Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Lastrup Ortskern Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am

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1 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Lastrup Ortskern Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am Vortrag: Katrin Soffner Dipl. Geographin Projektleiterin Büro Osnabrück

2 Vortragsinhalt 2 1. Städtebauliche Erneuerung - Allgemeines 2. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 3. Sanierungsgebiet Lastrup Ortskern Ziele und Maßnahmen 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet 5. Fördermöglichkeiten 6. Zusammenfassung/ Ausblick

3 1. Städtebauliche Erneuerung Allgemeine Einführung 3 Städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe in Städten und Gemeinden. Zur städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung in gewachsenen Gebieten können Städte und Gemeinden neben der Steuerung der baulichen Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts städtebauliche Sanierungsverfahren nach BauGB (Besonderes Städtebaurecht) durchführen. Sanierungsverfahren: - beziehen sich stets auf ein bestimmtes Gebiet, - das bisher mit städtebaulichen Missständen behaftet war und - das in einem zügigen Prozess - durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden soll.

4 1. Städtebauliche Erneuerung Stand des Verfahrens in Lastrup 4 Einleitungsbeschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen Bürgerversammlung zur VU Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen + ISEK Programmanmeldung für das Jahr 2016 Juni 2015 Programmaufnahmebescheid, Aufnahme zum Satzungsbeschluss Sanierungsatzung Lastrup Ortskern Zuwendungsbescheid des Landes für Bürgerversammlung zum Programmauftakt heute

5 2. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Ziele und Rahmenbedingungen 5 Ziele: Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, betroffen oder bedroht sind. Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche Sanierungsmaßnahme ( 136 bis 164 BauGB) durchgeführt wird. (Fördervoraussetzung!)

6 2. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Was kann gefördert werden? 6 Weitere Vorbereitung einschl. Fortschreibung des ISEK und Beteiligung und Mitwirkung von BürgerInnen Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden, Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschl. Zwischennutzung Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut bzw. freiheit Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften Leistungen Beauftragter Verfügungsfonds (Beachtung: Städtebauförderrichtlinie Land NDS R-StBauF!)

7 2. Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Wie funktioniert die Fördermittelvergabe an Lastrup? 7 Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung! Einnahmen Mio. x Mio. Bewilligung in Jahrestranchen, jährliche Programmanmeldung, jährliche Zwischenabrechnung Erstattungsprinzip, Verwendungsfristen Nachrangigkeit der Städtebauförderung Bindung an öffentliche Vergabevoraussetzungen

8 3. Sanierungsgebiet Lastrup Ortskern Gebietsabgrenzung 8 BauGB Sanierungssatzung Gebietsgröße: 19,6 ha Durchführung: 8 Jahre DD

9 3. Sanierungsgebiet Lastrup Ortskern Gebietsabgrenzung 9 BauGB Sanierungsgebiet 19,6 ha Fördergebiet 13,6 ha Sanierungssatzung Gebietsgröße: 19,6 ha Durchführung: 8 Jahre Städtebauförderrichtlinie Kosten: 6.87 Mio. EUR Fördergebiet: 13,6 ha DD

10 3. Sanierungsgebiet Lastrup Ortskern Ziele und Maßnahmenkonzept 10 Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch: Funktionsumbau der Vlämischen Straße zur Ortsmitte, u.a. barrierefrei Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes an der Linderner Straße/ Vlämische Straße/ Kirchstraße Gestaltung der Kirch- und Schulstraße, u.a. barrierefrei Anlage eines öffentlichen Parkplatzes mit Wegeverbindung an der Kirchstraße Umgestaltung der Kreuzung Kirchstraße/ Hamstruper Straße und Schulwegsicherung am Schulzentrum

11 3. Sanierungsgebiet Lastrup Ortskern Ziele und Maßnahmenkonzept 11 Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch: Ertüchtigung historischer Bausubstanz: Umbau des Haus Meiners zum Haus der lebendigen Mitte und am St. Elisabeth-Stift Neuordnung und Gestaltung innerörtlicher Freiräume und Vernetzung dieser Freiräume Beseitigung von Gebäudeleerständen Förderung privater Baumaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden

12 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Übersicht 12 Gesetzesgrundlage Festlegung Voraussetzungen Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Sanierungsgebiet umfassendes Verfahren 136 ff. BauGB inkl. bes. Vorschriften gem a BauBG förmliche Festlegung durch Satzung hoheitliches Vorgehen Vorbereitende Untersuchungen sanierungsrechtl. Genehmigung 144f. BauGB Steuerlich erhöhte Abschreibung Erhebung von Ausgleichsbeträgen Beitragserhebung nach NKAG für Erschließungsmaßnahmen Förderung Erschließungsmaßnahmen 100% Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Eigentümer im Gebiet Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte gem. 137 / 139 sowie Auskunftspflicht gem. 138 BauGB ja ja nein ja ja

13 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Besonderes Bodenrecht im umfassenden Sanierungsverfahren 13 Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften (gem a BauGB) - Regelungen zu Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen - Regelungen zur Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen i. S. v. 127 Abs. 2 und Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 135a Abs.3 (diese entfallen im Sanierungsgebiet) - Regelungen zur Wertermittlung, zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken

14 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Genehmigungspflichten (gem. 144 f. BauGB) 14 Genehmigungspflichtige Vorhaben sind zum Beispiel: Grundstücksverkauf, -teilung, Bestellung von Erbbaurechten Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes (vgl. 29 BauGB) wertsteigernde Modernisierung an Gebäuden oder Fassaden-Veränderungen Anbringen von Werbeanlagen Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr Nutzungsänderung von Gebäuden, z.b. Umwandlung einer Wohnung in ein Büro Genehmigungsanträge (Formular) sind an die Gemeinde Lastrup zu richten.

