Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

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1 Bürgerinformation zur Sanierung Ortszentrum Städtebauförderungsprogramm: 2. Informationsveranstaltung zum Sanierungsverfahren am , Uhr, Sparkasse Reppenstedt BauBeCon Sanierungsträger GmbH Alexander Marth Folie

2 Sanierung Reppenstadt Ortszentrum "Was ist seit dem Sanierungsauftakt passiert?" Jan 2016 Jan/Feb `16 Feb 2016 öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt am Rechtskraft Einrichtung einer Bürgersprechstunde: jeden 1. und 3. Montagnachmittag im Monat Erste sanierungsrechtliche Genehmigungen und Beratungstermine wegen Sanierungsinteresse Bildung eines Sanierungsbeirats aus Fraktionsvertretern Dez-Feb `16 demnächst Ausschreibung und Beauftragung der Rahmenplanung Bürgerbeteiligung zur Rahmenplanung begonnen Erste Einzelplanungen und Baumaßnahmen Folie

3 LGLN 2015 Folie

4 Sanierungsziele (gemäß Ergebnissen der VU) Bündelung und Förderung eines auch räumlich im Ortszentrum aufeinander abgestimmten und konzentrierten Einzelhandels Stärkung der Angebotsvielfalt der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialer Einrichtungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Angebotsbreite im öffentlichen und halböffentlichen Raum Ergänzung bzw. weiterer Ausbau der Wegenetze, Stärkung des Radverkehrs Folie

5 Maßnahmenkonzept Folie

6 Prioritäre Einzelmaßnahmen Maßnahme 2: Neuordnung: Rückbau und Neubebauung des Versorgungszentrum Bestandsgebäude: nicht nutzungsgerecht Sanierung wegen baulicher Mängel nicht rentabel Neubau für Bedürfnisse eines modernen Vollsortimenters Ziel: Erhalt eines zentral gelegenen Supermarktes im Ortszentrum Maßnahme 10: Neuordnung neben Porthhof Rückbau mindergenutztes Gebäude, Gewerbeneubau und öffentliche Stellplatzanlage Ziel: Wiederinwertsetzung einer zentralen Grundstücksfläche bereits in Durchführung Maßnahme 14: Wegeverbindung Anbindung mit Wegeführung zu neuem Versorgungszentrum und Bürgerpark Ziel: sichere Verbindung abseits Lüneberger Landstraße, sicherer Schulweg Folie

7 Prioritäre Einzelmaßnahmen 2 Maßnahmen 8 und 9: Neugestaltung offener Schulhof (außerschulisches Spielgelände) und Modernisierung/Erweiterung Jugendzentrum Ziel: Verbesserung der Spielmöglichkeiten, Angebotsbreite und -qualität für Kinder und Jugendliche Maßnahme 10: Herstellung eines neuen öffentlichen Veranstaltungsraums im Sparkassengebäude (Umnutzung für Verwaltung und Öffentlichkeit) Ziel: multifunktionaler Kommunikationsraum für Kultur und Vereine generell: Angebotsvielfalt und -qualität für alle Nutzer- und Altersgruppen ausweiten Maßnahme 13: neue Bushaltestelle und Stellplatzanlage am Wiesenweg Ziel: Anbindung/Erschließung verbessern, Beginn des Ortszentrums markieren weiteres Bsp.: Maßnahme 4: Schaffung eines Bürgerparks mit Spielplätzen Potential: Nutzbarmachung/Gestaltung einer zentralen öffentlichen Grünfläche als Parkanlage mit Aufenthalts-, Erholungs-, Freizeitqualitäten Ziel: Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum Folie

8 Städtebauliche Rahmenplanung informelles Planungsinstrument für Gebietsbereich als langfristiges Zielkonzept Ziel: Entwicklung von thematische Konzepten zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung und Stärkung des zentralen Ortsbereichs Analyse aller städtebaulich relevanten Bereiche (Verkehr, Nutzungen, Neuordnungspotential, Bebauung/Städtebau, Grün- und Freiflächen etc.) Grundlage: Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Fortschreibung, Konkretisierung, Weiterentwicklung Beteiligungsprozess: interessierte Bürger (Eigentümer, Anwohner), lokale Wirtschaft / Gewerbetreibende, Vereine etc. Beauftragung Stadtplanungsbüro Patt aus Lüneburg im Februar Folie

