Bebauungsplan. Vorlesungsthema
|
|
- Herta Winter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bebauungsplan Vorlesungsthema
2 Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung
3 Teil 1 BauGB: Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne: Flächennutzungsplan (FNP) Bebauungsplan (B-Plan) Bauleitplanung
4 Teil 3 des BauGB beschäftigt sich mit der Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung, im ersten Abschnitt mit der Zulässigkeit von Vorhaben: 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines B- Planes 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile 35 Bauen im Außenbereich Bauleitplanung
5 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines B- Planes Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Art und dem Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, etc.) nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Bauleitplanung
6 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bauleitplanung
7 35 Bauen im Außenbereich Im Außenbereich ist in Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es - einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient - einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeuger dient, - dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser... dient, - wegen seiner besonderen Anforderungen nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, - der Nutzung der Kernenergie, Wind- und Wasserenergie dient Bauleitplanung
8 begrenzter Ausschnitt aus dem Stadtgebiet rechtsverbindlich für Alle, auch für die Eigentümer parzellenscharf (M 1 : 500) auf der Katasterplangrundlage muß eindeutig sein Bebauungsplan
9 Beispiel B-Plan Köln-Sülz
10 Beispiel B-Plan Köln-Sülz
11 Beispiel B-Plan Köln-Sülz
12 textliche Festsetzungen
13 Unterschriften der Verantwortlichen
14 Legende
15 Plan
16 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
17 Art der baulichen Nutzung / Besonderes Wohngebiet
18 Baulinie / Baugrenze
19 Baulinie / Baugrenze
20 Maß der baulichen Nutzung
21 Verkehrsflächen
22 B-Plan in Rheinberg
23 B-Plan in Rheinberg
24 B-Plan in Rheinberg
25 BauNVO: Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Bauleitplanung
26 Art der baulichen Nutzung: Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Besondere Wohngebiete Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete Sondergebiete Bauleitplanung
27 Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) Geschoßflächenzahl (GFZ) Bauleitplanung
28 Grundflächenzahl (GRZ) Grundfläche der Gebäude / Grundstücksfläche von 0 (unbebaut) bis 1 (voll überbaut) Grundflächenzahl (GFZ) alle Vollgeschoßfläche der Gebäude / Grundstücksfläche von 0 (unbebaut) bis oben offen (Hochhaus) Bauleitplanung
29 BauNVO 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (1) Bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach 16 dürfen, auch wenn eine Geschoßflächenzahl oder eine Baumassenzahl nicht dargestellt oder festgesetzt wird, folgende Obergrenzen nicht überschritten werden: Grundflächen- Geschoß- Baumassen- Baugebiet zahl flächenzahl zahl (GRZ) (GFZ) (BMZ) in allgem. Wohng. 0,4 1, in Mischgebieten 0,6 1, in Kerngebieten 1,0 3, Bauleitplanung
30 BauNVO 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung (2) Die Obergrenzen des Absatzes 1 können überschritten werden, wenn 1. besondere städtebauliche Gründe dies erfordern, 2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, daß die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und 3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Bauleitplanung
31 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche: offene oder geschlossene Bauweise Baulinie und Baugrenze Bauleitplanung
32 Auszug aus der Planzeichenverordnung
33 Auszug aus der Planzeichenverordnung
34 Auszug aus der Planzeichenverordnung
35 Auszug aus der Planzeichenverordnung
36 Auszug aus der Planzeichenverordnung
37 Auszug aus der Planzeichenverordnung
38 BauO NW 6 Abstandflächen (1) Vor Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten (Abstandflächen). Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Abstandfläche nicht erforderlich vor Außenwänden, die an der Nachbargrenze errichtet werden... (2) Die Abstandflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Die Abstandflächen dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.... (4) Die Tiefe der Abstandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe.... Das sich ergebende Maß ist H. Bauleitplanung
39 BauO NW 6 Abstandflächen (5) Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 0,8 H, 0,5 H in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten, 0,25 H in Gewerbegebieten und Industriegebieten vor Außenwänden von Gebäuden, die überwiegend der Produktion oder Lagerung dienen. Zu öffentlichen Verkehrsflächen beträgt die Tiefe der Abstandfläche 0,4 H, 0,25 H in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten Bauleitplanung
40 Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung
BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), geändert durch Einigungsvertrag vom 31.8.1990
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Datum: 26. Juni 1962 Fundstelle: BGBl I 1962, 429 Textnachweis Geltung ab: 1.10.1977 Änderungen
Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
Fürstenhof Eisenach. Luisenstraße 11-13, 2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: Eisenach Nr. 6139; Flur 067 BLATT 1/7 APRIL 2013 PLANUNG ARCHITEKTURBÜRO
2.FLURKARTE GRUNDSTÜCKSDATEN: - Flurstück:, 99817 Eisenach Nr. 6139; Flur 067 - Größe: ca.11538 m² - bebautes Bauland: ca. 9450 m² - Steilhangfläche: ca. 2100² BLATT 1/7 3.1 ANALYSE ER S TR CHL EP PE IESSU
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen
Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
Bebauungsplan Verbindliche Bauleitplanung. Was, wie groß und wie darf ich bauen? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie kann ich mitwirken?
