebenfalls genehmigungsfähig. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde nicht berührt. Ortsgestaltungssatzung: Die Dachneigung von 29 entspricht nicht der Vorgabe der Gestaltungssatzung unter Punkt 5.1. Die Abweichung von 3 ergibt sich aus dem Anschluss an den Gebäudebestand. Dem Bauantrag von Johann und Christa Schwaiger zur Neuerrichtung eines erweiterten Ersatzbaus wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen beinhaltet die erforderlichen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung. Die sonstigen Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten Magerl Claudia und Florian, Berg Neubau eines Wohnhauses (2 WE) mit Garagen und Stellplätzen auf Fl.Nr. 68/7, Gmkg. Ascholding Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des derzeit noch rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Ascholding Nr. 6 Isarstraße. Die Beurteilung des Vorhabens erfolgt allerdings gemäß 34 BauGB (Innenbereichregelung), da die Gemeinde Dietramszell am die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen hat. Das geplante Einfamilienhaus hat die Maße 12,99 x 9,99 m, somit 129,77 m² Grundfläche. Es wurden ausreichend Stellplätze ausgewiesen. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung im Hinblick auf die Aufhebung des Bebauungsplanes genehmigungsfähig. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung ebenfalls genehmigungsfähig. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde nicht berührt. Seite: 7/10
8 Ortsgestaltungssatzung: Es werden keine Punkte aus der Ortsgestaltungssatzung berührt. Dem Bauantrag von Claudia und Florian Magerl zum Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Stellplätzen wird zugestimmt. Die Zufahrtsregelung wird vom Bauwerber nachgereicht. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten Jaud Johanna und Rupert, Lochen Vorbescheid: Ausbau des Dachgeschosses am bestehenden Nebengebäude auf Fl.Nr. 792/4, Gmkg. Linden Am hat der Gemeinderat aufgrund der formlosen Anfrage des o. g. Antragstellers eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Hierbei wurde besprochen, dass die landwirtschaftliche Privilegierung durch den Antragsteller geprüft werden soll. Eine Privilegierung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Der GR besichtigte das Grundstück, um sich ein Bild über die Lage des bestehenden Nebengebäudes zu verschaffen. Vor Ort macht es den Anschein, als würde das Gebäude umgeben von Bebauung sein, die noch südlicher liegt. Nach Einschätzung der Gemeinde liegt das geplante Vorhaben im Innenbereich des Ortsteils Lochen und ist deshalb nach 34 BauGB zu beurteilen. Das bestehende Gebäude hat die Maße 11,63 x 6,67 m, somit 77,57 m² Grundfläche. Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung genehmigungsfähig, da das bestehende Nebengebäude nördlicher als die umgebende Wohnbebauung liegt. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht scheint die geplante Erweiterung ebenfalls genehmigungsfähig. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde nicht berührt. Ortsgestaltungssatzung: Eine Prüfung zur Einhaltung der Vorgaben der Gestaltungssatzung erfolgt beim Vorbescheid nicht. Dem Antrag auf Vorbescheid von Johanna und Rupert Jaud zum Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Nebengebäude wird zugestimmt. Seite: 8/10
9 3.7. Gröbmair Hubert, Lenggries Abbruch des Obergeschosses und des Dachgeschosses des ehemaligen Wohnteils des Bauernhauses und Wiederaufbau auf Fl.Nr. 661/10, Gmkg. Linden hier: Gebäudehöhenänderung Der o. g. Wiederaufbau ist bereits genehmigt und errichtet worden. Bei der Errichtung wurde entgegen der Baugenehmigung das Erdgeschoss durch Abtragungsarbeiten 2,43 m hoch. Dies führte dazu, dass der Anbau auf der Westseite ca. 25 cm, auf der Ostseite ca. 44 cm höher als der angrenzende Bestandsbau ist. Die unterschiedlichen Höhenangaben ergeben sich laut Auskunft Bauherr aus einem nicht gerade aufgesetzten Dach im Bestandsbau. Die Gebäudehöhenveränderung wurde bereits durchgeführt! Die Behandlung wird aufgrund einer Ortsbesichtigung vertagt. 9:0 vertagt 4. Gemeinde Sauerlach: 1. Änderung der Klarstellungssatzung in Kombination mit einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Großeichenhausen Verfahren nach 3 Abs. 2 / 4 Abs. 2 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde Die Gemeinde Dietramszell nimmt Kenntnis vom Verfahren und erhebt keine Einwände. 5. Antrag auf Zaunverlegung auf Fl.Nr. 821, Gmkg. Ascholding Vor Beschlussfassung müssen die Bestandspläne der Wasserleitung vorgelegt werden. Die Behandlung wird vertagt. 9:0 vertagt 6. Sonstiges - Antrag der Ascholdinger Burschen zur Maibaum-Standortverlegung vom Kriegerdenkmal zum Kirchplatz in Ascholding Der neue Standort neben dem Bus-Wartehäuschen soll mit Eisenschienen und einem Betonsockel ausgestattet werden. Die Planungen sind mit dem Gartenbauverein Ascholding abgestimmt. Es werden Bedenken bezüglich des Denkmalschutzes der Kirche vorgetragen. Seite: 9/10
10 Die Gemeinde Dietramszell beauftragt die Burschen Ascholding e.v. mit dem Aufstellen eines Maibaumes am Kirchplatz in Ascholding. Den Burschen Ascholding werden alle notwendigen Baumaßnahmen, insbesondere die Errichtung eines Betonsockels mit Halteschienen an der im Lageplan gekennzeichneten Stelle gestattet. 8:1 angenommen - Straßenbeleuchtung Fichtenstraße, Ascholding GR Kranz wies darauf hin, dass die Beleuchtung der Fichtenstraße mangelhaft ist. Es soll ein Angebot eingeholt werden. Herr Kranz wird die Standorte der Lampen benennen. Der öffentliche Teil der Sitzung wird um ca. 21:30 Uhr geschlossen. Leni Gröbmaier Erste Bürgermeisterin Waltraud Bauhof Schriftführerin Seite: 10/10
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