Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

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1 Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am , Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie Oktober 2015

2 "Was lange währt wird endlich gut" Antragstellung Städtebauförderung Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz Bürgerversammlung zur Antragstellung Städtebaulicher Denkmalschutz Innenstadt Ablehnungen und Wiederholungsanträge Überarbeitung der Unterlagen zur Programmanmeldung für das Programmjahr 2015 mit Antragstellung zum Pressemitteilung über die Aufnahme der Innenstadt in das Förderprogramm Eingang Aufnahmebescheid Folie Oktober 2015

3 LGLN 2015 Folie Oktober 2015

4 Verfahrensschritte - Ausblick Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) im Dezember 2015 Aufstellung und Verabschiedung einer Modernisierungsrichtlinie zur Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen Beauftragung eines Dienstleisters / Sanierungsträgers Errichtung einer Bürgerberatungsstelle Beauftragung erster Planungen und Start erster Maßnahmen in 2016 Folie Oktober 2015

5 Vorteile für Eigentümer und Bewohner von Sanierungsgebieten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gemäß EStG Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Aufwertung des Stadtteils Folie Oktober 2015

6 Förderung von privaten Maßnahmen im Sanierungsgebiet Private Modernisierungsmaßnahmen (auch Wohnumfeld- / Außenanlagen) Direkte Förderung Prozentuale Pauschalförderung bei Sanierung der Gebäudehülle Kostenerstattungsbetragsberechnung (nur unrentierlicher Kostenanteil) Kein Rechtsanspruch Folie Oktober 2015

7 Formales - Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet Für Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen im Sinne des 7 h/10 f EStG in Anspruch zu nehmen / Zusätzlich zu den Abschreibungsmöglichkeiten bei Einzeldenkmälern Dazu ist vor Maßnahmenbeginn ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt abzuschließen. Folie Oktober 2015

8 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Das ist förderfähig!! Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude Folie Oktober 2015

9 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Das ist förderfähig!! Folie Oktober 2015

10 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Das ist förderfähig!! Modernisierung und Instandsetzung dieser Gebäude oder Ensembles Folie Oktober 2015

11 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Vor der Sanierung Nach der Sanierung Folie Oktober 2015

12 Vor der Sanierung Nach der Sanierung Folie Oktober 2015

13 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Vor der Sanierung Nach der Sanierung Folie Oktober 2015

14 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Vor der Sanierung Nach der Sanierung Folie Oktober 2015

15 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Vor der Sanierung Nach der Sanierung Folie Oktober 2015

16 Beispielhafte private Sanierungen Vor Sanierung leerstehend (ehem. Kinderhort) heute Wohnhaus Folie Oktober 2015

17 Beispielhafte private Sanierungen Folie Oktober 2015

18 Beispielhafte private Sanierungen Folie Oktober 2015

19 Beispielhafte private Sanierungen Folie Oktober 2015

20 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Saniertes Ensemble Folie Oktober 2015

21 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung Modernisierung und Instandsetzung [ ] dieser Gebäude oder Ensembles Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses Leistungen von Planern, Architekten, Beauftragten und Sanierungsträgern für die gesamte Durchführung der Sanierung einschließlich der Beratung von Eigentümern im Rahmen der Sanierung. Folie Oktober 2015

22 Beispielhafter Verfahrensablauf bei einer geförderten Baumaßnahme Frühzeitige Erstberatung der Eigentümer durch den Sanierungsträger Die Voruntersuchung ist durch den Eigentümer zu beauftragen. Abschluss eines Modernisierungsvertrags zwischen Eigentümer und Stadt (Festlegen des Fördersatzes, Zeitpunkt der Auszahlungen usw.) Durchführung der Baumaßnahme, ggf. mit Abschlagszahlungen Vorlage aller Rechnungen nach Abschluss Nach einer Prüfung wird der endgültige Zuschuss berechnet und der Restbetrag ausgezahlt. Folie Oktober 2015

23 Formales - Schlaglicht Sanierungsvermerk Der Sanierungsvermerk muss gemäß 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden. Er hat nur hinweisenden Charakter. Wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht. Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zweite Abteilung Laufende Nummer der Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n Eintra- Bestands- Gung verzeichnis , 3 Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX. Folie Oktober 2015

24 Formales - Sanierungssatzung Festlegung zur Gebietsabgrenzung Festlegungen zur Verfahrenswahl Ausführungen zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben Folie Oktober 2015

25 Evtl. Eigenschaften des Sanierungsgebietes Auskunftspflicht Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge (gem. Baugesetzbuch) Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück u. baul. Anlagen Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge Rechtsgeschäftliche Veräußerungen Belastungen von Grundstücken / Wohneigentum Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten Veränderungen der Grundstücksgrenzen Begründung: Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der Sanierung Genehmigungsanträge sind an die Sanierungsstelle zu richten Folie Oktober 2015

26 Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungs-/Fördergebietes Folie Oktober 2015

27 Erhaltenswerte Bausubstanz und Einzeldenkmale Folie Oktober 2015

28 Wir stehen Ihnen gern für weiterführende Fragen zur Verfügung: Frau Baucke Telefon: Fax: Herr Kopske Telefon: Fax: LGLN 2015 Folie Oktober 2015

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