15 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Sanierungsvermerk (gem. 143 (2) BauGB) 15 Der Sanierungsvermerk hat lediglich hinweisenden Charakter! Hinweis zur Berücksichtigung der Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts Sicherung der Interessen der Gemeinde und der betroffenen Eigentümer Keine Grundstücksbelastung Löschung nach Abschluss der Sanierung (kostenfrei)

16 4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Auskunftspflicht gem. 138 BauGB 16 Zur Erhebung umfassender Informationen während der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung besteht eine Auskunftspflicht: für Eigentümer, Mieter, Pächter oder berechtigte Dritte Personenbezogene Daten u. a. Berufs-, Erwerbs-, Familienverhältnisse, Alter, Wohnbedürfnisse, soziale Verflechtungen Ausschließlich zum Zwecke der Sanierung als Beurteilungsgrundlage Löschung nach Durchführung der Maßnahme Datenschutzrechtliche Verpflichtung aller Beteiligten

17 5. Fördermöglichkeiten 17 Arten der Förderung für Privateigentümer: A im Fördergebiet: Baukostenzuschuss Fördergebiet: Baukostenzuschuss DD Sanierungsgebiet: Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten B im gesamten Sanierungsgebiet: erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten C im Fördergebiet: Übertragung von Ordnungsmaßnahmen auf Eigentümer

18 5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss bei privaten Gebäudemodernisierungen 18 Gefördert werden können: Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BauGB, gem. 148 BauGB: - Beseitigung von Mängeln und Missständen i. S. v. 177 BauGB - Verbesserung des Gebrauchswertes i. S. der Sanierung an Ortsbildprägenden Gebäude (vgl. nächste Folie) an Gebäuden für Handel, Dienstleistungen oder innenstadtverträgliches Gewerbe zur Beseitigung von Leerstand Voraussetzung: Max. Fördersumme: Fördergrundlage für Teilmodernisierungen: Abstimmung und Modernisierungsvereinbarung vor Maßnahmenbeginn Kostenerstattungsbetrag (gem. 177 Abs. 4 BauGB) unrentierliche Kosten Modernisierungsrichtlinie der Gemeinde Lastrup (in Erstellung) Zuschussbetrag in % vorrangig Förderung der Gebäudehülle

19 5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen A Voraussetzung: Ortsbildprägung 19 Ortsbildprägende Gebäude (positive) Baugestalterische Bedeutung für das Erscheinungsbild einer Straße/ eines Platzes Repräsentation der Nutzungsgeschichte des Ortes, der lokalen Gebäudeformen oder bauhandwerklichen Traditionen Prägend aufgrund ihrer exponierten Lage/ Anordnung in Bezug auf die aktuelle Ortsstruktur Abstimmung mit dem Fördergeber über eine Liste von Gebäuden

20 5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss Beispiel: Pauschalförderung 20 Dachdämmung/Fassadensanierung Kostenvoranschlag gem. Architekt o. Angeboten ,00 Abzug für unterlassende Instandsetzung 10% 4.000,00 Anrechenbare Kosten ,00 Förderquote 25% 9.000,00 Auszahlung gem. nachgewiesener Kosten max ,00 Gefördert werden nur die unrentierlichen Kosten. D.h.: Erträge müssen vorrangig eingesetzt werden. Zuschüsse Dritter werden angerechnet.

21 5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss Beispiel: Berechnung Kostenerstattungsbetrag 21 Umfassende Gebäudesanierung: Kosten: ,00

22 5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen B Erhöhte steuerliche Absetzung gem. 7h, 10f, 11a EStG 22 Alle Gebäude im Sanierungsgebiet (auch möglich bei Eigentumswohnungen) Erhöht absetzbar sind: Höhe der Abschreibung: Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des 177 BauGB 9 % in den ersten 8 Jahren u. 7 % in den folgenden 4 Jahren Vorgehen/Voraussetzungen: - Vertragsabschluss vor Maßnahmenbeginn, Abstimmung der Maßnahmen, Kostenermittlung - Einreichung sämtlicher Belege und Prüfungsunterlagen - Nach Maßnahmenprüfung: Bescheinigung durch die Gemeinde für Finanzamt Achtung: Angaben ohne Gewähr. Konsultation des Steuerberaters wird empfohlen.

23 5. Fördermöglichkeiten C Förderung von Ordnungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken (gem. 146 f. BauGB) 23 Ordnungsmaßnahmen sind: Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind: Bodenordnung Umzug Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Freilegung von Grundstücken/ Abbrüche Durchführung obliegt der Gemeinde Übertragung an Eigentümer ist möglich, Grundlage: Ordnungsmaßnahmenvertrag In diesem Fall: Kostenerstattung oder Anrechnung auf dem Ausgleichsbetrag

24 6. Zusammenfassung und Ausblick 24 Vorteile für Sie als Gebäudeeigentümer: Aufwertung des Ortskerns durch öffentliche Erschließungen und Baumaßnahmen Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Keine Beitragserhebung für Erschließungsanlagen Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln im Fördergebiet Erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet

25 Vielen Dank! 25 Ihre Ansprechpartner: Sanierungstreuhänder Katrin Soffner Projektleiterin Am Kamp 1 c Osnabrück T 0541/ Katrin.Soffner@dsk-gmbh.de Gemeinde Lastrup

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