Bebauungsplan Verbindliche Bauleitplanung Was, wie groß und wie darf ich bauen? Wie lese ich einen Bebauungsplan? Wie kann ich mitwirken? Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung 2009 Grundsätzliche Regelungen
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM
SATZUNG ÜBER DAS ERHEBEN VON ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGEN (ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSSATZUNG) VOM 12.06.1990 (veröffentlicht in der Lampertheimer Zeitung Nr. 141 vom 21. Juni 1990) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches
Stadtwerke Ellwangen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV
I. Vertragsabschluß ( 2 AVBWasserV) Stadtwerke Ellwangen Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV 1. Das Wasserversorgungsunternehmen schließt den Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten
1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
FAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -
Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
HANSESTADT ROSTOCK. Land Mecklenburg-Vorpommern. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145
HANSESTADT ROSTOCK Land Mecklenburg-Vorpommern Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.Golf.145 Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst (Golfanlage Warnemünde) Teilgebiet Diedrichshagen - 3
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Baunutzungsverordnung
Baunutzungsverordnung Inhalt: Einleitung Verschiedene Fassungen der Baunutzungsverordnung Anpassung an die Baunutzungsverordnung 1990 BauNVO - Text (incl. Rechtsprechung) Erster Abschnitt Art der baulichen
FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen
Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,
Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister
Schloss-Stadt Hückeswagen Der Bürgermeister 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg Teil A: Begründung -Vorentwurf- Stand: 04.05.2015 Bebauungsplan Nr. 39 A Hambüchener Weg, 2. Änderung 1 Inhalt
BEGRÜNDUNG. erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB 19.12.2014 gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB GEMEINDE EBERGÖTZEN
Einführung in das Technische Zeichnen
Einführung in das Technische Zeichnen 1 Inhalt 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 23 24 24 25 26 27 28 29 30 Flächennutzungsplan 1 : 5000 Bebauungsplan 1 : 500 Planzeichen für
Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001
Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Festlegung
WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte
Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)
ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG
ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSSATZUNG mit eingearbeiteter Änderungssatzung vom 28.09.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2253) in Verbindung
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
Stand: März 2006 Informationen für die Eintragung einer Baulast
Informationen für die Eintragung einer Baulast 83 BauO NRW Baulast und Baulastenverzeichnis (1) Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung
2. Änderung des Bebauungsplanes Soest Nr. 50/3 Siegmund-Schultze-Weg der Stadt Soest Begründung 1. Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von
Abschlussprüfung. Kartenkunde. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Sommertermin 2004
Lösungsfrist: Hilfsmittel: Hinweise: 1. Wofür stehen die folgenden Begriffe bzw. Abkürzungen? 1.1 NN Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Sommertermin 2004 Kartenkunde 60 Minuten
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die
Die Baunutzungsverordnung - terra incognita des Baurechts?
Die Baunutzungsverordnung - terra incognita des Baurechts? Klaus Füßer Leipzig/Weimar, Dr. Hans-Peter Hüsch im August 2003 2 1. Funktion der BauNVO in der Bauleitplanung Mit der Bauleitplanung steht den
Krailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
Satzung. Beitragsfähige Maßnahmen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld - Straßenausbaubeitragssatzung - Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
Skript (6. Auflage 2012) zur. Vorlesung im Sommersemester 2012. (2. Semester) am Mittwoch, den 23.05.2012, 14.15 Uhr bis 17.