9 Das Förderprogramm WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN? Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden a. Gebäude, die stadtbildprägend sind b. Gebäude, die leer stehen oder fehl- bzw. mindergenutzt sind Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung bzw. Inwertsetzung von Brachflächen und mindergenutzten Grundstücken (Bsp. Neuordnung im Bereich des Porthhofs) Leistungen Beauftragter Folie

10 Das Förderprogramm WAS SIND DIE ZIELE DES FÖRDERPROGRAMMS? Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (Funktionsverluste, gewerblicher Leerstand) Förderung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben WO KANN GEFÖRDERT WERDEN? Ausschließlich im Fördergebiet Folie

11 Das Förderprogramm WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN? Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden a. Gebäude, die ortsbildprägend sind b. Gebäude, die leerstehend, fehl- oder mindergenutzt sind Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von mindergenutzten Grundstücken und von Brachflächen (Bsp. Neuordnung/Umgestaltung Bereich Porthhof) Leistungen Beauftragter (Architekten, Gutachter, Sanierungsträger) Folie

12 Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung Drittelprinzip Folie

13 Kosten und Finanzierung Folie

14 Vorteile für Eigentümer und Bewohner von Sanierungsgebieten z.t. Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln Klärung ortsbildprägender Gebäude mit Ministerium nötig Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gemäß EStG Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Beispiel Rahmenplanung: Weiterentwicklung und Konkretisierung des Maßnahmenkonzeptes Stärkung und Aufwertung des Ortszentrums / Vermeidung von Funktionsverlust Folie

15 Sanierung Reppenstadt Ortszentrum Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet Für Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen im Sinne des 7 h/10 f EStG in Anspruch zu nehmen Dazu ist vor Maßnahmenbeginn ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt abzuschließen. Folie

16 Basisinformationen zu privaten Sanierungsmaßnahmen Frühzeitige Erstberatung der Eigentümer durch den Sanierungsträger event. Voruntersuchung sind durch Eigentümer zu beauftragen Abschluss eines Modernisierungsvertrags zw. Eigentümer und Gemeinde Durchführung der Baumaßnahme, ggf. mit Abschlagszahlungen Vorlage aller Rechnungen nach Abschluss Nach einer Prüfung wird der endgültige Zuschuss berechnet und der Restbetrag ausgezahlt Folie

17 Rahmenbedingungen: Der Sanierungsvermerk Der Sanierungsvermerk muss gemäß 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden. Er hat nur hinweisenden Charakter. Wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht. Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zweite Abteilung Laufende Nummer der Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n Eintra- Bestands- Gung verzeichnis , 3 Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX. Folie

18 Rahmenbedingungen 2: Die Genehmigungspflicht Auskunftspflicht Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge (gem. Baugesetzbuch) Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück u. baul. Anlagen Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge Rechtsgeschäftliche Veräußerungen Belastungen von Grundstücken / Wohneigentum Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten Veränderungen der Grundstücksgrenzen zur Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der Sanierung Genehmigungsanträge sind an die Gemeinde zu richten Folie

19 Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung Öffentliche Investitionen und Folgekosten Erfahren private Eigentümer aufgrund öffentlicher Maßnahmen einen Vorteil, erwartet der Staat, dass sich die Eigentümer an den Kosten der öffentlichen Maßnahmen beteiligen. z.b. durch: Anliegerbeiträge/Straßenausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge sanierungsbedingter Bodenmehrwert in Sanierung: Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung i.d.r. am Ende der Sanierung (ohne konjunkturelle Wertsteigerung) keine Straßenausbaubeiträge von Eigentümern Folie

20 Wir stehen Ihnen gern für weiterführende Fragen zur Verfügung: Herr Alexander Marth BauBeCon Sanierungsträger GmbH Telefon: Fax: Herr Tobias Raudies Telefon: Fax: Folie

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

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