Rechtsanwälte REDEKER SELLNER DAHS Postfach 13 64 D-53003 Bonn Rechtsanwalt Stefan Tysper Fachanwalt für Verwaltungsrecht Sekretariat Ute Esten Telefon +49 / 228 / 7 26 25 144 Telefax +49 / 228 / 7 26
Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen
Planung und Genehmigung von Solarenergieanlagen Tagung Recht, Versicherung und Finanzierung von Solarenergieanlagen Leuphana Universität Lüneburg, 28.09.2011 Rechtsanwalt Andreas Große, Fachanwalt für
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Beitragssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein,
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg
Wohnen in Wendisch Rietz/Ausbau Am Berg Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 107/22 und 107/23 Lage: Die Grundstücke befinden sich am Anfang des Bereichs Ausbau der Gemeinde Wendisch Rietz, nördlich
Baurechtliche Genehmigungspraxis. Dipl.-Ing. Albert Schwan, Rhein-Sieg-Kreis. Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Baurechtliche Genehmigungspraxis Dipl.-Ing. Albert Schwan, Rhein-Sieg-Kreis Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich habe heute den praktischen Teil übernommen. Es geht dabei um lokale Besonderheiten,
Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages der Stadt Görlitz ( Erschließungsbeitragssatzung - EBS - ) 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3486) und des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur
Drucksache 6/637. Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/637 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 199 der Abgeordneten Axel Vogel und Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/466
Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet
Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss
Bauordnungsrecht. Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht)
Bundesrecht Landesrecht Bundes-/Landesrecht z.b.: BauGB BauO NRW BauNVO VVBauO NRW z.b.: Bebauungspläne Flächennutzungsplan Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baunebenrecht Sonderbauvorschriften Kommunales
Zielkatalog: 1. Wohngebäude
Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich:
Landwirtschaftliche Wildhaltung aus Sicht des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechtes. Herr Schmidt Thüringer Landesverwaltungsamt
Landwirtschaftliche Wildhaltung aus Sicht des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechtes Herr Schmidt Thüringer Landesverwaltungsamt Ref. 310 - Städtebau / Bauleitplanung / Städtebauf dtebauförderung 1 Ausbildungsziel
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67
Gemeinde Falkenstein. Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Textliche Festsetzungen
Einfacher Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Stand: Inhaltsverzeichnis A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gem. 9 BauGB i.v.m. 1-23 BauNVO... 2 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 BauGB)... 2 2 Maß der
Bebauungsplan "Alter Unteröwisheimer Weg" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Begründung planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften
Gemarkung Bruchsal Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan planungsrechtlicher Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften Gemarkung Bruchsal Seite 2 Inhaltsverzeichnis 0 Übersichtsplan 1 Flächennutzungsplan
Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung
Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs.
Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek
Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,
Stadtverwaltung Gerlingen Rathausplatz Gerlingen. Stadtbauamt Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Frau Berthold
Stadtverwaltung Gerlingen Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Stadtbauamt Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Frau Berthold Telefon: 07156/205-7307 Telefax: 07156/205-5313 E-Mail: i.berthold@gerlingen.de
Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung
Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung TEIL I KURZEINFÜHRUNG PLANUNGSRECHT - GEMENGELAGEN IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe
Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe 2009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Kleines ABC baurechtlicher Fachbegriffe... 3 Abstandflächen ( 6 BauO NRW)... 3 Abweichungen ( 73 BauO NRW)... 3 Arbeitsstätten...
Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1977 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
BEGRÜNDUNG. Inhaltsverzeichnis. des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung. Verfahren gemäß 13a BauGB. 1. Vorwort
BEGRÜNDUNG des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung Verfahren gemäß 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Planungsanlass / Planerfordernis 3. Änderungsinhalte 3.1 Art der baulichen Nutzung
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG
BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG GESTALTUNGSSATZUNG RaumPlan Aachen Uwe Schnuis Uli Wildschütz Lütticher Strasse 10 12 52064 Aachen 08. November 2006 INHALT: 1. Geltungsbereich 2. Gestaltung
Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach
Bodenrichtwerte der Gemeinde Ummendorf Landkreis Biberach Festlegung der Bodenrichtwerte nach 196 BauGB zum 31.12.2014 durch den Gutachterausschuss der Gemeinde Ummendorf am 08.09.2015/22.09.2015 Bauer-
Maß der baulichen Nutzung 5
5.1 Allgemeines Das Maß der baulichen Nutzung stellt den Oberbegriff für die unterschiedlichen städtebaulichen Parameter dar, mit denen die Dichte und die Höhenentwicklung der Bebauung bestimmt werden.
Sicherstellung der Löschwasserversorgung
1 2 SächsBRKG Brandschutz umfasst den vorbeugenden Brandschutz und die Brandbekämpfung als abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfe. 2 3 Sächs. BRKG Aufgabenträger 1. sind die Gemeinden für den
Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/2433 31.08.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen A Problem Es
BauGB-Klimaschutznovelle 2011
BauGB-Klimaschutznovelle 2011 1. Allgemeiner Klimaschutz im Städtebaurecht 2. Ergebnisse einer kleinen Umfrage zur Umsetzung der Klimaschutznovelle in die kommunale Bauleitplanung 3. Ausblick Klimaschutz
Brauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)
Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart
Der Weg zum Eigenheim
Der Weg zum Eigenheim Der Entschluss zum Bau eines Eigenheims ist gefasst. Diese Form von Wohneigentum ist nach wie vor die beliebteste Form, Eigentum, optimale Lebensverhältnisse für die Familie sowie
Beiträge nach 8 KAG. Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10.
Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10. März 2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.06.2010 (in Kraft getreten am
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728l der Landeshauptstadt München 3. Bauabschnitt Wohnen Willy-Brandt-Allee südlich, Georg-Kerschensteiner-Straße östlich (Teiländerung der
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
Vermeidung von Konflikten bei der Ansiedlung von Gewerbe in Wohngebietsnähe
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -71- Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Bremen, den 19.02.2015 Tel. 10389 (Lecke-Lopatta) Tel.8870 (Herr Zech) Bericht der Verwaltung für die Sitzung der
BAUEN. im Landkreis Wolfenbüttel. INFORMATIONEN für Bauinteressierte
BAUEN im Landkreis Wolfenbüttel INFORMATIONEN für Bauinteressierte Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit der zweiten Auflage unserer Baubroschüre wollen wir unsere Erstauflage aus 2008 auf den neusten
Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll
Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------
S a t z u n g. (Straßenausbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines
S a t z u n g der Stadt Dannenberg (Elbe) über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) 1 Allgemeines
Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -
1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, 15.05.2013
Informationsveranstaltung Mobilfunk Markelfingen Radolfzell, Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß, LL.M. Lehrbeauftragter an der Hochschule Kehl Gliederung I. Rechtlicher Rahmen II. III. Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen
Textliche Festsetzungen
Objekt: Projekt-Nr.: O 2006 049 Projekt: 1. Änderung Bebauungsplan "An der Geisenmühle" (1. Erweiterung) in der Stadt Anhang 2: Textliche Festsetzungen Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Hauptstraße
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten Gemäß 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der jeweils zuständige Gutachterausschuss für Grundstückswerte Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches,
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009
Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke
Stadt Rahden. Tipps für Bauwillige
Stadt Rahden Tipps für Bauwillige Sie suchen ein Baugrundstück, wollen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen? Dieses Infoblatt nennt Ihnen die formalen Bedingungen, die das aktuelle
(1) Die Stadt erhebt einmalige Ausbaubeiträge nach den Bestimmungen des KAG und dieser
Satzung der Stadt Wittlich über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung vom 2. Januar 1996 *) Der Stadtrat hat auf Grund des
EXPOSÉ L 12259_02. Goldsternweg hinter 32
EXPOSÉ L 12259_02 Goldsternweg hinter 32 EXPOSÉ NR. L 12259_02 Bei Rückfragen bitte angeben Ihr/e Ansprechpartner/in Thomas Bolle +49 (0)30 90166-1312 GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG Goldsternweg hinter 32 D-12524
HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................
SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom
Stadt Waldenbuch Landkreis Böblingen 6/5 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 13.02.2007 Aufgrund der 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i.v.m. 31
ANLAGE 3. Zweckverband Flughafen Hahn. Bebauungsplan. Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F. "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord"
ANLAGE 3 Zweckverband Flughafen Hahn Bebauungsplan "Logistikpark Flughafen Frankfurt-Hahn Nord" Textliche Festsetzungen V O R E N T W U R F [wird im weiteren Verfahren ergänzt] Planfassung zur Durchführung
Kaufpreis : ,00
Bonn - Hochkreuz: EINZIGARTIGES BAUGRUNDSTÜCK 698 m 2 mit Einfamilienhaus in BONNER - TOPLAGE! DIREKTVERKAUF vom EIGENTÜMER! Grundstück: 698 m 2 voll erschlossen GRZ 0,4 / GFZ 0,8 Kaufpreis : 660.000,00
1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1 -
BAUBESCHREIBUNG Blatt - 1-1 Baugrundstück und Erschließung 1.1 Baugrundstücksfläche Fläche des Baugrundstückes ( 4 NBauO) qm ggf. dem Baugrundstück hinzuzurechnende Fläche ( 21 a (2) BauNVO) qm nicht anrechenbare
Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe (Ergänzungsbebauungsplan) - 2 - Bei dem Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe handelt
Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung